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Neuerung

Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis München durch den Kreisjungendring München - Land. Neuerung. Am 1. Januar 2006 traten die neuen Zuschussrichtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Kraft.

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Presentation Transcript


  1. Zuschussrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Münchendurch den Kreisjungendring München - Land Jugendwartdienstversammlung am 20.03.2006

  2. Neuerung • Am 1. Januar 2006 traten die neuen Zuschussrichtlinien zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit in Kraft. • Der Landkreis München genehmigte das neue Regelwerk Ende Oktober 2005, um die Zuschusspraxis dem wirklichen Bedarf anzupassen. • Zum Beispiel werden in Zukunft auch einmal pro Jahr Freizeiten, die nur am Wochenende stattfinden, finanziell unterstützt.

  3. Zuschüsse für Einrichtungen der Jugendarbeit • Zuschüsse für die Erstausstattung und für die Renovierung von Jugendräumen • Antrag bis 1. April eines jeden Jahres und vor Baubeginn einzureichen • Verwendungsnachweis ist 6 Wochen nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen

  4. Zuschüsse für Einrichtungen der Jugendarbeit • Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten wie Wasserversorgung, Gebäudereinigung, Energiekosten usw. • Antrag bis 1. November für das laufende Kalenderjahr einreichen

  5. Hilfsmittel für die Jugendarbeit • Jugendeinrichtungen sollen regelmäßig gebrauchte Hilfsmittel kaufen können und deshalb gibt es auch dafür Zuschüsse z. B. für EDV- Geräte • formloser Antrag unter Vorlage von Belegen spätesten 6 Wochen nach der Anschaffung einzureichen

  6. Jugendbildungsmaßnahmen • Der KJR München-Land genehmigt Zuschüsse für die Weiterbildung für Kinder und Jugendliche, allerdings nur, wenn zuvor der Bayerische Jugendring (BJR) einer Förderung zugestimmt hat. • Antrag des BJR spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme einreichen

  7. Internationale Jugendbegegnungen • Hin- und Rückbegegnung • Gemeinsames Bildungs- und Freizeitprogramm (höherer Bildungsanteil) • mindestens 6 Tage • mindestens 7 Teilnehmer + 1 Leiter • 6 € pro Tag oder Fahrkostenzuschuss (50%)

  8. Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn stellen • Verwendungsnachweis spätestens 6 Wochen nach Ende der Veranstaltung vorlegen

  9. Gruppenfahrten, Ferienlager • mindestens 3 Tage (An- und Abreise = 1 Tag) • einmal pro Jahr ein Zuschuss für eine zweitägige Wochenend – bzw. Kurzfahrt! • mindestens 7 Teilnehmer + 1 Betreuer • 6 € pro Tag • für Betreuer mit gültiger Jugendleitercard 12 €

  10. Antrag spätestens 6 Wochen nach Ende der Fahrt stellen • Antrag mit Ausschreibung / Elternbrief, Kurzbeschreibung mit Inhalt und Ablauf

  11. Landkreis - Rabatt • Jugendliche aus dem Landkreis München bekommen 10 % Rabatt auf den Übernachtungspreis in den KJR-Einrichtungen Burg Schwaneck und Ferien- und Bildungszentrum Siegsdorf. • mindestens eine Übernachtung • 7 Teilnehmer und 1 Betreuer • kein Antrag

  12. Auslagenersatz für Jugendleiter • Ehrenamtliche Jugendleiter können jedes Jahr einen Zuschuss von bis zu 125 Euro als Auslagenersatz beantragen • seit Beginn des laufenden Jahres tätig • mindestens 16 Jahre alt • Jugendleiterlehrgang (= Jugendwartlehrgang)

  13. Antrag über KJFW Thomas Wurzer einreichen

  14. Ansprechpartner • Kreisjugendring München - LandFrau Susanne Schepp, Rufnummer 089 - 744 140 –22 s.schepp@kjr-muenchen-land.de • KJFW Thomas Wurzer • FBL Franz Fischer

  15. weitere Infos • www.kjr-muenchen-land.de/zuschuesse/

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