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Dienststelle IT

Dienststelle IT. Kantonsnetzwerk - net.sz Anbindung Bezirke und Gemeinden Phase 3 Herbert Reinecke, Leitung Beat Gwerder, Technik Richard Carletti, Verträge. Agenda:. 1. Ausgangslage und Anwendungen H. Reinecke - e-Government KT SZ - Kosten / Nutzen

luther
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Presentation Transcript


  1. Dienststelle IT Kantonsnetzwerk - net.sz Anbindung Bezirke und Gemeinden Phase 3Herbert Reinecke, Leitung Beat Gwerder, Technik Richard Carletti, Verträge

  2. Agenda: 1.Ausgangslage und Anwendungen H. Reinecke - e-Government KT SZ - Kosten / Nutzen 2. Vertragswesen R. Carletti 3. Technisches Konzept B. Gwerder - Sicherheit und SLA - Anschlüsse Bezirke + Gemeinden 4. Ablauf und Terminplan R. Carletti 5. VSZGB – Untergruppe ICT D. Harder VSZGB

  3. Was bisher geschah? Anschlüsse Kantonale Verwaltung: erfüllt Standorte/ Hauptknoten • Schwyz • Biberbrugg • Einsiedeln • PfäffikonRoggenacher • PfäffikonVerkehrsamt • Lachen • Goldau • Küssnacht Phasen 1 + 2 abgeschlossen

  4. KR Beschluss: 13. Dezember 2006Freigabe Phase 3: Anschluss Bezirke + Gemeinden Kantonsrat: Beschluss über ein Verpflichtungskredit und einen Nachkredit für den Anschluss der Bezirke und Gemeinden an das Kantonsnetzwerk (RRB 1355/2006) Nach Detailberatung: 84 Ja : 2 Nein „Dem Regierungsrat wird ein Verpflichtungskredit von Fr.298 000.- eingeräumt.“ (Investition) „Die jährlichen Betriebskosten von Fr. 365 000.- werden über das Globalbudget der Dienststelle IT finanziert.“

  5. Vernetzung Schwyzer Bezirke + Gemeinden heute:

  6. e-Gov Anwendungen heute realisiert:

  7. Ziel: Ausbau - Informations- und Datenaustausch • e-Gov Anwendungen keine Schulen • staatsautonom • abgesichert • doppelspurfrei • standardisiert • performant • transaktionsorientiert • benutzerfreundlich Quelle: E-Gov Strategie Bund 2002

  8. Rolle des Kantons: Bisher: • Keine aktive Rolle in e-Government Projekten • Keine Projektruinen geschaffen Neu: • Kanton will Führungsrolle wahrnehmen • Vermittler und Koordinator der föderalen Interessen • Finanzdienstleister – ohne Direktbelastung – CHF 11‘000.- p.a. pro Gemeinde/Bezirk • Technologieberater - ICT Infrastruktur • Standardisierungsstelle - klare Standards • e-Government Anwendungs-Vermittler – Motivator

  9. e-Government Anwendungen: Register • Registerharmonisierung - Einwohnerregister • Teilerlass als Bundesgesetz erfolgt • Nachvollzug durch den Kanton Ende 2007 • Volkszählung 2010 Register basierend • Datenbündelung auf Kantonsebene • EWID, EGID – Nachführung der GWR Daten in der kommunalen Bauverwaltung • neue AHV-ID • Info Veranstaltung BFS für IT Verantwortliche der Gemeinden am 15. 2. 07 in Neuenburg (31. 1. Anmeldeschluss)

  10. Fahrplan Registerharmonisierung:

  11. e-Government mehr als Formularsammlung: Auszug aus dem Bundes-Katalog priorisierter Vorhaben: • Anmeldung, Mutationen im Handelsregister • Abwicklung von Zoll, Einfuhr- und Ausfuhrformalitäten • Bestellung, Bezug von amtlichen Bestätigungen, Registerauszügen • Steuerveranlagungsdaten • Baubewilligung neues PBG-“papierlose Abwicklung“ • Gesicherter Zugang kant. Geodatendrehscheibe u. Geoshop

  12. Grobe Kosten/Nutzen Betrachtungaus volkswirtschaftlicher Sicht: 130‘000 Einwohner KT SZ vollziehen 1,5 Behördenbotengänge p. Jahr für CHF 30.- Ca. CHF 6‘000‘000.- Mit e-Government lassen sich die volkswirtschaftlichen Faktorkosten um 30% senken - CHF 2 Mio. Kostensen-kungspotenzial p.a. Jährliche ICT Kosten Kanton net.sz für Bezirke/Gemeinden ca. CHF 500‘000.- Kostenamortisation ca. ¼ Jahr

  13. Vertragswesen • Anschlussrahmenvertrag • Service Level Agreement SLA(Betriebsvereinbarung) • Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

  14. Vertragswesen Anschlussrahmenvertrag • Statisches Vertragswerk, sollte möglichst nicht verändert werden • Grundsätze der Netzbenutzung, Pflichten • Sicherheitsauflagen • Vertragsdauer, Kündigung

  15. Vertragswesen Service Level Agreement • Verfügbarkeit, Betrieb und Wartung • Leistungen des NetzanbietersPlanung und Realisierung der Anschlüsse • Pflichten des Netzbenutzers Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

  16. Kantonsnetzwerk net.SZ – Phase 1 Eigenbau eines Backbones quer durch den Kanton Schwyz auf LichtwellenleiterbasisRealisierte Standorte:Schwyz, Biberbrugg, Einsiedeln, 2 Standorte in Pfäffikon, Goldau, Küssnacht und Lachen 

  17. Kantonsnetzwerk net.SZ – Phase 2 • Anschluss der Verwaltungs-Aussenstandorte individuelle, sich vor Ort ergebende Lösungen (Eigenbau, Miete von LWL & Kupferverbindungen) • Anschluss der Gemeinderechenzentren Einsiedeln und  Freienbach mit 2 Mb/s • Zusätzliche angebundene Standorte  • Notariat / Grundbuch (Küssnacht, Höfe, Einsiedeln, March, Schwyz ) • Schul-RZ Ausserschwyz (Hochperformante Netzwerkverbindung für Kantonsschulen im Raum Pfäffikon) • Änderung Anbindung für „Infostar“ (Küssnacht, Freienbach, Einsiedeln) „Zur Zeit sind 40 Standorte ans Kantonsnetzwerk angeschlossen“

  18. Anschluss Bezirke / Gemeinden, Phase 3 • Ziel:Anbinden der Bezirke / Gemeinden an net.SZ; der Kanton tritt als Netzanbieter auf • Grundsätze (1) • Vertragswerk regelt Leistungen / Pflichten zwischen Kantonsverwaltung und Bezirke / Gemeinden. • Pro Bezirk oder Gemeinde ein Anschlusspunkt.Der Bezirk / die Gemeinde nennt den Anschlusspunkt. • Anschlüsse erfolgen nur über gesicherte Leitungen(Separates Glasfaserkabel oder Verbindung mit Verschlüsselung).

  19. Anschluss Bezirke / Gemeinden, Phase 3 • Grundsätze (2) • Weiterhin nur ein Betreiber für das gesamte net.SZ • Sicherheit weiterhin zentral gemanagt • Stärkung / Beibehaltung der Gemeinde-Rechenzentren • Den Bedürfnissen entsprechend abgestufte Service Level Agreement‘s (SLA) möglich.

  20. Anschluss Bezirke / Gemeinden, Phase 3 • Inhalt des SLA‘s (1) • Standard-Leistungen des Netzanbieters (Kanton) • Anschlussbandbreite von max. 2Mbit/s; darüber hinausgehende Leistung wird (sofern realisierbar) dem Bezirk / der Gemeinde weiterverrechnet. • Aktiv überwachtes Netzwerk; 7 x 24 h x 365 Tage • Supportzeit; Mo - Fr 5 x 11h, 07:00 – 18:00 Uhr • Ausfallzeit pro Jahr max. 32h -> Verfügbarkeit 99.63%; bei Nichteinhaltung ist der Betreiber entschädigungspflichtig.

  21. Anschluss Bezirke / Gemeinden, Phase 3 • Inhalt des SLA‘s (2) • Sicherheitsauflagen für den Netzbenutzer • Netzwerkübergänge sind mit einem Sicherheitsgateway zu schützen • Zustimmung erforderlich, falls weitere Übergänge zu anderen Netzen realisiert werden • Führen und zur Verfügung stellen einer Netzwerkübergangs-Liste • Netzbenutzer akzeptieren Audits durch den Netzanbieter oder von einer beauftragten Firma • Weitere Auflagen • Koordinierte IP-Adressierung am Übergang zum net.SZ zwingend

  22. Topologie

  23. Anschluss Bezirke / Gemeinden, Phase 3 • Auswirkungen / Aufwendungen bei Bezirken und Gemeinden • Am Übergang zum Kantonsnetzwerk sind durch die gefordertekoordinierte IP-Adressierung gewisse Anpassungen notwendig • Für die Erfüllung der geforderten Sicherheitsauflagen vor Ort, welche durch das Audit überprüft werden, sind die Bezirke und Gemeinden zuständig

  24. Anschluss Bezirke / Gemeinden, Phase 3 • Sicherheit im Kantonsnetzwerk • Bei der Nutzung von Drittnetzwerken wird standardmässig verschlüsselt (Algorithmus: 3DES); Ausnahme: transit gespleisste LWL-Verbindungen. • Sämtliche Intelligenz/Logik des Netzes wird auf Geräten des Kantonsnetzwerks implementiert (Virtualisierung, Routing, Verschlüsselung, Koordination der Übergänge, weitere).

  25. Umsetzung Phase 3 • Vorgehen technische Umsetzung (1) • Ausschreibung Carrierservices

  26. Umsetzung Phase 3 • Vorgehen technische Umsetzung (2) • Erschliessung der Gemeinde-Rechenzentren mittels LWL. • Implementierung eigener VPN‘s für beide Gemeinde-Rechenzentren, d.h. Prinzip der heutigen Kommunikationslösung kann beibehalten werden. • Inbetriebnahme der weiteren Verbindungen zu den Bezirken und Gemeinden. • Die restlichen Bezirke / Gemeinden kommunizieren über das bereits implementierte VPN GBL. • Durchführung der Audits vor Ort. Anschliessend produktiver Betrieb.

  27. Ablauf, Installationsvorgehen • Anschluss der Bezirke und GemeindenAnschussbegehren – Gesuch an Dienststelle IT • Dienststelle IT prüft das Gesuch, beurteilt die Anschlussbedingungen • Vorsteher Finanzdepartement fällt den Anschlussentscheid • Abschluss des Anschlussrahmenvertrages • Installation, technische Umsetzung

  28. Vorgehen, Planung • Klärung der Machbarkeit • Erstellen technisches Konzept pro Bezirk / Gemeinde • Installation Anschlussgerät (Router, Firewall) • Herstellen der Verbindung zwischen Anschlussgerät und net.SZ • Test und Inbetriebnahme des Anschlusses • Abnahme der Installation • Technische Zuständigkeit: beat.gwerder@sz.ch • Administrative Zuständigkeit: richard.carletti@sz.ch

  29. Terminplanung • Ab Januar 2007  Einreichung der Gesuche • Januar 2007 Ausschreibung Carrierservice • Februar 2007 Vorarbeiten für RZ-Anschlüsse • März 2007  Aufnahme Vertragsverhandlungen mit Bezirke / Gemeinden; anschliessend Verfeinerung technisches Konzept pro Bezirk / Gemeinde • Mai 2007  Beginn Anschlussarbeiten • Mitte 2008  Abschluss Phase 3

  30. Fragen ?

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