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Berufliche Bildung in Erasmus+

Berufliche Bildung in Erasmus+. Allgemeine Informationen Wichtige Neuerungen. Besonderheiten. Anerkennung und Bestätigung von Qualifikationen Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse

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Berufliche Bildung in Erasmus+

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Presentation Transcript


  1. Berufliche Bildung in Erasmus+ Allgemeine Informationen Wichtige Neuerungen

  2. Besonderheiten • Anerkennung und Bestätigung von Qualifikationen • Verbreitung und Verwertung der Projektergebnisse • Offener Zugang zu Bildungsmaterial sowie zu Dokumenten und Medien, die durch Erasmus+ produziert werden

  3. LA 1 Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen • Mobilität von Lernenden und Personal • Personal • Lehraufträge • Weiterbildungen • Job shadowing • Auszubildende und kürzlich Diplomierte • Praktikum in einem ausländischen Unternehmen oder einer berufsbildenden Schule

  4. LA 1 Ziele • Förderung von Unternehmergeist und Partizipation in der Gesellschaft • Sprachliche Kompetenzen • Interkulturelle Kompetenzen • Austausch technischer Fertigkeiten • Innovation • Persönliche Kompetenzen und Erfahrungen

  5. LA 1 Konkrete Möglichkeiten • Personal und Auszubildende • Gesamtdauer des Projekts: 1 od. 2 Jahre • Nur im Ausland möglich • Nur eine berufsbildende Institution kann einen Antrag einreichen, und zwar ein Mal pro Antragsfrist • Antragsfrist: 17. März für Projekte ab dem 1. Juli desselben Jahres.

  6. LA 1 Vor der Mobilität • Leonardo da Vinci-Mobilitätszertifikat LLP? • Schnellere Prozedur für die Zulassung . • Eine neue Zulassungsprozedur für teilnehmende Organisationen wird 2015 eingerichtet. • Europäische Qualitätscharta für Mobilität • http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/lifelong_learning/c11085_de.htm • ECVET – Gemeinsame Absichtserklärung • Sollten die Organisationen ECVET für die Mobilität anwenden wollen, muss hierzu eine ECVET-Partnerschaft arrangiert werden.

  7. LA 1 Vor der Mobilität • Mobilitätskonsortium • Ein Konsortium kann die Kooperation und die Suche nach Partnern vereinfachen. • Mobility Tool • Eintragung der definitiven Teilnehmer • Lernvereinbarung • Gemeinsame Vereinbarung, die die Lernergebnisse und deren Anerkennung definiert. • Im Anhang ist dann eine Qualitätsverpflichtung, die die Rechte und Pflichten der Lernenden und der Organisationen aufzeigt.

  8. LA 1 Nach der Mobilität • Anerkennung des Lernergebnisses • http://europass.cedefop.europa.eu/en/home • ECVET • http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/lifelong_learning/c11107_en.htm • Endbericht • Von den einzelnen Teilnehmern anzufertigen.

  9. LA 1 Förderkriterien • Reisekosten • Organisationskosten • Sonderkosten für Menschen mit einer Behinderung • Unterhalt Und zusätzlich für Auszubildende: • Sprachliche Unterstützung • Sonderkosten für Sozialbenachteiligte

  10. LA 2 Leitaktion 2: Partnerschaften • Strategische Partnerschaften • Allianzen für branchenspezifische Fertigkeiten • Wissensallianzen • Kompetenzerwerb im Jugendbereich

  11. LA 2 Ziele • Austausch guter Praxis • Entwicklung innovativer Methoden • Förderung von Unternehmergeist und Initiative • Mehrsprachigkeit • Bessere Anerkennung der Fertigkeiten und Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt

  12. LA 2 Konkrete Möglichkeiten • Jegliche Organisation kann einen Antrag stellen: • Mindestens 3 Partner aus 3 verschiedenen Programmländern • Gesamtdauer des Projekts: 2 oder 3 Jahre • Die Partnerkonstellation kann nur ein Mal pro Antragsrunde einen Antrag einreichen. • Antragsfrist: 30. April für Projekte ab dem 1. September desselben Jahres

  13. LA 2 Förderkriterien • Management- und Durchführungskosten • Kosten, die separat im Antragsformular begründet werden müssen: • Kosten für Transnationale Treffen (Vorbereitungstreffen) • Kosten bei intellektuellem Output • Veranstaltungen zur Verbreitung der Projektinhalte • Außergewöhnliche Kosten • Sonderkosten für Menschen mit einer Behinderung • Reisekosten • Unterhalt • Sprachliche Unterstützung

  14. Teilnehmende Länder • Programmländer: • 28 EU-Mitgliedstaaten sowie • Island, Liechtenstein, Norwegen, die EJR Mazedonien, die Schweiz und die Türkei • Partnerländer: • Aus der EU-Nachbarschaftspolitik (die Östliche Partnerschaft, der Westbalkan, die Union für den Mittelmeerraum und die Russische Föderation) • Jegliche anderen Partnerländer: • Nur für gewisse Aktionen des Programms

  15. Bewertungskriterien • Relevanz • Für die Prioritäten des Programms • Für die Ziele der Organisation • Qualität • Management, Vorbereitung, Maßnahme usw. • Wirkung und Verbreitung • Welches Ergebnis liefert das Projekt? • Wie nachhaltig ist die Aktion?

  16. Was ist schlussendlich neu? • Mehrere Projekte in einem Antrag – 1 Antrag für alle Mobilitätsmaßnahmen • Antragsfristen: 17. März 2014 für Leitaktion 1 und 30. April 2014 für Leitaktion 2 • Online Antragstellung mit einmaliger Registrierung in URF: http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/home.html

  17. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Anregungen? Projektideen?

  18. Kontakt In der DG 1 Nationalagentur für alle Bereiche: JUGENDBÜRO DER DG V.o.G. Hütte 79 / 16 Tel.: +32 (0) 87 / 56 09 79 http://www.jugendbuero.be Kontakt: erasmusplus@jugendbuero.be

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