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„Neue Antikorruptionsparagrafen sorgen landesweit für Verärgerung!“

DIE KOALITION GEGEN KORRUPTION Prof. Eva Geiblinger Vorstandsvorsitzende, TI – Austrian Chapter - Österreichisches Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum - Wien, am 16. September 2008. „Neue Antikorruptionsparagrafen sorgen landesweit für Verärgerung!“ „Die österreichische Gastfreundschaft

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„Neue Antikorruptionsparagrafen sorgen landesweit für Verärgerung!“

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Presentation Transcript


  1. DIE KOALITION GEGEN KORRUPTIONProf. Eva GeiblingerVorstandsvorsitzende, TI – Austrian Chapter -Österreichisches Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum-Wien, am 16. September 2008

  2. „Neue Antikorruptionsparagrafen sorgen landesweit für Verärgerung!“ „Die österreichische Gastfreundschaft wird kriminalisiert!“ „Jemanden ins Konzert einzuladen, hat doch nichts mit Korruption zu tun!“ ...Wirklich? Quelle: www.pixelio.de

  3. Antikorruptionsgesetz Networking via Einladungen wird zur Staatsaffäre - das Thema sorgt in Österreich für “Katastrophenstimmung“... Das neue Antikorruptionsstrafrecht ist seit 1.1.2008 gültig. Bei der Euro08 haben der Hauptsponsor Post und andere Unternehmen zahlreiche bereits geladene Gäste wieder ausgeladen. Warum?

  4. Antikorruptionsgesetz II Den Umgang mit dem heiklen Thema Korruption regeln vier Paragrafen des Strafgesetzbuches: • Geschenkannahme durch Amtsträger oder Schiedsrichter (§ 304 StGB). • Bestechung (§ 307 StGB). • Geschenkannahme in der Privatwirtschaft (§ 168c StGB). • Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten (§ 168d StGB).

  5. Antikorruptionsgesetz III In erster Linie gelten die Richtlinien für Beamte und Manager staatsnaher Betriebe, aber auch private Unternehmen, Krankenhäuser und etwa die Wirtschaftskammer sind betroffen. Für Private gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 100€, und zwar nur bei pflichtwidrigem Verhalten, was kaum nachweisbar ist.

  6. Antikorruptionsgesetz IV Benimmregeln für Amtsträger (Personen, die eine öffentliche Aufgabe verrichten) • Ein Amtsträger, der „einen Vorteil fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“ (§ 304) • Geschenkwert über 3.000€ - Erhöhung des Strafrahmens auf fünf Jahre. • Geringfügigkeitsgrenzen gibt es keine.

  7. Antikorruptionsgesetz V Justiz-Sektionschef Wolfgang Bogensberger: „Pflege von freundschaftlichen Kontakten wird durch das Gesetz nicht verhindert.“ Warum lade ich Herrn oder Frau X ein? Weil wir befreundet sind oder weil ich mir zukünftig einen Vorteil verschaffen will? Bestechung „im Hinblick auf die künftige Amtsführung“ (§304 StGB) fällt unter den neuen Tatbestand des „Anfütterns“.

  8. Inhalt • (1) Korruption? • (2) Transparency International • Transparency International – Austrian Chapter • (3) Korruptionsindizes • Corruption Perception Index (CPI) • Bribe Payers Index (BPI) • Global Corruption Barometer • (4) Internationale Erfolge von TI • Global Public Awareness • OECD – Konvention zur Korruptionsbekämpfung im Außenhandel • Die UN-Konvention gegen Korruption • (5) Forderungskatalog

  9. Korruption? • Korruption ist... „...der Missbrauch von anvertrauter Macht zum persönlichen Nutzen oder Vorteil.“ [Definition Transparency International]

  10. Dilemma Korruption • Jeder weiß,dass Korruption letztlich seinen Eigeninteressen schadet. • Jeder möchte gerne darauf verzichten, wenn es möglich ist. • Jeder würde es aber tun, wenn es notwendig wäre. Quelle: www.webdesign.de  Denn: Jeder verhält sich so, wie er es von den Anderen befürchtet!

  11. Transparency International • Internationale Anti-Korruptionsorganisation • 1993 von Prof. Dr. Peter Eigen gegründet • Vorstandsvorsitzende Huguette Labelle • National Chapters in über 100 Ländern weltweit • Internationales Sekretariat in Berlin, zentrale Koordinations- und Servicestelle • www.transparency.org Transparency International ist auf der internationalen Ebene eine gemeinnützige, parteipolitisch unabhängige Bewegung von gleichgesinnten Menschen aus aller Welt, die sich dem globalen Kampf gegen die Korruption verschrieben haben.

  12. TI – Austrian Chapter I • TI - Austrian Chapter ist ein politisch und institutionell unabhängiger, gemeinnütziger Verein. • 2005 gegründet, Geschäftsstelle in Wien • Finanzierung: Beiträge Einzel-/ korporativer Mitglieder, Spenden • Vorstand und Beirat arbeiten ehrenamtlich. • Zusammenschluss namhafter Persönlichkeiten Beiratspräsidium: Dr. Franz Fiedler, Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer, DDr. Hubert Sickinger • Diverse Arbeitsgruppen (zB Korruption im Gesundheitswesen, Parteienfinanzierung, weisungsfreie Sonderstaatsanwaltschaften) • www.ti-austria.at

  13. TI – Austrian Chapter II ZIELE “Strengthening the national integrity system“ • Beitrag zu transparenzfreundlichen und korruptionsresistenten politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und institutionellen Rahmenbedingungen • Herstellung von Öffentlichkeit über das Thema Transparenz und Korruption

  14. TI – Austrian Chapter III • Steigerung der Sensibilität gegenüber Korruption • Lobbying (Einflussnahme auf Gesetzesinitiativen, Vorstellen eigener Alternativen) • Dokumentation/ Studien / Projekte

  15. TI – Austrian Chapter IV • Koalition statt Konfrontation!  „Global coalition against corruption“ • Keine Untersuchung und Anprangerung von Einzelfällen • Bildung von Kooperationen mit öffentlichen Institutionen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen Quelle: www.pixelio.de

  16. Beispiel Arbeitsgruppe • Korruption im Gesundheitswesen • Grundsatzpapier „Transparenzmängel im Gesundheitswesen: Einfallstore zur Korruption schließen“ (Leitung: Mag. Andrea Fried) • Analyse Transparenzmängel  Ableitung Forderungskatalog • Pressekonferenz Dezember 2007 Quelle: www.welt.de

  17. TI Korruptionsindizes Weltweit publiziert Transparency International 3 Erhebungen zur Korruption: • (1) Corruption Perception Index(CPI) • (2) Bribe Payers Index (BPI) • (3) Global Corruption Barometer Global Corruption Reports • 2008 Water sector • 2007 Judicial systems • 2006 Health sector

  18. Corruption Perception Index I • Korruptions-Wahrnehmungs-Index (CPI, Corruption Perception Index) • listet Länder nach dem Grad der bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommenen Korruption auf (öffentlicher Sektor) • befragt werden Experten (Geschäftsleute und Länderanalysten) • „zusammengesetzter Index“ - 2007: 14 verschiedene Erhebungen und Untersuchungen von 12 verschiedenen unabhängigen Institutionen (zB Freedom House Index, Weltbank) •  Erstellung: Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff

  19. Corruption Perception Index II • Spannbreite von 10 (keine Korruption) bis 0 Punkte (hochgradig korrupt) • CPI 2007: 180 Länder (2006: 163, 2005: 159) • Österreich auf Rang 15 (Punktwert 8,1) • Führend: Neuseeland, Dänemark, Finnland; letztgereiht: Myanmar, Somalia, Irak • NEU: 23. September 2008

  20. Corruption Perception Index III

  21. Bribe Payers Index • Korruptionsbereitschaft von Exportunternehmen • BPI listet 30 führende Exportstaaten hinsichtlich der Bereitschaft ihrer Unternehmen, Bestechungsgelder an ranghohe Amtsträger in zentralen Schwellenländern zu zahlen • BIP 2006: Österreich 7,5 NEU: 9. Dezember 2008

  22. Global Corruption Barometer • Das globale Korruptionsbarometer versucht… • die Auswirkungen von Korruption in verschiedenen Lebensbereichen festzustellen, • die Erwartungen in Bezug auf Korruption zu erfahren und • die Prioritäten der Korruptionsbekämpfung zu erfragen. • Im Unterschied zum CPI… • können Differenzierungen in einzelnen Bereichen vorgenommen werden (zB politisch, privat, familiär, wirtschaftlich) • ist die Einschätzung eines Bevölkerungsdurchschnitts die Grundlage (CPI: ausschließlich Experten und Entscheidungsträger befragt)

  23. Internationale Erfolge von TI I 1. „Global Public Awareness“ 2. OECD-Konvention „Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr“ (vom 21.11.1997, in Kraft seit 15.02.1999)  TI publiziert jährlichen Fortschrittsbericht zur Umsetzung der OECD-Konvention („Progress Report“)

  24. Internationale Erfolge von TI II 3. Die UN-Konvention gegen Korruption (vom 31.10.2003, in Kraft seit 14.12.2005) • erste weltweite völkerrechtliche Vertrag zur Bekämpfung der Korruption • 108 Staaten ratifiziert

  25. Code of Conduct • verbindliche Verhaltensrichtlinien in Unternehmen, Behörden oder anderen Institutionen zur Korruptionsprävention („Anti-Korruptions-Verhaltenskodex“) • AKTUELL: Code of Conduct im öffentlichen Dienst • Selbstverpflichtungserklärung • Verpflichtet Unternehmen u.a. zur… • Einführung verbindlicher Geschäftspolitik zur Korruptionsprävention • Mitarbeitersensibilisierung und –schulung

  26. Whistleblowing Der Begriff Whistleblowing hat – aus den USA kommend – inzwischen auch Einzug in Europa gehalten. In Deutschland allerdings sehr zögerlich. Nur bei uns hat der Whistleblower das Stigma des Denunzianten.  Dabei bedeutet Whistleblowing, dass Beschäftigte sich aus uneigennützigen Motiven gegen  in ihrem Arbeitsumfeld beobachtete Fälle von • Korruption oder • ungesetzlichen, unlauteren oder ethisch zweifelhaften Praktiken wenden und Hinweise geben. 

  27. Integritätspakt Integritätspakt bei Großprojekten Korruptionsvermeidung bei Planung, Vorbereitung, Ausschreibung und Abwicklung des Projekts Vertragliche Verpflichtung von Auftraggeber und Bewerbern, auf jede Korruptionshandlung zu verzichten und sich neutral überwachter Transparenz zu unterwerfen.

  28. Forderungskatalog TI-AC I • (1) Konsequente Umsetzung internationaler Konventionen und Instrumente • zielgerichtete und nachhaltige innerstaatliche Umsetzung aller anderen internationalen Konventionen, Instrumente und Richtlinien im Kampf gegen die Korruption • Erstellung eines nationalen Anti-Korruptionsprogrammes • systematische Schulungsprogramme für Bundesbedienstete • Verbesserung interner Kontrollmechanismen • Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Anti-Korruptionseinrichtung • Aktionspläne mit verstärkter Förderung der Bereiche Prävention und breiter Bewusstseinsbildung zur Korruptionsproblematik

  29. Forderungskatalog TI-AC II • (2) Verbesserte Kontrollen der Finanzierung von Parteien und Politikern • im Rahmen der Neuordnung des Parteienrechts Offenlegung von Großspenden an Parteien und einzelne Politiker • Überprüfung der Angaben durch unabhängige Behörde • Verstoßsanktionierung • Verpflichtung der Parteien zur Rechenschaftslegung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögensstand (samt Unternehmensbeteiligungen) ihrer gesamten Organisationen (nicht nur der Bundesparteiorganisation)

  30. Forderungskatalog TI-AC III • (3) Stärkung der Staatsanwälte in ihrem Kampf gegen Korruption • Schaffung von Sonderstaatsanwaltschaften, die sich ausschließlich mit der Strafverfolgung von Korruption befassen (vgl. Deutschland) • entsprechende personelle und sachliche Ausstattung der Staatsanwaltschaften • Beseitigung der Möglichkeit der politischen Einflussnahme auf die Tätigkeiten der Staatsanwaltschaften  PROBLEM: Weisungsunabhängigkeit! • SonderStA ab 2009 in Österreich!

  31. Forderungskatalog TI-AC IV • (4) Auftragssperre für korrupte Unternehmen • Zuverlässigkeits-Rating eines jeden Unternehmens, das sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand beteiligt (Kategorien a – c / „Schwarze Liste“) • Verpflichtung aller öffentlichen Einrichtungen zur Meldung von ihnen festgestellter vergaberechtlicher Verstöße eines Unternehmens / Berechtigung Einsicht in „Schwarze Liste“ Quelle: www.aftert.de

  32. Forderungskatalog TI-AC V • (5) Kein Steuergeld für Propaganda von Regierungsmitgliedern • verbindliche Regelungen für Öffentlichkeitsarbeit von Regierungsmitgliedern zur Gewährleistung, dass der Informationsgehalt von Maßnahmen, die aus Steuergeldern finanziert werden, nicht von vordergründiger Politpropaganda verdrängt wird • adäquates Instrumentarium, um Verstöße gegen diese Bestimmungen auch sanktionieren zu können

  33. IHR Einsatz! FÜR Integrität und GEGEN Korruption ! Mehr Mut zum aufrechten Gang! • Alle relevanten Informationen finden Sie unter www.transparency.org und www.ti-austria.at !

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