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Emil Reif 1. Krankenhausforum Berlin – Brandenburg Max–Liebermann–Haus 1. April 2004

Chancen, Erfahrungen und Limitierungen bei der Inanspruchnahme teleradiologischer Leistungen durch Krankenhäuser in Deutschland - am Beispiel Computertomographie -. Emil Reif 1. Krankenhausforum Berlin – Brandenburg Max–Liebermann–Haus 1. April 2004.

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Emil Reif 1. Krankenhausforum Berlin – Brandenburg Max–Liebermann–Haus 1. April 2004

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  1. Chancen, Erfahrungen und Limitierungenbei der Inanspruchnahme teleradiologischer Leistungen durch Krankenhäuser in Deutschland- am Beispiel Computertomographie - Emil Reif 1. Krankenhausforum Berlin – Brandenburg Max–Liebermann–Haus 1. April 2004

  2. Thesen zur Weiterentwicklung der Radiologie (1988) • Die finanzielle Situation im GKV-Bereich wird sich verschlechtern. • Die Röntgenpraxis am „Hauptmarkt“ hat nur bedingt Zukunftschancen. • Die finanzielle Situation der Krankenhäuser wird sich ebenfalls verschlechtern. • Die Existenz eines Krankenhauses hängt aber entscheidend von der technischen Ausstattung ab. • Dazu gehört zwingend ein Computertomograph. • Das ist teuer.

  3. Thesen zur Weiterentwicklung der Radiologie (1988) • Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser stehen vor den gleichen Problemen. • Eine gesicherte Weiterexistenz und flächen-deckende Versorgung ist nur gemeinsam möglich! Der Radiologe gehört ins Krankenhaus. Ein Krankenhaus ohne Radiologie hat keine Zukunft.

  4. Voraussetzung zur Teleradiologie • einheitlicher Gerätestandard – DICOM • digitale Datenübertragrung – ISDN • stabile CT – Technologie • akzeptable CT – Preise • stabiles, flexibles Teleradiologiesystem • überregionales großes Befunderteam • Lösung rechtlicher Probleme • Preis • Bekanntheitsgrad der Anbieter

  5. reif und möller diagnostic network ag Standorte 2/04

  6. CT – Kosten bei 600 Untersuchungen

  7. §3 - Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen (4) Für eine Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie müssen zusätzlich zu den Absätzen 2 und 3 folgende Voraussetzungen erfüllt sein: (…) Die Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie ist auf den Nacht-Wochenend- und Feiertagsdienst zu beschränken. Sie kann über den Nacht-, Wochenend- undFeiertagsdienst hinaus erteilt werden, wenn zusätzlich zu den Voraussetzungen nach Satz l einBedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung besteht. Eine Genehmigung nach Satz 3 istauf längsten drei Jahre zu befristen.

  8. Thesen zur Weiterentwicklung der Radiologie • Der Radiologe gehört ins Krankenhaus. • Ein Krankenhaus ohne Radiologie hat keine Zukunft. • Bildgebende Diagnostik ohne Teleradiologie ist schon kurzfristig nicht mehr möglich.

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