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45. 3rd Wednesday Die Unternehmergesellschaft („Mini - GmbH“)

45. 3rd Wednesday Die Unternehmergesellschaft („Mini - GmbH“). Dr. Michael Kohler Wirtschaftsprüfer ● Steuerberater 17. September 2008. Ohne Haftungsbeschränkung e. K. - eingetragener Kaufmann oHG - offene Handelsgesellschaft GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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45. 3rd Wednesday Die Unternehmergesellschaft („Mini - GmbH“)

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Presentation Transcript


  1. 45. 3rd WednesdayDie Unternehmergesellschaft („Mini - GmbH“) Dr. Michael KohlerWirtschaftsprüfer ● Steuerberater 17. September 2008

  2. Ohne Haftungsbeschränkung e. K. - eingetragener Kaufmann oHG - offene Handelsgesellschaft GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts KG - Kommanditgesellschaft PartG - Partnerschaftsgesellschaft Mit Haftungsbeschränkung GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH & Co KG AG - Aktiengesellschaft Rechtsformen

  3. e. K. / OHG / GbR • Merkmale: • Gründung einfach und schnell • Gründung ohne Notar • Register-Eintragung verpflichtend • Kein Mindestkapital • Geschäftsbeginn jederzeit • Keine Haftungsbeschränkung

  4. GmbH / AG / GmbH & Co KG • Merkmale: • Grundstrukturen sind im Gesetz vorgegeben • Gründung nur mit Notar • Eintragung in das Register • Mindestkapital: 25.000,- € bei der GmbH 50.000,- € bei der AG • Geschäftsbeginn: erst nach der Eintragung in das Handelsregister • Haftungsbegrenzung

  5. Wettbewerb der Rechtsformen • Die Alternative zu deutschen Rechtsformen: • Die englische Limited • Vorteile: + Haftungsbeschränkung • + Mindestkapital: 1 Pfund • + einfache und schnelle Eintragung • Nachteile: - Anmeldung an einem englischen Handelsregister • - Beachtung englischer Bilanzvorschriften • - schlechtes Image •  Die deutsche Antwort

  6. Die Reform des GmbH - Gesetzes MoMiG: Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen • Missbrauch der Rechtsform GmbH verhindern • Bürokratie abbauen • Förderung der Attraktivität gegenüber der Limited • Beschleunigung der Unternehmensgründung

  7. Chronologie • 26.06.2008 Bundestag beschließt das Gesetz • 19.09.2008 Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher • 01.11.2008 Das Gesetz soll in Kraft treten

  8. Die wichtigsten Änderungen in der Praxis: • Schaffung eines „neuen“ GmbH - Typs • Vereinfachung und Beschleunigung des Gründungs- verfahrens • Vereinfachung der Regelungen zum Erhalt des Eigenkapitals • Verbesserung der Rechtssicherheit beim Erwerb von GmbH Beteiligungen • Erweiterung der Verantwortlichkeit der Gesellschafter insbesondere bei Insolvenz • Erweiterung der Verantwortlichkeit der Geschäftsführer • Höhere Flexibilität durch Möglichkeit der Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland

  9. Übersicht der Veränderungen • Version 1 Version 2 Mini – GmbH • Stammkapital 25.000,- € 25.000,- € • davon Mindestkapital 12.500,- € 1,- € • Satzung individuelle Satzung Mustersatzung • Notar ja ja • Nachweispflicht Kontoauszug keine • Dauer der Gründung 6 - 10 Wochen 1 Woche • Bezeichnung Max Müller GmbH Max Müller Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) • Thesaurierungspflicht nein ja, 25% des Gewinns p. a. bis 25.000 € • erreicht

  10. Mehr Flexibilität bei der Kapitalausstattung • Eigenkapitalerhalt erleichtert: •  Gesellschafterdarlehen sind in der Krise Eigenkapital • Verdeckte Sachgründung kein Gründungsmangel • „Alt“- Verstöße werden geheilt

  11. Mehr Sicherheiten in der Krise • Eigenkapitalersetzende Darlehen werden abgeschafft • Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern begründen keine Überschuldung • Darlehen von Gesellschaftern sind immer nachrangig • Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung unterliegt einer einjährigen Aussonderungssperre • Rückzahlungen von Gesellschaftsdarlehen in den letzten 12 Monaten vor der Insolvenz können generell angefochten werden • Gesellschafter müssen Insolvenzantrag stellen, falls kein GF vorhanden ist

  12. Anteilsverkäufe werden sicherer und leichter • Anteile am Stammkapital mindestens 1.- Euro früher 100.- Euro • Jeder Gesellschafter kann mehrere Anteile haben • Jeder Anteil hat eine Nummer • Im Handelsregister genannte Gesellschafter sind Inhaber der Gesellschaft (Widerspruch innerhalb von 3 Jahren möglich) • Die Gesellschafter-Listen sind online für jeden einzusehen

  13. Was ändert sich für Geschäftsführer ? • Qualifikation der Geschäftsführer: • Der Katalog derjenigen Straftaten, die auf die Dauer von 5 Jahren zu einer Disqualifizierung des Geschäftsführers führen, wird erweitert: • Falsche Angaben bei der Gründung einer GmbH • Unrichtige Bilanzierung • Betrug • Subventionsbetrug • Untreue

  14. Bekämpfung von Missbräuchen • Rechtsverfolgung gegenüber Gesellschaftern wird beschleunigt • Gesellschafter müssen Insolvenzantrag stellen, wenn kein GF vorhanden • Bei Obliegenheitsverletzungen durch GF haften die Gesellschafter, wenn die Person zur Geschäftsführung ungeeignet ist • Ausschlussgründe für GF werden erweitert • GF haften für Zahlungen an Gesellschafter soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen müssen

  15. Was ändert sich für Geschäftsführer ? • Auswirkungen auf die Praxis: • Geschäftsführer müssen vor jeder Zahlung an Gesellschafter eine Prognose über die Zahlungs- fähigkeit der Gesellschaft machen • Geschäftsführer sollten ihre Prognosen dokumentieren

  16. Zusammenfassung • Bedeutung für die Praxis: • Den Gründern von GmbHs steht zukünftig eine neue Gestaltungs- möglichkeit mit reduzierter Mindestkapitalausstattung zur Verfügung. • Die Verantwortlichkeiten der Gesellschafter wurden deutlich erhöht, insbesondere in der Krise ergeben sich erhöhte Sorgfaltspflichten. • Die Verantwortlichkeit der Geschäftsführer wurde deutlich verändert und ausgeweitet. Insbesondere Geschäftsführer, die zugleich (Mehrheits-) Gesellschafter sind sollten sich intensiv über die neuen Pflichten und Anforderungen informieren. • Die Gläubiger werden besser geschützt.

  17. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! www.audalis.de

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