1 / 6

Änderungen in der Versetzungs- und Notenbildungsverordnung ab dem Schuljahr 2004/05

Änderungen in der Versetzungs- und Notenbildungsverordnung ab dem Schuljahr 2004/05. Nichtversetzung eines Schülers. Probeweise Aufnahme in die nächsthöhere Klasse (für etwa vier Wochen) mit Nachprüfung § 1(3) ist davon nicht betroffen Einfache Mehrheit in der Klassenkonferenz genügt

ross-curry
Télécharger la présentation

Änderungen in der Versetzungs- und Notenbildungsverordnung ab dem Schuljahr 2004/05

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Änderungen in der Versetzungs- und Notenbildungsverordnung ab dem Schuljahr 2004/05 RNG - Wangen, Ei

  2. Nichtversetzung eines Schülers • Probeweise Aufnahme in die nächsthöhere Klasse (für etwa vier Wochen) mit Nachprüfung • § 1(3) ist davon nicht betroffen • Einfache Mehrheit in der Klassenkonferenz genügt • Voraussetzung:„Wiederholbarkeit der Klasse“ • Eine „Nichtaufnahme“ (bei Nichtversetzung) in die nächste Klasse ist „pädagogisch“ zu begründen • Einvernehmen mit dem SL RNG - Wangen, Ei

  3. Verfahren • Zielvereinbarung: vor den Ferien durch Fach- /Klassenlehrer, Schüler, Eltern • Schriftliche und mündliche Prüfung am Ende der Probezeit in den für die Versetzung maßgebenden Fächern unter Note 4. Prüfungsgegenstand: Unterrichtsinhalte des vergangenen Schuljahres und der Probezeit. RNG - Wangen, Ei

  4. Nichtversetzung: Schnittstelle G9/G8 Schüler, die in G9 nicht versetzt werden, wechseln nach Entscheidung der Klassenkonferenz in die entsprechende oder in die nächstniedrigere Klasse des G8. Entsprechende Klasse: Wenn nach dem Lern- und Arbeitsverhalten sowie nach Art und Ausprägung ihrer Leistungen erwartet werden kann, dass sie den Anforderungen entsprechen werden. RNG - Wangen, Ei

  5. Notenbildungsverordnung (G9 und G8) • Zahl der Klassenarbeiten in den Kernfächern mindestens 4 • Klassenarbeit nicht nur an unmittelbar vorangegangene UE gebunden (Detailfragen!) • Schriftliche Wiederholungsarbeiten geben Aufschluss über den Unterrichtserfolg der „unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden“ • Vergleichsarbeiten (G8) kommen zur Zahl der in den Kernfächern vorgeschriebenen Mindestzahl hinzu (2 Kernfächer, 1 Nicht-Kernfach; ev. Auswahlmöglichkeit durch GLK) RNG - Wangen, Ei

  6. GFS • Bisher: Ersatz einer KA in einem Kernfach nach Entscheidung des Fachlehrers. • Neu: Ab Kl.7 ist ein Schüler pro Schuljahr zu einer GFS in einem Kernfach seiner Wahlverpflichtet (auch dann, wenn der jeweilige Fachlehrer sich nicht für eine GFS entschieden hat). • Wird wohl auf Nebenfächer ausgeweitet. RNG - Wangen, Ei

More Related