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Steuerrecht. Nach der Art der Erhebung. Direkte Steuern. Indirekte Steuern. Steuerschuldner/in = Steuerträger/in. Steuerschuldner/in Steuerträger/in. Beispiel: Einkommensteuer. Einteilung der Steuern. Beispiel: Umsatzsteuer. Einteilung der Steuern. Nach dem Steuergegenstand.
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Nach der Art der Erhebung Direkte Steuern Indirekte Steuern Steuerschuldner/in = Steuerträger/in Steuerschuldner/in Steuerträger/in Beispiel: Einkommensteuer Einteilung der Steuern Beispiel: Umsatzsteuer
Einteilung der Steuern Nach dem Steuergegenstand * Besitzsteuern * Ertragssteuern * Vermögenssteuern * Verkehrssteuern * Verbrauchssteuern
Einteilung der Steuern Nach der Ertragshoheit * Bundesabgaben * Landesabgaben * Gemeinschaftliche Bundes- und Landesabgaben * Gemeindeabgaben
Personen-(Subjekt)steuern Sach-(Objekt)steuern Höhe der Steuer hängt von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab. Höhe der Steuer ist von objektbezogenen Merkmalen abhängig. Einteilung der Steuern Nach Personen- oder Sachsteuern
Einteilung der Steuern Nach Veranlagungs- oder Selbstbemessungssteuern Veranlagungssteuern Selbstbemessungssteuern Finanzamt legt Steuer fest. Steuer muss selbst berechnet werden.
Einkommensteuer Erhebungsformen Einkommens-steuer i. e. S. Lohnsteuer Kapitalertragssteuer
Einkommensteuer Die sieben Einkunftsarten 1 - 3: Betriebliche Einkünfte 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb 4. Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte gemäß § 29 EStG 1 - 4: Haupt-einkunftsarten 4 - 7: Außerbetriebliche Einkünfte 5 - 7: Neben-einkunftsarten
Einkommensteuer Gewinnermittlungsarten * Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG * Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG * Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG * Pauschalierung nach § 17 EStG
Einkommensteuer Berechnung der Einkommensteuer Gesamtbetrag der Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen = Einkommen nach § 2 Abs. 2 EStG Ermittlung der Einkommensteuer unter Tarifanwendung - Absetzbeträge - einbehaltene Lohnsteuer - einbehaltene Kapitalertragssteuer - geleistete Vorauszahlungen = Einkommensteuer-Zahllast oder Gutschrift
Einkommensteuer Steuertarif für die ersten € 3.640 0 % für die weiteren € 3.630 21 % für die weiteren € 14.530 31% für die weiteren € 29.070 41% für alle weiteren Beträge 50%
Einkommensteuer Lohnsteuer • Für Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit • Die Lohnsteuer wird direkt vom Arbeitgeber im Abzugswege erhoben und an das Finanzamt abgeführt
Einkommensteuer Arbeitnehmerveranlagung * Wenn der Arbeitnehmer im Kalenderjahr neben den Diensteinkünften noch andere Einkünfte von mehr als € 730,-- bezogen hat. * Wenn der Dienstnehmer in mehreren Dienstverhältnissen gleichzeitig beschäftigt war. * Wenn eine Veranlagung beantragt wurde.
Einkommensteuer Kapitalertragssteuer - Gewinnanteile, Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien und GmbH-Anteilen - Einkünfte des echten stillen Gesellschafters - Zinserträge aus Bankguthaben - Kapitalerträge aus festverzinslichen Wertpapieren (zB Anleihen) Steuersatz: 25 %
Einkommensteuer Körperschaftssteuer = Ertragssteuer der juristischen Personen Steuersatz: 34 %