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Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr. Daab. Übersicht. Zahlungsmittel, Zahlungsarten, Girokreise. Barzahlung. Halbbare Zahlung. Bargeldlose Zahlung. Scheck. Wechsel. Sonderformen. Zahlungsmittel, Zahlungsarten. Zahlungsmittel gesetzliche Zahlungsmittel Noten Münzen Buchgeld (Giralgeld) Geldersatzmittel

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Zahlungsverkehr

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Presentation Transcript


  1. Zahlungsverkehr Daab

  2. Übersicht Zahlungsmittel, Zahlungsarten, Girokreise Barzahlung Halbbare Zahlung Bargeldlose Zahlung Scheck Wechsel Sonderformen Zahlungsverkehr

  3. Zahlungsmittel, Zahlungsarten • Zahlungsmittel • gesetzliche Zahlungsmittel • Noten • Münzen • Buchgeld (Giralgeld) • Geldersatzmittel • Schecks • Wechsel • Zahlungsarten • Barzahlung • halbbare Zahlung • bargeldlose Zahlung Zahlungsverkehr

  4. Girokreise • Girokreise dienen der Abwicklung der Banken untereinander • Jede Bank gibt seine Zahlungen an ein Gironetz weiter, die Gironetze rechnen über Konten bei der Landeszentralbank ab. • Die Kreise sind: • Gironetz der Postbanken • Gironetz der Genossenschaftsbanken • Gironetz der Landeszentralbanken • Gironetz der Sparkassen und Girozentralen • Gironetz der Privatbanken • -> Clearingverkehr Zahlungsverkehr

  5. Zahlung mit Bargeld persönlich mittelbar über Bote über Post Über Post: Minutenservice Bar-Einzahlung am Postschalter Abholung bei Filiale über Western Union Wertbrief (International) beides: teuer Barzahlung Zahlungsverkehr

  6. Bei persönlicher Zahlung kann eine Quittung verlangt werden, diese Quittung wird meist durch einen Kassenbon ersetzt: Bei der Kiosk GmbH verlangt der Kunde Herr Immer Durstig für 1 Flasche Wasser eine Quittung. Nettopreis: 0,86 €, Bruttopreis: 1,00 €.Mehrwertsteuer 7% Übung zur Barzahlung Zahlungsverkehr

  7. Halbbare Zahlung • Der Weg für den Zahlschein Bareinzahlung Quittung Kontoauszug Gutschrift Bank oder Post Bei jedem beliebigen Kreditinstitut kann die Einzahlung erfolgen, die Banken leiten dies über die Gironetze weiter. Gebühren fallen an. Zur Übung --> Zahlungsverkehr

  8. Übung zum Zahlschein • Die Firma Kiosk GmbH möchte an die Lakneese AG ihre Verbindlichkeiten begleichen. Die Kiosk GmbH besitzt noch kein eigenes Konto. • Aus der Rechnung entnehmen Sie noch folgende Angaben: • Kundennummer: D017, • Betrag 500 €, • Konto-Nr. 00 08 88 15 00, • Bank: Adler Bank AG, BLZ 500 600 66. Zahlungsverkehr

  9. Halbbare Zahlung - Postnachnahme • Besondere Form der halbbaren Zahlung • Paketzusteller liefert das Päckchen nur aus, wenn die Rechnung gleich an ihn bezahlt wird • Wert: bis zu 1.534,88 € • Betrag wird dem Empfänger auf ein Konto gutgeschrieben • Durch das Bestellen im Internet und durch die Versandhäuser heute immer noch aktuelle Zahlungsart, trotz hoher Kosten Zahlungsverkehr

  10. Bargeldlose Zahlung • Ein Überblick • Überweisung • Sammelüberweisung (für Datenverarbeitung) • Dauerauftrag • Lastschriftverfahren • Einzugsermächtigung • Abbuchungsverfahren • Auslandsüberweisung bis 12.500 € • Nachschlagewerk: Der bargeldlose Zahlungsverkehr Zahlungsverkehr

  11. Überweisung • Der Weg einer Überweisung: • Vom Konto des Auftraggebers wird der Betrag abgebucht und dem Konto des Empfängers gutgeschrieben (über Gironetze). • Übung • Die Kiosk GmbH hat nun ein Konto und möchte an die Lakneese AG eine Rechnung über 100 Euro begleichen. (Kundennr. D017) • Bankverbindung Laknesse (siehe vorne) • Bankverbindung Kiosk GmbH: Bank in Neuhausen, Konto-Nr. 0 81 50 07 Zahlungsverkehr

  12. Dauerauftrag • Für regelmäßige Zahlungen ist der Dauerauftrag sinnvoll. • Mit Hilfe des Dauerauftrages wird in regelmäßigen Abständen ein immer gleicher Betrag bezahlt. • Bitte füllen Sie das Dauerauftragsformular so aus, daß die Kiosk GmbH die Miete von monatlich 1.500 Euro an die Miethai AG bezahlt. • Miethai AG, Konto-Nr.: 11 22 33 • Adler Bank AG, BLZ 500 600 66 • erstmalige Überweisung am 01. Mai des lauf. Jahres Zahlungsverkehr

  13. Einzugsermächtigung Lastschriftverfahren - Einzugsermächtigung • Der Zahler gibt dem Empfänger eine Ermächtigung von seinem Konto abzubuchen • Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Kontobelastung möglich Empfänger Zahler Banken, verbunden über Gironetz Lastschrift- einreichung und Gutschrift Konto-belastung Zahlungsverkehr

  14. Mitteilung über Abbuchungsauftrag Lastschriftverfahren - Abbuchungsauftrag • Der Zahler informiert sein Kreditinstitut über Abbuchungen, bevor der Empfänger abbuchen kann • kein Widerspruch möglich Empfänger Zahler Banken, verbunden über Gironetz Lastschrift- einreichung und Gutschrift Abbuchungs-auftrag und später Konto-belastung Zahlungsverkehr

  15. Auslandsüberweisung bis 12.500 € • Für Auslandsüberweisungen bis 12.500 € werden fast normale Überweisungsvordrucke verwendet • Für Auslandsüberweisungen über 12.500 € gibt es noch weitere Formulare, die erheblich komplizierter sind. Dabei werden die Überweisungen auch der Deutschen Bundesbank gemeldet. • Innerhalb der Euro-Länder dürfen Überweisungen nicht teurer sein als Inlandsüberweisungen, wenn BIC (intern. BLZ) und IBAN (intern. Kontonummer) benutzt werden. Zahlungsverkehr

  16. Scheck • Verwendungsmöglichkeiten • Barabhebung (selber über sein Konto verfügen) • Einreichung zur Gutschrift (seinem Konto gutschreiben) • Weitergabe als Zahlungsmittel (einem anderen anstatt Bargeld übergeben) • Scheckvordrucke • werden von Banken ausgegeben • haben die gesetzlichen und kaufmännischen Bestandteile des Schecks eingedruckt Zahlungsverkehr

  17. Scheck - Bestandteile • Schreiben Sie auf Ihr Scheckformular die Nummern 1-6 der gesetzlichen Bestandteile an die Stellen, wo die Bestandteile sind. • Schreiben Sie auf Ihr Scheckformular Buchstaben A-H für die kaufmännischen Bestandteile. • Nutzen Sie dazu Ihr Lehrbuch. Zahlungsverkehr

  18. Scheck - Arten • Aus einem Barscheck kann mit den Worten „Nur zur Verrechnung“ ein Verrechnungsscheck gemacht werden, nicht jedoch umgekehrt • Beim Orderscheck muß die Scheckberechtigung des Einreichers überprüft werden, daher nur bei hohen Geldbeträgen und im Auslandszahlungsverkehr sinnvoll Zahlungsverkehr

  19. Besonderheiten des Euroschecks • Der Euroscheck ein Scheck mit besonderen Funktionen: • Die Einlösung ist bis 400 DM garantiert, auch wenn das Konto keine Deckung aufweist • Die Garantie gilt europaweit • Der Scheck wird in der jeweiligen Landeswährung ausgestellt • Nur mit der Karte und der PIN • Bargeldabhebung bis 400 DM an jedem EC-Bargeldautomaten • Zahlungen im Electronic-Cash-System Zahlungsverkehr

  20. Bedingungen des Euroschecks • Bedingungen, die beim EC-Scheck zu beachten sind: • Nur auf den Formularen gültig • EC-Karte muß zum Zeitpunkt der Scheckausstellung gültig sein • Geldinstitut und Kontonummer müssen auf Scheck und Karte übereinstimmen • Die Scheckkartennummer muß auf der Rückseite des Schecks vermerkt werden • Unterschriften auf Scheck und Karte müssen übereinstimmen (vor den Augen des Annehmenden unterschreiben) Zahlungsverkehr

  21. Sicherheit beim EC-Scheck • Karte und Schecks trennen • PIN nicht aufschreiben und schon gar nicht bei der Karte • Bei Verlust sofort melden069-740987 (Servodata GmbH) • Übung: Füllen Sie für die Kiosk GmbH einen Euroscheck aus, um Ihre Rechnung bei der Lebensmittel AG über 100 € zu begleichen. • Geben Sie den Scheck an Ihren Nachbarn weiter. Zahlungsverkehr

  22. Schecks einlösen • Werden bei der Bank Schecks eingelöst, muß ein Formular ausgefüllt werden • Scheck-Einreicher-Formular • Übung: Füllen Sie das Formular für den Scheck aus, den Sie eben von Ihrem Nachbarn erhalten haben. • Weitere Angaben zum Scheckeinreicher: • Lebensmittel AG, Konto-Nr. 88 77 88 77 88 • Bank in Neuhausen Zahlungsverkehr

  23. Wechsel - Übersicht • Begriff des Wechsels • Fälligkeit • Gesetzliche und Kaufmännische Bestandteile • Wechselbegriffe • Übung 1 • Verwendungsmöglichkeiten • Übung 2 • Rechtliche Besonderheiten Zahlungsverkehr

  24. Was ist ein Wechsel? • Ein Wechsel bietet sich an, wenn der Empfänger der Zahlung das Geld gleich haben möchte, der Zahler aber erst später zahlen kann. • Ein Wechsel ist eine Zahlungsanweisung des Aussteller an den Bezogenen (Schuldner) • es wird an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit eine Zahlung erfolgen • wer im Besitz des Wechsels ist erhält dann diese Zahlung • das strenge Wechselgesetz macht die Zahlung sehr sicher Zahlungsverkehr

  25. Wie kann das sein? • Wenn ich als Schuldner erst später bezahle, wie kann dann der Gläubiger heute sein Geld erhalten? • Ein Wechsel kann als Zahlungsmittel weitergegeben werden. Auch wenn er noch nicht fällig ist. • Im Gegensatz zum Scheck (der jederzeit eingelöst werden kann), kann der Wechsel nur an bestimmten Zeiten vorgelegt werden. Zahlungsverkehr

  26. Wechsel nach Fälligkeit • Standard ist der Tagwechsel: Der Verfalltag ist kalendermäßig genau bestimmt. • Der Sichtwechsel ist bei Vorlage fällig (wie der Scheck) • Der Nachsichtwechsel ist eine festgelegt Zeit nach Vorlage fällig (z. B. 30 Tage nach Vorlage) • Der Datowechsel ist nach einer bestimmten Frist nach der Ausstellung fällig (dem Tagwechsel sehr ähnlich) Zahlungsverkehr

  27. Gesetzliche Bestandteile des Wechsels • Ort und Tag der Ausstellung • unbedigte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme (Wechselbetrag) zu zahlen • Name des Bezogenen • Angabe des Zahlungsortes • Unterschrift des Ausstellers • Bezeichung Wechsel im Text der Urkunde • Verfallzeitangabe • Name des Wechselempfängers (Wechselnehmer, Remittent) Zahlungsverkehr

  28. Kaufmännische Bestandteile des Wechsels • Nummer des Zahlungsortes • Wiederholung der Summe in Ziffern • Zahlstellenvermerk • Orderklausel • Wiederholung des Zahlungsortes • Wiederholung des Verfalltage in arabischen Ziffern • Wechselnummer • Anschrift des Ausstellers Zahlungsverkehr

  29. Wechsel - Begriffe Gläubiger = Aussteller(Der Zahlungsempfänger stellt den Wechsel aus) Tratte Akzept Eine Tratte ist ein ausgefülltes Wechselformular, das durch die Akzeptierung durch den Bezogenen zum Akzept wird. Schuldner = Bezogener(Am Zahlungstag wird der Wechsel dem Bezogenen vorgelegt, der Wechsel bezieht sich also auf die Kasse des Bezogenen Weiter --> Zahlungsverkehr

  30. Akzeptierung eines Wechsels • Durch das „Querschreiben“ wird ein Wechsel akzeptiert (Tratte wird zum Akzept) • Folgende Möglichkeiten: • Vollakzept (Unterschrift und weitere Angaben, z. B. Verfalltag, Wechselsumme) • Kurzakzept (Unterschrift) • Blankoakzept (Unterschrift auf einem nicht vollständig ausgefüllten Wechsel) Zahlungsverkehr

  31. Wechsel - Übung 1 • Die Kiosk GmbH hat zur Zeit kein Geld. Trotzdem möchte sie ihre Schulden bei der Lakneese AG bezahlen. Sie bittet daher die Lakneese AG einen Wechsel auf sie auszustellen. Zahlungstermin: in drei Monaten. • Mit dem Ausstellen des Wechsels entsteht eine „Tratte“, mit dem Akzeptieren entsteht ein „Akzept“. • Bitte füllen Sie den Wechsel so aus, dass die Kiosk GmbH (Goethestr. 3, 12345 Neuhausen) als Bezogener den Wechsel akzeptieren und die Laknesse AG (Lessingstr. 2, 23456 Althausen) der Wechselaussteller (Gläubiger) ist. • Betrag: 2.500 €. Zahlungsverkehr

  32. Weitergabe als Zahlungsmittel Der Inhaber eines Wechsels kann durch ein Indossament (Weitergabevermerk) den Wechsel weitergeben, z. B. um dadurch eine Rechnung zu bezahlen Weitergabe zum Diskont Der Wechsel kann auch an eine Bank weitergeben werden Die Bank gibt sofort das Geld abzüglich Zinsen und Bearbeitungsgebühr Möglichkeiten mit einem Wechsel • Aufbewahrung und Selbstinkasso • Am Verfalltag wird der Wechsel vorgelegt und eingelöst • Weitergabe zum Inkasso • Die Bank wartet bis zum Verfalltag und legt den Wechsel vor. • Dafür nimmt die Bank eine Bearbeitungsgebühr Zahlungsverkehr

  33. Aussteller Bezogener Weitergabe als Zahlungsmittel Wechselnehmer Einlösung am Verfalltag Zahlung einer Verbindlichkeit Der Wechselnehmer seinerseits kann wiederum alle Möglichkeiten des Wechsels nutzen. Zahlungsverkehr

  34. Aussteller Bezogener Vorlage Einlösung Aufbewahrung und Selbstinkasso Zahlungsverkehr

  35. Aussteller Bezogener Weitergabe zum Diskont Diskontierung Einlösung Bank des Ausstellers Bank des Bezogenen Vorlage Diskontierung: Bank gibt heute das Geld für später fälligen Wechsel (Kredit) abzüglich Diskont (Zinsen) Zahlungsverkehr

  36. Weitergabe zum Inkasso • Der Unterschied zur Diskontierung hierbei ist, daß die Bank nur die Verwaltung und Vorlage des Wechsels übernimmt (gegen Gebühr) • aber keinen Kredit gibt (dafür auch keine Zinsen erhält) Zahlungsverkehr

  37. Indossament • Indossament ist der Weitergabevermerk auf der Rückseite des Wechsels. • Vollindossament (Name des Wechselempfängers, Unterschrift des Wechselgebenden) • Kurz- oder Blankoindossament (Unterschrift des Wechselgebenden) • Inkassoindossament (Vollindossament + Vermerk zum Einzug, Wechselnehmer wird nicht Eigentümer sondern zum Einzug (Inkasso) beauftragt • Wechselgeber = Indossant • Wechselnehmer = Indossatar Zahlungsverkehr

  38. Wechsel Übung 2 • Sie haben in Übung 1 einen Wechsel ausgefüllt. • Geben Sie den Wechsel nun mit einem Vollindossament an Ihren Nachbarn weiter • Geben Sie den eben erhaltenen Wechsel mit einem Kurzindossament (Blankoindossament) an Ihren Nachbarn weiter (nicht zurück!) • Geben Sie den eben erhaltenen Wechsel mit einem Inkassoindossament an Ihren Nachbarn weiter (nicht zurück!) • Jeder hat jetzt wieder einen Wechsel mit den verschiedenen Indossamentarten Zahlungsverkehr

  39. Wechsel vorlegen • Am Verfalltag oder den daraufolgenden zwei Werktagen muß der Wechsel zur Zahlung vorgelegt werden • Verfall aller Ansprüche aus dem Wechsel (z. B. Rückgriffsrechte) • Der Bezogene haftet noch drei Jahre für die Wechselsumme • Wechselklage und Wechselmahnbescheid • geringe Einspruchsmöglichkeiten • kurze Einlassungsfristen (max. 7 Tage) • sofortige Vollstreckbarkeit des Urteils Zahlungsverkehr

  40. Wechselprotest • Durch Notar oder Gerichtsvollzieher wird eine Protesturkunde ausgestellt • Der Wechselinhaber muß innerhalb von vier Tagen seinen Vormann und den Aussteller unterrichten • Jeder muß innerhalb von zwei Tagen seinen Vormann unterrichten • Reihenregress: Jeder greift auf den Vormann zurück • Sprungregress: Auf einen beliebigen Vormann wird zurückgegriffen Zahlungsverkehr

  41. Prolongation • Um einen Wechselprotest zu vermeiden, gibt es die Prolongation • Ausstellung eines neuen Wechsels • Hat der Aussteller noch den Wechsel: Rückgabe des alten Wechsels, Ausstellung eines neuen • Hat der Aussteller den Wechsel nicht mehr: Wechselbetrag wird vorgestreckt, als Sicherheit ein neuer Wechsel gezogen Zahlungsverkehr

  42. Sonderformen • Electronic-Cash • Chipkarte • Lastschriftverfahren mit EC-Karte • Kreditkarten • Homebanking • Cyber-Cash @ Zahlungsverkehr

  43. Electronic Cash • Alle Karten, die für das Verfahren angemeldet sind, auch Kreditkarten • EC-Karte plus PIN • Geheimnummer und Kontoüberprüfung erfolgt online • Zahlung ohne Formular Zahlungsverkehr

  44. Chipkarte • Alle angemeldeten Karten mit Chip • Auf dem Chip wird ein Guthaben gespeichert (wie Bargeld) • Das Konto wird beim Speichervorgang belastet, nicht erst bei der Bezahlung • Bei der Bezahlung wird der Inhalt des Speicherchips entsprechend geändert • Keine Abfrage nötig, da „Geld“ tatsächlich „vorhanden“ ist Zahlungsverkehr

  45. Lastschriftverfahren mit EC-Karte • Kassen des Handels lesen die Daten der EC-Karte • Daraus werden Einzugsermächtigungen erstellt • Der Kunde unterschreibt diese Einzugsermächtigung • Zahlt er nicht, wird er gesperrt, dazu gibt es eine Sperrdatei (Sperre bei allen Unternehmen) • sehr preisgünstig für den Handel Zahlungsverkehr

  46. Kreditkarten • Jeder Zahlungsempfänger ist Vertragspartner der Kreditkarteninstitute • Es gibt Prägegeräte oder Online-Systeme • Der Kunde erhält ein Belegdoppel • Bei Vorlage der Belege erhält der Zahlungsempfänger vom Karteninstitut sein Geld • Kreditkarteninstitute rechnen mit dem Kunden in der Regel monatlich ab (Rechnungszusammenstellung und Abbuchung) • Kredit: es wird nicht sofort belastet • Zusatz: Versicherung und Bargeldservice (PIN) Zahlungsverkehr

  47. Homebanking • Über Internet bzw. T-Online • viele Geschäfte können mit dem Computer von zu Hause aus abgewickelt werden • Überweisungen, Daueraufträge,... • Geldanlagen, Kreditanträge,... • Voraussetzung: PC, Modem und Provider • PIN (persönliche Identifikationsnummer) und TAN (Transaktionsnummer) • Jede TAN kann einmal verwendet werden, zusätzliche Sicherheit Zahlungsverkehr

  48. Cyber-Cash • Elektronisches Geld, das kein Buchgeld darstellt • Cyber-Cash wird als Datei auf der Festplatte gespeichert (nicht-kopierbar) • Anbieter geben Cyber-Cash aus (meist gegen Kontobelastung) • Cyber-Cash kann dann per Mausklick zum Bezahlen von Ware im Internet genutzt werden • Elektronische Geldbörse wird eingerichtet • noch ganz am Anfang • Kreditkarten sind das Zahlungsmittel für größere Beträge Zahlungsverkehr

  49. Lösung Quittung Zahlungsverkehr

  50. Lösung Zahlschein Zahlungsverkehr

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