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Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen Umsetzung der neuen DIN 75 078

Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen Umsetzung der neuen DIN 75 078. Vortragsvorlage von Dipl.-Ing. André Seeck Bast (Bundesanstalt für Straßenwesen) Fotos: André Seeck. Sicherheitssysteme in Fahrzeugen.

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Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrern in Kraftfahrzeugen Umsetzung der neuen DIN 75 078

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Presentation Transcript


  1. Sichere Beförderung von Rollstuhlfahrern in KraftfahrzeugenUmsetzung der neuen DIN 75 078 Vortragsvorlage von Dipl.-Ing. André Seeck Bast (Bundesanstalt für Straßenwesen) Fotos: André Seeck

  2. Sicherheitssysteme in Fahrzeugen • Im Fahrzeug gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Sicherheitssysteme: • Passive Sicherzeit • Sicherungssysteme werden aktiv, wenn es zum Crash kommt (Airbag, Gurt, Rückhaltesysteme etc.) • 2.Aktive Sicherheit • Sicherungssysteme sind immer aktiv (z.B. Licht, Bremsen)

  3. Bei den Rückhaltesystemen unterscheidet • man zwei unterschiedliche Systeme: • Rollstuhlrückhaltesystem • Personenrückhaltesystem • Die Rückhaltesysteme dienen dazu, die Personen oder Gegenstände im Falle eines Crashs langsam gemeinsam mit dem Fahrzeug zu verzögern (wenn wir im Fahrzeug nicht angegurtet sind, bewegt sich unser Körper beim Crash in der vor dem Crash gefahrenen Geschwindigkeit im Raum und wir prallen dementsprechend irgendwo dagegen...)

  4. Bisherige Norm 75078 Teil 2

  5. Straßenverkehrsunfall BTW/PKW Im hinteren Bereich eines Fahrzeuges gibt es eine stabile Fahrwerkszelle, die durch die Knautschzone des Fahrzeugs im Falle eines Crashs zum Überlebensraum wird

  6. Rollstuhlrückhaltesystem

  7. Rollstuhl-rückhaltesystem

  8. Haltesysteme • Bei den personenbezogenen Systemen unterscheidet man zwischen • Personen-Rückhaltesystemen • Personen-Haltesystemen. • Die Kopfstütze und z.B. ein Brustgurt sind Haltesysteme, die im normalen Fahrbetrieb die Mitfahrer halten (anfahren, bremsen...). • Diese Haltesysteme werden von Personen benötigt, die aus ihrer individuellen Körpersituation heraus sich nicht selbst halten bzw. während des Fahrens stabilisieren können. Rückhaltesystem

  9. Schwächen der getestetenStandard-Rückhaltesysteme • Submarining-Effekt beim Frontalaufprall infolge unzureichender Gurtgeometrie • Klappmesser-Effekt bei ausschließlicher Verwendung des Beckengurtes • Verrutschen des Schulterschräggurtes an der Schulter, wenn 3-Punkt-Gurt vorhanden • Versagen der Rollstuhl-Struktur

  10. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) • Beckengurtverlauf über Armlehne direkt im Abdominal-Bereich

  11. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) Beckengurt-verlauf direkt im Abdominal-Bereich

  12. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) • Beckengurtverlauf • Parallele Abspannung des RRS

  13. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) • Beckengurt-verlauf über Rad und Armlehne • Außermittige Platzierung des Rollstuhls

  14. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) • Gurtschloss liegt am Rahmen an • Abspannung zu niedrig

  15. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) Sicherung an den zerbrechlichen Fußstützen

  16. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) Sicherung an zerbrechlichen Anbauteilen

  17. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) Sicherung am zerbrechlichen Rad

  18. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) Sicherung an den zerbrechlichen Fußstützen

  19. Fehler bei der Sicherung(herkömmliche Systeme) • Sicherung an Armlehne und Fußstütze • kein PRS • quer zur Fahrtrichtung

  20. Anforderungen an ein geeignetes Rückhaltesystem • Optimaler Gurtverlauf des PRS im Becken- und Schulterbereich. • Möglichst geringe Belastung des fragilen Rollstuhls. • Einfache, verwechslungsfreie und schnelle Bedienung. • Eignung für Rollstühle verschiedener Bauarten, Abmessungen und Gewichte.

  21. Anforderungen an ein geeignetes Rückhaltesystem • Anpassungsfähigkeit an verschiedene Behinderungsarten (z.B. Kleinwuchs). • Bequeme Zugänglichkeit zum Rückhaltesystem im Transportfahrzeug. • Minimale physische und psychische Einengung des Benutzers und Nutzung des Systems in Fahrtrichtung.

  22. Anforderungen an ein geeignetes Rückhaltesystem • Keine wesentliche Einengung der universellen Nutzbarkeit des Fahrzeug-innenraums und der Transportkapazität. • Niedrige Herstellungs- und Einbaukosten. • Geringes Zusatzgewicht. • Abwärts kompatibel für BTW und Rollstuhl.

  23. Neue Norm DIN 75078 Teil 2

  24. Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraftknoten (Abspanngurt hinten)

  25. Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraftknoten (Abspanngurt vorne)

  26. Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraftknoten (Beckengurt)

  27. Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraftknoten Kraftfluss vom Beckengurt über Kraftknoten zum Abspannsystem

  28. Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraftknoten (Schulterschräggurt)

  29. Verbessertes Rückhaltesystem mit Kraft- knoten - RRS und PRS • Vorteile des verbesserten Rückhaltesystems: • Einfache, schnelle und vor allem verwechslungsfreie Befestigung des RRS am Rollstuhl • Beckengurt-Geometrie ver-meidet Submarining • Diagonalgurt vermeidet Klappmesser-Effekt • Management der Rückhalte-kräfte schont den fragilen Rollstuhl (direkter Kraftfluss vom dem PRS über den Kraftknoten in das RRS)

  30. Nach wie vor gilt jedoch: Umsetzen auf Fahrzeugsitz mit Fahrzeuggurt (wenn möglich) ist sicherer als Transport im Rollstuhl

  31. BSG Urteile v. 20.11.2008Az.: B 3 KN 4/07 KR R; B 3 KR 6/08 R; B 3 KR 16/08 R • Kraftknoten ist ein notwendiges Hilfsmittel, das nach dem aktuellen Stand der Technik die Verkehrssicherheit behinderter Menschen gewährleistet. • Es ist nicht Aufgabe des Fahrdienstes, den Kraftknoten zur Verfügung zu stellen. • Unabhängig von • - rechtlichen Verpflichtung, die DIN 75078-2 beachten zu müssen, und • - Kostenerwägungen • haben die nachfolgenden Träger die Kosten für einen Kraftknoten zu übernehmen. • a) Krankenkassen • wenn, Beförderung im Kfz erforderlich ist, zum Erreichen • - allgemeinbildender Schulen (Schulpflicht), • - Arzt/Therapeuten • b) Sozialhilfeträger im Rahmen der (beruflichen) Eingliederungshilfe (Soweit Aufbringung der Mittel für den Leistungsberechtigten oder dessen Angehörigen aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist)

  32. ! Ich möchte mich an dieser Stelle nochmals bei Herrn Seeck bedanken, dass er mir seinen Vortrag zur Verfügung stellte!

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