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Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte

Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte. Entgeltordnung SuE Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte. S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin (Protokollerklärung Nr. 1). Entgeltordnung SuE Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte.

annabella
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Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst Tätigkeitsfeld Kindertagesstätte

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  1. Entgeltordnung Sozial- und ErziehungsdienstTätigkeitsfeld Kindertagesstätte

  2. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 2 Beschäftigte in der Tätigkeit einer Kinderpflegerin (Protokollerklärung Nr. 1) Walter Berroth für GA Baden

  3. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte Protokollerklärung Nr. 1 Beschäftigte in Heimen erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 61,36 Euro, wenn in dem Heim überwiegend - behinderte Menschen i.S. des § 2 SGB IX, • Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten zum Zwecke der Erziehung, Ausbildung, Pflege untergebracht sind. Überwiegen diese Personen nicht beträgt die Zulage 30,68 Euro. B. Im handwerklichen Erziehungsdienst in einem Heim erhalten eine Zulage von 40,90 Euro Walter Berroth für GA Baden

  4. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 3 Kinderpflegerinnen mit entsprechender Tätigkeit, sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben (Protokollerklärung Nr. 1) Walter Berroth für GA Baden

  5. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 4 1. Kinderpflegerin mit schwieriger fachlicher Tätigkeit (Protokollerklärungen Nrn. 1, 2) 3. Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen (Protokollerklärungen Nrn. 1, 3) Walter Berroth für GA Baden

  6. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte Protokollerklärung Nr. 2 Schwierige fachliche Tätigkeiten sind z.B.: • Tätigkeit in Einrichtungen für behinderte Menschen im Sinne des § 2 SBG IX • alleinverantwortliche Betreuung von Gruppen z.B. in Randzeiten • Tätigkeit in Integrationsgruppen • Tätigkeit in Gruppen von behinderten Menschen oder erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen Walter Berroth für GA Baden

  7. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 3 Als entsprechende Tätigkeit von Erzieherinnen gilt auch die Tätigkeit in - Schulkindergärten - Vorklassen - Vermittlungsgruppen für nicht schulpflichtige Kinder - Betreuung über 18jähriger Personen Walter Berroth für GA Baden

  8. Entgeltordnung SuE S 5 – ausschließlich kirchliche Regelung 3. Erzieher/innen sowie Beschäftigte mit gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen in der Tätigkeit einer Zweitkraft oder in der Tätigkeit einer Zusatzkraft mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten (Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5; ergänzende kirchl.Erklärung) Walter Berroth für GA Baden

  9. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 3 Als entsprechen Tätigkeit von Erzieher/innen gilt auch die Tätigkeit in: • Schulkindergärten • Vorklassen • Vermittlungsgruppen für schulpflichtige Kinder • Betreuung von über 18jährigen Personen (z.B. Behinderte, Obdachlose) Walter Berroth für GA Baden

  10. Entgeltordnung SuE kirchl. Protokollerklärung • Zweitkräfte sind Fachkräfte i.S. des Kinderbetreuungs- gesetzes Ba-Wü, die in der Regel nicht die Verantwortung für die Gruppe haben und denen nicht die pädagogische Planung für die Gruppe obliegt. 2. Schwierige fachliche Tätigkeit einer Zusatzkraft sind: - Hilfen für behinderte (auch seelisch behinderte) und erziehungsschwierige Kinder - Sprachfördermaßnahmen Walter Berroth für GA Baden

  11. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 6 Erzieherinnen mit entsprechender Tätigkeit (Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5) Walter Berroth für GA Baden

  12. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte Protokollerklärung Nr. 5 Nach diesem Tätigkeitsmerkmal sind auch a) Kindergärtner/innen und Hortner/innen mit staatlicher Anerkennung oder staatlicher Prüfung b) Kinderkrankenschwestern/-pfleger in Kinderkrippen eingruppiert. Walter Berroth für GA Baden

  13. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 7 • Bechäftigte als Leiterinnen von Kitas (Protokollerklärung Nr. 8) 2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 40 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) Walter Berroth für GA Baden

  14. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte Protokollerklärung Nr. 4 Ständige Vertreter/innen sind nicht Vertreter/innen in Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitsfällen Walter Berroth für GA Baden

  15. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte Protokollerklärung Nr. 8 Kindertagesstätten i.S.d. Tarifmerkmals sind - Krippen - Kindergärten - Horte - Kinderbetreuungsstuben - Kinderhäuser - Kitas der örtlichen Kindererholungsfürsorge Walter Berroth für GA Baden

  16. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte Protokollerklärung 9 – abweichende kirchl. Regelung für Kitas (kursiv) Ermittlung der Durchschnittsbelegung: - Zahl der vom 1.Oktober bis 31. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres vergebenen, je Tag gleichzeitig belegbaren Plätzen oder - Zahl wird in mindestens 6 Mon. des Kalenderjahres erreicht oder - Zahl wird voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten erreicht Unterschreitungen bis 5 % sind unschädlich Walter Berroth für GA Baden

  17. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte abweichende kirchl. Regelung für Kitas (kursiv) Für die unterschiedlichen Betreuungsformen werden unterschiedliche Faktoren angesetzt: Betreuungsform Faktor • K. von 3 bis 6 in Regelbetreuung 1,00 • K. bei Betreuung von 6 bis 7 Std. 1,20 • K. in Ganztagesbetreuung (mehr als 7 Std.) 1,33 • K. nach Schuleintritt 1,33 • K. bis zu 3 Jahren 2,65 • K. mit Behinderungen/besonderem erzieherischem Bedarf 3,00 Der jeweils höchstmöglich Faktor kommt zur Anrechnung Walter Berroth für GA Baden

  18. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte Beispielsberechnung Kita mit Anrechnung • 25 Plätzen in verlängerter Öffnung 25 x 1,2 30,00 • 12 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren 12 x 2,65 31,80 • 15 Plätzen für Schulkinder 15 x 1,33 19,95 - 3 Kinder mit Behinderungen 3 x 3,0 9,00 ___________ 55 Plätze 90,75 Walter Berroth für GA Baden

  19. Entgeltordnung SuE S 8 • Erzieherinnen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten (Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5, 6) Walter Berroth für GA Baden

  20. Entgeltordnung SuE Protokollerklärung Nr. 6 Besonders schwierig fachliche Tätigkeiten sind z.B. Tätigkeiten - in Integrationsgruppen (mindestens 1/3 behinderte Menschen) - in Gruppen von behinderten Menschen oder erziehungsschwierigen Kindern und Jugendlichen - in Jugendzentren - als Facherzieherinnen mit einrichtungsübergreifenden Aufgaben Walter Berroth für GA Baden

  21. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 9 • Erzieherinnen mit fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens 3 Beschäftigten mindestens der Entgeltgruppe S 8 (Protokollerklärungen Nrn. 1, 3, 5) • Beschäftigte als stellv. Leiterinnen von Kitas für behinderte Menschen oder Kinder und Jugendliche mit wesentlichen Erziehungsschwierigkeiten (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8) Walter Berroth für GA Baden

  22. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 10 1. Leiterinnen von Kitas mit mindestens 40 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) 2. Stellv. Leiterinnen von Kitas mit mindestens 70 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) Walter Berroth für GA Baden

  23. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 13 • Leiter/innen von Kitas mit mindestens 70 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) • Stellv. Leiterinnen von Kitas mit 100 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) • Leiterinnen von Kitas für behinderte oder erziehungs-schwierige Menschen (Protokollerklärung Nr. 8) • Stellv. Leiterinnen von Kitas für behinderte oder erziehungsschwierige Menschen mit mindestens 40 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) Walter Berroth für GA Baden

  24. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 15 1. Leiter/innen von Kitas mit 100 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) 2. Stellv. Leiter/innen von Kitas mit 130 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) • Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige Menschen mit 40 Plätzen (Protokollerklärung Nrn. 8) • Stellv. Leiter/innen von Kitas für behinderte/ erziehungsschwierige Menschen mit 70 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) Walter Berroth für GA Baden

  25. Entgeltordnung SuETätigkeitsfeld Kindertagesstätte S 16 1. Leiter/innen von Kitas mit 130 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 8, 9) 2. Stellv. Leiter/innen von Kitas mit 180 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) 3. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungsschwierige Menschen mit 70 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) 4. Stellv. Leiter/innen von Kitas für behinderte/erziehungs- schwierige Menschen mit 90 Plätzen (Protokollerklärungen Nrn. 4, 8, 9) Walter Berroth für GA Baden

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