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16 August 2012. Barta: Zivilrecht online . 879: "gegen ein gesetzliches Verbot ... verstt". Versto gegen ein ausdrckliches gesetzliches Verbot (=Wortlaut)zB 27 Abs 1 Z1 MRG: verbotene Ablsensog Umgehung von GesetzenVersto gegen Sinn und Zweck einer Norm, ohne Versto gegen deren Wortlau
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1. 22 August 2012 Barta: Zivilrecht online 879 ABGB: Unerlaubte Rechtsgeschfte Abs 1 : Generalklausel
Versto: "gegen ein gesetzliches Verbot" oder "gegen die guten Sitten
Abs 2 : Sondertatbestnde
1. Entgeltliche Ehemklerei (Rspr: nicht nur Adressenvermitteln)
1a. Entgeltliche Vermittlung medizinisch untersttzter Fortpflanzung (Art II FortpflanzungsmedG 1992)
2. Streitanteilsvereinbarung; sog "quota litis" (zB mit RA) ? USA
3. Veruerung einer erhofften Erbschaft bei Lebzeiten des Erblassers
4. Wucher: 3 Kriterien der "Ausbeutung (kummulativ):
Eigenschaften des "Wucherers": Bereicherungsvorsatz
Eigenschaften des "Bewucherten": "Leichtsinn, Zwangslage, Verstandesschwche, Unerfahrenheit... Gemtsaufregung" ...
"auffallendes Miverhltnis" von Leistung u Gegenleistung
Abs 3 : grob nachteilige AGB
? 6. Kapitel A
2. 22 August 2012 Barta: Zivilrecht online 879: "gegen ein gesetzliches Verbot ... verstt" Versto gegen ein ausdrckliches gesetzliches Verbot (=Wortlaut)
zB 27 Abs 1 Z1 MRG: verbotene Ablsen
sog Umgehung von Gesetzen
Versto gegen Sinn und Zweck einer Norm,ohne Versto gegen deren Wortlaut
Beispiele:
Umgehung der Genehmigungspflicht eines Liegenschaftserwerbs fr Auslnder (nach den Landesgrundverkehrsgesetzen oder dem Auslndergrunderwerb) mittels "Appartement-GesmbH"
Umgehung (zwingender Bestimmungen des Arbeitsrechts) mittels sog "Kettenarbeitsvertrge"
Untermiete ist in Wahrheit Hauptmiete: 2 Abs 3 MRG
3. 22 August 2012 Barta: Zivilrecht online 879 Abs 1: "... gegen die guten Sitten verstt" Die "guten Sitten": richterliche InteressenabwgungInbegriff jenes Rechts, das:
gesetzlich nicht ausformuliert ist,
sich aber aus der Beachtung rechtlich geschtzter grundlegender Werte und Interessen ergibt =Versto gegen "den Geist" der Rechtsordnung
Primr ein Rechtsbegriff, kein MoralbegriffOGH: "... wenn es dem Rechtsgefhl der Gemeinschaft aller billig und gerecht Denkenden widerspricht und somit grob rechtswidrig ist";
grobe Verletzung rechtlich geschtzter Interessen
grobes Miverhltnis zwischen den durch den Vertrag verletzten und den durch ihn gefrderten Interessen
4. 22 August 2012 Barta: Zivilrecht online Rechtsfolgen eines Verstoes gegen 879 absolute Nichtigkeit
jedermann kann sich auf Nichtigkeit berufen
kann zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden (!)
Rckforderung des Geleisteten nur innerhalb von 30 Jahren
relative Nichtigkeit: nur schutzwrdiger Teil kann sich auf sie berufen; Gestaltungsrecht
Teilnichtigkeit: unzulssiger Teil wird aus Vertrag herausgelst: Rest bleibt gltigzB Verste nach 6 KSchG, Ablseverbot nach MRG
Aufhebbarkeit / Anfechtbarkeit: Rechtsgeschft ist bis zur richterlichen Ungltigkeitserklrung gltig: zB Wucher oder Irrtum
5. 22 August 2012 Barta: Zivilrecht online Weitere Willensmngel: Umgehung Umgehungsgeschfte sind - da sie das Gesetz unterlaufen wollen - nichtig; hufig wird versucht, gesetzlichen Genehmigungspflichten - zB nach den (Auslnder)-GVGn - zu entkommenBeispiele: - Abschlu sog Kettenarbeitsvertrge;- Abschlu von 100-jhrigen MietVn durch Tir Wohnbaugesellschaften- die Umgehungs-Treuhand ("Strohmann")
Beachte: Die Irrlehre vom schwebend wirksamen Umgehungsgeschft ist pass !
Davon zu unterscheiden sind:Umwegsgeschfte; sie sind grundstzlich gltig;Hier verbietet der Gesetzgeber nur einen bestimmten Weg, nicht aber alle WegeBeispiel: Das Faustpfandprinzip verlangt zum Schutz anderer Glubiger die Erkennbarkeit der vorgenommenen Verpfndung nach auen ? Sicherungsbereignung nicht als Besitzkonstitut
6. 22 August 2012 Barta: Zivilrecht online Beispiele fr einen Versto gegen die guten Sitten Unerlaubte Eingriffe in die Privatsphre
zB Verpflichtung, nicht zu heiraten
Unerlaubte Entgeltverquickung: 879 Abs 2 Z 1 + 1a ABGB
Organspenden: 62 a Abs 4 KAG
Unerlaubtes im Wirtschaftskampf; zB Knebelung, Boykott, Ketten(arbeits)vertrge
7. 22 August 2012 Barta: Zivilrecht online (1) Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstt, ist nichtig. 879 Abs 1 ABGB
8. 22 August 2012 Barta: Zivilrecht online (2) Insbesondere sind folgende Vertrge nichtig:
1. wenn etwas fr die Unterhandlung eines Ehevertrages bedungen wird;
1a. wenn etwas fr die Vermittlung einer medizinisch untersttzten Fortpflanzung bedungen wird;
2. wenn ein Rechtsfreund eine ihm anvertraute Streitsache ganz oder teilweise an sich lst oder sich einen bestimmten Teil des Betrages versprechen lt, der der Partei zuerkannt wird;
3. wenn eine Erbschaft oder ein Vermchtnis, die man von einer dritten Person erhofft, noch bei Lebzeiten derselben veruert wird;
4. wenn jemand den Leichtsinn, der Zwangslage, Verstandesschwche, Unerfahrenheit oder Gemtsaufregung eines anderen dadurch ausbeutet, da er sich oder einem Dritten fr eine Leistung eine Gegenleistung versprechen oder gewhren lt, deren Vermgenswert zu dem Werte der Leistung in auffallendem Miverhltnisse steht. 879 Abs 2 ABGB
9. 22 August 2012 Barta: Zivilrecht online (3) Eine in Allgemeinen Geschftsbedingungen oder Vertragsformblttern enthaltene Vertragsbestimmung, die nicht eine der beiderseitigen Hauptleistungen festlegt, ist jedenfalls nichtig, wenn sie unter Bercksichtigung aller Umstnde des Falles einen Teil grblich benachteiligt. 879 Abs 3 ABGB