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K rperschaftsteuer

WS 2008/09. Tina Ehrke-Rabel. 2. Krperschaftsteuer. RechtsgrundlagenKrperschaftsteuergesetzVerordnungen des Bundesministers fr Finanzen. WS 2008/09. Tina Ehrke-Rabel. 3. Krperschaftsteuer. Systematische EinordnungGemeinschaftliche BundesabgabeDirekte SteuerVeranlagungsabgabeEinkommenste

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K rperschaftsteuer

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    1. Krperschaftsteuer Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2007/08

    2. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 2 Krperschaftsteuer Rechtsgrundlagen Krperschaftsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers fr Finanzen

    3. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 3 Krperschaftsteuer Systematische Einordnung Gemeinschaftliche Bundesabgabe Direkte Steuer Veranlagungsabgabe Einkommensteuer juristischer Personen

    4. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 4 Krperschaftsteuer Steuersubjekt Unbeschrnkte Steuerpflicht Juristische Personen des privaten Rechts Betriebe gewerblicher Art der Krperschaften ffentlichen Rechts Nichtrechtsfhige Personenvereinigungen, Anstalten, Zweckvermgen, etc unter bestimmten Voraussetzungen

    5. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 5 Krperschaftsteuer Steuersubjekt - Unbeschrnkte Steuerpflicht Betriebe gewerblicher Art der Krperschaften ffentlichen Rechts ( 2 KStG) Wirtschaftlich selbstndige Einrichtungen Nachhaltige privatwirtschaftliche Ttigkeit Von wirtschaftlichem Gewicht (Jahresumsatz > 4.000,-) Nicht Land- und Forstwirtschaft Nicht Vermgensverwaltung Stpfl ist der einzelne BgA Ausnahme Versorgungsbetriebe

    6. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 6 Krperschaftsteuer Steuersubjekt Beschrnkte Steuerpflicht Krperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschftsleitung haben Steuerpflicht erstreckt sich auf die Einknfte des 98 EStG Krperschaften ffentlichen Rechts und an sich steuerbefreite Krperschaften mit Einknften, von denen ein KESt-Abzug vorzunehmen ist Vor allem kest-pflichtige Ertrge Ausgenommen sind Beteiligungsertrge gem 10 KStG

    7. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 7 Krperschaftsteuer Steuersubjekt Persnliche Steuerbefreiungen In 5 KStG aufgezhlt zB Gemeinntzige Einrichtungen ( 34 BAO)

    8. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 8 Krperschaftsteuer Steuerobjekt ( 7 und 8 KStG) Einkommen iSd EStG Kapitalgesellschaften haben immer Einknfte aus Gewerbebetrieb und ermitteln ihren Gewinn nach 5 EStG ( 7 Abs 3 KStG). Andere Krperschaften (zB Vereine) knnen alle 7 Einkunftsarten haben.

    9. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 9 Krperschaftsteuer Steuerobjekt ( 7 und 8 KStG) Einlagen der Gesellschafter und Mitgliedsbeitrge Werden nicht durch den Betrieb erwirtschaftet Bei der Einkommensermittlung auer Ansatz ( 8 Abs 1 KStG) Ausschttungen der Gesellschaft an die Gesellschafter GS Einkommensverwendung, mindern den Gewinn nicht ( 8 Abs 1 KStG)

    10. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 10 Krperschaftsteuer Gewinnermittlung 5 Abs 1 EStG iZm 11 und 12 KStG

    11. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 11 Krperschaftsteuer Gewinnermittlung Abzugsfhige und nicht abzugsfhige Aufwendungen und Ausgaben 11 KStG sieht bestimmte Betriebsausgaben vor 12 KStG betrifft nichtabzugsfhige Aufwendungen und Ausgaben Ausschttungsbedingte TW-Abschreibungen v Beteiligungen verboten Zulssige TW-Abschreibungen von Beteiligungen sind GS auf 7 Jahre zu verteilen

    12. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 12 Krperschaftsteuer Verluste der Krperschaft Wie in der ESt grundstzlich vortragsfhig und in den Folgejahren als Sonderausgaben abzugsfhig. Verrechnungsgrenze und Vortragsgrenze von 75 % (wie EStG) Einschrnkung bei Mantelkauf ( 8 Abs 4 Z 2 KStG)

    13. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 13 Krperschaftsteuer Einlagen und Einlagenrckzahlungen Einlagen ? entgeltliches Rechtsgeschft Anschaffung von Gesellschaftsrechten durch Gesellschafter Sacheinlage: Tausch von eingelegter Sache gegen Gesellschaftsrechte ( 6 Z 14 lit b EStG) Einlagenrckzahlungen ? Veruerungsgeschft 4 Abs 12 EStG

    14. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 14 Krperschaftsteuer Einlagen und Einlagenrckzahlungen Verdeckte Einlagen Erhhen Gewinn der Ges nicht Beim Gesellschafter nachtrgliche AK Verdecktes Eigenkapital Fall der verdeckten Einlage Nutzungseinlage Gelten nach hA nicht als Einlagen

    15. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 15 Krperschaftsteuer Ausschttungen an die Gesellschafter Folgen fr die Krperschaft Gewinn der Krperschaft ist kSt-pflichtig mit festem Satz von 25 % Gewinnausschttungen mindern Gewinn nicht Zufhrungen zu Rcklagen mindern Gewinn nicht Trennungsprinzip!

    16. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 16 Krperschaftsteuer Ausschttungen an die Gesellschafter Folgen fr den Gesellschafter als natrliche Person Einknfte aus Kapitalvermgen KESt iHv 25 % oder halber Steuersatz ( 93, 97, 37 EStG) Gesellschafter ist selbst Kapitalgesellschaft Einknfte aus Gewerbebetrieb KESt, wenn nicht 94a EStG

    17. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 17 Krperschaftsteuer Leistungsbeziehungen zw Gesellschaft u Gesellschafter Trennungsprinzip Leistungsbeziehungen werden anerkannt, wenn fremdblich! Nicht fremdblich Verdeckte Gewinnausschttung Zu behandeln wie offene Gewinnausschttung Rckgngigmachung von vGA: Einlage

    18. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 18 Krperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Beteiligungsertragsbefreiung ( 10 Abs 1 KStG) Beteiligung einer inlndischen Kapitalgesellschaft an einer anderen inlndischen Kapitalgesellschaft Laufende Ertrge sind von der KSt befreit! Veruerungsgewinne steuerpflichtig

    19. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 19 Krperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Internationales Schachtelprivileg ( 10 Abs 2 u 3 KStG) Beteiligung einer inlnd KapGes an auslnd KapGes Beteiligung mindestens 10 % Beteiligung seit mindestens 1 Jahr Beteiligungsertrge steuerfrei Laufende Ertrge Gewinne, Verluste, sonstige Wertnderungen auer Ansatz Ausnahme: Option auf Steuerpflicht

    20. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 20 Krperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Internationales Schachtelprivileg ( 10 Abs 4 KStG) Unter bestimmten Voraussetzungen (Missbrauchsverdacht) Methodenwechsel ? Anrechnungsmethode

    21. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 21 Krperschaftsteuer Behandlung von Konzernen Beteiligungen an auslndischen Kapitalgesellschaften < 10 % (sog Portfoliobeteiligungen) Nach 10 Abs 2 KStG steuerpflichtig VwGH: Bestimmung verstt gegen Freiheit des Kapitalverkehrs Daher Anrechnung der auslndischen Quellensteuer

    22. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 22 Krperschaftsteuer Teilwertabschreibungen von Beteiligungen iSv 10 KStG ?Sonderregelungen in 12 Abs 3 KStG

    23. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 23 Krperschaftsteuer Gruppenbesteuerung ( 9 KStG) Finanziell verbundene Krperschaften knnen eine Unternehmensgruppe bilden ? Gewinne und Verluste smtlicher Gruppenmitglieder werden dem Gruppentrger zugerechnet

    24. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 24 Krperschaftsteuer Gruppenbesteuerung ( 9 KStG) Gruppentrger Unbeschrnkt steuerpflichtige KapGes, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Kreditinstitute Zweigniederlassungen beschrnkt steuerpflichtiger EU-Kapitalgesellschaften Gruppenmitglieder Inlndische KapGes oder Genossenschaften Vglbare auslnd Krperschaften, die ausschlielich mit unbeschr stpfl Gruppenmitgliedern od dem Gruppentrger finanziell verbunden sind.

    25. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 25 Krperschaftsteuer Gruppenbesteuerung ( 9 KStG) Finanzielle Verbundenheit Beteiligung iHv mehr als 50 % an Kapital und Stimmrechten Auslnd Gruppenmitglied Nur die Verluste sind steuerlich dem GT zuzurechnen Formale Voraussetzung Unterfertigung eines Gruppenantrages Ergebniszurechnung auerbcherlich Steuerausgleichsvereinbarung

    26. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 26 Krperschaftsteuer Beschrnkte Steuerpflicht ( 21 KStG) Krperschaften ohne Sitz und/oder Geschftsleitung im Inland Steuerpflichtig mit Einknften gem 98 EStG Inlndische Krperschaften ffentlichen Rechts, von der unbeschr KSt befreite Krperschaften Steuerpflicht mit Einknften, bei denen Steuer durch Steuerabzug erhoben wird 10 KStG ist aber anwendbar

    27. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 27 Krperschaftsteuer Auflsung und Abwicklung ( 19 KStG) Eigener Besteuerungszeitraum vom Schluss d der Auflsung vorangegangen WJ bis zur Beendigung der Abwicklung Liquidationsgewinn wird durch Vermgensvergleich ermittelt Auf Gesellschafterebene: betriebl EK od EK gem 31 EStG

    28. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 28 Krperschaftsteuer Tarif ( 22 KStG) 25 % vom stpfl Einkommen Unbeschrnkt Stpfl mssen MindestKSt entrichten Jhrlich 1750,- fr GmbH Jhrlich 3.500,- fr AG Jhrlich 5.452,- fr Banken und Vesicherungen ? Anrechnung auf KSt-Schuld

    29. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 29 Privatstiftungen Definition Zweckvermgen mit eigener Rechtspersnlichkeit Stifter stattet die PS mit Geld- od Sachvermgen aus (mind. 70.000 ) Stiftungsorgane : Stiftungsprfer, Aufsichtrat, Beirat verwalten und kontrollieren die PS Zuwendungen an Begnstigte nach Magabe des Stifterwillens (siehe Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde)

    30. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 30 Privatstiftungen Kosten der Vermgensausstattung: Stiftungseingangssteuer iHv 2,5 % ( 1 und 2 StiftEG) BMG richtete sich nach 19 ErBStG Grundstcke: 3 x EW Sonstiges Vermgen: Gemeiner Wert Gegenstnde des BV, die nicht Grundstcke: Teilwert Bei Grundstcken: + 3,5 % GrESt vom 3-fachen EW Eintragungsgebhr 1 %

    31. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 31 Privatstiftungen Einknfteermittlung Unternehmensrechtlicher Jahresabschluss, Lagebericht, Eintragung ins Firmenbuch Bei Stiftungstransparenz gilt 7 Abs 3 KStG nicht ? Stiftung hat trotz Eintragung im FB alle 7 Einkunftsarten ( 13 Abs 1 KStG) ? Gewinnermittlung gem 5 EStG nur bei EK aus Gewerbebetrieb

    32. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 32 Eigenntzige Privatstiftungen Steuerfrei sind ( 5 Z 11 iVm 13 KStG) Inlnd Ausschttungsertrge: Beteiligungsertragsbefreiung ( 21 Abs 2 Z 1 iVm 10 Abs 1 KStG) Auslnd Ausschttungsertrge: Beteiligungsertragsbefreiung ohne Mindestbeteiligungsgrenze und ohne Behaltefrist ( 13 Abs 2 KStG) [wenn mit inlnd Beteiligungsertrgen vergleichbar und wenn keine Steuerentlastung aufGr v DBA]

    33. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 33 Eigenntzige Privatstiftungen Zwischenbesteuerung mit 12,5 % KSt In- und auslnd Kapitalertrge aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten Aus Forderungswertpapieren unter bestimmten Voraussetzungen Einknfte aus der Veruerung von Beteiligungen ( 31 EStG) Bei Zuwendung an Begnstigte in spteren VA-Zeitrumen ? Anrechnung der ZwSt auf KESt

    34. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 34 Eigenntzige Privatstiftungen Zwischenbesteuerung mit 12,5 % KSt Unterbleibt, wenn im VA-Zeitraum Zuwendungen gettigt, von denen KESt einbehalten wurde bertragung stiller Reserven aus Veruerung gem 31 EStG auf neu angeschaffte > 10 %- Beteiligung an KapGes mglich, bzw Bildung eines steuerfreien Betrages fr zwlf Monate

    35. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 35 Eigenntzige Privatstiftungen Besteuerung mit 25 % KSt Einknfte aus LuF-Betrieb Gewerbliche Einknfte aus Kommanditbeteiligungen Einknfte aus der Vermietung von Grundstcken Spekulationsgeschfte

    36. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 36 Eigenntzige Privatstiftungen Besteuerung der Zuwendungen an Begnstigte Einknfte aus Kapitalvermgen ( 27 Abs 1 Z 7 EStG) KESt-Abzug Endbesteuerung Option auf Veranlagung mit Durchschnittsteuersatz Nicht steuerbar sind Substanzauszahlungen an Begnstigte ( 27 Abs 1 Z 8 EStG)

    37. U M S A T Z S T E U E R Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel WS 2007 / 08

    38. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 38 System der Umsatzsteuer Rechtsgrundlagen Richtlinien der Europischen Gemeinschaft Umsatzsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers fr Finanzen (BMF)

    39. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 39 System der Umsatzsteuer Funktionsweise

    40. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 40 Steuerbarer Umsatz ( 1 Abs 1 UStG) Umstze von Lieferungen u sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausfhrt Eigenverbrauch im Inland Spezieller Eigenverbrauch im Inland Einfuhr von Waren aus dem Drittland

    41. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 41 Der Unternehmer ( 2 UStG) Unternehmer ist, wer selbstndig eine gewerbliche oder berufliche Ttigkeit ausbt Selbstndigkeit Frage: In welchem Verhltnis steht die leistende Person zu ihrem Auftraggeber? Nicht, wenn Verpflichtung, den Weisungen des Unternehmers zu folgen

    42. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 42 Der Unternehmer ( 2 UStG) Gewerbliche od berufliche Ttigkeit Nachhaltig Tun, Unterlassen, Dulden Einnahmenerzielungsabsicht Gewinnerzielungsabsicht grundstzlich nicht Voraussetzung Ausnahme: Liebhaberei Wenn auf Dauer keine Gewinne zu erwarten sind Und Ttigkeit auf persnliche Neigung zurckzufhren ist

    43. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 43 Der Unternehmer ( 2 UStG) Beginn d unternehmerischen Ttigkeit Mit Aufnahme der auf Einnahmenerzielung ausgerichteten Handlung Ende d unternehmerischen Ttigkeit Mit dem letzten unternehmerischen Ttigwerden

    44. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 44 Der Unternehmer Weltunternehmer Unternehmer ist jeder, der die Voraussetzungen des UStG erfllt Zivilrechtliche Rechtsfhigkeit egal Unternehmer ist jeder, der nach auen als Einheit unternehmerisch auftritt Personengesellschaften, juristische Personen, ARGE, ...

    45. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 45 Der Unternehmer Krperschaften ffentlichen Rechts Bund, Lnder, Gemeinden Sind Unternehmer, wenn sie wie Private ttig werden Mastab: Betriebe gewerblicher Art iSd KStG Fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd 2 Abs 3 UStG

    46. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 46 Der Unternehmer Grundsatz der Unternehmenseinheit Merksatz: Ein Unternehmer kann mehrere Betriebe, aber nur ein Unternehmen haben Unternehmen alle Betriebe eines Unternehmers im In- und Ausland

    47. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 47 Der Unternehmer Grundsatz der Unternehmenseinheit Konsequenzen Eine gemeinsame USt-Erklrung Fr die Anwendung von Betragsgrenzen sind alle Ttigkeiten eines Unternehmers zusammenzuzhlen Umstze zwischen den einzelnen Betrieben eines Unternehmens ? nicht steuerbare Innenumstze

    48. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 48 gegen Entgelt Umsatzsteuerbar nur, wenn gegen Entgelt Leistungsaustausch Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung Geld Anderer Gegenstand (Tausch) Sonstige Leistung (tauschhnlicher Umsatz)

    49. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 49 Gegenstand der USt Grundtatbestand Lieferungen Sonstige Leistungen Ergnzungstatbestand Eigenverbrauch Einfuhr aus dem Drittland

    50. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 50 Lieferungen ( 3 UStG) Verschaffung der wirtschaftlichen Verfgungsmacht an einem Gegenstand Auch Strom und Gas Zivilrechtliches Eigentum ohne Bedeutung zB Lieferung unter Eigentumsvorbehalt

    51. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 51 Sonstige Leistungen ( 3a UStG) Sonstige Leistung Alles, was keine Lieferung ist Dienstleistungen Nutzungsberlassungen (zB Vermietung) Duldung eines Zustandes (zB Servitut) Unterlassungen bertragung von Rechten (zB Urheberrechte) Abgrenzungsfrage Worauf kommt es den Vertragsparteien an?

    52. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 52 Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung enthalten ? entweder Lieferung od sonstige Leistung

    53. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 53 Bemessungsgrundlage ( 4 UStG) Entgelt Alles, was der Empfnger der Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung od sonstige Leistung zu erhalten Was ein anderer als der Empfnger fr die Lieferung od sonstige Leistung gewhrt Wesentlich Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Entgelt und Leistung!

    54. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 54 Bemessungsgrundlage ( 16 UStG) nderung der Bemessungsgrundlage Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen In dem Voranmeldungszeitraum, in dem nderung eingetreten ist Zeitlich unbefristet Anwendungsflle Mngelrgen, Skonti, Rabatte Zahlungsunfhige Kunden

    55. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 55 Ort der Lieferung ( 3 Abs 7 und Abs 8 UStG) Lieferung im Inland ausgefhrt ? steuerbar in sterreich Grundtatbestand Wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt d Verschaffung der Verfgungsmacht befindet ( 3 Abs 7 UStG) Ergnzungstatbestand Wo die Befrderung od Versendung beginnt ( 3 Abs 8 UStG)

    56. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 56 Ort der sonstigen Leistung ( 3a Abs 6 12 UStG) Abhngig von der Art der sonstigen Leistung Generalnorm ( 3a Abs 12 UStG) Der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt Gilt nur, wenn keine Spezialnorm zur Anwendung kommt Spezialnormen ( 3a Abs 6 bis Abs 9 UStG) Verhltnis der Abstze zueinander: Reihenfolge bestimmt sich nach der Reihenfolge der Abstze!

    57. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 57 Ort der sonstigen Leistung ( 3a UStG) Abs 6 Belegenheitsort des Grundstcks sonstige Leistung iZm einem Grundstck zB Architekt, Immobilienhndler Abs 7 Ort, an dem die Befrderung bewirkt wird Befrderungsleistungen Bei grenzberschreitender Befrderung ? inlndischer Teil der Leistung in sterreich ausgefhrt

    58. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 58 Ort der sonstigen Leistung ( 3a UStG) Abs 8 - Ttigkeitsort Der Ort, an dem der Unternehmer ausschlielich oder zum wesentlichen Teil ttig wird Gilt fr Knstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder hnliche Leistungen einschlielich der Leistungen der Veranstalter, Umschlag, Lagerung oder hnliche Leistungen, die mit Befrderungsleistungen blicherweise verbunden sind, Arbeiten an beweglichen krperlichen Gegenstnden und die Begutachtung dieser Gegenstnde.

    59. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 59 Ort der sonstigen Leistung ( 3a UStG) Abs 10 Katalogleistungen zB Die Einrumung, bertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; Die Leistungen, die der Werbung und ffentlichkeitsarbeit dienen; Die sonstigen Leistungen aus der Ttigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprfer, Sachverstndiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und bersetzer sowie hnliche Leistungen anderer Unternehmer;

    60. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 60 Ort der sonstigen Leistung ( 3a UStG) Abs 10 Katalogleistungen zB Die rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung; Die Datenverarbeitung; Die Gestellung von Personal; Die Vermittlung der in diesem Absatz bezeichneten Leistungen; Die Vermietung beweglicher krperlicher Gegenstnde, ausgenommen Befrderungsmittel; Die Telekommunikationsdienste; ......

    61. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 61 Ort der sonstigen Leistung ( 3a UStG) Abs 9 Katalogleistungen Die im Abs. 10 bezeichneten sonstigen Leistungen werden ausgefhrt: Empfnger ist Unternehmer: sonstige Leistung wird dort ausgefhrt, wo der Empfnger sein Unternehmen betreibt Empfnger ist kein Unternehmer und hat keinen Sitz im Gemeinschaftsgebiet: sonstige Leistung wird an seinem Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet ausgefhrt (.....)

    62. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 62 Ort der sonstigen Leistung ( 3a UStG) Reverse charge ( 19 Abs 1 UA 1 UStG) Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfnger ber, wenn Leistender Unternehmer keinen Sitz oder Wohnsitz in sterreich, Aber sonstige Leistung in ausgefhrt Leistungsempfnger ist selbst Unternehmer oder juristische Person ffentlichen Rechts

    63. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 63 Eigenverbrauch im Inland Ersatztatbestand Ziel Gleichstellung mit dem Letztverbraucher, wenn der Unternehmer seinen privaten Bedarf aus dem Unternehmen deckt

    64. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 64 Entnahmeeigenverbrauch 3 Abs 2 UStG Der Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt Entnahme eines Gegenstandes Durch einen Unternehmer Aus seinem Unternehmen Fr Zwecke, die auerhalb des Unternehmens liegen Fr den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten oder Fr jede andere unentgeltliche Zuwendung, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster Voraussetzung: vorher VStA

    65. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 65 Nutzungseigenverbrauch 3a Abs 1a UStG Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes Der zum vollen od teilweisen VStA berechtigt hat, Fr Zwecke, die auerhalb d Unternehmens liegen, Fr den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen AUSNAHME: private Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes fllt nicht darunter!

    66. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 66 Eigenverbrauch durch sonstige Leistung 3a Abs 1a UStG Unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen durch den Unternehmer Fr Zwecke, die auerhalb d Unternehmens liegen Fr den Bedarf seines Personals, sofern keine Aufmerksamkeiten

    67. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 67 Spezieller Eigenverbrauch ( 1 Abs 1 Z 2 UStG) Aufwandseigenverbrauch Bei ertragsteuerlich nicht abzugsfhigen Aufwendungen, fr die davor VStA geltend gemacht wurde Aufwendungen fr bestimmte Auslandsleistungen Befristet bis 1.1.2006 Bsp.: Auslandsleasing von PKW Gemeinschaftsrechtswidrig?

    68. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 68 Eigenverbrauch Bemessungsgrundlage ( 4 Abs 8 UStG) Nutzungseigenverbrauch Auf die Nutzung entfallende Kosten Nach hA AfA + Betriebskosten im Ausma der privaten Nutzung Entnahmeeigenverbrauch Wiederbeschaffungskosten im Zeitpunkt der Entnahme Eigenverbrauch durch sonstige Leistung Die auf die sonstige Leistung entfallenden Kosten

    69. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 69 Einfuhrumsatzsteuer ( 1 Abs 2 Z 3 UStG) Einfuhr von Gegenstnden aus dem Drittland Unabhngig davon, ob Abnehmer der Lieferung Unternehmer oder Privatperson ist Bemessungsgrundlage Zollwert + Eingangsabgaben + Kommissions- und Befrderungskosten + Versicherungskosten bis zum 1. Bestimmungsort im Gemeinschaftsgebiet

    70. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 70 Steuerstze ( 10 UStG) Allgemeiner Steuersatz 20 % ermigter Steuersatz 10 % Preise beinhalten im Zweifelsfall die Umsatzsteuer MwSt-Anteil bei USt-Satz von 20 %: 16,667 % (Divisor: 6) MwSt-Anteil bei USt-Satz von 10 %: 9,091 % (Divisor: 11)

    71. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 71 Steuerschuldner ( 19 Abs 1 UStG) Regel Lieferung u sonstige Leistung ? leistender Unternehmer Eigenverbrauch ? eigenverbrauchender Unternehmer Einfuhr ? einfhrende Person Ausnahme Reverse-Charge

    72. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 72 Steuerbefreiungen Echte Umsatz befreit Vorsteuerabzug bleibt USt bleibt neutral 6 Abs 1 Z 1 6 UStG Unechte Umsatz befreit Kein Vorsteuerabzug 6 Abs 1 Z 7 ff UStG Folge Gleichstellung mit Letztverbraucher USt Belastung Tw Optionsrecht auf Regelbesteuerung

    73. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 73 Steuerbefreiungen mit VStA Ausfuhrlieferung Ins Drittlandsgebiet befrdert oder versendet Abnehmer befrdert oder versendet selbst ins Drittland (tax free shopping) Ausnahme: Touristenexport < 75 Abnehmer ohne Wohnsitz in sterreich Zw Erwerb und Ausfuhr nicht mehr als 3 Monate Wert der Lieferung nicht mehr als 75 ? Keine Steuerbefreiung ? steuerpflichtig in

    74. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 74 Steuerbefreiungen ohne VStA Kleinunternehmer ( 6 Abs 1 Z 27 UStG) Voraussetzungen Jahresumsatz nicht ber 30.000 Euro (netto) Einmaliges berschreiten von 15 % innerhalb von 5 Jahren zulssig ?Von der USt befreit ?Kein VStA ?Keine Befreiung von den Aufzeichnungspflichten Ausnahme: Jahresumsatz nicht ber 7.500

    75. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 75 Steuerbefreiungen ohne VStA Kleinunternehmer Option auf Steuerpflicht ( 6 Abs 3 UStG) Bis zur Rechtskraft des USt-Bescheides Empfehlenswert, wenn berwiegend Umstze an Unternehmer und wenn hohe Vorsteuern Verpflichtet fr 5 Jahre Bei Wechsel ? Vorsteuerkorrektur

    76. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 76 Steuerbefreiungen ohne VStA Beispiele Grundstcksumstze ( 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG) Erfasst alle Umstze von Grundstcken iSd GrEStG Steuerfrei ist auch die fiktive Lieferung Option auf Steuerpflicht ( 6 Abs 2 UStG) Vermietung und Verpachtung von Grundstcken Ausgenommen Vermietung zu Wohnzwecken (10 % USt) Vorbergehend unternehmensfremde Nutzung fllt nicht unter die Befreiung! Option auf Steuerpflicht ( 6 Abs 2 UStG)

    77. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 77 Vorsteuerabzug Kernstck des MwSt-Rechts Inhalt Erstattung der Umsatzsteuer auf empfangene Lieferungen und sonstige Leistungen Zweck Verwirklichung der Konsumbelastung

    78. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 78 Vorsteuerabzug ( 12 UStG) Betrifft USt, EUSt, reverse-charge-Steuer Voraussetzungen Leistungsempfnger ist Unternehmer Leistung fr das Unternehmen ausgefhrt USt von anderem Unternehmer gesondert in Rechnung ausgewiesen Bezahlung nicht notwendig Ausnahme Anzahlung

    79. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 79 Vorsteuerabzug fr sein Unternehmen ausgefhrt, wenn Leistungen dienen zu mind 10 % unternehmerischen Zwecken mageblich sind Verhltnisse im Zeitpunkt der Leistung Im Ausma der nichtunternehmerischen Nutzung GS Nutzungseigenverbrauch

    80. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 80 Vorsteuerabzug fr sein Unternehmen ausgefhrt Beispiel Unternehmer X erwirbt einen PC, den er zu 70 % fr seinen Job verwendet, zu 30 % wird er von den Shnen benutzt. Anschaffungskosten 1000 + USt Lsung PC wird zu mind 10 % unternehmerisch genutzt ? fr das Unternehmen ausgefhrt ? VStA iHv 200 Private Nutzung ? fiktive sonstige Leistung ?auf die Nutzung entfallende Kosten sind zu versteuern ? 30 % der AfA und der Betriebskosten x 20 %

    81. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 81 Vorsteuerabzug Nicht fr das Unternehmen ausgefhrt Kraft gesetzlicher Fiktion Entgelte, die berwiegend keine abzugsfhigen Aufwendungen iSd EStG PKW Folge Kein Vorsteuerabzug daher auch kein Eigenverbrauch

    82. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 82 Rechnung ( 11 UStG) Angaben Name u Anschrift d leistenden Unternehmers Name u Anschrift d Abnehmers Menge, handelsbliche Bezeichnung der Lieferung; Art u Umfang d sonstigen Leistung Datum, an dem Leistung ausgefhrt Entgelt USt, die auf das Entgelt entfllt, Steuersatz; bei steuerfreien Umstzen Hinweis auf die Steuerbefreiung UID-Nummer, wenn stpfl Umstze ausgefhrt UID-Nummer des Leistungsempfngers, wenn Rechnungsbetrag > 10.000,- Ausstellungsdatum Laufende Nummer der Rechnung

    83. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 83 Rechnung ( 11 UStG) Kleinbetragsrechnung Entgelt nicht ber 150 Euro Name, Adresse des leistenden Unternehmers Menge, handelsbliche Bezeichnung d Lieferung; Art u Umfang d sonstigen Leistung Datum (d Ausstellung u d Leistungserbringung) Entgelt brutto Steuersatz

    84. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 84 Rechnung ( 11 UStG) Gutschriften Gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Rechnung Steuerschuld auf Grund der Rechnung Unrichtiger Steuerausweis Unberechtigter Steuerausweis Leistung wurde gar nicht ausgefhrt oder Leistender war nicht Unternehmer Berichtigung mglich!

    85. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 85 Vorsteuerabzug ( 12 Abs 3 UStG) Ausschluss vom Vorsteuerabzug Unecht befreite Leistungen Erfasst sind auch damit in blo mittelbarem Zusammenhang stehende Leistungen Die vorbergehend private Nutzung von dem Unternehmen zugeordneten Gebudeteilen

    86. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 86 Vorsteuerabzug ( 12 Abs 3 UStG) Nutzung eines Gegenstandes sowohl fr steuerfreie als auch fr steuerpflichtige Umstze Aufteilung der Vorsteuern Nach der wirtschaftl Zuordnung Umsatzschlsselmethode Beispiel Bank errichtet Gebude, 1.000.000 + 20 % USt, Nutzung 60 % fr das Bankgeschft, 40 % steuerpflichtig vermietet ? Bankgeschft unecht steuerfrei, Vermietung steuerpflichtig ? VStA 40 % von 200.000 ? 80.000

    87. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 87 Vorsteuerkorrektur ( 12 Abs 10 UStG) Voraussetzungen nderung des Verwendungszwecks eines Gegenstandes Innerhalb des Beobachtungszeitraumes Anlagevermgen: 5 Jahre Grundstcke (Gebude): 10 Jahre Umlaufvermgen: grds. zeitlich unbegrenzt

    88. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 88 Vorsteuerkorrektur Folgen Verwendung zuerst steuerpflichtig, dann steuerfrei Negative Vorsteuerkorrektur Fr jedes Jahr der nderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes ist VSt zurckzuzahlen Verwendung zuerst steuerfrei, dann steuerpflichtig Positive Vorsteuerkorrektur Fr jedes Jahr der nderung bis zum Ablauf des Beobachtungszeitraumes wird VSt erstattet

    89. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 89 Vorsteuerkorrektur Wie? Fr jedes Jahr der nderung 1/5 bzw 1/10 der gesamten Vorsteuer Bagatellgrenze 220 Euro VSt ? keine Korrektur

    90. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 90 Vorsteuerkorrektur Beispiel S hat im Jahr 2002 einen PC erworben, den er fr seine steuerfreie Versicherungsttigkeit verwendet hat. AK 2000 + 20 % USt. Im Jahr 2004 ndert er seinen Unternehmensgegenstand und arbeitet (selbstndig) als steuerpflichtiger Eventmanager, den PC verwendet er weiter 2002: PC fr das Unternehmen ausgefhrt, aber Ttigkeit ist steuerfrei ? kein VStA 2004: PC nicht mehr fr steuerfreie Ttigkeit, sondern fr steuerpflichtige ? nderung der Verhltnisse innerhalb der 5 Jahresfrist ? positive VSt-Korrektur ? 1/5 von 400 bis zum Jahr 2006

    91. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 91 Vorsteuerabzug Vorsteuerabzug fr Reisekosten Anknpfung an die Einkommensteuer (ESt) Vorsteuerabzug nach Durchschnittstzen Auf Grund des Gesetzes Auf Grund von Verordnungen

    92. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 92 Entstehen der Steuerschuld Sollbesteuerung ( 19 Abs 2 UStG) Besteuerung nach vereinbarten Entgelten Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem Leistung ausgefhrt Bezahlung der Rechnung ohne Bedeutung Sptere Rechnungslegung Steuerschuld entsteht 1 Monat spter

    93. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 93 Entstehen der Steuerschuld Ist-Besteuerung ( 17 UStG) Nach vereinnahmten Entgelten Gilt fr Freiberufler Nicht buchfhrungspflichtige Land- und Forstwirte Nicht buchfhrungspflichtige Gewerbetreibende Andere Unternehmer mit Umstzen von nicht mehr als 1,5 Mio Euro in den letzten 2 Jahren Anzahlungen Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung

    94. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 94 Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung Flligkeit = Entrichtungszeitpunkt Sptestens am 15. des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) der Steuerschuldentstehung zweitfolgenden Kalendermonat USt-Voranmeldung USt-Vorauszahlung

    95. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 95 Voranmeldung, Vorauszahlung, Veranlagung Vorauszahlungszeitraum Grundstzlich der Kalendermonat Kleinunternehmer, die optiert haben Vierteljahr Nach Ablauf des Kalenderjahres Veranlagung zur USt

    96. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 96 Aufzeichnungspflichten Wer? Jeder Unternehmer (auch befreite) Was? Eigene Umstze VSt-zulssige Umstze Einfuhr Eigenverbrauch Fiktive Lieferung, fiktive sonstige Leistung

    97. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 97 Aufzeichnungspflichten Wie? Keine besonderen Formerfordernisse Versto Finanzordnungswidrigkeit

    98. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 98 Binnenmarkt - berblick Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen EG-Richtlinien Wo in sterreich geregelt? Binnemarktregelung Anhang zum UStG Was braucht ein Unternehmer im Binnenmarkt? Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer Zusammenfassende Meldungen Buchnachweis

    99. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 99 Binnenmarkt - berblick Grundstze Bestimmungslandprinzip Ursprungslandprinzip Im privaten Reiseverkehr

    100. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 100 Binnenmarkt - berblick Lieferungen im Binnenmarkt Exportsituation Importsituation Sonstige Leistungen im Binnenmarkt Besonderheiten in Bezug auf Befrderungsleistungen Vermittlungsleistungen Arbeiten an beweglichen krperlichen Gegenstnden

    101. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 101 Grndzge des Bewertungsrechts Bedeutung Steuergegenstand besteht nicht in Geld ZB Naturalbezge von AN fr LSt ZB Gesellschaftsanteil fr ErbSt ZB Grundstck fr ErbSt oder GrESt

    102. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 102 Grndzge des Bewertungsrechts Rechtsgrundlagen Bewertungsgesetz 1955 Teil I ( 2 17 BewG) Teil II ( 17 ff BewG) Spezielle Bewertungsvorschriften in einzelnen Materiengesetzen zB 6 EStG

    103. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 103 Grndzge des Bewertungsrechts Bewertungsgegenstand Vermgensarten Land- und Forstwirtschaft Grundvermgen Betriebsvermgen Sonstiges Vermgen Grundbesitz Land- und forstwirtschaftliches Vermgen Grundvermgen Die zum gewerblichen Betrieb gehrenden Grundstcke

    104. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 104 Grndzge des Bewertungsrechts Gegenstand der Bewertung wirtschaftliche Einheit Bewertungsfhig Wirtschaftsgter Alles, was im wirtschaftl Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbstndig bewertbar Immaterielle WG Besonderes Entgelt gezahlt Besondere Verkehrsauffassung Negative Wirtschaftsgter Schulden und Lasten

    105. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 105 Grndzge des Bewertungsrechts Bewertungsgrundstze Grundsatz der Einheitlichkeit des Eigentums Grundsatz der Bewertung im Ganzen

    106. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 106 Grndzge des Bewertungsrechts Bedingungen und Befristungen Aufschiebende Bedingung: Bewertung erst mit Bedingungseintritt Auflsenden Bedingung: bis zum Eintritt der Bedingung als unbedingt Auflsend bedingte Erwerbe und aufschiebend bedingte Lasten Antrag auf Berichtigung nicht laufend entrichteter Abgaben (Ausnahme 26 GebG) Laufend veranlagte Steuern: Bedingung wirkt ex nunc

    107. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 107 Grndzge des Bewertungsrechts Bewertungsmastbe Ertragswert Abgezinster Wert der geschtzten knftigen Ertrge Teilwert Gemeiner Wert Bewertungsmethode Gibt an, wie im Einzelfall Bewertungsmastab zur Anwendung gebracht wird Bsp Bewertung von GmbH-Anteilen

    108. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 108 Grndzge des Bewertungsrechts Bewertungsregeln des I. Teiles des BewG Wertpapiere und Anteile an KapGes ( 13) Kapitalforderungen und Schulden ( 14) Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen ( 15 18 BewG) Einheitsbewertung ( 19 ff)

    109. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 109 Erbschafts- und Schenkungssteuer Charakterisierung Personensteuer Auf den unentgeltlichen Vermgenserwerb Gegenstand Erwerbe von Todes wegen Schenkungen unter Lebenden iSd brgerlichen Rechts Freigebige Zuwendungen Zweckzuwendungen

    110. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 110 Erbschafts- und Schenkungssteuer Bemessungsgrundlage Steuerpflichtiger Erwerb (Nettovermgensanfall) Schulden und Lasten iZm Erwerb sind abzugsfhig Bewertung ( 19 ErbStG) GS nach Teil I des BewG Ausnahme: inlnd Grundvermgen ? Einheitswert X 3

    111. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 111 Erbschafts- und Schenkungssteuer Mittelbare Grundstcks- od Geldschenkung Gemischte Schenkung Vermgenserwerbe, die innerhalb der letzten 10 Jahre von derselben Peson erworben wurden, sind zusammenzurechnen

    112. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 112 Erbschafts- und Schenkungssteuer Befreiungen ( 14, 15, 15a ErbStG) Tarif ( 7, 8 ErbStG) Zuwendungen von Liegenschaften + GrESt- Zuwendungen an Privatstiftungen: 5 % Zuwendungen an gemeinntzige Institutionen: 2,5 %

    113. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 113 Erbschafts- und Schenkungssteuer Entstehen der Steuerschuld Erwerbe von Todes wegen GS mit dem Tod d Erblassers Beim Pflichtteil mit dessen Geltendmachung Schenkungen mit der Ausfhrung Steuerschuldner Erwerber Bei Schenkung auch Geschenkgeber Haftung Nachlass Jeder Miterbe in der Hhe des aus dem Nachlass Empfangenen

    114. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 114 Erbschafts- und Schenkungssteuer Entrichtung Anmeldepflicht d Erwerbers Erwerber ab Kenntnis binnen 3 Monaten Bei Schenkungen auch Geschenkgeber Entfllt bei Selbstberechnung durch Parteienvertreter

    115. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 115 Erbschafts- und Schenkungssteuer internationales Erbschaftsteuerrecht Unbeschrnkte Steuerpflicht ( 6 Abs 1 Z 1 und Abs 2) Inlndereigenschaft des Erblassers zum Todesztpkt oder Inlndereigenschaft d Erwerbers zum Ztpkt des Eintritts der Steuerpflicht Beschrnkte Steuerpflicht ( 6 Abs 1 Z 2 und Abs 3) Inlnd. Grundbesitz und Betriebsvermgen Beseitigung von Doppelbesteuerungen Abzug der auslnd Steuer als Nachlassverbindlichkeit 48 BAO DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer

    116. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 116 Steuerschuldrecht Gesetzliches Schuldverhltnis Subordinationsverhltnis zwischen Abgabenschuldner und Abgabenglubiger

    117. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 117 Steuerschuldrecht Abgabentatbestand Persnliche Seite Abgabenglubiger Abgabenschuldner Sachliche Seite Steuergegenstand Bemessungsgrundlage Tarif

    118. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 118 Steuerschuldrecht Abgabentatbestand Steuerschuldner Steuertrger Entrichtungspflichtiger

    119. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 119 Steuerschuldrecht Gesamtschuld ( 6 BAO) zB Schenkung: Geschenkgeber u Geschenknehmer GrESt: Kufer und Verkufer Geltendmachung einer Haftung ? Haftungspflichtiger und Abgabenschuldner werden zu Gesamtschuldnern ( 7 BAO)

    120. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 120 Steuerschuldrecht Haftung fr fremde Abgabenschulden Haftung d Vertreters v juristischen Personen ( 9 BAO) Vertreter gem 80 BAO Insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Pflichtverletzung nicht eingebracht werden knnen Haftung von Personengesellschaftern ( 12 BAO) Umfang der Haftung nach Zivilrecht

    121. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 121 Steuerschuldrecht Haftung fr fremde Abgabenschulden Haftung des Erwerbers eines Unternehmens ( 14 BAO) Fr betriebsbezogene Abgaben fr die Zeit des letzten vor der bereignung liegenden KJ Fr Steuerabzugsbetrge, die seit dem letzten KJ vor der bereignung zu entrichten waren Nur insoweit als Schulden kannte oder kennen musste Nur in Hhe des Wertes der bernommenen Besitzposten abzglich bernommener Schulden

    122. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 122 Steuerschuldrecht Haftung fr fremde Abgabenschulden Haftung von Erben ( 15 BAO) Gesamtrechtsnachfolge ( 19 BAO) Entstehen der Abgabenschuld 4 BAO Bestimmt Beginn der VJ-Frist Sicherstellungsmanahmen knnen getroffen werden Selbstbemessungsabgaben: Flligkeit hngt von Entstehung ab

    123. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 123 Steuerschuldrecht Flligkeit GS ein Monat nach Bekanntgabe d Bescheides ( 210 BAO) Berufung berhrt Flligkeit nicht Keine aufschiebende Wirkung Aber Mglichkeit Aussetzung d Einhebung zu beantragen Stundung, ratenweise Entrichtung Hinausschieben der Flligkeit

    124. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 124 Steuerschuldrecht Flligkeit Sumnis Sumniszuschlag ( 217 Abs 1 BAO) Dreistufig Versptungszuschlag ( 135 BAO) Wegen verspteter Einreichung der Abgabenerklrung

    125. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 125 Steuerschuldrecht Erlschen des Steuerschuldverhltnisses Grundstzlich durch Entrichtung der Abgabenschuld Nachsicht gem 236 BAO Einhebung wre im Einzelfall persnlich od sachlich unbillig Ermessensentscheidung Auf Antrag

    126. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 126 Steuerschuldrecht Erlschen des Steuerschuldverhltnisses Lschung gem 235 BAO Von Amts wegen Einbringungsversuche erfolglos oder Einbringungsmanahmen offenkundig aussichtslos und Mit Erfolg in Zukunft nicht zu rechnen Widerruf der Nachsicht od Lschung

    127. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 127 Steuerschuldrecht Verjhrung Festsetzungs- (Bemessungs-) Verjhrung ( 207 f BAO) GS 5 Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruches Hinterzogene Abgaben: 7 Jahre ErbSt: Frist beginnt erst mit vollstndiger Kenntnis durch die AbgBeh zu laufen. Verlngerung der Verjhrungsfrist ( 209 BAO) Durch jede nach auen erkennbare Amtshandlung innerhalb der VJ-Frist um ein Jahr

    128. WS 2008/09 Tina Ehrke-Rabel 128 Steuerschuldrecht Verjhrung Einhebungsverjhrung ( 238 BAO) Fnf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem Abgabe fllig geworden ist Keinesfalls frher als Recht zur Festsetzung der Abgabe Unterbrechung ( 238 Abs 2 BAO) Hemmung ( 238 Abs 3 BAO)

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