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C.i.c. culpa in contrahendo

6. Stunde - c.i.c. 2. c.i.c. (culpa in contrahendo) Fortsetzung. Konsequenzen des gesetzlichen Schuldverh?ltnisses c.i.c.: wichtige Regeln der Vertragshaftung werden auf das Stadium vor Vertragsschlu? angewandt:? 1313a ABGB Erf?llungsgehilfenhaftungstatt ? 1315 ABGB Besorgungsgehilfenhaftung? 12

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C.i.c. culpa in contrahendo

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Presentation Transcript


    1. 6. Stunde - c.i.c. 1 c.i.c. (culpa in contrahendo) Mit Aufnahme des rechtsgeschftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhltnis Inhalt: Schutz-, Aufklrungs- und Sorgfaltspflichten gegenber dem Geschftspartner typische Situation: Vorverhandlungen zu einem Vertrag Von der Rechtsprechung durch Rechtsanalogie (aus mehreren gesetzlichen Vorschriften) gewonnen, zB 878 Satz 3 ABGB: Kenntnis der Unmglichkeit bei Vertragsabschlu 866 ABGB: Vortuschung der Volljhrigkeit 869 ABGB: undeutliche Erklrung zur bervorteilung 874 ABGB: Vertragsschlu durch List oder Furcht 1003 ABGB: Verletzung der Erklrungspflicht ffentlich bestellter Geschftsbesorger Entscheidungsanla: Linoleumrollen-Fall

    2. 6. Stunde - c.i.c. 2 c.i.c. (culpa in contrahendo) Fortsetzung Konsequenzen des gesetzlichen Schuldverhltnisses c.i.c.: wichtige Regeln der Vertragshaftung werden auf das Stadium vor Vertragsschlu angewandt: 1313a ABGB Erfllungsgehilfenhaftung statt 1315 ABGB Besorgungsgehilfenhaftung 1298 ABGB Umkehr der Beweislast statt 1296 ABGB normale Beweislast (bei Deliktshaftung) Gehaftet wird aber nur fr den sog. Vertrauensschaden nicht fr den Erfllungsschaden Aber: Kein Zwang zum Vertragsschlu! Vgl. Golddukaten-Fall

    3. 6. Stunde - c.i.c. 3 Verkehrssicherungspflichten Grundgedanke der Verkehrssicherungspflichten: Wer einen geschftlichen Verkehr erffnet, hat fr die Sicherheit seiner Kundschaft zu sorgen Ausdehnung des Grundgedankens der c.i.c. auf Kontakte von Geschftsleuten mit potentiellen Kunden zB Hotels, Kaufhuser, SB-Lden, Cafe's, Verkehrsbetriebe, Lifte c.i.c.-Haftung ist Verschuldenshaftung leichte Fahrlssigkeit gengt ! Weinbeeren-Fall: Frau rutscht in SB-Laden auf Weinbeere aus und strzt; OGH: kein Verschulden des Geschftsinhabers, daher keine Haftung !

    4. 6. Stunde - c.i.c. 4 Fallgruppen von Verkehrssicherungspflichten Nebenpflicht aus bestehendem Vertrag zB Kokoslufer in Rechtsanwaltskanzlei Betonsockel eines Sessellifts KAC-Eishokeymatch Concord-Landung in Linz-Hrsching Vorvertragliche Verpflichtung (c.i.c.) Rolltreppe in Kaufhaus Tyrol Stufen zum Bckerladen Linoleumrollen-Fall aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zB Pflichten gegenber Krankenhausbesuchern (str.) aus bloem deliktischen Verhalten Allgemeine Schutznormen iS des 1311 ABGB Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten zB 93 StVO Gehsteigreinigung, Dachlawinenschutz

    5. 6. Stunde - c.i.c. 5 Entscheidungen zur c.i.c. Schutz u Sorgfaltspflichten bei vertraglichen Vorverhandlungen: Golddukaten-Fall Golfhotel-Fall EDV-Anlage fr medizinisch-diagnostisches Labor Vorvertragliche Verkehrssicherungspflichten Vereiste Stufen vor Bckerladen Rolltreppe im Kaufhaus Tyrol Schunkeln im Festzelt Bananenschalenflle

    6. 6. Stunde - c.i.c. 6 Fall: Golfhotel (JBl 1980, 33 = SZ 52/90) Klgerin = Bank Beklagter = Hotelier des Golfhotels Sachverhalt: Bank gewhrte Kredit ber 20 Mio S fr Golfhotel zu einem weiteren Kredit zum Ankauf benachbarter Grundstcke (Golfplatz) fanden Vorverhandlungen statt Der Leiter der Kreditabteilung, ein Prokurist der Bank, stellte die Zuteilung eines weiteren Kredits in Aussicht nach internen Richtlinien war er aber zum Abschlu von Kreditvertrgen nur gemeinsam mit dem Vorstand berechtigt zustzliche Kreditvergabe kam nicht zustande Bank klagt Kredit (20 Mio S) fr Golfhotelbau ein Hotelier begehrt Aufrechnung mit seinem Schaden aus der nicht eingehaltenen Kreditzusage

    7. 6. Stunde - c.i.c. 7 Fall: Golfhotel (JBl 1980, 33 = SZ 52/90) Hotelier wollte Golfplatz errichten: Kreditverhandlungen mit Abteilungsleiter seiner Bank (Interne) Beschrnkungen der Vertretungsmacht des Angestellten (hier Gesamtprokura mit Vorgesetzten) mu Kunden erkennbar sein Leiter der Kreditabteilung machte (entgegen Richtlinien) dennoch Kreditzusage Kunde vertraute auf das Zustandekommen des Kreditvertrags und machte Aufwendungen zB Rechtsanwaltskosten OGH lt Bank fr vorvertragliches Verschulden (c.i.c.) ihres Prokuristen haften: Vertrauensschaden

    8. 6. Stunde - c.i.c. 8 Prokura 48 ff HGB Prokura ist handelsrechtliche Generalvollmacht Sie "ermchtigt zu allen Arten von gerichtlichen und auergerichtlichen Geschften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines [! nicht dieses!] Handelsgewerbes mit sich bringt " 49 HGB Eine "Beschrnkung der Prokura ... (ist) Dritten gegenber unwirksam"; 50 HGB. Intern, also zB zwischen Bank und Prokurist wirkt die Beschrnkung aber schon!

    9. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 9 866 ABGB Wer nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs listigerweise vorgibt, da er Vertrge zu schlieen fhig sei, und dadurch einen anderen, der darber nicht leicht Erkundigung einholen konnte, hintergeht, ist zur Genugtuung verpflichtet.

    10. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 10 869 ABGB 2) Wahre Einwilligung. Die Einwilligung in einen Vertrag mu frey, ernstlich, bestimmt und verstndlich erklret werden. Ist die Erklrung unverstndlich, ganz unbestimmt, oder erfolgt die Annahme unter andern Bestimmungen, als unter welchen das Versprechen geschehen ist; so entsteht kein Vertrag. Wer sich, um einen Andern zu bevortheilen, undeutlicher Ausdrcke bedient, oder eine Scheinhandlung unternimmt, leistet Genugthuung.

    11. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 11 874 ABGB In jedem Falle mu derjenige, welcher einen Vertrag durch List oder ungerechte Furcht bewirket hat, fr die nachtheiligen Folgen Genugthuung leisten.

    12. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 12 1003 ABGB Personen, welche zur Besorgung bestimmter Geschfte ffentlich bestellt worden, sind schuldig, ber einen darauf sich beziehenden Auftrag ohne Zgerung gegen den Auftragenden sich ausdrcklich zu erklren, ob sie denselben annehmen oder nicht; widrigen Falls bleiben sie dem Auftragenden fr den dadurch veranlaten Nachtheil verantwortlich.

    13. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 13 1296 ABGB Im Zweifel gilt die Vermuthung, da ein Schade ohne Verschulden eines Andern entstanden sey.

    14. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 14 1298 ABGB Wer vorgibt, da er an der Erfllung seiner vertragsmigen oder gesetzlichen Verbindlichkeit ohne sein Verschulden verhindert worden sey, dem liegt der Beweis ob. Soweit er auf Grund vertraglicher Vereinbarung nur fr grobe Fahrlssigkeit haftet, mu er auch beweisen, da es an dieser Voraussetzung fehlt.

    15. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 15 1311 ABGB 4) durch Zufall. Der bloe Zufall trifft denjenigen, in dessen Vermgen oder Person er sich ereignet. Hat aber jemand den Zufall durch ein Verschulden veranlat; hat er ein Gesetz, das den zuflligen Beschdigungen vorzubeugen sucht, bertreten; oder, sich ohne Noth in fremde Geschfte gemengt; so haftet er fr allen Nachtheil, welcher auer dem nicht erfolgt wre.

    16. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 16 1313a ABGB Wer einem andern zu einer Leistung verpflichtet ist, haftet ihm fr das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters sowie der Personen, deren er sich zur Erfllung bedient, wie fr sein eigenes.

    17. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 17 1315 ABGB berhaupt haftet derjenige, welcher sich einer untchtigen oder wissentlich einer gefhrlichen Person zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient, fr den Schaden, den sie in dieser Eigenschaft einem Dritten zufgt.

    18. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 18 49 HGB (1) Die Prokura ermchtigt zu allen Arten von gerichtlichen und auergerichtlichen Geschften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. (2) Zur Veruerung und Belastung von Grundstcken ist der Prokurist nur ermchtigt, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist.

    19. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 19 50 HGB (1) Eine Beschrnkung des Umfanges der Prokura ist Dritten gegenber unwirksam. (2) Dies gilt insbesondere von der Beschrnkung, da die Prokura nur fr gewisse Geschfte oder gewisse Arten von Geschften oder nur unter gewissen Umstnden oder fr eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten ausgebt werden soll. (3) ...

    20. 9 Mrz, 1999 6. Stunde - c.i.c. 20 93 StVO Pflichten der Anrainer. (1) Die Eigentmer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentmer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafr zu sorgen, da die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem ffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschlielich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straenrand in der Breite von 1 m zu subern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentmer von Verkaufshtten. ...

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