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Anhang zur Grundsatzvereinbarung Fusion der Gewerkschaften Metall-Textil und Agrar-Nahrung-Genuss

Anhang zur Grundsatzvereinbarung Fusion der Gewerkschaften Metall-Textil und Agrar-Nahrung-Genuss Stand: 14.6.2005. Gremien. Zentralvorstand : Sektion Agrar: 2 Sektion Nahrung: 2 Sektion Genuss: 2 Wien: 1 Niederösterreich: 1 Oberösterreich: 1 Salzburg: 1 Steiermark: 1

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Anhang zur Grundsatzvereinbarung Fusion der Gewerkschaften Metall-Textil und Agrar-Nahrung-Genuss

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  1. Anhang zur Grundsatzvereinbarung Fusion der Gewerkschaften Metall-Textil und Agrar-Nahrung-Genuss Stand: 14.6.2005

  2. Gremien Zentralvorstand: Sektion Agrar: 2 Sektion Nahrung: 2 Sektion Genuss: 2 Wien: 1 Niederösterreich: 1 Oberösterreich: 1 Salzburg: 1 Steiermark: 1 Frauen: 1 Präsidiumsmitglieder: 3 Kooptiert 3 (hauptamtlich) Ehrenvorsitzende: 2 Kontrolle: 1 Schiedsgericht: 1 FCG 1 • Zentralvorstand: mind. 12 + 3 Sektionssekretäre der ANG (kooptiert) • Präsidium: 3 (davon 1 Vor.Stv.) • Geschäftsführung:1 (ZS) • Landesleitung: mind. 3 + Sekretäre • Kontrollkommission: 1 (zumindest Vor. Stv.) • Schiedsgericht: 1

  3. 1. Funktionen Ehrenamtlich • Alle bisherigen Vorsitzenden innerhalb der ANG (Bund, Land etc.) werden zumindest Vor.Stv. in der neuen Gewerkschaft

  4. 2. Funktionen Hauptamtlich • Die Aufgabengebiete der derzeitigen ANG Landessekretäre müssen vor der Fusion neu definiert werden, wobei die bisherige Branchenzuständigkeit erhalten bleiben muss. Durch den Verlust des „Status“ Landessekretär darf es zu keinen finanziellen Einbußen kommen. Möglich ist aber eine Integrierung der jetzigen Zulage im Gehalt. • Alle bisherigen Sektionssekretäre werden Sekretäre des ANG-Branchenbüros

  5. 3. Branchen • Auf Bundesebene gibt es ein ANG Branchenbüro das für die KV- und Branchenpolitik zuständig ist • Auf Bundes und Landesebene besteht die Möglichkeit Branchenausschüsse einzurichten (schon alleine aufgrund der KV-Vielfalt) • Die branchenspezifischen Fachausschüsse und AK-Zuwendungen bleiben im Einfluss- und Betreuungsbereich des ANG-Branchenbüros • Die LAK bleiben im Einflussbereich des Branchenbüros / Sektion Agrar

  6. 4. Namen • Ein zukunftsträchtiger Namen ist zu kreieren, der alle Bereiche abdeckt + Wenn nur ANG+GMT fusionieren ist Alternative denkbar. (Gewerkschaft Metall-Textil-………..)

  7. 5. Zeitplan • Gewerkschaftstag im November 2005 (+/- 6 Monate) • Landeskonferenzen entsprechend davor • Konferenzen und Gewerkschaftstag eher in kleinen Rahmen • Bei Gewerkschaftstag Themenschwerpunkte behandeln • Fest Beim Zeitplan ist entscheidend ob sich noch eine andere Gewerkschaft der Fusion anschließt.

  8. 6. Zusammenlegung Räumlichkeiten • Auf Zentral und Landesebene soll eine Finanzschonende und praktikable Lösung erarbeitet und gefunden werden. Zentrale: Zubau mit Verkaufserlös Albertgasse. Grundbücherliche Eintragung des SBV. Länder: Niederösterreich: OK Burgenland: OK Steiermark: OK Kärnten: OK Oberösterreich: vor Realisierung Salzburg: Lösung offen Tirol: OK Vorarlberg: OK

  9. 7. Hartberg • Längere Erhaltung ist anzustreben, wobei dies nur mit einem neuen Betriebs- und Investitionskonzept realistisch ist.

  10. 8. Allgemeines/Teil 1 • Bestehende Funktionen sind jedenfalls aufrechtzuerhalten und vom ANG-Branchenbüro nachzubesetzen Sind Funktionen in der ersten Funktionsperiode der gemeinsamen Gewerkschaft nach zu besetzen, die von FunktionärInnen aus dem Branchenbereich ANG ausgeübt wurden, so besitzt das Branchenbüro ANG das Vorschlagsrecht. Dies gilt für alle Organe der gemeinsamen Gewerkschaft (einschließlich Frauen, Jugend, Pensionisten, Fraktionen) • Solifonds/Pius Schneeberger Das Vermögen des Soli-Fonds geht in das Vermögen der gemeinsamen Gewerkschaft ein. Dadurch kommt es aber zu keiner Einschränkung der bisherigen Leistungen, da alle Unterstützungen von der gemeinsamen Gewerkschaft getragen werden.

  11. 8. Allgemeines/Teil 2 • Museum und historisches Archiv • Branchenspezifische Rechtsvertretung muss gewährleistet sein • Konzernvertretung • Frauen-, Jugend und Pensionisten • Fraktionen

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