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Das Kommissionsgesch ft

Grundlagen. Drei Beteiligte: Kommittent (Auftraggeber) Kommission?r (Auftragnehmer) Dritter (Partei des Ausf?hrungsgesch?fts Kommittent beauftragt Kommission?r damit, f?r ihn (f?r seine Rechnung)Waren oder Wertpapiere Im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen . Grundlagen. Zwei Vertr?ge:

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Das Kommissionsgesch ft

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Presentation Transcript


    1. Das Kommissionsgeschft Ein Fall der mittelbaren Stellvertretung

    2. Grundlagen Drei Beteiligte: Kommittent (Auftraggeber) Kommissionr (Auftragnehmer) Dritter (Partei des Ausfhrungsgeschfts Kommittent beauftragt Kommissionr damit, fr ihn (fr seine Rechnung) Waren oder Wertpapiere Im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen

    3. Grundlagen Zwei Vertrge: Kommissionsvertrag zwischen Kommissionr und Kommittent Kaufvertrag mit dem Dritten Vertragspartner des Dritten ist dabei der Kommissionr Handelt im eigenen, nicht im fremden Namen Ist aber verpflichtet, wirtschaftlich den Kommittenten so zu stellen, als sei dieser Partei des Kaufvertrages Auseinanderfallen von rechtlicher und wirtschaftlicher Lage

    4. Keine Voraussetzung: Kaufmannseigenschaft des Kommissionrs! Zwar nach 383 Gewerblichkeit erforderlich, Aber nach Abs. 2 Gleichstellung des nicht eingetragenen Kleingewerbetreibenden Und nach 406 Gleichstellung des (gewerblichen) Gelegenheitskommissionrs Handeln eines Privaten als Kommissionr unterfllt jedoch nicht 383 ff. Qualifikation des Kommittenten ganz unerheblich

    5. Pflichten des Kommissionrs Ausfhrungspflicht, 384 Geschuldet ist Bemhen, nicht Erfolg Interessenwahrungspflicht, 387: Vorteile sollen dem Kommittenten zu Gute kommen Dadurch auch Abgrenzung zum Eigenhandel mglich: Wer trgt das Risiko der Unverkuflichkeit bzw. Nichtbeschaffbarkeit? Bei Vorhandensein mehrerer Kommittenten gilt Priorittsprinzip: Zuerst erteilter Auftrag ist zuerst zu erfllen

    6. Pflichten des Kommissionrs: Befolgung von Weisungen Auch unvernnftige oder whrend des Geschfts genderte Bei Ausfall der Provision dadurch 396 I 2 Bei weisungswidrigem Handeln: SE, 385 Und Ablehnungsrecht des Kommittenten, 385 Insofern verschuldensunabhngig Pflicht zur Ausfhrungsanzeige, 384

    7. Pflichten des Kommissionrs Haftung fr Ausfhrung: Kommissionr haftet fr Ausfhrung des Drittgeschfts, wenn er nicht den Dritten nennt, 384 III Ansonsten keine direkte Haftung fr Verhalten des Dritten Insbes. kein 278

    8. Pflichten des Kommissionrs Herausgabe des Erlangten, 384 II Charakteristisch fr Handeln im fremden Namen Leistung des Dritten (Ware, Geld) ist weiterzuleiten Ebenso sonstige Vorteile Schmiergelder, Boni, Einkaufsvorteile Auch Sekundransprche gegen den Dritten: SE wegen Nicht- oder Schlechterfllung, Verzugsschaden Problem hier: (Eigen-) Schaden des Kommissionrs? Kommittent soll mittelbar so gestellt werden, als htte er selbst abgeschlossen

    9. Pflichten des Kommissionrs Kommittent kann mangelhafte Leistung des Kommissionrs genehmigen Rgepflicht bei mangelhafter Ware? Kommissionr hat Anspr. gegen den Dritten aus 434 Kommittent Anspr. auf Abtretung dieses Anspruchs Kommissionr kann Anspr. gegen Dritten nach 377 HGB verlieren Verhltnis Komm. Kommittent? Kein Kaufvertrag! 377 findet ber 391 trotzdem Anwendung Fehlerhafte Ware gilt als genehmigt, wenn Kommittent nicht gg. dem Komm. rgt. Aber keine Erstreckung auf das Verhltnis zum Dritten! Hat der Komm. den Anspruch noch, kann Kommittent Abtretung verlangen

    10. Rechte des Kommissionrs Provisionsanspruch; 396 Erfolgsabhngig Entfllt, wenn die Leistung nur aus einem in der Person des Kommittenten liegenden Grund unter blieben ist Mitwirkende Verursachung gengt nicht Auch hhere Gewalt licht nicht in der Person des Kommittenten Risikogedanke, hnlich wie bei 87a III Leistungsstrung nach bergabe an den Komm. lsst Provision entfallen: Herausgabepflicht wird unmglich, 326 I Jedenfalls aber Rcktrittsrecht des Kommittenten

    11. Rechte des Kommissionrs: Aufwendungsersatz, 396 II HGB, 670 BGB Insbes. alle Leistungen an den Dritten (zB Kaufpreis bei der Einkaufskomm.) Aber auch Nebenkosten (Inserate, Reisekosten) Nicht: Gemeinkosten des Unternehmens Schden? Nicht synallagmatisch, daher kein 326 I Rcktritt ( 326 V) mit dem Ziel, Anspruch zu entziehen, wre treuwidrig

    12. Sachenrechtliche Lage (Forderungen) Forderungen gegen den Dritten stehen zunchst dem Komm. zu zB Kaufpreisforderung, Forderung auf Lieferung der Kaufsache Geltendmachung durch den Kommittenten erst nach Abtretung mglich ( 392 I) Rechtslage vorher? Glubiger des Komm. knnte in die Forderung vollstrecken Fllt bei InsO in die Masse Kommittent wre auf Ersatzansprche verwiesen Die aber in der Insolvenz wenig wert sind

    13. Forderungsschutz Deshalb 392 II: Forderungen gelten relativ (gg. den Glubigern) als Forderungen des Kommittenten Rechtsfolge? Glubiger wird in Bezug auf diese Forderungen benachteiligt Grund: Bei gewerblicher Kommission muss er damit rechnen, dass sich Fremdobjekte im Vermgen befinden Ausdehnung des 392 II auf Verfgungen ber die Forderung zB Forderungsverkauf, Sicherungsabtretung Kein Glubiger im Sinn der Norm ist die Partei des Ausfhrungsgeschfts Insoweit Aufrechnung, Zurckbehaltung uneingeschrnkt zulssig Vorrang der Vertragsbeziehung Risiko des Kommittenten

    14. Sachenrechtliche Lage (Vertragsobjekt selbst) Keine unmittelbare Anwendung des 392 II Gilt zunchst nur fr Forderungen Nach Erfllung Kaufsache, Kaufpreis im Besitz des Komm. Eigentum? Einkaufskomm.: bereignung zunchst an den Kommissionr! Damit Pfndungs- und Insolvenzgefahr! Kann durch sachenrechtliche Konstruktionen verringert werden Antizipiertes Besitzkonstitut Weiterbereignung nach 181 Muss aber vereinbart und erkennbar sein

    15. Sachenrechtliche Lage (Vertragsobjekt) Verkaufskomm.: Wer ist Eigentmer der Kaufsache? Hauptproblem: Kaufpreis Bei Barzahlung Vermischungsgefahr Wird idR unbar bezahlt Komm. erlangt Forderung gegen seine Bank Vorausabtretung? Sicherungsrechte der Bank? Einbeziehung in das Kontokorrent?

    16. Erweiterung des 392 II Problem: Ist 392 II unvollstndig? Sollte er auch das Surrogat der Forderung erfassen? Also die gelieferte Kaufsache, den bezahlten Kaufpreis? Rspr (-): Dingliche Surrogation setzt gesetzliche Anordnung voraus Vertragsgestaltung kann die Gefahr fr den Kommittenten verringern Soll Vorausabtretung, antizipiertes Besitzkonstitut vereinbaren aA. berwiegende Literatur: Wertungswiderspruch! Mit der Leistung des Dritten rckt die Erfllung nher Dann sollte die Sicherheit nicht schwcher werden Zudem: Anerkennung im Frachtrecht, 422 II, 457 S.2 Als Fortfhrung des Rechtsgedankens aus 392 II Gesamtanalogie mglich

    17. Sonderproblem: Selbsteintrittsrecht 400 Kommissionr kann selbst als Kufer/Verkufer auftreten Sofern nichts anderes vereinbart Problem: Preisfairness? Kommissionr hat im Fall des Selbsteintritts in Bezug auf die Ware die Pflichten aus 433 ff. Insoweit berlagerung der Kommission durch Kaufrecht Einzelheiten: Selbststudium!

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