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Gentechnik auf dem Acker? Der Stand der Dinge

Gentechnik auf dem Acker? Der Stand der Dinge. Was ist auf dem Markt? Rechtslage in der EU und in Deutschland Saatgut-Richtlinie Save our Seeds Kennzeichnung & Rückverfolgbarkeit Koexistenz & Kosten Gentechnikgesetz, Haftung, "gute fachliche Praxis" Gentechnikfreie Zonen

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Gentechnik auf dem Acker? Der Stand der Dinge

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Presentation Transcript


  1. Gentechnik auf dem Acker?Der Stand der Dinge • Was ist auf dem Markt? • Rechtslage in der EU und in Deutschland • Saatgut-Richtlinie • Save our Seeds • Kennzeichnung & Rückverfolgbarkeit • Koexistenz & Kosten • Gentechnikgesetz, Haftung, "gute fachliche Praxis" • Gentechnikfreie Zonen • Benedikt Haerlin, Mai 2004

  2. Weltweiter Anbau von GVO nach Ländern 5 Länder = 98 % des GVO AnbausUSA: 63 %, Argentinien: 13,9 %, Canada: 4,4 %, Brasilien 4 %, China 4% Ausserdem (>1%) Indien, Uruguay, Südafrika, Australien, Rumänien, Spanien

  3. Weltweiter GVO-Anbau nach Arten • Anbaufläche Anteil am Anbau global% • Soja 41,4 mioha 55 % • Mais 15,5 mio ha11% • Raps 3,6 mio ha16 % • Baumwolle 7,2 mio ha 21 % • Papaya > 1000 ha >1 % • Summe 67,7 mio ha • (Zahlen der internationalen Gentechnik-Vereinigung ISAAA, 2003) • Tomaten, Kartoffeln und Tabak wurden wieder vom Markt genommen • In der Pipeline: • Reis, Weizen, Rüben, Senf, Sonnenblumen, Kartoffeln etc.

  4. GVO-Eigenschaften auf dem Markt • Herbizidetoleranz 77%(Roundup = Glyphosat, Basta = Gluphosinat, Imidazolinon) • Insektengiftigkeit 15%(Bacillus Thuringiensis) • Kombination HT / Bt 8% In der Pipeline (5 Jahre): V.a. noch mehr HT- und Bt-Sorten, Maiswurzelbohrer-Resistenz, Virusresistenzen, Veränderte Öl- und Stärkezusammensetzung (Raps, Kartoffeln, Soja) Reife- und Verrottungsverhalten (Tomaten) ... Neue Farben (Blumen)

  5. Neuzulassungen von GVO weltweit

  6. Die Situation in Europa • Einige GVO Sorten zugelassen (alle vor 98)meist nur als Lebens- und Futtermittel, nur drei für Anbau • Praktisch kein kommerzieller Anbaubis auf ~30.000 ha Mais in Spanien und ~50 ha in Deutschland • Zulassungsmoratorium seit 1998Soll jetzt aufgehoben werden – WTO Klage der USA • Verschärfte Zulassungsrichtlinie 2001/18Soll jetzt in deutschem Gentechnik-Gesetz umgesetzt werden • Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln 0,9%pro Zutat (z.B. 0,9% von 1% Lecithin in Schokolade)Auch wenn DNA nicht mehr nachweisbar ist (Öl, Stärke etc.)Auch in Futtermitteln, aber nicht für Fleisch, Milch, Eier • Praktisch keine GVO-Lebensmittel auf dem Markt2/3 aller großen Lebensmittel-Firmen garantieren, auch weiterhin keine GVO einzusetzen • Grosse Mengen an Futtermitteln (Soja, Maiskleber >15 Mio t)Müssen ab 18.4.2004 gekennzeichnet werden, nicht aber die EndprodukteFreiwillige Produktlinien "ohne Gentechnik gefüttert"

  7. Die Rechtslage in der EU und in Deutschland Freisetzungsrichtlinie 2001/18 Zulassung, Risikoprüfung, Monitoring, allgemeine Kennzeichnung, Verbot für Freisetzung und Inverkehrbringung von GVOs Gentechnikgesetzu.a. Umsetzung von 2001/18, ZulassungGute fachliche Praxis / Koexistenzgentechnikfreie Zonen, ZuständigkeitenHaftung St. AusschussGVO Lebens- und Futtermittel-Verordung Zulassung, Kennzeichung und Rückverfolgung von GVO in Lebens- und Futtermitteln Grenzwerte (0,9 %) § 906 BGB (Nachbarschaftsrecht) gilt unmittelbar (Durchführungsgesetz) Gentechnik-Saatgut-RichtlinieKennzeichnung von GVO in Saatgut Saatgutverkehrs-Richtlinien Zulassung, Anbau Kennzeichnung von Saat- und Pflanzgut nach Arten SaatgutverkehrsgesetzPrüfung, Anerkennung, Kennzeichnung, automatische" Eintragung und Anerkennung der Sorten im gemeinsamen Sortenkatalog St. AusschussSaatgut RL gemeinsamer SortenkatalogZulassung (national) und Eintragung in nationalen und gemeinsamen Sortenkatalog GemeinsamerSortenkatalog Nationaler Sortenkatalog Bio-VerordnungAnbau, Zertifizierung, Kennzeichnung, Grenzwerte (für GVO nicht festgelegt) gilt unmittelbar St. AusschussBio Kommissions-Leitlinien zur KoexistenzRechtlich nicht bindende Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

  8. Kommt morgen die Gentechnikauf den Acker? • Rechtlich: • Ja, es werden 2004 neue GVOs als Lebens- und Futtermittel zugelassen; später möglicherweise auch für den Anbau • Theoretisch auch ohne Regelung von Haftung und Koexistenz (GenTGesetz, GfP), wenn GVO im gemeinsamen Sortenkatalog • Praktisch: • Nein, 2004 nur Probeanbau (200 ha in Sachsen-Anhalt) • Danach nur bei erheblichem wirtschaftlichem Vorteil aufgrund der Nachfrage • der Landwirte (z.B. Resistenzen) • der Industrie (z.B. Stärke) • von Verbrauchern (???) • und bei beherrschbarem finanziellen Risiko Ausnahme: • Saatgutverunreinigung

  9. Die Gentechnik-Saatgut-Richtlinie der EU-Kommission • Verunreinigung von konventionellem oder biologischem Saatgut mit GVO muss nicht gekennzeichnet werden, wenn sie nicht höher ist als • 0,3 % in Raps • 0,3 % (Wallström, Fischler) oder 0,5 % (Byrne)in Mais • 0,5 % in Kartoffeln, Tomaten und Rüben • (0,7 %in Soja) • Weitere Grenzwerte werden bei Erstzulassung für neue Art festgelegt

  10. jede 200ste Maispflanze auf dem Acker gentechnisch verändert?500 GVOs auf jedem "gentechnikfreien" Hektar Maßstabsgetreu: Maisfeld mit 0,5% Verunreinigung

  11. Vorsorge wird unmöglich • Bei flächendeckender Saatgut-Kontamination • Rückruf eines GVO wird praktisch unmöglich • Keine Registrierung des GVO-Anbaus • Umwelt-Monitoring auf der gesamten Anbaufläche? • GVO-freie Flächen und Zonen nicht realisierbar

  12. Kosten-Explosion für Landwirtschaft und Verarbeitung • Alle Produkte müssen getestet werden Kosten: 150 (qualitativ) € – 400 € (quantitativ) pro PCR-Test • Verarbeiter werden deutlich niedrigere Grenzwerte fordern als 0,9 %, um eigenes Risiko zu reduzieren • Haftung unklar: Stammt Verunreinigung aus Saatgut oder vom Nachbarfeld? • Aus ~ 5000 t Saatgut (Raps) werden ~ 4,1 Mio t Ernte – was ist billiger zu kontrollieren? • Kosten und Risiko werden von GVO-Herstellern auf GVO-freien Anbau und Verarbeitung verschoben • 0,9 % werden regelmäßig überschritten

  13. Verhältnismäßigkeit der Kostenverteilung

  14. Quelle: Wissenschaftlicher Ausschuß der EU für PflanzenIm Durchschnitt und unter idealen Anbaubedingungen und Vermeidungsmaßnahmen Verunreinigungs-Kalkulationen Prof. Sweet:0,4% Kommissar David Byrne an Europaparlament, 19.9.2003: "...the SCP clearly shows that starting with seeds at the limit of such thresholds will result in a product with a GM presence of around 0,8%, which still leaves a margin vis à vis the 0,9 % threshold for the final product."

  15. Produktionskette und kritische Punkte Import Import Import Import Import Lagerung B-n Verarbeitung A Bearbeitung Ernte Lagerung Transport Sammellager Transport B-n Lagerung A Verarbeitung B-n Transport B-n Lagerung B-n Transport A Großhandel Verpackung Verarbeitung B-n =Test erforderlich GVO GVO-Verunreinigung? GVO 0,3 – 0,5 % Saatgut GVO Futter-mittel Vertrieb Anbau GVO GVO GVO GVO GVO GVO Futter-mittel Ende der Berechnungdes wissen-schaftlichen Ausschuss GVO 0,9 % ? Einzelhandel adapted from: GAFTA commodity fact-sheet

  16. Komitologie-Verfahren der EU in den Ständigen Ausschüssen und im Ministerrat • Nur die Kommission kann Vorschläge machen • Europäisches Parlament wird nicht beteiligt • Regulierungsverfahren (GVO): • Vorschlag der Kommission angenommen, wenn im Ausschuss qualifizierte Mehrheit dafür stimmt • Wenn nicht angenommen, wird er dem Rat vorgelegt • Rat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit • Wenn innerhalb von 90 Tagen keine Rats- Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit zustande kommt, entscheidet Kommission • Verwaltungsverfahren (Saatgutrecht): • Vorschlag der Kommission angenommen, wenn im Ausschuss keine qualifizierte Mehrheit gegen ihn stimmt

  17. Stimmverteilung der Mitgliedsstaaten der EU Ab 1. Mai 2004 – Ab November (Vertrag von Nizza, kann sich noch ändern)

  18. Demo

  19. Verbraucher, Bauern, Umweltschützer, Köche, Unternehmen, Gewerkschaften, Grundbesitzer, Kirchen:Kein Zwangsanbau von Gentechnik! • 200.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner • 350 Organisationen mit 25 Millionen Mitgliedern aus der gesamten EU • Vier Mitgliedsstaaten • Europäisches Parlament 1 Mio Postkarten an den Kanzler

  20. Kennzeichnung in Lebens- und Futtermitteln > 99% aller bisher importierten GVO

  21. Rückverfolgbarkeit neue Pflichten ab April 2004 • GVO-Hersteller: "unique identifier" und spezifisches Nachweisverfahren für jeden GVO • Landwirte, Lebensmittel-Industrie, Handel: Dokumentation jeder Annahme und Abgabe von GVO (über 5 Jahre), Registrierung von Anbau • Importeure: GVO-Herkunft auch der Zutaten, die nicht mehr nachweisbar sind

  22. "Koexistenz" – ist das machbar? • Wissenschaftler legen sich grundsätzlich nicht fest und sehen "erheblichen Forschungsbedarf" • Bei Mais und Kartoffeln < 0,9 % machbar • Bei Rüben schwierig wegen Schossern • Bei Raps praktisch nicht machbar • Keine Langzeitprognosen • Rolle der Bienen umstritten • EU-Kommission will dies Mitgliedstaaten überlassen und hat "Leitlinien" ohne Rechtsverbindlichkeit veröffentlicht; • § 26(a) der Freisetzungsrichtlinie: Mitgliedsstaaten können Maßnahmen ergreifen, um Verunreinigung Nicht-GVO Anbau zu verhindern • Bundesregierung will Koexistenz durch Verordnung zur "Guten fachlichen Praxis" und Haftungsvorschriften im Gentechnikgesetz regeln • Industrie / BLL: Ist nur machbar bei "praxisorientierten Grenzwerten" • Bauernverband: Muss praktisch erprobt werden

  23. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse • Raps-Saatgut überwintert mindestens 12 Jahre • Nach einmaligem Anbau von GVO-Raps muß mindestens 10 Jahre lang mit Verunreinigung über 0,9% gerechnet werden • GV-Raps-Pollen wurde noch in 26 km Entfernung von der Quelle gefunden • Gerade Bio-Flächen wären ein Reservoir für GVO-Durchwuchs (weil nicht mit Herbiziden bekämpft) • In Kanada ist der Anbau von Bio-Raps praktisch unmöglich, der gesamt Durchwuchs enthält herbizidresistente Sorten, z.T. 3-fach resistent

  24. Vermeidungskosten: 53 € - 345 € pro Hektarbei 0,3 – 0,5% Saatgut-Verunreinigung (Raps, Mais, Kartoffeln) Mehrkosten durch "Koexistenz" Wissenschaftler fordern allgemeine Versicherung, da Grenzwerte regelmäßig überschritten werden. Versicherer bieten diese aber nicht an. Quelle: Joint Research Centre der EU

  25. Gentechnikgesetz – die wichtigsten Streitpunkte: • Gute landwirtschaftliche Praxis Wer muß die Maßnahmen ergreifen? • Hersteller / Saatguthandel • GVO Anbauer / GVO freie Betriebe / Biolandbau • Imker Welche Maßnahmen sind erforderlich und zumutbar? • Abstandsregeln • Information und Absprachen (Fruchtfolgen, Aussaatzeitpunkt etc.) • Reinigung, Trennung, Transport, Lagerung • "Pollenbarrieren"

  26. Gentechnikgesetz - die wichtigsten Streitpunkte • Haftung • Was ist ein Schaden? Wie wird er bestimmt? • Haftet der Hersteller oder/und die GVO-Landwirte? • Verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung? • Wer kann und wer muss sich wogegen versichern? • Haftungsfonds? • Wer trägt die Kosten der Kontrolle und Vermeidung? • Wer trägt die sonstigen zusätzlichen Kosten? • Wie hoch werden die Kosten tatsächlich sein? • Information und Anbauregister: • Wer muß wen informieren, was darf verheimlicht werden? • Wer hat Recht auf Einsicht?

  27. "Gentechnikfreie Zonen" • Die billigste und effektivste Methode der Koexistenz • EU Kommission lehnt diese zwar "grundsätzlich" ab, sieht aber Möglichkeiten im Rahmen der Koexistenz-Regelungen (Kärntener Vorsorgegesetz) • Der Schutz von "ökologisch sensiblen Gebieten" (FFH) ist rechtlich möglich • Zwölf regionale Regierungen fordern gentechnikfreie Zonen • Toskana, Aquitaine, Limousin, Baskenland, Schleswig-Holstein, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Thrazien, Wales, Burgenland, Schottisches Hochland • Auf freiwilliger Basis sind gentechnikfreieZonen jederzeit und überall machbar • Uckermarck, Warbel-Recknitz, Spreewald, Chiemgau, Miesbach, Tölz, SchwäbischHall, Bodensee, Starkenburg, und viele,viele kleinere Initiativen .... • Auch für Futtermittel? • www.faire-nachbarschaft.de

  28. Keine Gentechnik auf Kirchenland Aktueller Stand (April 04) der Beschlüsse in der Evangelischen Kirche von Deutschland, EKD Ausschluß von Gentechnik auf kirchlichem Pachtland Empfehlung des Ausschlusses von Gentechnik auf kirchlichem Pachtland Moratorium Empfehlung: Zurückhaltung bei Gentechnik auf kirchlichem Pachtland Nur Anwendung in umweltverträglichem Umfang  Keine Beschlüsse Zentralkommittee der Deutschen Katholiken: "Aufgrund vieler ungeklärter Fragen bei der Anwendung der Grünen Gentechnik in der Landwirtschaft empfehlen wir den Eigentümern kirchlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen, den Anbau von gentechnisch manipuliertem Saatgut zu untersagen." (November 2003)

  29. Futtermittel: Genügend Soja ohne Gentechnik verfügbarQuelle: www.transgen.de Einfuhr von Sojabohnen in die EU (18 Mio t 2002) Einfuhr von Sojaschrot in die EU (18,6 Mio t 2002) Entwicklung der Herkunft der Soja-Importe 1995 - 2002

  30. Gefüttert ohne GVOs • Größere Fleischprogramme ohne Fütterung von GV-Soja und -Mais • Sämtliche BIOPRODUKTE • Alle Schweine des Gutfleisch Programms von Edeka Nord (120.000 /Jahr) • Alle Schweine der BäuerlichenErzeugergemein-schaft Schwäbisch Hall (120.000 - 150.000 /Jahr) • Alles Fleisch (Schwein, Rind,Geflügel) in "Du Darfst" Produkten • 80% allen Mastgeflügels in D. wird GT frei gemästet. Velisco (Nölke, Lethetal), Heidemark,Wiesenhof, Stolle ... • Zimbo (einer der größten Wursthersteller in D.) will bis 2005 zu 80% GT frei gefüttertes Fleischverwenden • Lieferanten von Futtermitteln ohne GV-Soja oder -Mais • Alle Bio-Lieferanten • Beweka, Heilbronn • Cremer Futtermühlen GmbH Papenburg • Deuka, Düsseldorf • Fleming und Wendeln GmbH, Garrel • GS agri, Schneiderkrug • HEMO Mohrscheden, Ingolstadt, Heilbronn • Lohmann und Co (Wiesenhof) • Raiffeisen HaGe, Kellinghusen • Raiffeisen Ha Ge, Hamburg • Raiffeisen, RCG Nordwest, Münster • Rainer Bruns Landhandel, Rechterfeld • Raiffeisen, Würzburg • Sano Gold GmbH (Mineralstoffe) • UNA - HAKRA, Hamburg Mehrkosten für GT freies Sojaschrot: 7% bis 20%Bei 20% Sojaschrot führt dies zu < 1 Cent Mehrkosten pro Kilo Quelle: Greenpeace

  31. Schlußfolgerungen • Reinheitsgebot für Saatgut jetzt durchsetzen • EU weite Haftung für Hersteller und Anwender • EU-Verordnung für GVO-Anbau • Kosten müssen von Herstellern und Anwendern getragen werden • Alle Kosten und Risiken müssen auf den Tisch! • Keine Zulassungen für Anbauvon GVO ohne Regelung der Koexistenz-Bedingungen • Keine Sonder-Grenzwerte für Bioprodukte und -anbau • Gentechnikfreie Zonen in Gemeinden, Kreisen und Ländern • Verfügbarkeit von gentechnikfreien Futtermitteln notfalls kartellrechtlich gegen die Blockade von ADM, Cargill, Bunge durchsetzen

  32. korn w w w . s a v e o u r s e e d s . o r g Saatgut wird seit 8000 Jahren von Generation zu Generation weitergegeben. Es ist unsere Überlebensgrundlage und das älteste Kulturgut der Menschheit.

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