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BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung. Ak. OR Dr. Ursel Müller. Übersicht. Grundlagen zur Finanzbuchhaltung Was wird gebucht? Wie wird gebucht? Wie wird der Abschluss erstellt? Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? Besonderheiten Die Umsatzsteuer Zur Finanzierung

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BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung

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Presentation Transcript


  1. BWL III – RechnungswesenFinanzbuchhaltung Ak. OR Dr. Ursel Müller

  2. Übersicht • Grundlagen zur Finanzbuchhaltung • Was wird gebucht? • Wie wird gebucht? • Wie wird der Abschluss erstellt? • Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? • Besonderheiten • Die Umsatzsteuer • Zur Finanzierung • Zur Investition • Beschaffung und Absatz • Planmäßige Jahresabschlussbuchungen • Außerplanmäßige Jahresabschlussbuchungen

  3. 6. Außerplanmäßige Buchungen • § 252 HGB Allgemeine Bewertungs-grundsätze • Zusammenhang der Bilanzen • Going-concern-Prinzip • Einzelbewertungsgrundsatz • Vorsichtsprinzip,Imparitätsprinzip Realisationsprinzip • Abgrenzungsprinzip • Stetigkeitsprinzip

  4. 6. Außerplanmäßige Buchungen

  5. 6. Außerplanmäßige Buchungen

  6. 6. Außerplanmäßige Buchungen

  7. 6. Außerplanmäßige Buchungen Frau Sorgenvoll soll den Forderungsbestand zum Jahresabschluss per 31.12.01 überprüfen. Die Fix & Fertig OHG hat eine Forderung aus L&L über 11.900 € gegenüber dem Kunden Dubio. Sie ist bereits auf das Konto 149 (zweifelhafte Forderungen) gebucht worden. Der eher pessimistisch eingestellte Gesellschafter Fix rechnet mit einem Forderungsausfall von 60 %.

  8. 6. Außerplanmäßige Buchungen Zum 31.12. 02 beträgt der aktuelle Forderungs-endbestand der F&F-OHG 107.100 €. Um das Risiko des Forderungsausfalles im Jahresabschluss zu berücksichtigen, soll Frau Sorgenvoll eine pauschale Wertberichtigung bilden. Zur Ermittlung des Prozentsatzes benötigt sie die Sachkonten 140 und 23 vom vergangenen Jahr per 31.12.01. Anfangsbestand und Summe der Zugänge betrugen 386.750 (brutto), der Gesamtbetrag der Ausfälle in 01 betrug 9.000 €. Demnach betrug der Forderungsausfall im vergangenen Jahr 2,77 % (9.000/325.000)

  9. 6. Außerplanmäßige Buchungen Der Weinhändler Hans aus Traben-Trarbach hat Ende August 01 mit der Moselland e.G. einen Absatzvertrag über die Lieferung von 10.000 l Wein (Riesling QbA) aus dem Anbaugebiet „Mosel“ abgeschlossen. Lt. Vertrag zahlt die Genossenschaft 0,55 €/l, der Lieferzeitpunkt ist Anfang Februar 02. Am Bilanzstichtag per 31.12.01 fürchtet Hans, dass er für die gewünschte Qualität mehr als erwartet zahlen muss, er rechnet statt mit 0,50€/l mit 0,60€/l.

  10. Übungsaufgaben zu außerplanmäßigen Buchungen • Einzelunternehmer A prüft zum Jahresabschluss seine Bilanzpositionen im Anlage- und Umlaufvermögen per 31.12.02: • Im Anlagevermögen stellt er eine vorübergehende Wertminderung an einer der Maschinen fest. • Im Umlaufvermögen prüft er die Bonität der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dabei fällt ihm auf, dass eine Forderung über 5.950 € uneinbringlich geworden ist, da der Schuldner zwei Mahnungen ignoriert hat. Eine weitere Forderung über 11.900 € möchte A wertberichtigen mit 30% auf den Nettoforderungsbetrag. Eine dritte Forderung des Kunden Dubio über 23.800€ war im Jahresabschluss per 31.12.01 mit 40 % abgeschrieben worden. A rechnet mittlerweile mit dem Totalausfall der Forderung! • LB Aufgabe 85. 1, Seite 216 f. • LB Aufgabe 84.21 und 84.22 • Bei der Position Wertpapiere (Aktien) leuchten seine Augen, denn bei AK von 50 € / Stück beträgt der Aktienkurs per 31.12.02 70 € / Stück. Darf / muss A die 20 € pro Stück dem Buchwert hinzu buchen.

  11. Jahresabschluss Rechts-/Unternehmensformen und die Bestandteile der Rechnungslegung

  12. Jahresabschluss-Analyse Quelle: Coenenberg (2005), Seite 950

  13. Jahresabschluss-Analyse Zwecke, Ziel und Adressaten der Bilanzanalyse (BA) • Zwecke: Analyse von Erfolg und Liquidität erfolgswirtschaftliche BA finanzwirtschaftliche BA Ertragslage Finanzlage • Adressaten: Eigner (Aktionäre) Gläubiger Führungskräfte Lieferanten Gewerkschaften Kunden Konkurrenz Arbeitnehmer • Risiko: Ertragsrisiko Illiquidität In Anlehnung an: Coenenberg (2005) Seite 952-954 § 264 HGB

  14. Jahresabschluß-Analyse Erfolgsspaltung nach HGB

  15. Jahresabschluss-Analyse

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