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Praxis für Ganzheitliche Therapie

Praxis für Ganzheitliche Therapie. Physioline am Pep Charles-de- Gaulle-Str. 6 81737 München www.physioline.de pep@physioline.de. Physioline Trudering Truderinger Straße 272 81825 München www.physioline.de info@physioline.de. Neue Wege im Verordnungswald –

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Praxis für Ganzheitliche Therapie

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Presentation Transcript


  1. Praxis für Ganzheitliche Therapie Physioline am Pep Charles-de- Gaulle-Str. 6 81737 München www.physioline.de pep@physioline.de Physioline Trudering Truderinger Straße 272 81825 München www.physioline.de info@physioline.de

  2. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Aktuelle Situation: • Viele Ärzte haben Angst vor Regressen Zurückhaltende Ausstellung von Heilmittel- verordnungen Geld steht im Vordergrund – nicht der Patient Neue Vereinbarung in der Heilmittelversorgung www.physioline.de

  3. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Praxisbesonderheiten und Langfristverordnungen Neue Vereinbarung in der Heilmittelversorgung www.physioline.de

  4. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? • Die wirtschaftliche Verordnung von Heilmittel wurde deutlich vereinfacht • Ihr Verordnungsvolumen wird nicht belastet • Keine Gefahr mehr, für die Verordnungen mit dem eigenen Vermögen zu haften • In erster Linie gilt: keine Orientierung an monetären Gesichtspunkten sondern nur am Krankheitsbild • Die Chance auf regressbefreite Verordnungsmöglichkeiten Gelegenheit sich Freiräume zu schaffen! Gezielte Heilmittel als Schritt in die richtige Richtung www.physioline.de

  5. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Exakter Indikationsschlüssel Heilmittel-Richtlinien beachten Diagnose anhand ICD-10 Code (gelistete Diagnose) Korrekter ICD-10 Code (Codierungspflicht) Korrektes Ausfüllen der Heilmittelverordnung Medizinisches Begründen (Erst-/Folgeverordnung) Die Codierungspflicht gilt nur für Verordnungen, die als Praxisbesonderheit oder Langfristverordnung anerkannt werden! http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/VO-aktuell/2013/KVB-130311-HMP-Ausfuellen-einer-Heilmittel-Verordnung-Physikalische-Therapie.pdf www.kvb.de Rubrik Praxis/Verordnungen/Heilmittel GrundsätzlicheVoraussetzungen www.physioline.de

  6. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Exkurs: Heilmittelverordnung www.physioline.de

  7. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? • Menschen mit besonders • schweren • dauerhaften • funktionellen/ strukturellen Schädigungen haben die Möglichkeit, eine fortlaufende Heilmittel-therapie zu erhalten. Dieser Heilmittelbedarf besteht in der Regel bei Vorliegen der Diagnose aus der vorgefertigten Liste. Allgemeiner begünstigter Personenkreis www.physioline.de

  8. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Die Festlegung von Praxisbesonderheiten auf Bundesebene löst die bisher getroffenen regionalen Vereinbarungen ab Zur Identifizierung dienen die grundsätzlichen Voraussetzungen Somit entfallen Kosten bei Wirtschaftlichkeitsprüfung (nach §106 SGB V) Praxisbesonderheiten sind teilweise budgetneutral Praxisbesonderheiten www.physioline.de

  9. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? • Therapie für einen meist begrenzten Zeitraum in intensivem Ausmaß • Manche Diagnosen sind auf eine bestimmte Zeit nach dem Akutereignis beschränkt • Mindestens alle 12 Wochen Vorstellung beim verordnenden Arzt • Die einzelnen Diagnosen sind in einem angefertigtem ICD-10-Katalog aufgelistet (in der Tabelle hellblau markiert) • Kein Genehmigungsverfahren Praxisbesonderheiten: Voraussetzungen www.physioline.de

  10. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? • „Budgetneutral“: 1. Verordnungsvolumen ist nicht überschritten 2. Verordnungsvolumen ist überschritten • Werden Praxisbesonderheiten abgezogen • Ist nach Abzug das Volumen dennoch über 15% überschritten, erfolgt ein Prüfungsverfahren • Sollte Budget überschritten sein: Beratung vor Regress Praxisbesonderheiten:Teilweise Budgetneutral www.physioline.de

  11. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Ersetzt die bisherigen Regelungen der Krankenkassen zum langfristigen Behandlungsbedarf Kein Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung Zur Identifizierung dienen die grundsätzlichen Voraussetzungen Keine Belastung des Verordnungsvolumens Langfristverordnung www.physioline.de

  12. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? • Therapie für einen voraussichtlich gleichbleibenden Behandlungsbedarf von mindestens einem Jahr • Erst möglich nach fortlaufenden Erst-/Folgeverordnungen oder Verordnungen außerhalb des Regelfalls über circa ein Jahr (diese sind nicht Budgetneutral) • Mindestens alle 12 Wochen Vorstellung beim verordnenden Arzt • Abweichung der Menge der Heilmittel vom Heilmittelkatalog erlaubt, nicht von der Heilmittelart • Ausstellbar für einen maximalen Zeitraum von 12 Wochen LangfristverordnungenVoraussetzungen www.physioline.de

  13. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? • Standardisierte Heilmittelkombinationen und Massagen sind von Langfristverordnungen ausgeschlossen • Genehmigungsverfahren je nach Krankenkasse • Nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung => BUDGETNEUTRAL LangfristverordnungenBudgetneutral www.physioline.de

  14. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? • Grundsätzliche Voraussetzungen • Exakter Indikationsschlüssel • Heilmittel-Richtlinien beachten • Diagnose anhand ICD-10 Code (gelistete Diagnose) • Korrekter ICD-10 Code (Codierungspflicht) • Korrektes Ausfüllen der Heilmittelverordnung • Medizinisch Begründen (ist eine Erst-/Folgeverordnung) • Genehmigungsverfahren • Bei Praxisbesonderheiten: Kein Genehmigungsverfahren • Bei Langfristverordnungen: • Größere Kassen führen in Bayern kein individuelles Genehmigungsverfahren durch • Für Kassen mit Genehmigungsverfahren existieren Vorlagen zur Einreichung • Sollte ihr Patient eine nicht gelistete Diagnose haben, kann trotzdem ein Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs gestellt werden Genehmigungsverfahren www.physioline.de

  15. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? ICD-10 Diagnose prüfen Leitfaden Langfrist-verordnung Praxisbesonderheit ICD-10 Code ist Bestandteil der Liste ICD-10 Code ist Bestandteil der Liste Kasse verzichtet auf das Genehmigungs- verfahren Kasse verzichtet NICHT auf das Genehmigungs- verfahren -> Antrag Keine Genehmigung erforderlich Kosten belasten nicht das Verordnungs-volumen Kosten werden bei Prüfung berücksichtigt Kosten belasten nicht das Verordnungs-volumen www.physioline.de

  16. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? • Ohne Genehmigungsverfahren • AOK Bayern • Ersatzkassen in Bayern • IKK classic, IKK-SüdWest • Knappschaf • uvm. • Mit individuellem Genehmigungsverfahren (24) • Bahn BKK, BKK Demag Krauss-Maffei, BKK Deutsch Bank, BKK Diakonie, BKK Dürkopp Adler, BKK Ernst&Yung, BKK Groz-Beckert, BKK Heimbach, BKK Herford Minden Ravensberg, BKK IHV, BKK Karl Mayer, BKK Kevag Koblenz, BKK Linde, BKK Phoenix, BKK Scheufelen, BKK Wirtschaft&Finanzen, Continentale BKK, Die Bergische KK, Die Schwenninger BKK, E.ON BKK, ESSO BKK, R+V BKK Shell BKK /Life, Südzucker-BKK Krankenkassenliste

  17. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Wo ist der Haken? KEINER VORHANDEN www.physioline.de

  18. Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.physioline.de

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