1 / 10

Neues Recht im Direktmarketing

Neues Recht im Direktmarketing. Bei Verstoß Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis zu 25.000 EUR. Bei unbefugte Erhebung oder Verarbeitung sowie unbefugte Weitergabe an Dritte: bis zu 250.000 EUR Geldbuße. Erweiterte Informationspflicht die Ansprache zum Zwecke der Werbung.

Télécharger la présentation

Neues Recht im Direktmarketing

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Neues Recht im Direktmarketing

  2. Bei Verstoß Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis zu 25.000 EUR Bei unbefugte Erhebung oder Verarbeitung sowie unbefugte Weitergabe an Dritte: bis zu 250.000 EUR Geldbuße Erweiterte Informationspflicht die Ansprache zum Zwecke der Werbung Information des Betroffenen über sein Widerspruchsrecht bei jeder adressierten Ansprache zum Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung

  3. Erweiterte Informationspflicht die Ansprache zum Zwecke der Werbung • Sowohl bei B2B als auch bei B2C • Agentur ist grundsätzlich für diese Information verantwortlich • greift nicht bei Postwurfsendung und Postwurf Spezial, da einzelne Person nicht bestimmbar

  4. Beispiele Der Nutzung oder Übermittlung Ihrer Angaben für Zwecke des Direktmarketings und der Marktforschung können Sie jederzeit durch eine kurze schriftliche Nachricht an die oben stehende Adresse widersprechen. Wenn Sie einer Nutzung oder Übermittlung Ihrer Angaben für Zwecke des Direktmarketing widersprechen wollen, kreuzen Sie bitte das folgende Kästchen an Wichtig:Information über sein Widerspruchsrecht und nicht nur Antwortmöglichkeit: „bitte schreiben Sie mich nicht mehr an!!!!“

  5. Informationspflicht bei der Erhebung • Einmalige Informationspflicht des Betroffenen über: • Identität der verantwortlichen Stelle = wer? • Zweck der Verarbeitung = was? • Empfänger = wer außerdem? • Freiwilligkeit der Beantwortung bei Kundenbefragungen Bspw. Ihre Bestellangaben werden von uns und unseren Dienstleistern zur Abwicklung der Bestellung verarbeitet und genutzt. Außerdem verwenden wir Ihre Angaben, um Sie schriftlich über unsere Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Wenn Sie dies nicht wünschen, genügt eine kurze Mitteilung an...

  6. Die Einwilligung muss sich ausdrücklich auf diese Daten beziehen: • Zweck der Speicherung • vorhergesehene Übermittlung Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ausdrücklich ein, dass Ihre Angaben zur Sehstärke für die Abwicklung der Bestellung verwendet werden. Ihre anderen freiwilligen Angaben verwenden wir für die Bearbeitung Ihrer Bestellung sowie für die Zusendung von weiteren schriftlichen Produktinformationen; dieser werblichen Nutzung können Sie jederzeit schriftlich bei uns widersprechen. Informationspflicht bei der Erhebung • Sonderfall: die besonderen Datenarten = sensible Daten • rassische und ethnische Herkunft • politische Meinungen • religiöse und philosophische Überzeugungen • Gewerkschaftszugehörigkeit • Gesundheit und Sexualleben

  7. Telefonmarketing B2B: Einholen einer Einwilligung oder mutmaßliches Einverständnis definieren • Erlaubt: • Anruf eines Headhunters • auf konkrete Empfehlung • bestehende Geschäftsbeziehung, wenn Nutzung konkreter DL oder Produkte > Briefmarken reichen nicht aus • Nicht erlaubt: • Adresse aus gelben Seiten etc.

  8. Telefonmarketing B2C: ausdrückliche oder konkludente (schlüssige) Einwilligung notwendig • Konkludente Einwilligung: • Bestellangaben und freiwillige Angaben • TelNr ist freiwillige Angabe • vorherige Information des Lesers mit einem *, was mit seiner TelNr gemacht wird

  9. Faxmarketing • Einholen einer ausdrücklichen oder konkludenten Einwilligung • mutmaßliches Einverständnis (z.B. Geschäftsbeziehung) entfällt!

  10. Gewinnspiele • B2C: • es ist unlauter, die Teilnahme an einem Gewinnspiel vom Kauf abhängig zu machen • alternative kostenlose Teilnahme sollte gegeben sein (Internet, Call Center) • bei B2B sind Kopplungen erlaubt • Früher: kein übertriebenes Anlocken in Ladengeschäfte • heute: kein Anlocken in personalintensive Ladengeschäfte; Teilnahmemöglichkeit außerhalb der Räume muss gegeben sein

More Related