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Vorschriftendienst Baden-Württemberg VD-BW

Vorschriftendienst Baden-Württemberg VD-BW. Kurzanleitung. So kommen Sie zum VD-BW im LVN-AID: Klicken Sie das Explorer-Icon. ... dann hier klicken. ... auf „Vorschriften“. ... und hier auf „Vorschriftendienst Baden-Württemberg“. Kennung und Passwort sind Ihnen bekannt.

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Vorschriftendienst Baden-Württemberg VD-BW

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Presentation Transcript


  1. Vorschriftendienst Baden-WürttembergVD-BW Kurzanleitung

  2. So kommen Sie zum VD-BW im LVN-AID: Klicken Sie das Explorer-Icon ...

  3. ... dann hier klicken...

  4. ... auf „Vorschriften“ ...

  5. ... und hier auf „Vorschriftendienst Baden-Württemberg“.

  6. Kennung und Passwort sind Ihnen bekannt. Beachten Sie die Kleinschreibung.

  7. Hier finden Sie das Gesamtangebot!

  8. ... z.B. der Inhalt der Verkündungsblätter, sortiert nach Jahrgängen ...

  9. ... oder nach einzelnen Ausgaben ...

  10. ... und den einzelnen Bekanntmachungen.

  11. Der VD-BW hat eine integrierte Volltextsuche. Diese arbeitet sehr schnell. Sie können Ihre Informationen jetzt in kürzester Zeit direkt an Ihrem Arbeitsplatz erhalten. Aufwändiges Suchen, beispielsweise in der Bücherei, gehört der Vergangenheit an ...

  12. Wenn Sie nur über einen oder mehrere Suchbegriffe verfügen, so klicken Sie bitte hier auf Gesamtsuche.

  13. Geben Sie Ihren Begriff hier ein. Wählen Sie unter einem oder mehreren Datenbeständen. Starten Sie die Suche hier.

  14. Sie erhalten dann eine Auflistung sämtlicher Einträge, in denen Ihr Begriff vorkommt. Nach Auswahl können Sie den von Ihnen gewünschten Eintrag dann weiter verwenden.

  15. Wenn Sie das kleine gelbe Symbol anklicken erhalten Sie den gewünschten Text in Vollbildansicht

  16. Und hier ist das Gesetz in Vollbildansicht zu sehen!

  17. Wenn Sie Ihre Fundstelle bereits kennen, wählen Sie die Option „Aufschlagen“. Geben Sie den Jahrgang, Seite und die Publikation ein... ... starten Sie hier Aufschlagen.

  18. Das Landes- und Bundesrecht finden Sie hier. Die alphabetische u. systematische Sammlung wird laufend erweitert.

  19. Hier ist hinterlegt, wann die Vorschrift das letzte Mal geändert wurde und die Quellenangabe der Veröffentlichung Im Verordnungstext ist noch zusätzlich auf zitierte Vorschriften verlinkt An dieser Stelle können Sie direkt zu jedem § der Vorschrift springen

  20. Link auf ...

  21. ... die zitierte Vorschrift

  22. Am Ende jedes § finden Sie eine Liste mit Vorschriften, in denen dieser § erwähnt wird. Das ist die sogenannte „Passivzitierung“

  23. Sie haben die Möglichkeit an jeder Stelle mit diesem Button eine Notiz zu hinterlegen, die nur mit Ihrer Zugangskennung eingesehen werden kann

  24. Hier können Sie vermerken, was für die weitere Arbeit für Sie hilfreich ist! In der Rubrik „Hilfe“ erhalten Sie Tipps wie eine eigene Verlinkung möglich ist.

  25. VENSA- ist die Verwaltungsrechtliche Entscheidungssammlung und enthält Rechtsprechung aus mehr als 20 Jahren Hier steht Ihnen auch eine Suchmaske zur Verfügung

  26. Für Experten steht hier eine sehr umfangreiche Suchmaske zur Verfügung

  27. Auch hier erhalten Sie wieder eine Auflistung der gefundenen Einträge Hier ist der gesamte Urteilstext hinterlegt

  28. Das Urteil im Volltext!

  29. Ein aktuelles Gültigkeitsverzeichnis finden Sie hier.

  30. Dieses wird ständig auf den neuesten Stand gebracht und ist somit aktueller, als die gebundene Fassung, die ein Mal im Jahr erscheint.

  31. Der Link führt zur Veröffentlichung im Verkündungsdienst ... Das Gültigkeitsverzeichnis ist an dieser Stelle mit dem Rechtsdienst verknüpft

  32. Die Fundstelle im Verkündungsdienst

  33. Und die Fundstelle im Gültigkeitsverzeichnis

  34. Noch ein paar Tipps für die Handhabung... Wenn Sie ein Dokument lesen wollen, klicken Sie auf das gelbe Kästchen, dann öffnet sich automatisch ein Leseprogramm mit dem Sie die Vorschrift bildschirmfüllend angezeigt bekommen. Die weitere Handhabung erfolgt mit diesem Leseprogramm.

  35. Neuere Dokumente (.pdf) können Sie auch ganz oder teilweise nach Word kopieren. Ältere Dokumente (.cpc) können Sie nur ausdrucken (s.u.).

  36. Zuerst stellen wir Ihnen den Acrobat Reader (.pdf) vor. • Wesentliche Funktionen sind: • Speichern • Drucken • suchen nach einem Begriff innerhalb des Dokuments • Ansicht größer/kleiner • Texte nach Word übernehmen • Seitenansicht

  37. Sie können das Dokument speichern oder beispielsweise als Anlage zu einem anderen Schreiben weiterversenden

  38. Sie können das Dokument ausdrucken.

  39. Bestätigen Sie anschließend mit OK.

  40. Innerhalb eines Dokuments können Sie nach einem bestimmten Begriff suchen.

  41. Dieser wird Ihnen - sofern vorhanden - dunkel unterlegt angezeigt.

  42. Vergrößern oder Verkleinern können Sie wahlweise mit der Lupe.

  43. Ist eine einzelne Bekanntmachung mehrere Seiten lang, so blättern Sie innerhalb des Textes durch Mausklick auf die einzelnen Seiten weiter.

  44. Mit Text- bzw. Spaltenauswahl können Sie Texte kopieren und in ein Word-Dokument übernehmen.

  45. Das zweite Leseprogramm für ältere Dokumente ist CPC Lite (.cpc). • Wesentliche Funktion ist: • Drucken • Im übrigen können Sie mit diesem Programm nur noch die Seite • des Dokuments speichern. • Eine Volltextsuche im Dokument oder das Kopieren von Text ist nicht • möglich, da es sich um ein Faksimile handelt.

  46. Wenn Sie fündig geworden sind und den VD-BW nicht mehr benötigen: Bitte vergessen Sie nicht, sich abzumelden! Dann können auch die Kolleg/innen damit arbeiten.

  47. So - dies war ein kleiner Crash-Kurs in Sachen VD-BW - der mit freundlicher Hilfe des Innenministeriums B-W erstellt wurde! Aber letztendlich gilt auch hier: nur Übung macht den Meister. Haben Sie noch Fragen? Dann nutzen Sie einfach den Button „Kontakt“, den Sie an in der linken Leiste vorfinden. Haben Sie Kritik oder Lob, Anregungen oder Wünsche zum VD-BW-Lernprogramm? Dann nutzen Sie ebenfalls den Kontakt-Button

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