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Auf dem Weg zu einer Internationalen Agrarwende Stand der Diskussion und Konfliktlinien Rainer Engels

Auf dem Weg zu einer Internationalen Agrarwende Stand der Diskussion und Konfliktlinien Rainer Engels. Das Welthandelssystem. Entwicklung des Welthandels Das GATT Die WTO. Nach Weltwirtschaftskrise 1929 : Exportbestreben vieler Länder

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Auf dem Weg zu einer Internationalen Agrarwende Stand der Diskussion und Konfliktlinien Rainer Engels

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Presentation Transcript


  1. Auf dem Weg zu einer Internationalen AgrarwendeStand der Diskussion und KonfliktlinienRainer Engels

  2. Das Welthandelssystem • Entwicklung des Welthandels • Das GATT • Die WTO

  3. Nach Weltwirtschaftskrise 1929: Exportbestreben vieler Länder Gleichzeitig Abschottung der Märkte zum Schutz der eigenen Wirtschaft  Protektionismus und Handelsbarrieren Nach 1945: Bretton Woods, Weltwährungsordnung Unterzeichnung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens GATT (1947) Entstehung des Welthandels

  4. Freihandel und Liberalisierung • Freihandel meint den (möglichst) freien Austausch von Gütern und Dienstleistungen zwischen Ländern und den Abbau von Zöllen, Mengenbeschränkungen (Quoten) oder anderen Handelsbeschränkungen • Liberalisierung ist die staatliche Rücknahme von Einschränkungen und von Auflagen im Bezug auf Herstellung oder Handel mit Gütern und Dienstleistungen

  5. Entwicklung des Welthandels • Zwischen 1970 und 2000 hat sich das Volumen des Welthandels verdreifacht • Aber: Länder und Bevölkerungsgruppen profitieren ganz unterschiedlich von dieser Entwicklung • Anteil der Exporte der LDC (Least Developed Countries) am Welthandel: 6%, sinkende Tendenz • Hauptsächlich spielt sich der Handel zwischen Japan, Südostasien, NAFTA und der EU ab • 18 Länder (15 EU-Mitgliedsstaaten, USA, Japan, Kanada) kontrollieren 80% des Welthandels

  6. Handelspolitik der EU ist wichtig … • 18 Länder kontrollieren 80% des Welthandels • 15 EU-Mitgliedsstaaten + USA + Japan + Kanada • 85% der landw. Exportgüter Afrikas gehen in die EU • 45% der landw. Exportgüter Lateinamerikas gehen in die EU • Landw. Importgüter aus Entwicklungsländern (EL) in die EU= Summe aller landw. Importgüter aus EL nach USA + Japan + Kanada + Australien + Neuseeland

  7. Agrarhandel vor Gründung der WTO • Im Rahmen der GATT-Verträge gab es keine Regulierung des landwirtschaftlichen Sektors • Starke Unterschiede in Behandlung des Agrarsektors in Entwicklungsländern (EL) und Industrieländern (IL): • Hohes Subventions- und Protektionsniveau der Landwirtschaft im Norden • Besteuerung der landw. Produktion im Süden • Führte zu großen Handelsverzerrungen • Einbezug der Landwirtschaft in WTO wird positiv bewertet von EL! Zivilgesellschaft ist aber sehr kritisch

  8. Das GATT: Geschichte und Ziele • GATT sollte Handel nach dem 2. Weltkrieg neu ordnen durch die Beschränkung handels-politischer Eingriffe der Staaten • Abbau der Handelsschranken durch schritt-weises Aufheben von Zöllen und anderen Hemmnissen • Zu Beginn 23, am Ende 125 Vertragsstaaten • 1995 durch Beschluss der Uruguay-Runde Überführung in die Welthandelsorganisation WTO

  9. Das GATT: Geschichte und Ziele Nichttarifäre Handelshemmnisse, Subventionen: Schutz des heimischen Marktes vor ausländischer Konkurrenz - Ergebnis nationaler Wirtschafts-, Gesundheits-, Verbraucherschutz- oder Umweltschutzpolitik

  10. Zollabbau durch Verhandlungen

  11. GATT: Grundprinzipien (1) • MeistbegünstigungAlle Vorteile und Vergünstigungen, dieein GATT-Mitgliedsstaat einem anderen gewährt, sind unverzüglich und bedingungslos auf alle Mitgliedsstaaten anzuwenden; d.h. die von einem Land erhobenen Zollsätze, Steuerbelastungen usw. sollen gegenüber allen GATT-Partnern die gleiche Höhe haben.

  12. GATT: Grundprinzipien (2) 2.GleichbehandlungProdukte aus heimischer Herstellung und Importe müssen nach Überschreiten der Grenze genauso behandelt werden. Es dürfenkeine zusätzlichen Steuern oder abweichende Produktanforderungen gestellt werden. 3. Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität)Staaten, denen von anderen GATT-Mitgliedern handelspolitische Vergünstigungen gegen das Prinzip der Meistbegünstigung eingeräumt werden, sollen gleichwertige Gegenleistungen erbringen.

  13. Entstehung der WTO • Sitz der WTO: Genf • Gründung der WTO im Rahmen der Uruguay-Verhandlungsrunde 1995 • Nachfolgeorganisation des GATT • GATT-Vertrag ist Bestandteil/Grundlage der WTO • Zur Zeit 146 Mitgliedsstaaten

  14. Abkommen in der WTO

  15. Aufgaben der WTO Erweiterung des Aufgabenbereiches gegenüber GATT • Verhandlungsforum • Vertragsüberwachung für den • Handel mit Gütern (GATT) • Handel mit Dienstleistungen (GATS) • Handelsbezogene Aspekte bei geistigen Eigentumsrechten (TRIPS) • Streitbelegungsmechanismus (DSU) für Handelsstreitigkeiten • Kooperation mit anderen Organisationen • Technische Hilfe für Entwicklungsländer

  16. Aufbau der WTO

  17. Entscheidungsverfahren in der WTO Bedeutung der Entscheidung = erforderliche Mehrheit: • Zentrale Prinzipien: Einstimmigkeit • Neue Abkommen, Ergänzung bestehender Abkommen: Einstimmigkeit • Bei Änderungen: 2/3 Mehrheit, gültig nur für die Ratifizierer • Bei Auslegung von Verträgen und befristeter Befreiung von Mitgliedern von Verpflichtungen: 3/4 Mehrheit • Aufnahme neuer Mitglieder: 2/3 Mehrheit

  18. Entwicklungsländer im Welthandel • Kategorien von Entwicklungsländern • Entwicklungsländer in der WTO • Rahmenbedingungen der Verhandlungen • Bedeutung der WTO-Regelungen für Entwicklungsländer • WTO-Abkommen über Landwirtschaft • Bewertung aus Sicht von EL

  19. Kategorien von Entwicklungsländern • „Die“ Entwicklungsländer gibt es nicht • Gruppierung von Ländern nach verschiedenen Kriterien möglich • Ökonomische Entwicklung, z.B. LDCs • Nahrungsmittel (NM)-Selbstversorgungsgrad, z.B. Netto-NM-importierende Länder (NFIDC) • Selbstversorgungsgrad + Einkommenssituation z.B. NM-Defizit-Länder mit niedrigem Einkommen (LIFDC) • Verschuldung, z.B. Hochverschuldete arme Länder (HIPC)

  20. Rahmenbedingungen für EL in der WTO • Über 100 von 146 WTO-Mitgliedern sind Entwicklungsländer • Kritikpunkte an WTO aus Sicht der EL: • Transparenz der Verhandlungen • Green Room Verfahren • Partizipation • Theoretisch: Konsensverfahren • Fehlende Präsenz und Kapazität vieler EL: 4 Vertreter in Genf wären nötig, um umfassend teilnehmen zu können. • Zusammensetzung des WTO-Sekretariates

  21. Rahmenbedingungen für Verhandlungen • Viele Sitzungen und informelle Treffen überschneiden sich zeitlich • Zu behandelnde Fragen erfordern oft erhebliche Detailkenntnisse • 30 Mitgliedsstaaten verfügen in Genf über keine diplomatische Vertretung • 50 Delegationen haben nur 1 bis 3 Vertreter bei der WTO

  22. Machtposition der EL • Durchsetzungspotenzial: schwach, da es in der WTO hauptsächlich auf Handelsvolumen eines Staates und % Anteil am Welthandel ankommt • Green Room = besondere Form der informellen Entscheidungsfindung • Zusammensetzung und Verhandlungsthemen nicht transparent

  23. Verbesserung der Rahmenbedingungen • Forderung: Der Glass Room • Zusammensetzung nach festen Regeln, z.B.: • Vorsitzender des Hauptorgans • USA, EU, Kanada, Japan (sog. Quad) • regionale und/oder sachorientierte Vertretung (Wirtschaftsregionen oder Nahrungsmittelimporteure)

  24. Verbesserung der Transparenz Mehr Transparenz durch klare Regeln: Glass Room • Förmliche Einberufung nur, wenn Plenarverhandlungen nicht mehr sinnvoll sind • Mandat: nur zur Kompromisssuche • Einbettung in die Verhandlungen des Hauptorgans; müssen Ausnahme bleiben • nach Glass Room Sitzung sofort Information im Plenum und allgemeine Aussprache • inkl. Bekanntmachung sämtlicher Dokumente

  25. Rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules Entwicklungsländer in der WTO: Ausgestaltung der Regeln • Ausnahmen von den WTO-Regeln für EL • Special and Differential Treatment • Derzeit 97 Sonderregeln • Vielzahl von Einzelregeln in den unterschiedlichen Abkommen • Rechtlicher Status und Implementierungsgrad variieren stark

  26. Rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules Entwicklungsländer in der WTO: Ausgestaltung der Regeln • Allgemeine Absichtserklärungen, detaillierte Sonderklauseln (bindend und freiwillig), Einräumung längerer Übergangsfristen zur Umsetzung von Abkommen • Inanspruchnahme teilweise nur für Länder mit besonders niedrigem Entwicklungsstand, teilweise für alle Entwicklungsländer • Finanzierung beruht auf freiwilligen Sonderbeiträgen der Industrienationen

  27. Das Agrarabkommen • Exportsubventionen • Marktzugang • Interne Stützung • Ausgestaltung aus Sicht der Entwicklungs- und Industrieländer

  28. Das Agrarabkommen (AoA) Ziel: Liberalisierung des Agrarhandels, d.h. Abbau von Zöllen und Subventionen • Abkommen innerhalb der WTO • Abkommen zielt auf Handelsverzerrungen ab, die vom Staat ausgehen, nicht auf die transnationaler Konzerne • Umsetzungszeitraum: • Industrieländer 1995 – 2000 • Entwicklungsländer 1995 – 2005

  29. Präambel des AoA • Schaffung eines „fairen und marktorientierten Agrarhandelssystems“ • Berücksichtigung von nicht handelsbezogenen Anliegen: Ernährungssicherung, Umweltschutz • Sonder- und Vorzugsbehandlung der EL ist integraler Bestandteil der Verhandlungen • Berücksichtigung der negativen Auswirkungen bei der Umsetzung des Reformprogramms auf die LDC and NFIC

  30. Struktur des AoA Staatliche Maßnahmen sind differenziert nach den drei Bereichen Import/Produktion/Export, die wichtigsten: • Marktzugang (Zölle) • Interne Stützung    • Exportsubventionen Gelbe Box Blaue Box Grüne Box

  31. Klassifizierung der Internen Unterstützung: Markt- und Preis-beeinflussende Unterstützungen, abbaupflichtig Unterstützung mit Produktions- beschränkungen, weiterhin erlaubt Nicht handelsverzerrend, weiter unbeschränkt erlaubt Gelbe Box Blaue Box Grüne Box

  32. Exportsubventionen • Uruguay-Runde: • Reduzierung des Subventionsbetrages um ø 36% • Reduzierung der subventionierten Menge um ø 21% • Harbinson-Entwurf: • Für 50% der Subventionen Abbau bis auf Null innerhalb von 6 Jahren • Für die übrigen innerhalb von 9 Jahren • (Entwicklungsländer: 10 bzw. 12 Jahre)

  33. Marktzugang • Uruguay-Runde: • Zölle sollen das einzige verbleibende Protektionsinstrument sein • „Tarifizierung“ (Umwandlung in Zölle) der nicht-tarifären Handelshemmnisse wie Importkontingente und Abschöpfungssysteme • Mindestmarktzugang soll durch Zollkontingente gewährleistet werden (mind. 5% des heimischen Verbrauchs bei jedem Produkt) • Reduzierung aller Zölle um ø 36%

  34. Marktzugang • Vorschlag Harbinson (in %) • In Klammern Entwicklungsländer

  35. Interne Unterstützung • Uruguay- Runde: • Reduzierung der internen Unterstützung (gelbe Box) um ø 20% • Harbinson-Entwurf: • Gelbe Box: 60 % Reduzierung innerhalb von 5 Jahren • Blaue Box: Halbierung innerhalb von 5 Jahren oder Gleichbehandlung mit der Gelben Box • Grüne Box: keine Reduktionsverpflichtungen

  36. Umsetzung des AoA in EU (I) • Exportsubventionen: reduziert durch Mc Sharry Reform • Marktzugang: weiterhin hohe Zollsätze • für Produkte der EU-Marktordnungen (z.B. Rindfleisch) • für verarbeitete Produkte aus EL (z.B. gerösteter Kaffee), • Aber: freier Marktzugang für LDC‘s im Rahmen der „Everything but Arms“ - Initiative

  37. Umsetzung des AoA in EU (II) • Interne StützungVerlagerung der internen Stützung von • gelber (Marktpreisstützung) • hin zu blauer (Ausgleichszahlungen, Flächenstillegung) • und grüner Box (Agrarumweltprogramme, 2.Säule der GAP) • Allerdings liegt Schwerpunkt der Zahlungen immer noch in gelber und blauer Box

  38. Ausgestaltung des AoA: eine Sonderbehandlung für IL (I) Marktzugang • „Schmutzige Tarifizierung“ • Sehr günstige Referenzperiode für Berechnung der Zollreduktionen gewählt • Umrechnung nicht tarifärer Handelshemmnisse in Zölle: Nutzung hoher Zolltarife • Reduzierung der Zölle erfolgt in nicht sensiblen Bereichen  Geringe Verbesserung des Marktzugangs für EL v.a. für wichtige Produkte der EL

  39. Ausgestaltung des AoA: eine Sonderbehandlung für IL (II) Ausnahmeregelungen bei Subventionen • Blaue Box • Speziell für EU und USA eingerichtet, dadurch Umgehung von Reduktionsverpflichtungen • Grüne Box • Stark auf Bedürfnisse der Industrieländer ausgerichtet  Subventionen sind in den Industrieländern gestiegen statt zu fallen

  40. Ausgestaltung des AoA: eine Sonderbehandlung für IL (III) Spezielle Schutzklausel • Hauptsächlich in IL anwendbar Friedensklausel • Erlaubt IL Schutz ihrer Subventionen vor Anklagen beim Schiedsgericht der WTO bis Ende 2003

  41. Ausgestaltung des AoA: negatives Ergebnis für EL (I) Sonder- u. Vorzugsbehandlung für EL • Investitionshilfen u. Beihilfen für Kleinbauern sind von Reduktionsverpflichtungen ausgenommen • Längere Umsetzungszeiten: 10 Jahre statt 5 Jahre • 10% der Subventionen statt 5% sind von Reduktionsverpflichtungen ausgenommen, auch wenn sie handelsverzerrend sind • LDCs sind von Reduktionsverpflichtungen ganz ausgenommen ABER • EL zahlen nur wenig Subventionen, daher kaum Wirkung durch Sonderbehandlung

  42. Ausgestaltung des AoA: negatives Ergebnis für EL (II) Spezielle Schutzklausel • Ist praktisch nicht anwendbar für EL, da sie keine Tarifizierung vorgenommen haben Friedensklausel • Aufgrund der Friedensklausel können EL Dumping der IL nicht vor Schiedsgericht der WTO bringen • Marrakesch Entscheidung für NFIDC wurde nicht umgesetzt • Politikinstrumente berücksichtigen nicht spezifische Situation der EL: erlaubt (Boxen) ist nur, was Geld kostet

  43. Erwartungen der EL an AoA • Weltmarktpreise sollten steigen und sich stabilisieren • Produktion und Subventionen in IL sinken • Verbesserter Zugang der EL zu den Märkten der IL und damit verbunden höherer Marktanteil am Agrarhandel für EL • Ende des Exportdumpings von IL • Keine Lieferung von Nahrungsmittelhilfe, die lokale Produktion schädigt • Die meisten Erwartungen haben sich nicht erfüllt!

  44. Die Doha-Runde • Stand + Zeitplan der Verhandlungen • Recht auf Nahrung • Konversion

  45. Zeitplan • Zur Zeit Diskussion Harbinson-Text • Bis zum 31.3. Verabschiedung der „Modalitäten“ • Aber: Keine Einigung über Modalitäten zustande gekommen, daher weitere Verhandlungen • Bis Cancun (10.-14.9.) Detailvorschläge • Ab Cancun abschließende Beratung • 1.1.2005 Abschluß

  46. Rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules rules Das Recht auf Nahrung Jeder Mensch hat das Recht, dauerhaften Zugangzu ausreichender, gesundheitlich unbedenk-licher, nährstoffreicher und kulturell ange-messener Nahrung zu erhalten. • Menschenrechte sind Staatenpflichten, aber: • auch multinationale Konzerne haben Verpflichtungen • Internationale Organisationen wie die WTO haben Verpflichtungen, da sie von den Mitgliedsstaaten Souveränität übertragen bekommen haben

  47. Konversion Die entwickelten Länder haben erhebliche finanzielle Vorteile aus dem Agrarhandel und insbesondere dem Agrarabkommen gezogen, zu Lasten der Entwicklungsländer • Entwicklungsländer müssen eine eigenständige nachhaltige Landwirtschaft betreiben können • Sie brauchen Mittel für ländliche Entwicklung • Sie müssen in die Lage versetzt werden, die Standards der Industrieländer erfüllen zu können • Daher müssen Subventionen umgewidmet werden

  48. Der EU-Verhandlungsvorschlag • Ziele des EU-Vorschlags • Reduktionsvorschläge • Besondere Berücksichtigung der Entwicklungsländer-Interessen

  49. Ziele der EU-Kommission • Weitere substantielle Liberalisierung auf fairer und gleichberechtigter Basis • Angemessene Berücksichtigung der speziellen Bedürfnisse der Entwicklungsländer • Anerkennung eines Modells nachhaltiger Landwirtschaft auf der Basis von • Umweltschutz • ländlicher Entwicklung • Nahrungssicherheit • und anderer Verbraucherinteressen

  50. A) Weitere substantielle Liberalisierung … Um sich dem Ziel eines marktorientierten Handelssystems anzunähern, schlägt die EU folgende Reduktionen vor: • Handelsbeeinflussende einheimische Unterstützung um 55 % • Ausgaben für Exportsubventionen um 45 % • Zölle um 36 % im Mittel mit einem Minimum pro Zolllinie um 15 %

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