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Umlegung Geschäftsstelle Kreis Borken. neues Bauland wird geschaffen. Überblick. Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? Wer führt Umlegungsverfahren durch? Wer ist an der Umlegung beteiligt ? Grundsätze der Umlegung Bewertung der Grundstücke Welche Vorteile bietet die Umlegung?
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UmlegungGeschäftsstelle Kreis Borken neues Bauland wird geschaffen
Überblick • Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? • Wer führt Umlegungsverfahren durch? • Wer ist an der Umlegung beteiligt? • Grundsätze der Umlegung • Bewertung der Grundstücke • Welche Vorteile bietet die Umlegung? • Verfahrensablauf
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? • Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? • Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung • die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? • Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung • die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan)
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? • Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung • die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan) • Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich
Was ist Umlegung und wozu gibt es sie? • Aktueller Zustand: überwiegend landwirtschaftliche Nutzung • die Gemeinde plant Bauland (Bebauungsplan) • Bebauung ist wegen der Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll möglich • Abhilfe schafft eine Bodenordnung durch Umlegung
Umlegung bedeutet ... • ... alte Grenzen aufzuheben
Umlegung bedeutet ... • ... alte Grenzen aufzuheben
Umlegung bedeutet ... • ... alte Grenzen aufzuheben • ... und neue Grenzen sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet)
Umlegung bedeutet ... • ... alte Grenzen aufzuheben • ... und neue Grenzen sinnvoll nach dem Bebauungsplan zu bilden (nach Lage, Form, Größe für bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet)
Wer führt die Umlegung durch? Gemeinde Raesfeld
Wer führt die Umlegung durch? ... oder die Gemeinde Heek ...
Wer führt die Umlegung durch? ... oder die Stadt Ahaus.
Wer führt die Umlegung durch? Der Umlegungsausschuss: • Der Rat ordnet die Umlegung an. • Der Rat wählt den Umlegungsausschuss. • ist weisungsunabhängig und entscheidungsbefugt • besteht aus fünf Mitgliedern (3 Sachverständige und 2 Ratsmitglieder) • die Geschäftsstelle ist beim Kreis Borken eingerichtet
Wer führt die Umlegung durch? Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses beim Kreis Borken Ansprechpartner für alle Beteiligten Vorbereitung der Entscheidungen Erörterungsgespräche mit den Beteiligten Führung der Verwaltungsgeschäfte
Wer ist beteiligt? Grundstücks- eigentümer Rechtsinhaber nach Grundbuch, z.B. Bank mit Grund- schuld, Person mit Wohnrecht Gemeinde, Bedarfs- und Erschließungsträger Rechtsinhaber außerhalb des Grundbuchs z.B. Pächter, Mieter
Grundsätze der Umlegung • Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland • Grundflächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen (Straßen, Ausgleichsflächen...) werden von allen Eigentümern zu gleichen Anteilen aufgebracht • Landzuteilung erfolgt im Verhältnis der Werte wie vor der Umlegung (z.B. Eigentümer hat vor Umlegung 8% des Wertes des Gesamtgebietes, nach Umlegung erhält er 8% des gesamten Baulandwertes) • Zuteilung erfolgt möglichst in gleicher Lage
z.B. 30,00 EUR/m² 60.000 EUR z.B. 2.000 m² X = Grundsätze der Umlegung - Mindestens wertgleiche Zuteilung von Bauland - • Der Bodenwert vor Umlegung wird ermittelt und beschlossen z.B. 30,00 EUR/m² • Der Wert der einzelnen Einwurfsgrundstücke wird ermittelt (Einwurfswert) • Mindestens in dieser Höhe erhält der oder die Beteilige Baugrundstücke
Grundsätze der Umlegung - Straßen, öffentliche Grünflächen usw. werden zu gleichen Teilen aufgebracht - • vom Gesamtgebiet (Umlegungsmasse) werden die geplanten Straßen, Ausgleichsflächen... abgezogen und der Gemeinde zugeteilt • die verbleibende Fläche - das Bauland – erhaltendie Beteiligten (Verteilungsmasse) • die Verteilungsmasse wird nach dem Verhältnis der Einwurfswerte vor der Umlegung verteilt
Beispiel = 30 EUR/m² x 100.000 m² 3.000.000 EUR + 5% 45 EUR/m² x 70.000 m² = 3.150.000 EUR = 30 EUR/m² x 2.000 m² 60.000 EUR + 5% 45 EUR/m² x ??? m² = 63.000 EUR Grundsätze der Umlegung - Verhältnis der Grundstückswerte vor der Umlegung - • Berechnung des Gesamtwertes der Flächen vor der Umlegung • Berechnung des Baulandwertes nach der Umlegung(Wertsteigerung!) • Wert eines Einwurfsgrundstücks (Einwurfswert) • Anspruch auf Zuteilung (Sollanspruch)
Beispiel 45,00 EUR/m² 1.375 m² X = 61.875 EUR Grundsätze der Umlegung - Zusammenfassung der finanziellen Grundsätze - • Anspruch auf mindestens wertgleiche Zuteilung 60.000 EUR • Anspruch auf weitere Zuteilungbis maximal zum Sollanspruch 63.000 EUR • Wert der zugeteilten Flächen = Zuteilungswert • Die Differenz zwischen Einwurfswert und Zuteilungswert erhalten oder zahlen Sie, im Bsp.: Zahlung von 1.875 EUR
Beispiel = 2.000 m² x 30 EUR/m² 60.000 EUR 60.000 EUR : 45 EUR/m² = 1.333 m² = 60.000 EUR x 1,05 63.000 EUR = 63.000 EUR : 45 EUR/m² 1.400 m² 1.375 m² x 45 EUR/m² = 61.875 EUR = 61.875 EUR – 60.000 EUR 1. 875 EUR Grundsätze der Umlegung - Beispielberechnung - • Einwurfswert: • wertgleicher Anspruch: • Sollanspruch: • tatsächliche Zuteilung: 1.375 m² • Zuteilungswert: • Ausgleichsleistung:
Wie kommt die Bewertung zustande? Beschluss des Umlegungsausschusses Zuteilungswerte für fertiges Bauland Einwurfswerte für Rohbauland abgeleitet aus vergleichbaren Bodenrichtwerten / Vergleichspreisen für Bauland, z.B. 45 EUR abgeleitet durch Abzug der geldlichen Vorteile, die die Umlegung bringt / aus Ver-gleichspreisen, z.B. 30 EUR
Wie kommt die Bewertung zustande? • Einwurfswert für Rohbauland = Baulandpreis minus geldliche Vorteile, die die Umlegung bringt (Umlegungsvorteil): • Straßenlandvorteil • Ausgleichsflächenvorteil • eingesparte Kosten (Grundbuch, Vermessung, Notar) • Abzinsung wegen zeitlicher Verkürzung und früherer Aufschließung
Welche Vorteile bietet die Umlegung? • Bildung von nach Lage, Form und Größe bebaubaren Grundstücken • Gleichbehandlung aller Beteiligten • frühzeitige Bebauungsmöglichkeit • Umlegungsstelle = „neutrale“ Stelle, da sie nicht an Weisungen der Gemeinde gebunden ist • keine Enteignung sondern Tauschverfahren • wenig Aufwand für Eigentümer, da komplette Abwicklung durch Geschäftsstelle (Anträge, Grundbucheintragungen, ...)
Planung Anordnung (Rat) Umlegungsbeschluss durchUmlegungsausschuss Sperre U-Vermerk Bestandskarte undBestandsverzeichnis AufstellungB-Plan Beschluss Verteilungs-maßstab und Werte Durchführung Erörterungsgespräche kann § 76-Regelung muss B-Planrechtskräftig kann Vorzeitige Besitzeinweis. Vermessung und Ausarbeitung Aufstellung desUmlegungsplans Abschluss Eintritt Unanfechtbarkeit, gleichbedeutend mit Inkrafttreten Vollziehung des Umlegungsplans Berichtigung der öffentlichen Bücher Umsetzung Erschließung Baubeginn Verfahrensablauf U-Ausschuss und Geschäftsstelle Gemeinde Anhörung der Eigentümer Einleitung
Einleitung Planungsabsichten Umlegungsanordnung (Rat) Anhörung der Eigentümer Umlegungsbeschluss (Umlegungsausschuss UA) ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt oder in der Tageszeitung Verfügungs- und Veränderungssperre Eintrag desUmlegungsvermerks in Grundbuch und Kataster Bestandskarte und Bestands- Verzeichnis erstellen öffentliche Auslegung im Rathaus, zuvor öffentliche Bekanntmachung über Ort und Dauer der Auslegung Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan
Durchführung Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Beschluss des UA über Verteilungsmaßstab und Festsetzung der Einwurfs- und Zuteilungswerte Erörterungsgespräche mit allen Beteiligten Freiwillige Vorwegregelung gem. § 76 BauGB für einzelne Grundstücke kann Bebauungsplan rechtsverbindlich muss kann Vorzeitige Besitzeinweisung der Stadt/Gemeinde in die Verkehrs- und Grünflächen Vermessung des Umlegungsgebietes und Ausarbeitung der Vermessungssachen durch den Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster des Kreises Borken
Abschluss Vermessung und Ausarbeitung Aufstellung des Umlegungsplans (Beschluss des UA) Einsichtnahme ist möglich Zustellung an alle Beteiligten ortsübl. Bekanntmachung des Beschlusses Eintritt der Unanfechtbarkeit Ortsübliche Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit bedeutet Inkrafttreten
Umsetzung Inkrafttreten • Vollziehung des Umlegungsplans • - Verschaffung der Besitz- und Nutzungsrechte • Finanzielle Abwicklung durch Stadt/Gemeinde Berichtigung der öffentl. Bücher Grundbuch und Liegenschaftskataster Erschließung des Baugebietes durch Stadt/Gemeinde (sofern nicht vorzeitig erfolgt) Baubeginn
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ansprechpartner Geschäftsstelle beim Kreis BorkenFachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster Burloer Straße 8246325 Borken Fax:02861/821143 GeschäftsführerJochen HansensTel. 02861/822443Zimmer 2443 (Etage 4B)E-Mail: j.hansens@kreis-borken.de Stadt Ahaus, Stadt Gescher, Gemeinde Heek undGemeinde RaesfeldGeorg FeldmannTel. 02861/822437Zimmer 2437 (Etage 4B)E-Mail: g.feldmann@kreis-borken.de