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Bonn 05.09.2006

Bonn 05.09.2006 . DVR-Presseseminar. Individuelle Mobilität? Kriterien zur Beurteilung der Fahreignung alkohol- und drogenauffälliger Fahrer. Quelle: Statistisches Bundesamt 2005, Fachserie 8, Reihe 7 (Mehrfachursachen eingeschlossen). Begutachtungs- Leitlinien zur

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Presentation Transcript


  1. Bonn 05.09.2006 DVR-Presseseminar Individuelle Mobilität? Kriterien zur Beurteilung der Fahreignung alkohol- und drogenauffälliger Fahrer

  2. Quelle: Statistisches Bundesamt 2005, Fachserie 8, Reihe 7 (Mehrfachursachen eingeschlossen)

  3. Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung Urteilsbildung in der medizinisch-psycho- logischen Fahreig- nungsdiagnostik – Beurteilungskriterien Anforderungen an Träger von Begut- achtungsstellen für Fahreignung Begutachtungs- Leitlinien zur Kraftfahrereignung - Kommentar

  4. Stand von Wissenschaft und Technik in der Begutachtung Definition: Anerkannte Regeln der Begutachtung zur Kraftfahrereignung sind verkehrsmedizinische, verkehrspsychologische und technische Grundsätze, die nach wissenschaftlichen Erkenntnissen alstheoretisch richtig gelten, die sich in der Praxis über längere Zeit bewährt haben und von einschlägigen Fachkreisen allgemein anerkannt sind. = Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung = „Kommentar“ zu den Begutachtungs-Leitlinien = „Beurteilungskriterien“ = Anforderungen an zu akkreditierende Träger

  5. Aufgaben der Beurteilungskriterien • Übersetzen der behördlichen Fragestellung in überprüf-bare Hypothesen • Definition der Anforderungen für bestimmte „Fallgruppen“- Kongruenz mit den Begutachtungs-Leitlinien • Feststellung der aktuellen Leistungsfähigkeit und des Gesundheitszustandes • Bewertung von Entwicklungen und Veränderungsprozessen • Bewertung prognostischer Perspektiven • Einräumen von Chancen zur Veränderung (Kurszuweisung) • Festlegungen zur Methodik der med.-psych. Untersuchung (neues Kapitel 7.1 Chemisch-toxikologische Untersuchungen) • „strukturelle Heimat“ für neue wissenschaftliche Erkenntnisse

  6. Stellung der Beurteilungskriterien Verhaltensauffälligkeit- Alkoholfahrt- Drogenmissbrauch- verkehrsrechtl. Verstöße StVG / FeVEignungszweifel?Anordnung von ärztlichenoder med.-psych. Gutachten Fragestellung Ist zu erwarten , dass...? Genügt Herr _den Anforderungen? Leitsätzeder Beurteilung(empirische Erkenntnisse) Definitionder Anforderungen (Beurteilungslogik) Zuordnung der Einzelbefunde (Expertenwissen) • Anlage 4 FeV • Begutachtungs-Leitlinien • Beurteilungskriterien (Hypothesen) • Begutachtungs-Leitlinien • Beurteilungskriterien(Kriterien) • Beurteilungskriterien(Indikatoren)

  7. direkter Schluss auf Eignung Merkmale + Veränderungen Herstellung d. Eignung Wandel in der Diagnostik klassische Diagnostik verhaltensbezogene Diagnostik (entlastungs- und ressourcenorientiert) • Erkrankungen • Leistungsmängel • Deliktbelastung • Persönlichkeit • Lernprozesse • Einstellungswandel • Bilden neuer Gewohnheiten • Stabilisierung Merkmalsdiagnostik Prozessdiagnostik

  8. 17 Hypothesen: • Werden durch die Fragestellung bestimmt • Sind den Anlassgruppen zugeordnet • Legen die Untersuchungsstrategie fest • 76 Kriterien: • stellen die logische Entscheidungsstrategie hinsichtlich Beibehaltung oder Verwerfen einer Hypothese dar • sind den gewählten Hypothese zugeordnet und sind jeweils vollständig zu bewerten • können ggf. alleine die Entscheidung tragen • 736 Indikatoren: • erlauben eine Zuordnung von Befunden zu Entscheidungskriterien • müssen für den Einzelfall abgewogen und gewichtet werden • können nicht vollständig und abschließend sein (Beispielcharakter) • können alleine keine Entscheidung tragen 3 Ebenen der Beurteilungskriterien

  9. AV-Kriterien D-Kriterien A1: Alkoholabhängigkeit D1: Drogenabhängigkeit A2: Alkoholverzicht D2: fortgeschrittene Drogenproblematik A3: reduzierter Konsum D3: Drogengefährdung A4: Trennvermögen D4: Trennvermögen bei gelegentlich THC V5: Verkehrsverhalten V6: Sozialanpassung AV7 / D5: keine eignungsausschließenden medizinischen Befunde AV8 / D6: keine verkehrsrelevante Leistungsbeeinträchtigung AV9 / D7: festgestellte Defizite durch Kurs (§70 FeV) beeinflussbar? Grundstruktur der 17 Hypothesen H0: Verwertbarkeit der Befunde

  10. Feststellungen Diagnose "Besuche freitags Stammkneipe" Klient bemüht sich nicht um rückfall- vermindernde Maßnahmen "Habe Alkohol für Besuch zu Hause" „Wenn ich doch mal wieder was trinke, lasse ich Auto stehen“ Alkoholabhängigkeitist nicht ausreichendaufgearbeitet keine konsequente Abstinenzmotivation u. „Krankheitseinsicht“ „Ich trinke nichts mehr, weil ich‘s nicht brauche“ 3 Ebenen der Befundinterpretation Daten Indikatoren Kriterien Hypothesen

  11. dauerhaftreduzierter Konsum Trinkkontrolle 3-dimensionale Hypothesenstruktur

  12. dauerhaftreduzierter Konsum Trinkkontrolle 3-dimensionale Hypothesenstruktur keine Gesundheitsschäden/Leistungsabbau Sieht EinschränkungenKompensation

  13. Abbildung in Anlehnung an Steuerungsgruppe Verkehrspsychologie Primäre Prävention (Vorschul- u. Schulerziehung, Fahrschulausbildung) Punktesystem Andere Verstöße, Alkohol, Drogen etc. Sekundäre Prävention (Beratung, Schulung, Reha) Forschung z. B. Grundlagen, Ätiologie/Pathogenese, Veränderungswissen, Evaluation/Wirksamkeit, Epidemiologie, Methodenentwicklung, z. B. Testverfahren (Persönlichkeits- und Leistungstests), Laboranalyseverfahren, Grenzwertdiskussion, Rehabilitations- und Therapieverfahren Entziehung der Fahrerlaubnis Tertiäre Prävention „Obligatorische Beratung“ Zuweisungsdiagnostik / Assessment Einzeltherapie Gruppentherapie Begutachtung körperlicher und geistiger Eignung (FA-GA, med.-psych. GA  Prognose) Behördliche Entscheidung Erhalt/Erteilung FE Versagung FE Vorschlag für ein europäisches Modellzur Förderung, Erhaltung und Wiederherstellung der Kraftfahreignung

  14. Rollenkonfusion Gutachter vs. Therapeut • keine Betreuungspflicht, sondern – verbot • Tätigkeitsziel dient nicht primär der Erhaltung und Wiederherstellung • von Gesundheit • Schutz der Allgemeinheit hat Vorrang – Schutzpflicht des Staates • keine freie Wahl des Sachverständigen • Grund für eine Begutachtung – weder objektive noch subjektive • Therapieindikation, sondern ein verwaltungsrechtlich definierter • Begutachtungsanlass • keine geschützte Vertrauensbeziehung • Abhängigkeitsverhältnis zwischen Therapeut und Klient

  15. Rollenkonfusion Gutachter vs. Therapeut • totale Identifikation des Therapeuten mit dem Klienten • spezielle Pflichten des Therapeuten und Gutachters im jeweiligen • Tätigkeitsfeld diametral gegenüberstehend • finanzielle Abhängigkeit • spezielle Fachkompetenz von Gutachtern • (Ausbildung, Berufserfahrung, Beurteilungskriterien, akkreditierte Stelle) • Therapeut – Patienten – Verhältnis für Erfolg der Therapie entscheidend • wenn Therapeut = Gutachter – Verletzung des Prinzips der • Unvoreingenommenheit, Befangenheit

  16. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Schubert DEKRA Automobil GmbH Fachbereich Verkehrspsychologie Ferdinand-Schultze-Str. 65 13055 Berlin E-mail: wolfgang.schubert@dekra.com Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie 1. Vorsitzender des Vorstandes E-mail: dgvp.verkehrspsychologie@t-online.de

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