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Elternabend Klassenstufe 10 Abitur 2016

Elternabend Klassenstufe 10 Abitur 2016. Allgemeines Fächer und Kurse Leistungsmessung und Notengebung Abiturprüfung Gesamtqualifikation Entschuldigungsregelung Studienfahrten in der Kursstufe. 1 Allgemeines __________________________________.

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Elternabend Klassenstufe 10 Abitur 2016

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Presentation Transcript


  1. Elternabend Klassenstufe 10Abitur 2016 • Allgemeines • Fächer und Kurse • Leistungsmessung und Notengebung • Abiturprüfung • Gesamtqualifikation • Entschuldigungsregelung • Studienfahrten in der Kursstufe

  2. 1 Allgemeines__________________________________ • 4 Halbjahre der Kursstufe bilden eine pädagogische Einheit (keine Versetzung, keine Umwahl) • Information und Beratung durch Oberstufenberater und Tutoren (= Gymnasialmentor) • vollständige und korrekte Kurswahl am Ende der Einführungsphase in Klasse 10 • Gesamtqualifikation (Abiturzeugnisnote) setzt sich zusammen aus -> Leistungen der 4 Halbjahre (max. 600 Punkte, 66,6%) -> Ergebnisse der Abiturprüfung (max. 300 Punkte, 33,3%)

  3. 2 Fächer und Kurse__________________________________ 2.1 Kursarten * • Kurse in Kernfächern sind vierstündig • Alle anderen Kurse sind zweistündig • Sonderform: Der Seminarkurs ist dreistündig * Kurs = Unterricht in einem Fach in einem Halbjahr

  4. 2 Fächer und Kurse___________________________________ 2.2 Notengebung: Das 15-Punkte-System !! Kurse mit 0 Punkten gelten als nicht besucht  u.U. Nichtzulassung zur Abiturprüfung Kurse mit weniger als 5 Punkten werden als „unterbelegt“ bezeichnet  u.U. Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife

  5. 2 Fächer und Kurse__________________________________ 2.3 Einteilung der Fächer der Kursstufe in drei Aufgabenfelder sowie in einen Pflicht- und einen Wahlbereich:

  6. 2 Fächer und Kurse__________________________________ 2.4 Kernfächer In den 4 Halbjahren der Kursstufe müssen im Umfang von je 4 Wochenstunden 5 Kernfächer belegt werden: Somit werden in den vier Halbjahren in den fünf Kernfächern insgesamt 20 Kurse belegt (5 x 4 = 20) ein beliebiges weiteres Fach des Pflichtbereichs

  7. 2 Fächer und Kurse__________________________________ Weiterhin sind über 4 Halbjahre folgende Fächer zweistündig zu belegen: 2.5 Weitere Fächer Daraus ergibt sich, dass jeder Schüler (abhängig von der Zahl seiner Kernfächer)mind. 20 zweistündige Kurse belegen muss: mind. 5 Fächer x 4 Halbj. = mind. 20 Kurse * je 2 Halbjahre im Wechsel: GK-EK-EK-GK

  8. 2 Fächer und Kurse____________________________ 2.6 Besondere Lernleistung (BLL) Neben bisher aufgeführten Kursen kann eine Besondere Lernleistung (BLL) belegt bzw. eingebracht werden. Arten von BLL: Seminarkurs Die besondere Lernleistung kann die mündliche Abiturprüfung ersetzen!

  9. 2 Fächer und Kurse__________________________________ 2.6 Besondere Lernleistung (BLL) 1. Seminarkurs • 2 Halbjahre über drei Stunden ( im 1. und 2. Halbjahr) • Fächerübergreifende Themenstellung • Bestandteile: Kursteilnahme, Dokumentation, Kolloquium • Zuordnung zu einem der drei Aufgabenfelder (nach inhaltlichem Schwerpunkt) • Bewertung: Gesamtnote aus  Notenpunkten für die beiden halbjährigen Kurse (50%)  schriftliche Dokumentation (25%)  Kolloquium (25%)

  10. 2 Fächer und Kurse____________________________ 2.7 Beleg- und Anrechnungspflichtkeit ½ 2 von 4 Kursen * in Verbindung mit Wirtschaft nur 11.1 und 12.1 º 2 der 3 Fächer ___ muss nicht abgerechnet werden

  11. 2 Fächer und Kurse__________________________________ 2.8 Mindestbelegpflicht • 20 vierstündige Kurse (Kernfächer)  20 Wst. • mind. 20 zweistündige Kurse (weitere Fächer)  10 Wst. • pro Halbjahr im Durchschnitt mindestens 32 Wst.in Kursen oder Arbeitsgemeinschaften • Schüler, die aufgrund ihrer Belegpflicht in den weiteren Fächern bereits lediglich 20 Kurse belegen, müssen weitere Kurse oder Arbeitsgemeinschaften über 2 Wst. besuchen

  12. 2 Fächer und Kurse - Beispiele__________________________________

  13. 2 Fächer und Kurse - Beispiele__________________________________

  14. 2 Fächer und Kurse - Beispiele__________________________________

  15. 2 Fächer und Kurse - Beispiele__________________________________

  16. 3 Leistungsmessung und Notengebung___________________________________ 3.1 Klausuren • in vierstündigen Kursen: mindestens 2 pro Halbjahr (außer im 4. Hj: mindestens 1) • in zweistündigen Kursen: mindestens 1 pro Halbjahr 3.2 GFS • Verpflichtung zu mindestens 3 GFS bis zum Ende von 12.1. in drei verschiedenen Fächern (4. auf Wunsch des Schülers möglich) • z.B. schriftliche Hausarbeiten, Projekte, Referate, mündliche Prüfungen, Präsentationen, ... • Wertung wie eine Klausur

  17. 3 Leistungsmessung und Notengebung___________________________________ 3.3 Zeugnisse • pro Halbjahr ein Halbjahreszeugnis über in den einzelnen Kursen erbrachte Leistungen • Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife am Ende der Kursstufe über alle Leistungen in den Kursen und der Abiturprüfung

  18. 4 Abiturprüfung__________________________________ • im 4. Halbjahr • vier schriftliche Arbeiten und ein mündlicher Teil (in fünf verschiedenen Fächern) • in der schriftlichen Fremdsprache findet eine Kommunikationsprüfung statt in 12.2 • durch die Wahl der 5 Prüfungsfächer müssen alle 3 Aufgabenfelder (AF) abgedeckt werden • in den Prüfungsfächern müssen die Kurse aller 4 Halbjahre besucht werden (Ausnahme: Geographie und Gemeinschaftskunde) !!

  19. 4 Abiturprüfung__________________________________ 4.1 Schriftliche Prüfung • Aufgaben werden zentral vom Kultusministerium gestellt • erfolgt in 4 der 5 Kernfächer: Deutsch Mathematik eine Fremdsprache ein weiteres Kernfach nach Wahl

  20. 4 Abiturprüfung__________________________________ 4.2 Mündliche Prüfung erstreckt sich auf • das mündliche Prüfungsfach (Präsentationsprüfung), • die Fächer der schriftlichen Prüfung (nach Wahl des Schülers bzw. des Prüfungsvorsitzenden) • freiwillige Zusatzprüfung

  21. 5 Gesamtqualifikation__________________________________ Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, wird aus 2 Blöcken ermittelt, wobei in der Summe 900 Punkte maximal erreichbar sind. Block I Leistungen in den (mindestens) 40 Kursen max. 600 Punkte (40•15) Block II Leistungen im Abitur Ergebnisse der 5 Prüfungsfächer 4-fach gewertet max. 300 Punkte (5•15•4) Die insgesamt erreichten Punkte werden in eine Durchschnittsnote umgerechnet (z.B. 629 Punkte  Note 2,1).

  22. 5 Gesamtqualifikation__________________________________ Block I Hier müssen mindestens 40 Kurse angerechnet werden. Darunter müssen sein: • die 20 Kurse der 5 Kernfächer • soweit nicht bereits als Kernfach eingebracht: • 2 Kurse in BK oder Musik • 4 Kurse in Geschichte • je 2 Kurse in Geographie und Gemeinschaftskunde • je 4 Kurse aus 2 Naturwissenschaften (Bio, Ch, Phy) • soweit noch nicht in (1) oder (2) berücksichtigt: die 4 Kurse im mündlichen Prüfungsfach Die BLL kann in zweifacher Wertung angerechnet werden. Arbeitsgemeinschaften können nicht angerechnet werden.

  23. Punktsumme aus allen Kursen Gesamtzahl der Kurse  40 5 Gesamtqualifikation_________________________________ Möglichkeit, in Block I mehr als 40 Kurse anzurechnen (mit entsprechender Gewichtung) Beispiel: Schüler bringt 40 Kurse ein mit 320 Punkten (8,0 Punkte) zusätzlich 2 Kurse Informatik (12 +12 Punkte) und 2 Kurse Philosophie (13 + 13 Punkte)  Gesamtpunktzahl der 44 Kurse: 370 Punkte  ergibt  370 : 44 = 8,41 Punkte  neue Gesamtpunktzahl: 8,41 • 40 = 336,4 ≈ 336 Punkte Allgemein:

  24. 2•s + m 3 s + f 2 • 4 • 4 5 Gesamtqualifikation_________________________________ Block II Hier werden die Leistungen in der Abiturprüfung erfasst, und zwar aller 5 Prüfungsfächer, jeweils vierfach gewertet: Die BLL kann das mündliche Prüfungsfach ersetzen und wird dann (auch) vierfach angerechnet.

  25. 5 Gesamtqualifikation_________________________________ Mindestqualifikation Voraussetzungen für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife: in Block I • in keinem belegpflichtigen Kurs0 Punkte • höchstens 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Punkten (bei 40 Kursen max. 8, ab 45 max. 9) • ein Minimum von 200 Punkten *) in Block II • in drei von fünf Prüfungsfächern jeweils mindestens 20 Punkte (vierfache Wertung: 3 • (5 • 4)) • ein Minimum von 100 Punkten *) *) Punkteausgleich zwischen den zwei Blöcken ist nicht möglich!

  26. 6 Entschuldigungsregelung_________________________________ • Schriftliche Handreichung am Beginn 11.1 • Unterschrift Erziehungsberechtigte / Schüler/-in • gesonderte Regelung für Klausuren • Termine rechtzeitig ankündigen

  27. 7 Studienfahrten_________________________________ • Anmeldung Ende Klasse 10 • ausführliches Handout und Erläuterungen • Termine: 1., 2. und 3. Freitag im Juli • http://www.gymnasium-neuenbuerg.de/node/734

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