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Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung & Chance Informationen für Vereine Referent : Benjamin Rothe. Agenda Allgemeine Informationen & aktueller Stand. SEPA-Überweisung SEPA-Basis-Lastschriften Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen. Was ist SEPA?
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Neuerungen im Zahlungsverkehr für Deutschland und Europa Herausforderung & Chance Informationen für Vereine Referent : Benjamin Rothe
Agenda • Allgemeine Informationen & aktueller Stand • SEPA-Überweisung • SEPA-Basis-Lastschriften • Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
Was ist SEPA? • SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ • Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs • SEPA löst die nationalen Verfahren ab SEPA betrifft alle! • Betrifft Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen
Gültigkeitsbereich der SEPA • 32 Staaten • Alle 17 Euro-Staaten • 10 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) • Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* & Schweiz* * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie
Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung SEPA-Zeitplan November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der €-Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 09. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren
Generelle Vorteile • Vereinheitlichung und Verkürzung von Fristen • Europaweit transparente Preise • Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) • Effektiveres Liquiditätsmanagement möglich
Agenda • Allgemeine Informationen & aktueller Stand • SEPA-Überweisung • SEPA-Basis-Lastschriften • Umgang in der Praxis / Handlungsempfehlungen
SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer, SCT) • Einführung Januar 2008 • beleghafte und beleglose Einreichung möglich • Ausführungsfrist max. 1 Bankarbeitstag (seit 01.01.2012) • keine Betragsgrenze • IBAN & BIC ersetzen Konto-Nr. & BLZ (Übergangsfrist für Verbraucher bis zum 1.2.2016) • „IBAN only“ im nationalen Zahlungsverkehr (ab 1.2.2014 national)
IBAN: DE38 12345678 1234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2)„Bankleitzahl“ (8) Kontonummer (10) IBAN und BIC * BIC: GENO DE XX XXX =Volksbank Überall eG • Der Kontoauszug Ihrer VR-Bank enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben • Auf Ihrer VR-BankCard (der „Scheckkarte“) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld * IBAN = International Bank Account Number / BIC = Business Identifier Code
„IBAN only“ für DE-an-DE-Zahlungen • Im Privatkundenbereich wird eine generelle Nutzungsverpflichtung von IBAN und BIC als schwierig angesehen – als Ausnahme ist geplant, dass Privatkunden bis Februar 2016 noch mit Kontonummer und Bankleitzahl agieren dürfen. • Bei innerdeutschen Zahlungen kann ab Februar 2014 auf die Angabe des BIC verzichtet werden („IBAN only“) - dies gilt für alle Kundengruppen. • Für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis voraussichtlich Februar 2016 die zusätzliche Angabe des BIC erforderlich.
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SEPA-Lastschriftverfahren(SEPA Direct Debit) • SEPA-Basis-Lastschrift statt Einzugsermächtigung • SEPA-Firmen-Lastschrift statt Abbuchungsauftrag • Jeder Zahlungsempfänger benötigt eine Gläubiger-ID • Einreichung nur noch beleglos möglich
0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation 4. Weiterleitung aller Daten Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger 3. transaktions- &mandatsbezogene Daten 5. Belastungsbuchung Clearing & Verrechnung Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers
Muster-Mandat (SDD CORE) Muster GmbH, Musterstr. 1, 53111 Bonn Gläubiger-ID DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987 543 CB 2 SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, Die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. _________________________________________________________ Name & Anschrift Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN: DE _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ BIC: _______________________________ ___________________________________ Datum, Ort und Unterschrift 1. Daten des Gläubigers 2. Eindeutige Bezeichnung 3. Vorgegebener Mandatstext zweifache Weisung 4. Daten des Zahlungspflichtigen
SEPA-Basis-Lastschrift (SDD Core) - Fristigkeiten • Zahlungspflichtiger ist spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über Betrag und Termin zu informieren („Pre-Notification“) • Vorgegebene Vorlagefristen (5 bzw. 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit)(Einreichungsfristen bei Ihrer Bank 6 bzw. 3 Bankarbeitstage) • Rückgaben bis 8 Wochen durch Zahlungspflichtigen möglich bei autorisierten Mandaten • Rückgaben bei nicht autorisiertem Mandat bis 13 Monate möglich, nach Durchlauf von Ausnahmeprozessen
Besteht Handlungsbedarf? • Zieht Ihr Verein Beiträge bereits per Lastschrift (DTA-Verfahren) ein?NEIN kein Handlungsbedarf, es sei denn, Sie möchten die fälligen Mitgliedsbeiträge zukünftig per Lastschrift einziehenJA dann muss dieses Verfahren spätestens zum 01.02.2014 auf das SEPA-Verfahren umgestellt werden! • Was muss berücksichtigt werden? • Für den Einzug von SEPA-Lastschriften benötigen Sie eine Gläubiger-ID • Für die Vergabe dieser Gläubiger-ID ist in Deutschland die Bundesbank zuständig • Die Vergabe erfolgt über das Internet, näheres auf der nächsten Folie • Vergabe einer Mandatsreferenz (z.B. Mitglieder-Nummer max. 35-stellig)
Gläubiger-Identifikationsnummer • Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID (bis Ende Oktober 2012 sind nur 95.000 Gläubiger-ID‘s beantragt worden, bei 3,6 Millionen Unternehmen und 500.000 Vereinen in Deutschland) Quelle: „Die Welt“ 21.11.2012 • Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank unterhttps://extranet.bundesbank.de/scp/ Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer DE 78 ZZZ 0000018353 ISO-Ländercode Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Geschäftsbereichskennung (Individuell nutzbar z.B. VOL = Volleyballabteilung FUS = Fußballabteilung)
Die Gläubiger-ID liegt vor, was folgt nun? • Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Verein) vom Bezogenen (Mitglied) ein SEPA-Lastschriftmandat • Am 9.07.2012 ist die sog. Umdeutungslösung in Kraft getreten, die es Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umzuwandeln • Wichtig ist, dass man nur gültige Einzugsermächtigungen (EZE) in SEPA-Mandate umwandeln kann, daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an EZE‘s zu überprüfen und zu aktualisieren (gültig ist eine EZE nur in Schriftform mit Unterschrift des Bezogenen) Seite 18
Umdeutungsmöglichkeit • Umdeutungslösung • Zielsetzung: Nutzung der vorhandenen, schriftlich vorliegendenEinzugsermächtigung als SEPA-Basis-Lastschriftmandat • Anstelle der Einholung eines separaten Mandats hat ein Verein die Möglichkeit, Vereinsmitglieder schriftlich über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren unter Nennung von • Gläubiger-ID, • Mandatsreferenz und • Umstellungstermin • Umdeutung in das SEPA-Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige • nicht widerspricht • Es ist keine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen erforderlich • Die Inkasso-Vereinbarung mit Ihrer Bank muss das SEPA-Basislastschrift-Verfahren beinhalten!
Wie nutzt man die Möglichkeit der Umdeutung sinnvoll und richtig? • Voraussetzung für die Umdeutung einer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat ist das Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung (EZE) • Alle Mitglieder, von denen eine gültige EZE vorliegt, werden in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per E-Mail …) informiert, dass • ab einem bestimmten Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird • von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird • die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet … • die Mandatsreferenz wie folgt lautet … (z.B. Mitglieds-Nummer) • Das Anschreiben für die Umdeutung kann - wenn Mitgliedsbeiträge in regelmäßigen Abständen in gleicher Höhe eingezogen werden sollen - gleichzeitig als erste Vorabinformation (Pre Notification gem. SEPA-Rules) genutzt werden
Vorabankündigung (Pre-Notification) • Verpflichtende Information des Einreichers an Zahlungspflichtigen über die „anstehende Lastschrift“ • Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen • Frist 14 Kalendertage vor Fälligkeit, wenn nichts anderes vereinbart • Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen reicht eine einmalige Information im Antrag auf Mitgliedschaft aus (Betragsänderungen sind als neue Vorabankündigung zu formulieren) • Inhalt der Vorankündigung: • Belastungsbetrag • Belastungstermin • Gläubiger-Identifikationsnummer • Mandatsreferenznummer • Keine Formvorgabe, möglich sind z.B. • Brief, Aufnahmeantrag • E-Mail, Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Schaukasten • Einladung zur Jahreshauptversammlung ….
Neue Mitglieder • Bis zum von Ihnen festgelegten Umdeutungstermin sollten Sie sich auch von neuen Mitgliedern eine Einzugsermächtigung erteilen lassen. Die anstehende Umdeutung ist dann für alle EZE in einem Arbeitsschritt zu erledigen. • Bei der Formulierung der SEPA-Mandatstexte helfen die Informationen auf den nächsten Seiten und auch gern die Ansprechpartner bei Ihrer VR-Bank
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Praktischer Umgang mit Mandaten • Sie erstellen einen Mandatsvordruck mit Ihren Angaben und lassen das Vereinsmitglied unterschreiben • Mandatstext in Deutsch oder der Sprache des Zahlungspflichtigen (aus anderen SEPA-Mitgliedsländern) • Für alle Sprachen des SEPA-Raumes liegen die Mandatstexte vor damit auch fremdsprachige Mandate prüfbar • Abruf unter: • CORE:http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=core_sdd_mandate_transalations • B2B: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=sepa_b2b_dd_mandate_translations • Das Original ist für Sie, Ihr Mitglied behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen • Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug • Das Mandat wird dann von Ihnen erfasst und ggf. gescannt (Mandatsverwaltung) • Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug (Achtung bei etwaiger Beitragsbefreiung)
Gläubiger-ID und Mandate liegen vor, jetzt kann‘s los gehen … • … aber nur, wenn Sie technisch in der Lage sind, SEPA-Lastschriften elektronisch zu erzeugen und an Ihre Bank zu übermitteln • Die Einreichung von Lastschrift-Vordrucken oder Disketten ist nicht möglich! • Reichen Sie heute schon Ihre Lastschrift-Dateien elektronisch ein, dann sind Sie von den folgenden Ausführungen nicht betroffen, ansonsten allerdings … • …sind Sie gehalten, mit Ihrer Bank eine neue Vereinbarung über die elektronische Auflieferung der Zahlungsverkehrsdateien über HBCI zu treffen. Hier helfen Ihnen die EBL-Profis Ihrer VR-Bank gerne weiter! • Voraussetzung ist natürlich der Einsatz einer geeigneten Banksoftware auf dem neuesten Stand. • Außerdem sind Sie gemäß SEPA-Rules verpflichtet, Ihre Mitglieder über die demnächst anstehenden Lastschriften in Kenntnis zu setzen („Pre-Notification“)
Was ist zu tun? • SEPA-Verantwortliche(n) im Verein bestimmen (z.B. Kassierer) • IBAN (& BIC für grenzüberschreitende Transaktionen) auf Briefbögen , Rechnungen etc. drucken • IBAN (& BIC bei im Ausland ansässigen Mitgliedern) von Vereinsmitgliedern einholen • Beantragung der Gläubiger-ID • Prüfen und Anpassen der technischen Voraussetzungen (z.B. ZV-Software) • Vereinbarungen mit Bank aktualisieren (Lastschriftinkassovereinbarung)
Was ist zu tun? • Festlegung einer Mandatsreferenz (z.B. Mitgliedsnummer) • Vorhandensein der Einzugsermächtigungen auf Vollständigkeit prüfen • Über Umdeutung informieren und künftig SEPA-Mandate einholen • Mandatsverwaltung organisieren • Organisation, dass die Lastschriftdaten rechtzeitig an die Bank geliefert werden • Sicherstellung der Archivierung der Mandate
Sollten Sie im Tagesgeschäft Fragen haben, sprechen Sie unsan. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!