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Risikoabsicherung im Verkehrsgewerbe

Risikoabsicherung im Verkehrsgewerbe. Über uns. Die Versicherungs- und Rentenberater AG Kanzlei für Versicherungs- und Sozialversicherungsrecht Behördliche Erlaubnis zur Rechtsberatung im Sachgebiet Versicherungsrecht. Die Organe. Vorstand

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Risikoabsicherung im Verkehrsgewerbe

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Presentation Transcript


  1. Risikoabsicherung im Verkehrsgewerbe

  2. Über uns ... Die Versicherungs- und Rentenberater AG Kanzlei für Versicherungs- und Sozialversicherungsrecht Behördliche Erlaubnis zur Rechtsberatung im Sachgebiet Versicherungsrecht

  3. Die Organe... Vorstand Dieter Olejar, Versicherungsberater, Vorstandsvorsitzender Aufsichtsrat Klaus-Dieter Wolf, Dipl. Volksw., Aufsichtsratsvorsitzender Joachim Stecker, Wirtschaftsprüfer Josef Bühlmaier, Steuerberater

  4. Die Ausübungsberechtigten... Dieter Olejar, Versicherungsberater *) Christian Huckele, Rechtsanwalt und Versicherungsberater **) Sigmar Langbein, Rechtsbeistand und Rentenberater Brigitte Krug, Versicherungsberaterin*****) Konrad Krug, Versicherungsberater*****)

  5. Die Spezialabteilungen... Technisches Risk- und Qualitätsmanagement Dipl. Ing. Wolfgang Albrecht Dipl. Ing. Hans Peter Hepp Kooperationen Vera Wingerter***), Volljuristin, Versicherungsberaterin

  6. Zulassungen... Erlaubnis nach Art.1 § 1 RBerG durch den Präsidenten des Landgerichts Heilbronn: AZ 371 E-117/2001; AZ 371 E-028/1995*); AZ 371 E-142/2003**); AZ 371 E-104/2000***); Landgericht Frankenthal: AZ. 371E 01/98, AZ. 371E 10/98*****) Handelsregister Nr.: HRB 2018-Bes.; Amtsgericht Vaihingen Handelsregister Nr.: HRB 3211; Amtsgericht Ludwigshafen*****)

  7. Was dürfen wir... Beratung und außergerichtliche Vertretung gegenüber Versicherern bei... ..der Vereinbarung, Änderung und Prüfung von Versicherungsverträgen ..der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall..Abschluss neuer und Kündigung bestehender Versicherungsverträge. ..Verwaltung der Versicherungsdokumente und Durchführung aller versicherungsrelevanten Vorgänge.

  8. Riskmanagement und -ControllingRevision Sachversicherungen Ranking von Versicherungsge-sellschaften und Vermittlern (Makler u. Agenten)Gutachten und Testate in den ErlaubnisbereichenSchadensabwicklung und Schadenmanagement Übernahme der Vertragsver-waltung ggf. Auslagerung der VersicherungsabteilungPersonenversicherungen, Beratung zu Personenver-sicherungen (Leben, Unfall, Kranken- und Rentenver-sicherung, Betriebliche Altersversorgung)BerufsunfähigkeitsberatungRentenberatung Unsere Geschäftsfelder...

  9. Unser heutiges Thema:

  10. Der schlimmste, denkbare Fall ist eingetreten..

  11. ... WAS NUN ?! ?

  12. Was kommt nach dem ersten Schock ? Sie werden eingeholt werden, von... • der Presse und von der Sensationslust der Öffentlichkeit, • den Behörden, • Ihrem Versicherer, • Ihrer Bank, • den Anspruchstellern und ihren Anwälten

  13. Nur wenige fragen... • Wie geht es Dir ? • Kann oder darf ich Dir helfen ? • Wie geht Deine Familie damit um ?

  14. Sie werden sich fragen... • Hab ich auch alles richtig gemacht... • Was kann oder muß ich unternehmen... • Was kommt wohl auf mich zu ... • Wer kann mir richtig helfen... • Komme ich wohl über den Berg....

  15. Daraus ergibt sich die Gliederung der Veranstaltung • Öffentlichkeit & Presse • Interessen der Behörden • Interessen der Institutionen • Meine Interessen als Unternehmer Maßnahmen vorstellen

  16. Öffentlichkeit & Presse Die zentralen Fragen sind: • Wie müß ich mich verhalten ? • Wie gehe ich mit der Sensationslust um ? • Wie kann ich meine Familie und meine Mitarbeiter schützen ?

  17. Interessen von Behörden... • Aufklärung des Sachverhalt, Schadenursache, Gefahrenumstände • Klärung der Schuldfrage • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

  18. Interessen der Institutionen (Versicherer und Banken)... • Haftung nach Grund und Höhe • Geräuschlose Schadenabwicklung • Schadenersatz durch Versicherer • Prüfung von Regressmöglichkeiten

  19. Meine Interessen als Unternehmers... • Schnelle unbürokratische Hilfe und Entschädigung ! • Wie vertrete ich meine Interessen gegenüber den Behörden und Institutionen ? Was bedeutet dies Konkret ?

  20. Planen Sie den Notfall Ein Notfall ist gekennzeichnet durch • eine extreme, plötzliche Situation • Personenschaden und Getötete • hohen finanziellen Aufwendungen • Öffentlichkeitsinteresse • extremen nicht definierbaren Auswirkungen

  21. Klar, verständlich (unverständlich), kurz, prägnant sein. Die Aufgaben müssen definiert und adressiert sein Die Aufgabenstruktur und Hierarchie ist zu definieren Die Verantwortungsebene muß beschrieben sein (Befehlsgewalt) Nichts tun ohne Rechtsbeistand Alle Kommunikations-adressen sindvorzuhalten Die Meldesysteme sind zu definiern (Polizei, STA, Regierungspräsidium, Gewerbeaufsicht, Versicherer, Anwälte, Gutachter) Notfallmeldesystem ist einzurichten Penetranztest ist durchzuführen Welche Kriterien muss eine Notfallplanung erfüllen ?

  22. Was passiert bei einem Unfall nicht nur psychologisch? • Das eigene Personal steht zumindest unter Schock • Die Zeugen, Polizei und Rettungsdienste sind am Unfallort und stellen Fragen • Die Rückmeldung an das betreffende Unternehmen geht in Deutschland schnell (im Stundenbereich) • Im Ausland ist das Meldeverfahren mehrere Stunden betragen (manchmal erfährt der Unternehmer dies durch die Medien zuerst)

  23. Nach der Erstversorgung und Rettung…. • Räumen der Unfallstelle • Beschlagnahmung des Fahrzeuges • die Zeit der Gutachter und Verkehrsexperten • Zeugenaussagen, Vernehmungsprotokolle • Ermittlungsakten zur Einsicht beantragen • Presse stellt sich ein

  24. Vorort Sein ist wichtig… • Für den Mitarbeiter / Fahrer • Für die Betroffenen • Die Behörden Aber Achtung ! Keine unbedachten Angaben machen

  25. Fahrzeugdaten, Baumusterbeschreibung TÜV; Sicherheitsüberprüfung Reifen, Reifenbuch Fahrereinweisung, Fahrtenbuch Arbeitsverträge, Reisekostenabrechnung des Fahrers Fahrtenschreiber Diensteinsatzpläne Fahrzeugübergabeprotokolle ASiG, UVV; BGV A1 D29, G25 Formale Schadenmeldung Qualifizierte Schadenmeldungen Leasing oder Finanzierungsverträge Dispositionsunterlagen nach BGH 12.11.85 /4/StR 578/85 und VO (EWG) Nr. 3820/85 ff. Welche Dokument werden angefordert werden ?

  26. Dispositionsunterlagen nach BGH 12.11.85 /4/StR 578/85 und VO (EWG) Nr. 3820/85 ff. Was sagt diese Regelung, bzw. Urteil ? Ein Disponent kann wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden, wenn nach dem aufgestellten Organisationsplänen der Fahrer den ihm erteilten Auftrag nur unter Verletzung der Bestimmungen über die Lenk- und Ruhezeiten erfüllen kann.

  27. Zielt auf… die Zuverlässigkeitsprüfung Bußgeld Strafandrohung Gewerbeuntersagung nach (GüKG, PBefG) Ausdrücklich erwähnt wird die ausdrückliche Überwachung des Unternehmens bzw. des Unternehmers Zusammenhang des BGH Urteils mit der VO (EWG) Nr.: 3820/85 ff.

  28. EUGH Entscheidung vom 18.01.01, Az. C-297/99 Es besagt bzw. beschäftigt sich mit der Verpflichtung des Fahrers, alle übrigen bzw. sonstigen Arbeitszeiten in das Fahrtenschreiberschaublatt, einzutragen. (Artikel 15/ VO 3821/85) Dieses Urteil wird in verschiedenen Ländern der EU in Urteilen zitiert.

  29. Wir haben bisher nicht von Versicherungen gesprochen !Können Sie sich vorstellen warum?

  30. Nach dem VVG ist der Versicherer verpflichtet, in die Schadenprüfung einzutreten Ein VU benötigt bzw. geht davon aus: Die Ermittlungsakten der Behörden um die Haftung nach Grund und Höhe zu prüfen. Dass ein Unternehmen alle Gesetze und Verordnungen einhält. Dass alle relevanten Unterlagen für die Nachweise der Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, abrufbar beim Unternehmen vorliegt.

  31. Verhalten gegenüber dem Versicherer im Großschadenfall • Nicht ohne anwaltliche Unterstützung • Nicht ohne eigenen Gutachter • Nach dem VVG müssen alle zumutbaren Unterlagen die der Versicherer anfordert auch geliefert werden. Die Schadenregulierung liegt eindeutig beim Versicherer

  32. Der Versicherer prüft… • Besteht Versicherungsschutz • Obliegenheitsverletzungen (vorvertragliche Anzeigepflicht und Obliegenheitsverletzungen im Schadenfall) • Prüft Regressmöglichkeiten auch gegen den eigenen Versicherungsnehmer • Schadenablehnung / oder Rücktritt im Kaskobereich

  33. Verhalten gegenüber Ihrem Versicherer bei Vertragsverhandlungen • Wählen Sie Partner aus, die das Geschäft können. • Haben Sie Mut eigene Klauseln zu formulieren. Die AKB sind nur eine Grundlage (AGB des Versicherers) • Sichern Sie die Katastrophe und nicht den Kleinschaden ab. • Schalten Sie Ihre Verbände ein um Rahmenverträge platzieren zu können.

  34. Welche Klauseln sind wichtig… • Regiekostenklausel • Regressverzichtsklausel • Seetransprotklausel • Erweiterte Tierklausel

  35. Wie können Sie die Prämienforderung Ihres Versicherers überprüfen ? Die Faustformel lautet: ∑ aller Schäden + ∑aller Schadenrückstellungen * Prämienfaktor = Bedarfsprämie; Prämienfaktor liegt zwischen 1,3 und 1,55;

  36. Wichtige Adressen… • www.Spengler.de • www.madocon.de • www.tueg.de • www.dvrag.de • www.arrima.de

  37. Ausblick auf gesetzliche Änderungen GPSG Vermittlerrichtlinie VVG Novellierung Solvency II

  38. Tun Sie alles, dass dies nicht zur Wirklichkeit werden kann !

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