1 / 1

Betriebsanweisung ( BA 11.1) Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Betriebsanweisung ( BA 11.1) Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Arbeitsstelle kürzerer Dauer - innerorts - Arbeitsstelle auf der Fahrbahn Gefahren durch Kraftfahrzeuge aufgrund schlechter Erkennbarkeit. Die Verkehrsteilnehmer müssen durch Vorwarnungen (VZ 123) auf die Arbeitsstelle

blair-eaton
Télécharger la présentation

Betriebsanweisung ( BA 11.1) Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Betriebsanweisung (BA 11.1) Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen Arbeitsstelle kürzerer Dauer - innerorts - Arbeitsstelle auf der Fahrbahn Gefahren durch Kraftfahrzeuge aufgrund schlechter Erkennbarkeit • Die Verkehrsteilnehmer müssen durch Vorwarnungen (VZ 123) auf die Arbeitsstelle • aufmerksam gemacht werden. Dabei gilt der Grundsatz gilt, je höher die gefahrenen Geschwindigkeiten sind, um so eher muss die Vorwarnung erfolgen. Dieser Grundsatz ist mit den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Kurven, Kreuzungsbereiche, Einmündungen) im Einklang zu bringen. • Die Aufstellentfernungen von Verkehrszeichen zur Arbeitsstelle (Beginn der Sicherungs- maßnahmen) sollen im geschwindigkeitsreduzierten Bereich ca. 30 – 50 m und auf Straßen mit zwei Fahrstreifen ca. 50 – 70 m betragen. Größere Aufstellentfernungen können auf- grund der Örtlichkeit und der verkehrstechnischen Voraussetzungen (Sichtverhältnisse, Straßen- führung, hohen gefahrenen Geschwindigkeiten) erforderlich werden. • Verkehrszeichen frühzeitig erkennbar und standsicher außerhalb von Fahrbahnen aufstellen. • Bei unvermeidbaren Einengungen durch Verkehrs-zeichen oder zur sonstigen Steigerung der Auf-fälligkeit vor der Arbeitsstelle können Leitkegel (ab 750 mm Höhe) mit Blitzlicht eingesetzt werden. • Die Rest-Fahrbahnbreite für den vorbeifahrenden Verkehr muss mindestens 2,70 m betragen. • In Kreuzungsbereichen ist zu prüfen, ob der mit geringeren Geschwindigkeiten einmündende Verkehr, durch die Auffälligkeit der Arbeitsstelle • ausreichend vorgewarnt ist. • Leitkegel sorgfältig und in ausreichender Anzahl aufstellen. • Die Aufstellhöhe der Verkehrszeichen-Unterkante darf auf Gehwegen 2,00 m und auf Radwegen • 2,20 m nicht unterschreiten. Aufstellhöhe an anderen Örtlichkeiten innerorts 0,60 m und außerorts 1,50 m. • Beim Betreten der Fahrbahn besondere Vorsicht walten lassen. • Nach Möglichkeit im Schutz des Einsatzfahrzeuges arbeiten.

More Related