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Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst

Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst. 14.03.2009 Informationsveranstaltung in Ulm. Sozial- und Erziehungsdienst. Themen :. Vorgeschichte Forderungen zur Entgeltordnung Forderungen zur Gesundheitsförderung Weiterer Ablauf/Aktionen. Sozial- und Erziehungsdienst.

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Die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst

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  1. Die neue Entgeltordnung für denSozial- und Erziehungsdienst 14.03.2009 Informationsveranstaltung in Ulm Sozial- und Erziehungsdienst

  2. Themen: • Vorgeschichte • Forderungen zur Entgeltordnung • Forderungen zur Gesundheitsförderung • Weiterer Ablauf/Aktionen Sozial- und Erziehungsdienst

  3. Sozial- und Erziehungsdienst

  4. Sozial- und Erziehungsdienst

  5. Beschäftigte in der Sozialen Arbeit • Hohe Identifikation und Engagement, • Gewachsene Anforderungen • versus • Schlechte Arbeitsbedingungen • und unzureichende Bezahlung • daher: Sozial- und Erziehungsdienst

  6. Vorgeschichte: • Übergangsregelungen des TVÜ • Vereinbarung in Tarifabschluss ÖD 2008 • Beschluss der Bundestarifkommission ÖD am 11.09.2008 Sozial- und Erziehungsdienst

  7. Vereinbarung in Tarifabschluss ÖD 2008 Um unangemessene und ungewollte Exspektanzverluste im Verhältnis zum abgelösten BAT/BAT-O zu vermeiden, die dadurch eintreten können, dass die laufenden Verhandlungen zur Entgeltordnung nicht rechtzeitig zu einem Ergebnis geführt werden können, werden die Tarifvertragsparteien nach Abschluss der Tarifrunde 2008 übergangsweise insbesondere die Eingruppierung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ohne Präjudizwirkung für die Verhandlung der Entgeltordnung vereinbaren. Sozial- und Erziehungsdienst

  8. Beschluss der Bundestarifkommission • Verhandlungen unverzüglich aufnehmen • für die Berufsgruppen des bisherigen Tarifvertrages „Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst“ (Teil G der Anlage 1a) • Grundlange • - EG 9 für Erzieher/-innen und die • - EG 10 Für Sozialarbeiter/–pädagogen/-innen • Beschluss zur Höhe der Forderungen Ansatz für Mitgliederdiskussion und Mitgliedermobilisierung • Verhandlungskommission beschließt und verhandelt endgültig • Verhandlungen Sozial- und Erziehungsdienst keine vorzeitigen Verhandlungen zum ver.di-Modell neue EntgeltO Sozial- und Erziehungsdienst

  9. Prinzipien bei der Erstellung der Eingruppierungsvorschläge • Nutzen von Funktionsmerkmalen • Orientierung am ver.di-modell(Grundmerkmal und Zusatzmerkmal) Sozial- und Erziehungsdienst

  10. Prinzipien bei der Erstellung der Eingruppierungsvorschläge • Aufwertung zu Lasten Differenzierung • Zusatzqualifikationen vergütungsrelevant machen Sozial- und Erziehungsdienst

  11. 20.01. Verhandlungskommission hat Forderungen beschlossen Kinderpflegerin, Soz.Assistentin EG7Erzieherin EG9Soz.Päd./ Soz.Arb. EG10Soz.Päd./ Soz.Arb. mit Garantenstellung EG11Fachkraft f. Arb. U. Berufsförderung EG10 Sozial- und Erziehungsdienst

  12. EG7 (1.960,76 bis 2.570,19 €) Kinderpflegerin/ Kinderpfleger, Sozialassistentin/ Sozialassistent, Sozialpädagogische Assistentin/ Assistent, Sozialhelferin/ Sozialhelfer, Familienpflegerin/ Familienpfleger, Heilerziehungshelferin/ Heilerziehungshelfer oder Heilerziehungspflegehelferin/ Heilerziehungspflegehelfer mit entsprechender Tätigkeit Sozial- und Erziehungsdienst

  13. EG9 (2.237,38 bis 3.423,37 €) Erzieherin/ Erzieher, Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger, Heilerzieherin/ Heilerzieher mit entsprechender Tätigkeit Sozial- und Erziehungsdienst

  14. EG10 (2.533,08 bis 3.730,74 €) • Erzieherin/ Erzieher, Heilerziehungspflegerin/ Heilerziehungspfleger, Heilerzieherin/ Heilerzieher mit entsprechender Tätigkeit • in Einrichtungen der Heimerziehung [1] sowie in • sonstigen betreuten Wohnformen oder • in der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII, • im Bereich des Förder- und Sonderschulwesens • einschließlich Internate • [1] gilt auch für stationäre Einrichtungen für Behinderte nach SGB IX Sozial- und Erziehungsdienst

  15. EG10 (2.533,08 bis 3.730,74 €) Beschäftigte als Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung [1]mit entsprechender Tätigkeit [1]Darunter fallen auch die bisherigen Eingruppierungsmerkmale der Angestellten oder Meister im handwerklichen Erziehungsdienst Sozial- und Erziehungsdienst

  16. EG10 (2.533,08 bis 3.730,74 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge, Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit entsprechender Tätigkeit Sozial- und Erziehungsdienst

  17. EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagogemit entsprechender Tätigkeitenund Aufgaben der Vermeidung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr, welche beim Misslingen mit einem Eingriff in die Grundrechte von Minderjährigen oder Erwachsenen (z.B. §1666 BGB Kindeswohlgefährdung) verbunden sind, einschließlich der Durchführung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr. (Gilt auch für Tätigkeiten im sozial-psychiatrischen Dienst bei vergleichbaren Aufgaben.) Sozial- und Erziehungsdienst

  18. EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge ,Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit entsprechender Tätigkeit in Einrichtungen der Heimerziehung[1], in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in sonstigen betreuten Wohnformen oder in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII oder an Schulen mit vergleichbaren Anforderungen. (Gilt auch für Tätigkeiten in psychiatrischen, forensischen und kriminalpräventiven Einrichtungen) [1]gilt auch für stationäre Einrichtungen für Behinderte nach SGB IX. Sozial- und Erziehungsdienst

  19. EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge ,Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit entsprechender Tätigkeit in der Ausübung der Personensorge, der Vermögenssorge . Sozial- und Erziehungsdienst

  20. EG12 (2.723,86 bis 4.504,44 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge ,Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit Leitungsaufgaben bis zu 8 Beschäftigten . Sozial- und Erziehungsdienst

  21. EG13 () Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge ,Heilpädagogin/ Heilpädagoge mit Leitungsaufgaben gegenüber mehr als 8 Beschäftigten. Sozial- und Erziehungsdienst

  22. EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) + 150€ Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge ,Heilpädagogin/ Heilpädagoge die als ständige Vertreterin des/ der Leiter/in bis zu 8 Beschäftigten. . Sozial- und Erziehungsdienst

  23. EG12 (2.723,86 bis 4.504,44 €) Sozialarbeiterin/ Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge ,Heilpädagogin/ Heilpädagoge die als ständige Vertreterin des/ der Leiter/in gegenüber mehr als 8 Beschäftigten. . Sozial- und Erziehungsdienst

  24. EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) Fachberaterin/ Fachberater, Jugendhilfeplanerin/ Jugendhilfeplaner (wenn kein wissenschaftlicher Abschluss, sonst nach Anlage 1a allgemeiner Teil zum BAT, bzw. Allgemeiner Teil TVÖD-EGO) Sozial- und Erziehungsdienst

  25. Leiterin/ Leiter von Tageseinrichtungen für Kinder EG10 (2.533,08 bis 3.730,74 €) EG11 (2.628,47 bis 4.117,59 €) bei mindestens 10 Unterstellungsverhältnissen oder 120 Kinder oder 5 Gruppen EG12 (2.723,86 bis 4.504,44 €) bei mindestens 20 Unterstellungsverhältnissen oder 240 Kinder oder 10 Gruppen Sozial- und Erziehungsdienst

  26. Stellvertretende Leiterin/ Leiter von Tageseinrichtungen für Kinder Gleiche Systematik wie Leitung, nur jeweils eine Stufe tiefer.in der EG 9 mit einer Leitungszulage 150€. Sozial- und Erziehungsdienst

  27. Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutin/-psychotherapeut mit entsprechender Tätigkeitanalog §51, BT-B Sozial- und Erziehungsdienst

  28. Protokollnotiz zum Funktionsmerkmal „Erzieher/-innen mit entsprechender Tätigkeit“: „Wird die Mindestqualifikation für Beschäftigte, die dieses Funktionsmerkmal erfüllen, durch landesgesetzgeberische Entscheidung auf das Ausbildungsniveau eines Bachelor-Abschlusses angehoben, so folgt daraus ab dem Zeitpunkt, zu welchem diese Entscheidung wirksam wird, eine um eine Entgeltgruppe höhere Eingruppierung. Das selbe gilt auch für die das Funktionsmerkmal „Erzieherinnen/ Erzieher in Einrichtungen der Heimerziehung sowie sonstigen betreuten Wohnformen oder in der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII“ oder „Heilpädagogen/-innen mit entsprechender Tätigkeit“ erfüllenden Beschäftigten.“ Sozial- und Erziehungsdienst

  29. Fußnote zum Thema „Zusatzqualifikation“ zu jeder EG: Zusatzqualifikationen, für deren Erwerb eine Qualifizierungszeit in einem Umfang von mindestens 200 Unterrichtsstunden erforderlich ist, begründen den Anspruch auf Zahlung einer Zulage von mtl. 100,- Euro. Bei mindestens 400 Unterrichtsstunden beträgt die monatliche Zulage 200,- Euro. Ab einer Dauer von mindestens 600Unterrichtsstunden ist der/die Beschäftigte eine Entgeltgruppe höher als das jeweils zutreffende Funktionsmerkmal eingruppiert. Die Zusatzqualifikation muss erforderlich sein. Förderliche Zusatzqualifikationen können berücksichtigt werden. Sozial- und Erziehungsdienst

  30. Fußnote zum Thema „Zusatzqualifikation“ zu jeder EG: Erforderlich ist eine Zusatzqualifikation stets dann, wenn ihr Vorliegen eine Voraussetzung für die Realisierung einer einrichtungs- oder arbeitsplatzbezogenen Konzeption bildet. Hat der Arbeitgeber im Rahmen des § 5 TVöD dem Erwerb einer Zusatzqualifikation zugestimmt, welche die Kenntnisse und / oder Fertigkeiten erweitert, oder diese Zusatzqualifikation für die Übernahme oder die Ausübung einer Tätigkeit vorgeschrieben, so ist die Erforderlichkeit ebenfalls gegeben. Zusatzqualifikationen, die bereits für die Erfüllung des Funktionsmerkmals erforderlich sind, lösen keine weiteren Ansprüche aus. Sozial- und Erziehungsdienst

  31. 20.01. Verhandlungskommission hat Forderungen beschlossen und Arbeitgebern übergeben Die erste Verhandlungsrunde hat stattgefunden. Sozial- und Erziehungsdienst

  32. Die Bundesberatungskommission hat sich am 05. März 2009 getroffen • Themen: • Vervollständigung der Forderungen (Leitungen, Zusatzqualifikation) • Tarifvertrag für betriebliche Gesundheitsförderung Sozial- und Erziehungsdienst

  33. Sozial- und Erziehungsdienst

  34. Arbeitskampffähigkeit • Verhandlungen ohne Kündigung der BAT Anlage 1a • Wir brauchen die Arbeitskampffähigkeit • Arbeitskampffähigkeit erreichen über weitere, • eigenständige Forderung Sozial- und Erziehungsdienst

  35. Weitere Forderung • Tarifvertrag zur Gesundheitsförderung • Individueller Anspruch auf Gefährdungsanalyse • Informations- und Beteiligungsrechte hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen • AK Gesundheitsförderung • Demographisches Element Sozial- und Erziehungsdienst

  36. Begleitung der Tarifrunde • Enge Kooperation FB 3 und FB 7 • Rückkopplungsprozess und Einbeziehung „Fachleute“, „Beratungsgremien“ auf Bundes- und Landesebene • Kampagne „Sozial- und Erziehungsdienst“ Sozial- und Erziehungsdienst

  37. Sozial- und Erziehungsdienst

  38. Geplante Aktivitäten Bis Ende März betriebliche Mobilisierung 30.03.2009 Zweite Verhandlungsrunde - regionale Aktion in Frankfurt - Bundesweite Solidarität („Frankfurt ist überall“) Sozial- und Erziehungsdienst

  39. Geplante Aktivitäten Bis Ende März betriebliche Mobilisierung hierzu: Flugblatt mit Forderungen  Flugblätter für die Berufsgruppen - Kitas / ErzieherInnen - Soziale Dienste - Offene Jugendarbeit - Schulsozialarbeit - Behindertenarbeit / Werkstätten Sozial- und Erziehungsdienst

  40. Geplante Aktivitäten Bis Ende März betriebliche Mobilisierung hierzu: Erster Elternbrief für Kitas Internetauftritt: www.chancen-foerdern.de Plakate mit Motiv - Erzieherin – - Sozialpädagoge Sozial- und Erziehungsdienst

  41. Geplante Aktivitäten Bis Ende März betriebliche Mobilisierung hierzu: …… und jede Menge Beitrittsformulare Sozial- und Erziehungsdienst

  42. Geplante Aktivitäten 3./4. April „Kasseler Konferenz“21. April Dritte VerhandlungsrundeApril Wenn notwendig: Warnstreiks !ab Mai Wenn notwendig: Streik! Sozial- und Erziehungsdienst

  43. Tariffragen sind Machtfragen! Sozial- und Erziehungsdienst

  44. Vielen Dank! Weitere Informationen unter: www.sozialearbeit.verdi.de www.chancen-foerdern.de oder über harald.giesecke@verdi.de Sozial- und Erziehungsdienst

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