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Energiewirtschaft. Teil III: Umweltrestriktionen und Klimaschutz. Gliederung der Vorlesung Energiewirtschaft. Teil III: Umweltrestriktionen und Klimaschutz 1. Treibhauseffekt 2. Klimaschutzabkommen. Natürlicher Treibhauseffekt. Zusammensetzung der Luft:.
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Energiewirtschaft Teil III: Umweltrestriktionen und Klimaschutz
Gliederung der Vorlesung Energiewirtschaft Teil III: Umweltrestriktionen und Klimaschutz 1. Treibhauseffekt 2. Klimaschutzabkommen
Natürlicher Treibhauseffekt Zusammensetzung der Luft: Quelle: Christen: Chemie, S. 10 Quelle: Heinloth, S. 194
Temperaturschwankungen auf der Nordhalbkugel Quelle: Technology Review, März 2005
Globale Temperatur-Mittelwerte (1855 – 2000) Quelle: BINE Informationsdienst
Spezifische CO2-Emissionen fossiler Brennstoffe In der Tabelle sind die pro umgesetzter kWh Brennstoffwärme freigesetzten Mengen CO2 zusammengestellt. Dabei wird deutlich, dass die spezifischen CO2-Emissionen aufgrund des hohen Kohlenstoffgehaltes und des niedrigen Heizwertes bei der Braunkohle am höchsten sind. C + O2 CO2 + Wärme = 394 kJ/mol Quelle: Karl, S. 379
Mögliche Folgewirkungen • Verschiebung der Klimazonen • Ausbreitung von Tropenkrankheiten in heute gemäßigte Klimazonen • Höhere Windgeschwindigkeiten, Stürme • Bedrohung der Wälder • Zunahme der Wetter-Extrema • Abschmelzen des antarktischen Eisschildes und Anstieg des Meeresspiegels • Änderung der Intensität von Meeresströmungen
Technology Review, März 2005 „...Als gesichert gilt, dass Gase wie CO2 zur globalen Erwärmung beitragen, indem sie vom Erdboden abgestrahlte Wärmestrahlung wie ein Treibhausdach festhalten und wieder auf die Erde zurückwerfen. Die ersten Hinweise auf die Rolle des Menschen bei der globalen Erwärmung tauchten bereits auf der ersten Weltklimakonferenz im Jahr 1979 auf. 1988 gründeten die Vereinten Nationen das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), ein Expertengremium mit der Aufgabe, wissenschaftlich fundierte Szenarien zum Klimawandel zu entwickeln. Im Jüngsten IPCC-Bericht von 2001 heißt es:“Es gibt neue und stärkere Beweise, dass ein Großteil der in den letzten 50 Jahren beobachteten Erwärmung auf menschliche Aktivitäten zurückgeht.“ Gleichwohl herrscht unter den Klimaforschen Uneinigkeit über Ausmaß und Konsequenzen des globalen Temperaturanstiegs. Dem IPCC wurde immer wieder vorgeworfen, Unsicherheiten in seinem Bericht herunterzuspielen und mache Forschungsergebnisse überzubewerten. Ein Beispiel ist die so genannte Hockeyschläger-Kurve. Ihr zufolge war die Temperatur auf der Nordhalbkugel in den letzten Jahrzehnten höher als im gesamten Jahrtausend zuvor. Um die Stichhaltigkeit dieses Forschungsresultats hat sich ein Streit entsponnen...“
Rechtliche Rahmenbedingungen: Klimarahmenkonvention von Rio Beschluss der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen in Rio (1992) Ziel (laut Artikel 2):Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche antropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Kyoto-Protokoll Beschluss des Kyoto-Protokolls zur Klimarahmen-konvention (1997) Ziel:Die Industriestaaten reduzieren ihre jährlichen Treibhausgas-Emissionen bis 2012 um 5,2 % gegenüber ihren Emissionen im Basisjahr 1990. Einführung eines Emissionsrechtehandels zwischen Industriestaaten und Unternehmen (siehe hierzu Teil VI als Ergänzung).