1 / 39

Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit

Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit. Einführung. Universität Duisburg-Essen, Winter-Semester 2006/07. Index. Hinweise zum Studium der Ev. Theologie in Essen Die Themen der einzelnen Vorlesungen Hinweise zum Studium die Essener Universitätsbibliothek

calais
Télécharger la présentation

Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Kirchengeschichte der Frühen Neuzeit Einführung Universität Duisburg-Essen, Winter-Semester 2006/07

  2. Index • Hinweise zum Studium der Ev. Theologie in Essen • Die Themen der einzelnen Vorlesungen • Hinweise zum Studium • die Essener Universitätsbibliothek • Material zu den Lehrveranstaltungen im Netz • PC Pool im HRZ • Ideen, Obsessionen, Entwicklungen in der frühen Neuzeit KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  3. 1.1 Prüfungs- und Studienordnung • Prüfungsordnung: • staatlich vorgegebener Katalog von Anforderungen, die für einen Studienabschluss zu erbringen sind • Studienordnung: • von der Universität erlassene Regelung, • die Reihenfolge und Umfang der gemäß der Prüfungsordnung zu erbringenden Leistungen umschreibt. KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  4. 1.1 Bereiche und Module • Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom 27.03.2003, gültig seit 1. Oktober 2003 • Einteilung des Studiums in Module • Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom 23.08.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. September 2000 • Einteilung des Studiums in Bereiche (AT-NT / KG / ST / RP) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  5. 1.2 die Module (GHR – Ev. Theologie, Essen) § 2 (4) Im Verlauf der gesamten Studiendauer sind fünf Module zu absolvieren: Grundstudium • Modul 1: Prinzipien und Methoden – Das Christentum als Gegenstand der theologischen Wissenschaft • Modul 2: Quellen und Entwicklungen – Das Christentum in seiner Geschichte Hauptstudium • Modul 3: Kernthemen und Probleme – Gott, Mensch und Welt im Verständnis des Christentums • Modul 4: Anwendungen und Erprobungen – Das Christentum in der religionspädagogischen Praxis • Modul 5: Kontexte und Vermittlungen – Das Christentum im interkonfessionellen und interreligiösen Dialog KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  6. 1.3 Bereiche in der neuen Studienordnung Studienordnung Evangelische Theologie für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (LGHRGe) §2 (2) Das ordnungsgemäße Studium der Ev. Theologie umfasst vier Bereiche: • Bereich A: Altes Testament und Neues Testament • Bereich B: Kirchen- und Religionsgeschichte • Bereich C: Systematische Theologie • Bereich D: Religionspädagogik und Didaktik des Evangelischen Religionsunterrichts KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  7. 1.4 Neue Studienordnung, § 2 (3) Ev. Theologie für Grund-, Haupt- und Realschulen Studienvolumen 42 SWS Grundstudium 3 Semester (18 SWS) - Zwischenprüfung - Hauptstudium 3 Semester (24 SWS) - Staatsexamen - KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  8. 1.5 Grundstudium: Pflichtveranstaltungen und Leistungsnachweise Grundstudium: 18 SWS = 9 Pflichtveranstaltungen • vier Pflichtveranstaltungen in allen 4 Bereichen • ein Leistungsnachweis (LW), bestehend aus 2 Qualifizierten Studiennachweisen (QS) • Modul 1: Einführung in die methodische Fertigkeiten Bereiche: Kirchen- und Religions-geschichte Religions-pädagogik Biblische Theo-logie (AT/NT) Systematische Theologie • fünf Pflichtveranstaltungen in allen 4 Bereichen, zus. Bibelkunde • ein Leistungsnachweis (LW), bestehend aus 2 Qualifizierten Studiennachweisen (QS) • Modul 2: Grundwissen KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  9. 1.6 Leistungsnachweise und Qualifizierte Studiennachweise Beispiel für die Verteilung der Qualifizierten Studiennachweise auf die Bereiche im Grund: • Modul 1: Einführung in die methodische Fertigkeiten 1 Leistungsnachweis (LW) = 2 Qualifizierte Studiennachweise (QS): 1 Leistungsnachweis (LW) = 2 Qualifizierte Studiennachweise (QS): • Modul 2: Grundwissen KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  10. 1.7 Veranstaltungen Stöve in der Kirchengeschichte im Grundstudium • Grundstudium • Proseminar: • Kirchengeschichte der Antike und des Mittelalters. Einführung in die methodische Fertigkeiten • Techniken der Bildbeschreibung, Erstellung einer Präsentation • Pflichtveranstaltung im Modul 1, Do 10-12 Uhr • Vorlesung: • Kirchengeschichte der Antike und des Mittelalters. Grundwissen. • Überblick über die Entwicklung des Christentums in den ersten 1500 Jahren anhand von 10 Schwerpunktthemen • Pflichtveranstaltung im Modul 2, Do 8-10 Uhr KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  11. 2.1 Überblick über den Ablauf der Vorlesung (1) • Amt und Gemeinde. Die traditionelle Form christlichen Lebens • Frömmigkeitseliten.Alternative Formen christlichen Lebens • Frömmigkeit und Kult.Formen der Gottesverehrung und sakrale Kommunikation • Dogma und Bekenntnis.Was ist orthodox? • Theologieoder die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  12. 2.2 Überblick über den Ablauf der Vorlesung (2) • Ethikoder die Lehre vom richtigen Handeln • Kirche und Staat.Rechtliche und moralische Aspekte einer privilegierten Beziehung • Christentum und Kultur. Über die soziale Akzeptanz des Christentums • Reform zwischen Machtanspruch und Nachfolge • Toleranz und Intoleranz.Humanismus versus Fundamentalismus und Dämonenglaube Abschlusstest, 8.2.07 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  13. 2.3 der Abschlusstest zur Vorlesung (Modul 2) der Test besteht aus: • 10 Fragen mit multiple-choice Antworten (30 Punkte) • 5 Begriffserläuterungen in Stichworten (20 Punkte) • 5 Analysen von Zitaten (25 Punkte) • 5 Bildanalysen (25 Punkte) erfolgreiche Teilnahme: mindestens 30 Punkte qualifizierter Studiennachweis: mindestens 70 Punkte KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  14. 2.3.1 Multiple Choice (max. 3 Punkte je Frage) Was bedeutet der Begriff „Säkularisation“ im übertragenen Sinne? (2 Antworten sind richtig) • Die Erhebung eines Ereignisses zum Jahrhundertereignis • Die Kanonisierung eines Heiligen • Die Einteilung der Geschichte nach Jahrhunderten • den Verlust der religiösen Prägung des gesellschaftlichen Lebens • die Verdrängung des religiösen Naturverständnisses durch eine wissenschaftlich technische Sicht KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  15. 2.3.2 Antwort in Stichworten (max. 4 Punkte je Frage) Hostienfrevel: Wem wird er unterstellt, in welcher Epoche, was besagt der Frevel, welche dogmatische Vorstellung ist vorausgesetzt? erwartete Antwort: den Juden / im späten Mittelalter / Misshandlung der geweihten Hostie / die Transsubstantiation bzw. Wesensverwandlung von Brot und Wein in Fleisch und Blut Christi (Sakramentsrealismus) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  16. 2.3.3. Beantworten Sie die Fragen zu den folgenden Zitaten (in Stichworten)! - Wenn Sie genaue Namen und Daten nicht wissen, versuchen Sie, Kontext und Zusammenhang zu erschließen (max. 5 Punkte pro Zitat). „In eine Kirche kann jemand gehen, ohne es zu wollen [d.h. gezwungenermaßen], zum Altar treten, ohne es zu wollen, das Sakrament empfangen, ohne es zu wollen: Glauben kann jemand nur, wenn er will (credere non potest nisi volens)“ 1) Um welche Textsorte handelt es sich? Traktat, Abhandlung, Kommentar 2) Welcher Epoche ordnen Sie dem Text zu? Antike, Alte Kirche 3) Wer könnte den Text verfasst haben? Aurelius Augustinus 4) Welche Haltung in Glaubensdingen legitimiert der Text? Toleranz 5) Welche Mittel in Glaubensdingen schließt der Text aus? Glaubenszwang KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  17. 2.3.4 Bildkommentare und Bildanalyse in Stichworten (bitte Pfeile benutzen)(max. 5 Punkte) 1) Identifizieren Sie die drei dargestellten Figuren! Gottvater, Christus, Heiliger Geist (Taube) 2) Geben die der Darstellung einen Namen Gnadenstuhl, Trinität) 3) Was ist das Besondere dieser Darstellungen gegenüber anderen Darstellungen zum gleichen Thema? Gottvater trägt einen Kreuzes-nimbus und die Züge des leidenden Christus 4) Wie lautet der dogmatische Begriff für die Einheit dieser Dreiergruppe? Trinität, dreieiniger Gott 5) Welche Häresie könnte man der Darstellung vorwerfen? Holzskulptur: nördliche Nebenkrypta, St. Peter, Fritzlar, c.1300 dass Gott selbst leidet (Patripassianismus) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  18. 3.1 Materialien zur Vorlesung im Netz • Arbeitsplan (Gliederung der Vorlesung) • Begriffserläuterungen • Textauszüge • Bildmaterialien alle für den Test relevanten Begriffe, Zitate und Bilder werden hier veröffentlicht KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  19. 3.2 Bibliothek und Rechenzentrum • ein Streifzug durch die theologisch relevanten Abteilungen in der UB • der Weg ins Rechenzentrum KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  20. 4 Ideen, Obsessionen, Entwicklungen • Missstandsklage und Reformsehnsucht • Engel, Dämonen und Teufel • Hexenangst und Türkenfurcht • Weltherrschaft oder Gleichgewicht • vom Religionskrieg zum Absolutismus • von der Gewissensfreiheit zur Religionsfreiheit KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  21. 4.1 Missstandsklage und Reformsehnsucht – die vergessenen Ursprünge Passional Christi und Antichristi Die Wucherer Christus ußtreibt vom Tempel sein - Mit Bullen, Bannbriefen zwingt sy der Papst wied - hinein. 2 Thess 2,3-4 Hie sitzt der Antichrist im Tempel Gotts, und erzeigt sich als Gott, wie Paulus vorkundet (2. Thessal 2,4), vorander alle gottlich Ordnung, wie Daniel sagt, und unterdruckt die heilig Schrift, vorkäuft Dispensation, Ablaß, Pallia, Bisthum, Lehen, erhebt die Schätz der Erden, lost uf die Ehe, beschwert die Gewissen mit seinen Gesetzen, macht Recht, und um Geld zerreißt er das. Erhebt Heiligen, benedeiet und maledeiet ins vierte Geschlecht, und gebeut sein Stimm zu horen, gleich wie Gotts Stimm c.sic omnis Dist. 19 und Niemands sall ihm einreden 17.q.4.c. Nemini Er hat funden im Tempel Verkaufer, Schaf, Ochsen und Tauben und Wechsler sitzen, und hat gleich ein Geißel gemacht von Stricken, alle Schäf, Ochsen, Tauben und Wechsler ausem Tempel trieben, das Geld verschütt, die Zahlbrett umbkahrt und zu den, die Tauben vorkaufen, gesprochen: Hebt euch hin mit diesen, aus meins Vatern Haus sollt ihr nicht ein Kaufhaus machen, (Joh. 2,14-16). Ihr habts umbsunst, darumb gebts umbsonst, (Matth 10, 8) dein Geld sei mit dir in Vordammnuß (Act. 8,20) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  22. 4.1 Missstandsklage und Reformsehnsucht – Erneuerung aus der Hlg. Schrift Der ist mir ein wahrer Theologe, der nicht mit künstlich zusammengedrechselten Syllogismen, sondern mit Herzens-wärme,... durch sein persönliches Leben lehrt, dass man den Reichtum verachten müsse, dass der Christ nicht auf den Schutz dieser Welt vertrauen solle; dass man kein Unrecht vergelten dürfe,... Wenn einer dieses und ähnliches, vom Geiste Christi angetrieben, predigt,... dazu ermahnt, einlädt und ermuntert, der ist letzten Endes ein wahrer Theologe, und sei er auch ein Ackersmann oder Tuchweber. Ad fontes Zu den Quellen Desiderius Erasmus von Rotterdam, Paraclesis ad lectorem pium (1516) , (Einl.z.NT) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  23. 4.2 Engel, Dämonen und Teufel Wie ein Hausvater sein Gesinde soll lehren, morgens und abends sich segenen • denn ich befehle mich, meinen Leib und Seele und alles in Deine Hände. Dein heiliger Engel sei mit mir, dass der böse Feind keine Macht an mir finde, Amen. Auf das Bekreuzigen und den trinitarischen Anruf folgt ein knappes Dank- und Bittgebet für den beginnenden Tag beziehungsweise die beginnende Nacht. Das Gebet endigt mit den Worten: Martin Luther, Kleiner Katechismus, 1529 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  24. Ein' feste Burg ist unser Gott, Ein gute Wehr und Waffen; Er hilft uns frei aus aller Not, Die uns jetzt hat betroffen. Der alt' böse Feind, Mit Ernst er's jetzt meint, Groß' Macht und viel List Sein' grausam' Rüstung ist, Auf Erd' ist nicht seinsgleichen. Und wenn die Welt voll Teufel wär Und wollt uns gar verschlingen, So fürchten wir uns nicht so sehr, Es soll uns doch gelingen. Der Fürst dieser Welt, Wie sau'r er sich stellt, Tut er uns doch nichts, Das macht, er ist gericht', Ein Wörtlein kann ihn fällen. 4.2 Engel, Dämonen und Teufel Martin Luther, 1529 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  25. 4.2 Engel, Dämonen und Teufel • Auf diese Weise ist der menschliche Wille mitten zwischen beide gestellt, ganz wie ein Reittier, wenn Gott darauf sitzt, will er und geht, wohin Gott will, wie der Psalm sagt: «Ich bin wie ein Zugtier geworden und ich bin immer mit dir» [Ps 73,22f]. Wenn der Satan darauf sitzt, will er und geht wie der Satan will. Und er hat nicht die Entscheidungsfreiheit [in eius arbitrio], zu einem der Reiter zu laufen oder ihn zu suchen, sondern die Reiter selbst streiten darum, ihn festzuhalten und zu besitzen. Martin Luther, De servo arbitrio (1525) , WA 18.635 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  26. 4.2 Engel, Dämonen und Teufel – Volksfrömmigkeit im 17. Jh. Arme-Seelen-Chörle, fünfgeschossiger Altar an der Nordseite des Münsters St. Nikolaus in Überlingen, Werkstatt des Jörg Zürn, vor 1634 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  27. 4.2 Engel, Dämonen und Teufel – Volksfrömmigkeit im 18. Jh. Schutzengel-Altar Rokoko-Basilika Ottobeuren KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  28. 4.3 Hexenangst und Türkenfurcht maleficos non patieris vivere, 2. Mose 22,18 Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen • Nach den Vorstellungen der Hexenverfolger sammelten sich die Hexen mehrmals im Jahr zu groß angelegten Festlichkeiten, bei denen sie dem Teufel ihre Treue schworen. Zu diesen gehörte der Pakt mit dem Teufel und die Teufelsbuhlschaft, der sexuelle Umgang mit dem Teufel, ebenso wie der Hexensabbat, Schadenzauber oder schwarze Messen. Die übliche Anklageerhebung aufgrund bloßer Denunziation und der rücksichtslose Einsatz von Folter zur Erpressung von Geständnissen und von Namen vermeintlicher Mitschuldiger ließen die Zahl der Hexenprozesse in die Höhe schnellen. Hexensabbat Gemälde von Frans Francken d. J. (1607) , Öl auf Eichenholz, 56 x 83.5, Kunsthistorisches Museum, Wien KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  29. 4.3 Hexenangst und Türkenfurcht Wien, von Sultan Süleyman II. belagert, 20.09-18.10.1529 Lavierte Federzeichnung von Barthel Beham (1529ca), Historisches Museum der Stadt Wien In einem neuen Krieg besetzte der Sultan 1541 den größten Teil Ungarns und machte Siebenbürgen zum Vasallenstaat 1683 Schlacht am Kahlenberg, Wien wird von türkischer Belagerung entsetzt, Ende der türkischen Bedrohung KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  30. 4.4 Weltherrschaft oder Gleichgewicht – die monarchia universalis • Bittet Gott ohne Unterlass, ..., dass Er Euch mit seiner Gnade erfüllen und solcher Art erleuchten und lenken möge, dass Ihr das Euch verliehene Amt wohl verwalten und darüber Rechenschaft geben könnt, zum Dienst Seiner Göttlichen Majestät, ..., und zur Förderung der gesamten Christenheit (république chrétienne), auf dass Ihr mit Hilfe und Beistand des Hlg. Apost. Stuhles das Gut des allgemeine Friedens (paix universelle) erlangen möget, der nicht anders als durch die Kaiserl. Herrschaft erreicht werden kann Mercurino Gattinara, Denkschrift zur Kaiserkrönung (1519) Karte KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  31. 4.4 Weltherrschaft oder Gleichgewicht – die Kriege Karls V. gegen Frankreich • erster Krieg gegen Frankreich 1521-26 • Mailand wird erobert, König Franz I. in Pavia gefangen, im Frieden von Madrid wieder freigelassen • zweiter Krieg gegen Frankreich 1526-29 • Plünderung Roms (Sacco di Roma 1527), Damenfrieden von Cambrai und Frieden von Barcelona mit Rom 1529, Kaiserkrönung 1530 • dritter Krieg gegen Frankreich 1536-38 • Waffenstillstand von Nizza, päpstlich vermittelt wegen Konzilsabsicht • vierter Krieg gegen Frankreich 1542-44 • Friede von Crépy, Karls Herrschaft in Italien endgültig anerkannt • fünfter Krieg gegen Frankreich 1552-59 • Friede von Cateau-Cambrésis (Philipp II. – Heinrich II.): spanische Herrschaft in Italien und Burgund anerkannt KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  32. 4.4 Weltherrschaft oder Gleichgewicht – die Kriege Karls V. gegen Ungläubige und Ketzer • Feldzug gegen Tunis 1535 • erfolgreich, aber die Gefahr der türkischen Flotte ist nicht gebannt • Feldzug gegen Algier 1541 • gescheitert • Krieg gegen die Protestanten 1546/47 (Schmalkaldischer Krieg) • erfolgreich (Schlacht bei Mühlberg), doch die zwangsweise verordnete kirchliche Einheit scheitert; im Vertrag von Passau 1552 und auf dem Reichstag zu Augsburg 1555 erkennt der Bruder des Kaisers, König Ferdinand die Lutheraner faktisch an KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  33. 4.4 Weltherrschaft oder Gleichgewicht – der Westfälische Friede 1648 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  34. 4.6 Gewissensfreiheit als christliches Grundrecht – Luther in Worms 1521 ... wenn ich nicht durch das Zeugnis der Heiligen Schrift oder vernünftige Gründe [nisi convictus testimoniis scripturarum aut ratione evidente] überwunden werde - denn weder dem Papst, noch den Konzilien allein vermag ich zu glauben, da es feststeht, dass sie wiederholt geirrt und sich selbst widersprochen haben -, so halte ich mich überwunden durch die Schrift, auf die ich mich gestützt habe, so ist mein Gewissen im Gotteswort gefangen, und darum kann und will ich nichts widerrufen, ... Martin Luther vor dem Reichstag, 18.April 1521, RTA.JR II, 555 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  35. 4.6 Gewissensfreiheit für die Fürsten • Es haben sich auch churfürsten und stende des reichs ... vereinigt, mit iren underthanen in mitlerzeit des concilii .. also zu leben, zu regiren und zu halten, wie ein ieder solichs gegen gott und irer Mat. hofft und getraut zu verantworten, uf das fried und einigkeit destobaß gehalten und sovil mentschlich und muglich kunftig ufrur und entborung im reich furkommen [vermieden] werde ... Reichstagsabschied von Speyer (1526) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  36. 4.6 in Religions- und Glaubenssachen keine Mehrheitsbeschlüsse • ... das in sachen gottes ere und unser selen haile und seligkeit belangend ain jeglicher fur sich selbs vor gott steen und rechenschaft geben mus, also das sich des orts keiner auf ander minders oder merers machen oder beschließen entschuldigen kan ... So protestirn und bezeugen wir hiemit offenlich vor Gott ... das wir ... in alle handlung und vermeint abschied, so wider gott, sein h. wort, unser aller selen hail und gut gewissen ... beschlossen ... nit willigen, sonder ... fur nichtig ... halten Protestation ev. Reichsstände auf dem Reichstag zu Speyer (1529) KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  37. 4.6 der Augsburger Religionsfriede – Religionsfreiheit für die Obrigkeit Und damit sölcher fried auch der spaltigen Religion halben ... angestellt, aufgericht und erhalten werden möchte, so sollen die Kei. Mai., wir, auch churfürsten, fürsten und stende des heil. reichs keinen stand des reichs wegen der Augspurgischen confession und derselbigen lehr, religion und glauben halb mit der tat gewaltiger weiß uberziehen, beschedigen, vergewaltigen oder in andere wege wider sein conscienz, gewissen und willen von diser Augspurgischen confessions religion, glauben, ... tringen ... Art. 15 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  38. 4.6 Westfälischer Friede 1648 – die private Religionsfreiheit Ferner ist beschlossen worden, dass jene ..., welche nach Verkündigung des Friedens inkünftig eine andere Religion bekennen und annehmen werden als ihr Landesherr, nachsichtig geduldet und nicht gehindert werden sollen, sich mit freiem Gewissen zu Hause ihrer Andacht privat zu widmen, in der Nachbarschaft aber, wo und sooft sie es wollen, am öffentlichen Gottesdienst teilzunehmen oder ihre Kinder auswärtigen Schulen ihrer Religion oder zu Hause Privatlehrern zur Erziehung anzuvertrauen; ... Art. V, § 34 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

  39. 4.6 die bill of rights - die öffentliche Religionsfreiheit • XVI. Dass die Religion oder die Ehrfurcht, die wir unserem Schöpfer schulden, und die Art, wie wir uns dieser Pflicht entledigen, nur durch unsere Vernunft und Überzeugung bestimmt werden kann, nicht durch Machtspruch oder Gewalt; und dass daher alle Menschen zur freien Religionsausübung gleicherweise berechtigt sind, entsprechend der Stimme ihres Gewissens, und dass es die gegenseitige Pflicht aller ist, christliche Milde, Liebe und Barmherzigkeit aneinander zu üben. Virginia Bill of Rights (1776) , Art. 16 KG der Frühen Neuzeit - WS 2006/07 - Einführung

More Related