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Inhaltsverzeichnis 1/2

Vereinigung Solothurner Abwasser-Präsident(innen)-Treffen 21. November 2007 Abwasserunternehmung im Kanton Uri. Inhaltsverzeichnis 1/2. Ausgangslage Ziele des kantonalen Umweltrechts Abwasserunternehmung Demokratische Mitbestimmungsrechte Übertragung der Abwasseranlagen

miyoko
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Inhaltsverzeichnis 1/2

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  1. Vereinigung Solothurner Abwasser-Präsident(innen)-Treffen21. November 2007Abwasserunternehmung im Kanton Uri

  2. Inhaltsverzeichnis1/2 • Ausgangslage • Ziele des kantonalen Umweltrechts • Abwasserunternehmung • Demokratische Mitbestimmungsrechte • Übertragung der Abwasseranlagen • Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden

  3. Inhaltsverzeichnis2/2 • 7. Abwassergebühren • 8. Lastenausgleich • 9. Abfallunternehmung • 10. Ausblick

  4. Ausgangslage • Kennzahlen Kanton Uri: • - 35‘000 EinwohnerInnen • - 20 Gemeinden • - 1‘000 km2, davon 7 % besiedelbar • - 11 kommunale Kläranlagen • Kanton Uri kennt ein obligatorisches Gesetzes-referendum • Urner Volk nimmt am 11. März 2007 die Vorlage zum KUG mit 57 % Ja an • Die Urner Gemeinden gründen am 29. Juni 2007 die „Abwasser Uri“

  5. Ziele des kantonalen Umweltrechts1/3 • Ein kantonales Umweltgesetz (KUG) für Umwelt- und Gewässerschutz mit dazugehöriger Umweltverord-nung (KUV) • Stärkung der Zusammenarbeit im Abwasserbereich • Bessere Nutzung von Synergien und Kosteneinspa-rungen im Abwasserbereich • Sicherstellung und Stärkung demokratischer Mitbe-stimmungsrechte

  6. Ziele des kantonalen Umweltrechts2/3 • Personelle und finanzielle Entlastung der Gemeinden • Finanzielle Entlastung des Kantons • Reduktion der Regelungsdichte (1 statt 20 Abwasser-reglemente) • Kantonsweit harmonisierte Abwasservorschriften • Sicherstellung langfristige Werterhaltung der Abwas-seranlagen

  7. Ziele des kantonalen Umweltrechts3/3 • Einheitliche Planungen (z. B. GEP), Beschaffungen, Anlagen (z. B. Wasserzähler) • Solidarität und Lastenausgleich im Abwasserbereich • Erhaltung dezentrale Besiedlung • Faire Übertragung der Abwasseranlagen von den Gemeinden an die Abwasserunternehmung • Klare Verfahren und Zuständigkeiten

  8. Abwasserunternehmung1/7 • Gründe für eine Urner Abwasserunternehmung: • Zusammenarbeit, Synergien, Kosteneinsparungen • Einheitliche Abwasservorschriften • Einheitliche überregionale Planungen (z. B. GEP) • Sicherstellung Werterhaltung der Abwasseranlagen • Entlastung der Gemeinden • Professionelle Unternehmungsführung, personelle Konstanz, Fachkompetenz • Transparentes Rechnungswesen

  9. Abwasserunternehmung2/7 • Rechtsformen des öffentlichen Rechts: • Anstalt • Öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft • Zweckverband • „Kantonalisierung“ • Kriterien für die Wahl der Rechtsform: • Öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Rechtsver-hältnisse zwischen Abwasserunternehmung und ihren Kunden (Benutzerinnen und Benutzer)

  10. Abwasserunternehmung3/7 • Mitbestimmungsrechte der (Gemeinde-) Stimmbürgerinnen und Stimmbürger • Demokratische Abstützung • Trennung der strategischen von der operativen Ebene • Professionelle Unternehmungsführung • Transparentes Rechnungswesen

  11. Abwasserunternehmung4/7 • Wahl der Rechtsform: • Die öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft verbindet in optimaler Weise die Anforderungen an die: • Zulassung demokratischer Elemente • unterschiedliche Gewichtung der eingebrachten Abwasseranlagen der einzelnen Gemeinden (mit Hilfe unterschiedlicher Aktienbeteiligungen) • professionelle Unternehmungsführung

  12. Abwasserunternehmung5/7 • Die Abwasserunternehmung befindet sich zu 100 % im Eigentum der Gemeinden • Eine Beteiligung des Kantons ist nicht vorgesehen (Kanton hat Aufsichtspflicht) • Beteiligung der Gemeinden (mit Aktien): • 1/3 paritätisch • 2/3 bevölkerungsabhängig

  13. Abwasserunternehmung6/7

  14. Abwasserunternehmung7/7 • Organe der Abwasserunternehmung:

  15. Demokratische Mitbestimmungsrechte1/2 • Instrumente zur Sicherstellung der • demokratischen Mitbestimmungsrechte: • Obligatorische Volksabstimmung über das KUG • Fakultatives Referendum über die KUV • Verteilung der Gewichte der einzelnen Gemeinden an der Generalversammlung • Wahl der GemeindevertreterInnen für die GV durch die Gemeindeversammlungen (oder nach Gemeinde-ordnung)

  16. Demokratische Mitbestimmungsrechte2/2 • Wahl von VR und Revisionsstelle durch die gewählten GemeindevertreterInnen • Referendumsmöglichkeit bei folgenden Entscheiden: • Investitionen > 10 Mio. Franken (obligatorisches Referendum) • Investitionen > 5 Mio. Franken (fakultatives Referendum) • Höhe der Anschluss- und Benutzungsgebühren • Zusammenschlüsse

  17. Übertragung der Abwasseranlagen • Die Abwasseranlagen werden in einer transparenten und fairen Regelung von den Gemeinden an die neue gemeindliche Abwasserunternehmung über-tragen • Abgeltung der Gemeinden für ihre Abwasseranlagen (nach Abzug von Bundes- und Kantonsbeiträgen) • Berücksichtigung Alter und Zustand der Anlagen • Spezialfinanzierungen der Gemeinden im Abwasser-bereich verbleiben den Gemeinden

  18. Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden 1/2 • Den Gemeinden verbleiben nach Abzug der Aktienzeichnung und allfälliger Schuldentilgung im Abwasserbereich: • Bestände der Spezialfinanzierungen • Abgeltung ihrer Abwasseranlagen • Gemeinden können über diese Mittel frei verfügen (z. B. Steuersenkungen, Schuldenabbau, Finanzierung geplanter Investitionen etc.)

  19. Finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden 2/2 • Kapitalisierung Abwasserunternehmung mit 20 Mio. Franken durch die Gemeinden • - 200‘000 Aktien à Fr. 10.00 per 01.05.2007 • - 200‘000 Aktien à Fr. 10.00 per 01.01.2008 • - 1‘600‘000 Aktien à Fr. 10.00 per 01.01.2010 • Abgeltung der Gemeinden für ihre Abwasseranlagen • - 01.01.2010 resp. 01.01.2015 ca. 30-50 Mio. Franken • Restfinanzierung Abwasserunternehmung über Darlehen

  20. Abwassergebühren1/5 • Abwasserentsorgung kostet künftig mehr (schweizweit) • Gründe für die Kostensteigerung: • Keine Beiträge von Bund und Kanton mehr • Höherer Aufwand zur Finanzierung der Nettoinvestitionen • Rückgang der Einnahmen aus Anschlussgebühren • Höhere Ersatz- und Erneuerungskosten im Siedlungsbereich

  21. Abwassergebühren2/5 • Aufwand Abwasserentsorgung im Kanton Uri 2010 bis 2015: Rund 7,5 Mio. Franken pro Jahr • 35 % Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen (inkl. Personalkosten) • 5 % Betrieb der Abwasserkanäle, Sonderbauwerke, Pumpwerke etc. (inkl. Personalkosten) • 40 % Abschreibungen der getätigten Investitionen • 20 % Verzinsung der Darlehen

  22. Abwassergebühren3/5 • Zukünftiges Gebührensystem: • Anschlussgebühren • Benutzungsgebühren (Grundgebühr 30 % und Mengengebühr 70 %) • Zur Zeit keine Rückstellungen bei gemeinsamer Aufgabenerfüllung (Abwasserunternehmung) notwendig

  23. Abwassergebühren4/5 • Abwassergebühren 2010 bis 2015 pro Person und Jahr: • Grundgebühr Fr. 14.- bis Fr. 72.- • Mengengebühr Fr. 1.44 pro m3 Abwasser • Durchschnittliche Abwassergebühren Fr. 129.- bis Fr. 187.- pro Person und Jahr

  24. Abwassergebühren5/5 1) Durchschnittlicher Wasserverbrauch pro Person und Jahr: 80 m3 2) Grundgebühr inkl. Mietgebühr Wasserzähler

  25. Lastenausgleich1/3 • Einheitliche Gebühren für die Abwasserentsorgung im ganzen Kanton • Lastenausgleich zwischen den Gemeinden bzw. ihren Einwohnerinnen und Einwohnern • Lastenausgleich bis Ende 2007 via Kantonsbeiträge • Lastenausgleich ab 2008 im Rahmen der Abwasser-gebühren

  26. Lastenausgleich2/3 • „Solidaritätsbeitrag“ geht von den „grösseren“ Gemeinden an die „kleineren“ Gemeinden. • „Solidaritätsbeitrag“ ermöglicht allen Gemeinden, die Abwasser-Infrastruktur ihrer Siedlungen mittel- und langfristig zu finanzieren.

  27. Lastenausgleich3/3 • „Solidaritätsbeitrag“ beträgt 2010 bis 2015 im Durchschnitt: • ca. Fr. 12.- pro Jahr und Person (Grundgebühr) • ca. Fr. -.30 pro m3 Abwasser (Mengengebühr) • Insgesamt Fr. 36.- pro Jahr und Person (Fr. 3.- pro Monat und Person)

  28. Abfallunternehmung1/2 • Heutige Rechtsform des Zweckverbands Abfallbe-wirtschaftung im Kanton Uri „ZAKU“: „Zweckverband“ • Künftige Rechtsform: „Öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft“ • Umwandlung der Rechtsform bringt folgende Vorteile: • Stärkung der demokratischen Mitbestimmungs-rechte • Analoge Mitbestimmungsrechte wie bei der Abwasserunternehmung • Gleiche Strukturen wie Abwasserunternehmung

  29. Abfallunternehmung2/2 • Abfallunternehmung bleibt zu 100 % im Eigentum der Gemeinden • Eigentumsverhältnisse wie heute (neu mit Gemeinde Seelisberg) • Beteiligung der Gemeinden (mit Aktien): 100 % bevölkerungsabhängig • Die Urner Gemeinden wandeln den ZAKU am 19. November 2007 in eine öffentlich-rechtliche Aktien-gesellschaft um.

  30. Ausblick • 01.07.07 bis 31.12.09 Gemeinden erfüllen die Aufgaben der Abwasserentsorgung im Auftrag der Abwasserunternehmung • 2008 Inkrafttreten Abwasserreglement Kanton Uri • 2008 bis 2009 Bewertung der Abwasseranlagen und Vorbereitung der Sachübernahme • 01.01.10 Übernahme der Abwasseranlagen der Gemeinden durch die Abwasserunternehmung • Ab 01.01.10 Abwasserentsorgung durch Abwasserunternehmung

  31. Besten Dank Besten Dank Weitere Informationen sind einsehbar unter: www.afu-uri.chWeitere Themen Kantonales Umweltgesetz KUG Weitere Informationen sind einsehbar unter:

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