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4-Europe-Consulting-Firmengründung-Bulgarien offshoring

4-Europe-Consulting-Firmengruu0308ndung-Bulgarien offshoring<br><br>Wussten Sie, dau00df Unternehmen unter Anwendung des EU-Rechts Ihre Steuerlast bis auf 5% reduzieren ku00f6nnen?<br><br>Die meisten Unternehmen und Ihre Berater konzentrieren sich primu00e4r auf nationales Steuerrecht. Das Ergebnis fu00fcr diese Unternehmen ist mit hohen finanziellen Nachteilen verbunden. Das EU-Recht findet in den meisten Fu00e4llen wenig bis keine Beru00fccksichtigung und Anwendung, wodurch ein deutlich hu00f6herer Steuersatz entrichtet werden muss. <br><br>Firmengru00fcndung Bulgarien, 4-Europe-Consulting, Firmengruu0308ndung-Bulgarien, 4-Europe

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4-Europe-Consulting-Firmengründung-Bulgarien offshoring

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Presentation Transcript


  1. Ausgabe 2020 Firmengründung In Bulgarien Rechtskonform nach EU-Recht Ihre Gründungs- Checkliste inkl. Aktuelle EU-Statistiken Praxistipps & Hinweise Business-Check www.4-europe-consulting.com

  2. Inhalt 01. Vorteile der Firmengründung 02. Unternehmerprofile 03. EU-Bruttoinlandsprodukt 04. Dienstleistungsrichtlinie nach EU-Recht 05. Firmenname & Markenbildung 06. Gründung der bulgarischen Gesellschaft 07. Übersicht Gründungsunterlagen 08. Bankkonto & Domizil 09. Handelsregister & Ausstattung 10. Umstrukturierung 11. Steuer- und Meldepflichten 12. Aufnahme des operativen Geschäftes 13. Stolperfallen bei der Gründung 14. Tipps und Hinweise aus der Praxis 15. Ihr Business-Check Das Kopieren, Veröffentlichen, Dritten zugänglich machen, etc ist verboten und nur zulässig mit der schriftlichen Einwilligung von 4 Europe Consulting. Die Erstellung dieser Dokumente erfolgte mit höchster Sorgfalt, dennoch behalten wir uns Änderungen, Irrtümer, Auslassungen und Fehler vor. Eine einzelfallbezogene, individuelle rechtliche und steuerliche Beratung, kann durch diese abstrakte rechtliche und steuerliche Darstellung auf keinen Fall ersetzt werden. Kontaktiere unbedingt jeweils Deinen persönlichen rechtlichen und steuerlichen Berater. Diese Dokumente geben unsere persönlichen Erfahrungen und Interpretationen der Rechtsprechung, Literatur, Gesetze und rechtlichen Kommentare wieder. Die Inhalte basieren auf unserem Wissensstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Aktuelle Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Auffassungen der Finanzverwaltungen oder der Gerichte, sind jederzeit möglich. Dies kann auch rückwirkend geschehen. Die Finanzverwaltung und zuständige Gerichte können jederzeit eine von unserer Auffassung abweichende Sichtweise des Falles vertreten. Eine Nachsorgeverpflichtung (die Pflicht, dass wir über eventuell später eintretende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen oder neue Erkenntnisse zu informieren haben) besteht nicht. Die Zurverfügungstellung dieser Dokumente führt weder zu einer vertraglichen Bindung, noch wird eine sonstige Haftung gegenüber dem Empfänger oder Dritten begründet. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Dokumente, Musterverträge etc. in irgendeiner Form www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  3. Vorteile der Firmengründung 1 In den vergangenen Jahren wird Bulgarien immer öfter als finanzierungs- und businessfreundlich bezeichnet. Das beweisen die zunehmenden deutschen Direktinvestitionen im Land und dokumentieren den wechselnden Umsatz zwischen Bulgarien und Deutschland. Das Wirtschaftssystem wächst dynamisch und macht das Land attraktiv für internationale Investitionen und bietet interessante Geschäftsmöglichkeiten. Zahlreiche Weltkonzerne und mittelständische Betriebe haben sich bereits mit Bulgarien als Förderstandort zufriedengegeben. Sofia hat sich zu einer wichtigen Wirtschaftsstadt in Südosteuropa entwickelt. Mehr und mehr wird die Metropole ein Magnet für das IT- und Hightech-Branche sowie für den Dienstleistungssektor. Aber auch andere bulgarischen Städte gewinnen an Bedeutung und verbessern das finanzielle Gesamtszenario innerhalb des Landes. Plovdiv, Burgas, Varna und Ruse entwickeln sich als Unternehmensstandorte stark und kontinuierlich. Bulgarien lockt mit einer attraktiven Steuerpolitik, einer sicheren Währung und einer guten Infrastruktur. Dazu kommt die günstige geopolitische Lage. Außerdem ist das Land auf dem besten Weg sich als Digitalisierungsstandort zu etablieren.* *Quelle: Eurostat | Statista 2020 www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  4. Vorteile der Firmengründung 1 Körperschaftsteuersatz von 10% (nach Optimierung 5%) Gestaltungsspielraum bei Geschäftsführerverträgen Eine der Gewerbesteuer vergleichbare Abgabe gibt es nicht Niedrige Gründungskosten symbolisches Mindestkapital EU-Mutter-Tochter-Richtlinie Die Europäische Union bietet Förderungen für Outsourcing in Bulgarien an Firmengründung trotz Schufa Eintrag Niederlassungsfreiheit Pauschalversteuerung von Mieteinkünften Geringe Mieten und Immobilienpreise 5% Quellensteuer Arbeitskräfte haben einen hohen Bildungsstandard Niedrige Lohnkosten Sehr gute Infrastruktur: günstige Energiekosten und schnelles Internet Mit der bulgarischen Firma können sie in der gesamten EU arbeiten Die Sozialversicherungsbeiträge betragen auf der Arbeitgeberseite 19 % Geringe Abgabenbelastung Über 60 Doppelbesteuerungsabkommen Stabiler Finanzsektor Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht Stabile Politik, Wirtschaft und Justiz www.4-europe-consulting.com

  5. 2. Quartal 2020 2 Unternehmer- Profile Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen Entwicklung neuer Strategien und Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen Skalierende Unternehmen Unternehmer, die mit Ihrem Unternehmen einen Gewinn von 100.000 € und mehr erzielen, Internationale Ausrichtung Start-ups Innovative Produktideen und digitale Services mit Wachstumspotential www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  6. 2. Quartal 2020 2. Quartal 2020 3 EU-Bruttoinlandsprodukt Das Bruttoinlandsprodukt in der Europäischen Union (EU) und der Euro-Zone erreicht im Jahr 2019 mit rund 13,94 Billionen Euro (EU) und rund 11,91 Billionen Euro (Euro-Zone) einen neuen Rekordwert. Nachdem die Wirtschaftsleistung im Zuge der Wirtschaftskrisen im Jahr 2008 eingebrochen war, verzeichnet der Europäische Wirtschaftsraum seit 2014 wieder ein kontinuierliches Wachstum. Die steuerpolitische Strategie der Europäischen Kommission wurde in der Mitteilung vom 23. Mai 2001 mit dem Titel „Steuerpolitik in der Europäischen Union - Prioritäten für die nächsten Jahre“, KOM (2001) 260 dargelegt (Informationen hierzu enthalten auch die Pressemitteilung IP/01/737 und die Zusammenstellung häufig gestellter Fragen MEMO/01/193 )*. *Quelle: Eurostat | Statista 2020 www.4-europe-consulting.com

  7. 2. Quartal 2020 2. Quartal 2020 4 Dienstleistungsrichtlinie nach EU-Recht Durch die vollständige Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie könnten der Handel mit privaten Dienstleistungen um 45 % und ausländische Direktinvestitionen um 25 % gesteigert werden, was eine Zunahme des BIP um 0,5 % bis 1,5 % zur Folge hätte (Mitteilung der Kommission „Europa 2020“) Ihre erfolgreiche Umsetzung erfordert nachhaltiges politisches Engagement und breite Unterstützung auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Dies bedeutet konkret, dass hier auch Ihr Engagement als vollwertiger EU- Unternehmer infrage kommt. www.4-europe-consulting.com

  8. 2. Quartal 2020 Firmenname& Markenbildung 5 Ihr Firmenname muss im Einklang mit der Firmenvision stehen Umfassende Recherche zu empfehlen Aufbau ggf. Anpassung der Corporate Identity (Führen Sie hierzu ein Analysegespräch mit einer PR-Agentur durch. Hier können Sie bereits aus einem Erstgespräch vitale Informationen für Ihr Unternehmen gewinnen) Euipo für Markenverfügbarkeit https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/search-availability www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  9. 2. Quartal 2020 Gründung der bulgarischen Gesellschaft 6 Das bulgarische Recht räumt die Gründung aller bekannten und gängigen Gesellschaftsformen vor wie: Offene Handelsgesellschaft (CD) Kommanditgesellschaft (KD) GMBH (EOOD / OOD) Aktiengesellschaft (AD) GMBH & Co KG (OOD & Co KG) Aktiengesellschaft & Co KG (AD & Co KG) www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  10. 2. Quartal 2020 Übersicht 7 Gründungsunterlagen Aktueller HRB Auszug der DE Muttergesellschaft im Falle einer BG Tochter ( Unser Tipp: die Tochter in DE und die Mutter in BG wegen der signifikant niedrigeren Quellensteuer) Gesellschaftervertrag/ Gründungsurkunde Gründungsprotokoll samt Bestellung des Geschäftsführers Weiße-Weste-Erklärung des Geschäftsführers Vollmacht für das HRB Einverständniserklärung und Musterunterschrift des Geschäftsführers Eröffnung eines Bankkontos Passkopie (im Falle einer direkten Firmengründung) www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  11. 2. Quartal 2020 2. Quartal 2020 8 Bankkonto & Domizil Bankkonto zur Einzahlung des Stammkapitals Verpflichtend für jedes Unternehmen Eine Anreise nach Bulgarien ist hierfür erforderlich Domizil und eine Telefonzentrale sind
 verpflichtend für jedes Unternehmen Vermeidung des Charakters einer „Briefkastengesellschaft“ www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  12. 2. Quartal 2020 2. Quartal 2020 Handelsregister & Ausstattung 9 Eintragung ins Handelsregister Durchführung bei Eintragungsagentur beim Justizministerium. Ab der Eintragung ist die Gesellschaft rechts-, geschäfts-, partei-, prozess- und Insolvenz-fähig. Ausstattung der bulgarischen Gesellschaft EU-USt.ID / EORI-Nr. Stempel/Briefkopf/Corporate Design -Logo Firmenschild Steuerberatung Web-Präsenz PR-Arbeit Eigene Büroräumlichkeiten oder Büro-Sharing Teilzeit- oder Vollzeit-Mitarbeiter Geschäftskontakte www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  13. 2. Quartal 2020 2. Quartal 2020 10 Umstrukturierung Welche Sparten ihres Unternehmens in die neugegründete bulgarische Gesellschaft aus wirtschaftlichen Gründen übertragen werden sollen, wie zum Beispiel Vertrieb, Einkauf/Verkauf, Marketing, Entwicklung, Produktion, etc. Tipp: die Strukturen von Beginn an so schlank wie möglich zu halten, um Kosten und Zeit zu sparen www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  14. 2. Quartal 2020 2. Quartal 2020 Steuer- und Meldepflichten 11 Die bulgarischen Handelsgesellschaften sind auch verpflichtet, einen Jahresabschluss für das Kalenderjahr bis zum 31. Dezember zu verfassen (Art. 23 Buchführungsgesetz Bulgarien). Der Jahresabschluss einer Aktien- oder Kommanditgesellschaft müssen auch von einem durch der Hauptversammlung ernannten Wirtschaftsprüfer kontrolliert und bestätigt werden. Eine solche Kontrolle ist für anderen Gesellschaftsformen nur erforderlich, soweit dies im Buchführungsgesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Der Jahresabschluss bzw. der konsolidierte Jahresabschluss und der Jahresbericht bzw. der konsolidierte Jahresbericht, die von der Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung oder anderen zuständigen Organen beschlossen worden sind, müssen durch Einreichung beim Handelsregister (Art. 40 Buchführungsgesetz Bulgarien) wie folgt veröffentlicht werden: (a) von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: bis zum 30. Juni des folgenden Jahres; (b) von all anderen Gesellschaften: bis zum 31. Juli des folgenden Jahres. Zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlichen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften mit Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch den Vorschlag für die Gewinnausschüttung oder die Verlustdeckung. Dies ist dann der jeweilige Beschluss der Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung über die Gewinnausschüttung oder die Verlustdeckung. Das Wirtschaftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr. Die Wahl eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres ist nicht möglich. Jede Gesellschaft müssen eine jährliche Steuererklärung zur Körperschaftssteuer erstellen und diese zu 31. März des folgenden Kalenderjahres bei dem für sie zuständigen Finanzamt einreichen (Art. 92 Körperschaftsteuergesetz Bulgarien). § www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  15. 2. Quartal 2020 Aufnahme des operativen 12 Geschäftes Ihre bulgarische Gesellschaft ist mit EU-USt.-ID, sowie nationaler Steuernummer voll einsatzbereit. Werden gesonderte Genehmigungen im Finanzsektor für Fonds, Beteiligungen, Aktienübernahmen, etc. benötigt, ist mit einer Genehmigungszeit von ca. zwei Monaten zu rechnen. Im Laufe der Zeit werden Sie feststellen, dass auf bulgarischer Seite dank dem unternehmerfreundlichen Umfeld viele neue Türen geöffnet werden, die weitere Steuersenkungen zulassen. Bei richtiger Vorgehensweise kann neben den Steuereinsparungen bei den Unternehmensgewinnen auch die Einkommenssteuer signifikant reduziert werden. Dringend einzuhalten ist das deutsche Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz; AStG) „§ 1 Berichtigung von Einkünften“ www.4-europe-consulting.com

  16. 2. Quartal 2020 2. Quartal 2020 Stolperfallen bei der Gründung 13 Schwere der Situation Oft denken einige Anwaltskanzleien, dass ausländische Unternehmen halbseiden sind, Steuerhinterziehung wird begünstigt und Briefkastenfirmen sind eher die Anführer als die Ausnahme. Dies trifft jedoch nur auf einige Start-up-Agenturen zu, die nicht über das nötige Fachwissen verfügen. Selbsternannte Anwaltskanzleien, die keine Steuerberater oder Rechtsanwälte beschäftigen, gründen in der Regel Unternehmen, die wahrscheinlich nicht legal tätig sein werden. Wir gründen und betreuen Unternehmen, die Steuerprüfungen standhalten können und die legal betrieben werden. Müssen Sie in dem Land wohnen, in dem Sie ein Unternehmen gründen? Sie können ein Unternehmen weltweit gründen, solange das jeweilige Land es Ihnen als Ausländer erlaubt, Anteile an einheimischen Unternehmen zu erwerben oder als Geschäftsführer zu fungieren. Ist dies nicht der Fall, können Treuhänder eingesetzt werden. Zum Beispiel erlaubt Zypern jedem EU-Bürger, ein Unternehmen zu besitzen und zu führen. Dennoch können Treuhänder zum Zweck des Identitätsschutzes eingesetzt werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Geschäftsführung vor Ort, in dem Land, in dem das Unternehmen steuerpflichtig sein soll, stattfindet. Darüber hinaus muss eine Betriebsstätte eingerichtet werden. Ohne diese erkennt ein großes Finanzamt in der ganzen Welt das Unternehmen nicht an und würde im schlimmsten Fall die zusätzliche Zahlung von Körperschafts- und Gewerbesteuern sowie Säumniszuschläge verlangen. Wir mieten Ihnen ein echtes Büro und richten eine Betriebsstätte ein, die alle Anforderungen zweifelsfrei erfüllt. Problematische Anwaltskanzleien: Geheimhaltung wird nicht berücksichtigt. Einige Anwaltskanzleien binden Kunden mit Knebelverträgen und üben Druck aus, wenn der Kunde sein Unternehmen schließen will. Wenn Sie Kunde einer Anwaltskanzlei sind, die ein rechtlich fehlerhaftes Unternehmen gegründet hat, können sie erpresst werden. Denn im Falle eines steuerlichen Problems sind Anwaltskanzleien ohne Lizenz nicht an eine Geheimhaltungspflicht gebunden. www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  17. 2. Quartal 2020 2. Quartal 2020 Tipps und Hinweise aus der Praxis Von unserem Geschäftsführer 14 Eines sollte jedem Unternehmer bewusst sein. In Bulgarien eine Firma zu besitzen bedeutet nicht man kann tun und lassen was man will. Das Reglement sollte beachtet und eingehalten werden. Deshalb will ich auf ein paar Beispiele aus der Praxis eingehen. Oft bekommen wir anrufe von Unternehmen. Da heißt es teilweise: „Ich habe 1 Mio. EUR die ich gerne in BG transferieren und mit 10% versteuern will“. Auf welcher Basis wird die 1 Mio. EUR nach BG überwiesen? Es muss ein klares Geschäft hinter solch einer Überweisung stehen. Wir alle wissen Unternehmer sind schlaue Leute. Da kommen kreative Ideen ans Tageslicht, die sich gut anhören, aber in der Praxis nicht anwendbar sind. Ein Beispiel hierzu: eigener BG Firma bekommt überteuerten Auftrag aus DE. Hier wäre das Vergleichsprinzip verletzt. Der Lohnbezug aus BG Firma wird zum einen in Bulgarien versteuert. Jedoch muss die Differenz im Sitzstaat des Steuerpflichtigen ebenfalls entrichtet werden. Wenn z. B. der persönliche Einkommenssteuersatz in DE bei 35% liegt, wurden in BG 10% bereits entrichtet, sodass die Differenz von 25% in DE nachgezahlt werden muss. Daher werden die Gehälter der Gesellschafter in er Regel sehr klein gehalten oder keines ausbezahlt. Berechtigt ist hier die Frage wo der Steuervorteil einer BG Firma liegt, wenn die Differenzbesteuerung vorliegt? Primär geht es darum die Firma finanziell stark zu machen und Kapitalreserven aufzubauen. Die meisten Unternehmer wollen ihren Lebensabend in der Regel in südliche Gefilde verbringen oder sich ein paar Jahre Auszeit mit langen ausgiebigen Reisen gönnen. Mittels einer rechtzeitigen Wohnsitzverlegung nach BG kann die Steuerpflicht entsprechend verlagert werden. Man hat dann die Möglichkeit hohe Gewinnentnahmen zu realisieren und eben in BG mit nur 5% zu versteuern. Panagiotis Alexandridis Geschäftsführer 4 Europe Consulting www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  18. 2. Quartal 2020 2. Quartal 2020 15 Ihr Business-Check Standortprofil privat: Könnten Sie sich vorstellen, im Ausland zu leben? Ja nein Ich weiß nicht Unternehmensprofil: Gewinn im Jahr2020 < 100.000€ 100.000 -300.000€ 300.000€ - 500.000€ > 500.000€ Standortprofil Firma: Ist Ihr Unternehmen an Ihr Wohnsitzland gebunden oder international? Im Wohnsitzland Eher im Wohnsitzland Eher international International Ihr Kundenstamm: Wo kommen Ihre Kunden her? Der Standort Ihrer Kunden. Im Wohnsitzland Eher im Wohnsitzland Eher international International Entwicklungsprofil: Wie weit ist Ihr Unternehmen fortgeschritten? 0-10% (Startup) 10-30% >90% >90 Es handelt sich um eine vollständig neue Unternehmung Die Geschäftsidee ist erfolgreich auf dem Markt getestet worden Die Unternehmung besteht seit geraumer Zeit und Sie könnten es sich vorstellen, einen Teil ins Ausland zu verlegen Die Unternehmung besteht seit geraumer Zeit und Sie könnten es sich vorstellen, es komplett ins Ausland zu verlegen Entwicklungsprofil: Wie weit ist Ihr Unternehmen physisch aufgestellt? Hohe Physis Eher hohe Physis Eher geringe Physis Keine bis geringe Physis Beispiele: Logistik, Herstellung Beispiele: Lagerräume, Büroräume / Archiv Beispiele: Büroräume Beispiele: Digitale Nomaden, Homeoffice Unser Tipp: Nutzen Sie unseren kostenfreien Unternehmens-Check Kostenfreies und unverbindliches Analyse-Gespräch Prüfen Sie Ihr Potential für eine Unternehmensgründung im Ausland Stellen Sie Fragen an einen unserer Experten Für Start-ups: Inkl. Businessplan-Review (kostenfrei) Jetzt kostenfrei anmelden www.immobilienmeisterei.de www.4-europe-consulting.com

  19. Haben Sie noch offene Fragen? Nutzen Sie das Wissen und die jahrelange Erfahrung unseres Experten-Teams! Melden Sie sich direkt bei uns: team@4-europe-consulting.com Messenger LinkedIn 4Europe Consulting ist ein führender europäischer und internationaler Anbieter von Dienstleistungen für Unternehmensgründungen und Steuerberatung. Als Teil der European Accounting Association (EAA), die seit über 40 Jahren besteht, verfügen wir über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz bei der Registrierung internationaler Unternehmen und der Sicherstellung, dass diese den lokalen Vorschriften entsprechen. www.4-europe-consulting.com

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