170 likes | 339 Vues
Grundlagen. Drei Beteiligte: Kommittent (Auftraggeber) Kommission?r (Auftragnehmer) Dritter (Partei des Ausf?hrungsgesch?fts Kommittent beauftragt Kommission?r damit, f?r ihn (f?r seine Rechnung)Waren oder Wertpapiere Im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen . Grundlagen. Zwei Vertr?ge:
E N D
1. Das Kommissionsgeschft Ein Fall der mittelbaren Stellvertretung
2. Grundlagen Drei Beteiligte:
Kommittent (Auftraggeber)
Kommissionr (Auftragnehmer)
Dritter (Partei des Ausfhrungsgeschfts
Kommittent beauftragt Kommissionr damit,
fr ihn (fr seine Rechnung)
Waren oder Wertpapiere
Im eigenen Namen
zu kaufen oder zu verkaufen
3. Grundlagen Zwei Vertrge:
Kommissionsvertrag zwischen Kommissionr und Kommittent
Kaufvertrag mit dem Dritten
Vertragspartner des Dritten ist dabei der Kommissionr
Handelt im eigenen, nicht im fremden Namen
Ist aber verpflichtet, wirtschaftlich den Kommittenten so zu stellen, als sei dieser Partei des Kaufvertrages
Auseinanderfallen von rechtlicher und wirtschaftlicher Lage
4. Keine Voraussetzung: Kaufmannseigenschaft des Kommissionrs!
Zwar nach 383 Gewerblichkeit erforderlich,
Aber nach Abs. 2 Gleichstellung des nicht eingetragenen Kleingewerbetreibenden
Und nach 406 Gleichstellung des (gewerblichen) Gelegenheitskommissionrs
Handeln eines Privaten als Kommissionr unterfllt jedoch nicht 383 ff.
Qualifikation des Kommittenten ganz unerheblich
5. Pflichten des Kommissionrs Ausfhrungspflicht, 384
Geschuldet ist Bemhen, nicht Erfolg
Interessenwahrungspflicht, 387:
Vorteile sollen dem Kommittenten zu Gute kommen
Dadurch auch Abgrenzung zum Eigenhandel mglich:
Wer trgt das Risiko der Unverkuflichkeit bzw. Nichtbeschaffbarkeit?
Bei Vorhandensein mehrerer Kommittenten gilt Priorittsprinzip:
Zuerst erteilter Auftrag ist zuerst zu erfllen
6. Pflichten des Kommissionrs: Befolgung von Weisungen
Auch unvernnftige oder whrend des Geschfts genderte
Bei Ausfall der Provision dadurch 396 I 2
Bei weisungswidrigem Handeln:
SE, 385
Und Ablehnungsrecht des Kommittenten, 385
Insofern verschuldensunabhngig
Pflicht zur Ausfhrungsanzeige, 384
7. Pflichten des Kommissionrs Haftung fr Ausfhrung:
Kommissionr haftet fr Ausfhrung des Drittgeschfts, wenn er nicht den Dritten nennt, 384 III
Ansonsten keine direkte Haftung fr Verhalten des Dritten
Insbes. kein 278
8. Pflichten des Kommissionrs Herausgabe des Erlangten, 384 II
Charakteristisch fr Handeln im fremden Namen
Leistung des Dritten (Ware, Geld) ist weiterzuleiten
Ebenso sonstige Vorteile
Schmiergelder, Boni, Einkaufsvorteile
Auch Sekundransprche gegen den Dritten:
SE wegen Nicht- oder Schlechterfllung, Verzugsschaden
Problem hier: (Eigen-) Schaden des Kommissionrs?
Kommittent soll mittelbar so gestellt werden, als htte er selbst abgeschlossen
9. Pflichten des Kommissionrs Kommittent kann mangelhafte Leistung des Kommissionrs genehmigen
Rgepflicht bei mangelhafter Ware?
Kommissionr hat Anspr. gegen den Dritten aus 434
Kommittent Anspr. auf Abtretung dieses Anspruchs
Kommissionr kann Anspr. gegen Dritten nach 377 HGB verlieren
Verhltnis Komm. Kommittent?
Kein Kaufvertrag!
377 findet ber 391 trotzdem Anwendung
Fehlerhafte Ware gilt als genehmigt, wenn Kommittent nicht gg. dem Komm. rgt.
Aber keine Erstreckung auf das Verhltnis zum Dritten!
Hat der Komm. den Anspruch noch, kann Kommittent Abtretung verlangen
10. Rechte des Kommissionrs Provisionsanspruch; 396
Erfolgsabhngig
Entfllt, wenn die Leistung nur aus einem in der Person des Kommittenten liegenden Grund unter blieben ist
Mitwirkende Verursachung gengt nicht
Auch hhere Gewalt licht nicht in der Person des Kommittenten
Risikogedanke, hnlich wie bei 87a III
Leistungsstrung nach bergabe an den Komm. lsst Provision entfallen:
Herausgabepflicht wird unmglich, 326 I
Jedenfalls aber Rcktrittsrecht des Kommittenten
11. Rechte des Kommissionrs: Aufwendungsersatz, 396 II HGB, 670 BGB
Insbes. alle Leistungen an den Dritten (zB Kaufpreis bei der Einkaufskomm.)
Aber auch Nebenkosten (Inserate, Reisekosten)
Nicht: Gemeinkosten des Unternehmens
Schden?
Nicht synallagmatisch, daher kein 326 I
Rcktritt ( 326 V) mit dem Ziel, Anspruch zu entziehen, wre treuwidrig
12. Sachenrechtliche Lage(Forderungen) Forderungen gegen den Dritten stehen zunchst dem Komm. zu
zB Kaufpreisforderung, Forderung auf Lieferung der Kaufsache
Geltendmachung durch den Kommittenten erst nach Abtretung mglich ( 392 I)
Rechtslage vorher?
Glubiger des Komm. knnte in die Forderung vollstrecken
Fllt bei InsO in die Masse
Kommittent wre auf Ersatzansprche verwiesen
Die aber in der Insolvenz wenig wert sind
13. Forderungsschutz Deshalb 392 II:
Forderungen gelten relativ (gg. den Glubigern) als Forderungen des Kommittenten
Rechtsfolge?
Glubiger wird in Bezug auf diese Forderungen benachteiligt
Grund: Bei gewerblicher Kommission muss er damit rechnen, dass sich Fremdobjekte im Vermgen befinden
Ausdehnung des 392 II auf Verfgungen ber die Forderung
zB Forderungsverkauf, Sicherungsabtretung
Kein Glubiger im Sinn der Norm ist die Partei des Ausfhrungsgeschfts
Insoweit Aufrechnung, Zurckbehaltung uneingeschrnkt zulssig
Vorrang der Vertragsbeziehung
Risiko des Kommittenten
14. Sachenrechtliche Lage (Vertragsobjekt selbst) Keine unmittelbare Anwendung des 392 II
Gilt zunchst nur fr Forderungen
Nach Erfllung Kaufsache, Kaufpreis im Besitz des Komm.
Eigentum?
Einkaufskomm.:
bereignung zunchst an den Kommissionr!
Damit Pfndungs- und Insolvenzgefahr!
Kann durch sachenrechtliche Konstruktionen verringert werden
Antizipiertes Besitzkonstitut
Weiterbereignung nach 181
Muss aber vereinbart und erkennbar sein
15. Sachenrechtliche Lage(Vertragsobjekt) Verkaufskomm.:
Wer ist Eigentmer der Kaufsache?
Hauptproblem: Kaufpreis
Bei Barzahlung Vermischungsgefahr
Wird idR unbar bezahlt
Komm. erlangt Forderung gegen seine Bank
Vorausabtretung?
Sicherungsrechte der Bank? Einbeziehung in das Kontokorrent?
16. Erweiterung des 392 II Problem: Ist 392 II unvollstndig?
Sollte er auch das Surrogat der Forderung erfassen?
Also die gelieferte Kaufsache, den bezahlten Kaufpreis?
Rspr (-): Dingliche Surrogation setzt gesetzliche Anordnung voraus
Vertragsgestaltung kann die Gefahr fr den Kommittenten verringern
Soll Vorausabtretung, antizipiertes Besitzkonstitut vereinbaren
aA. berwiegende Literatur: Wertungswiderspruch!
Mit der Leistung des Dritten rckt die Erfllung nher
Dann sollte die Sicherheit nicht schwcher werden
Zudem: Anerkennung im Frachtrecht, 422 II, 457 S.2
Als Fortfhrung des Rechtsgedankens aus 392 II
Gesamtanalogie mglich
17. Sonderproblem: Selbsteintrittsrecht 400
Kommissionr kann selbst als Kufer/Verkufer auftreten
Sofern nichts anderes vereinbart
Problem: Preisfairness?
Kommissionr hat im Fall des Selbsteintritts in Bezug auf die Ware die Pflichten aus 433 ff.
Insoweit berlagerung der Kommission durch Kaufrecht
Einzelheiten: Selbststudium!