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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die 5. Prüfungskomponente im Abitur in der Form der Präsentationsprüfung mit schriftlichem Anteil und die besondere Lernleistung. im Auftrag erstellt von Uwe Schramm (Oberstufenkoordinator) Freiherr-vom-Stein Gymnasium.

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

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Presentation Transcript


  1. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Die 5. Prüfungskomponente im Abitur in der Form der Präsentationsprüfung mit schriftlichem Anteil und die besondere Lernleistung im Auftrag erstellt von Uwe Schramm (Oberstufenkoordinator) Freiherr-vom-Stein Gymnasium

  2. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft • Vorbereitung auf den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen für die Präsentationsprüfung im Abitur 2013 Ziel dieser Veranstaltung

  3. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft • Inhalte • Rechtliche Grundlagen • Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung

  4. Rechtliche Grundlagen §44 Abs. 1 VO-GO: Die fünfte Prüfungskomponente besteht entweder aus einer Präsentationsprüfung oder aus einer besonderen Lernleistung. In beiden Formen muss das Thema mindestens einem in der gymnasialen Oberstufe unterrichteten Fach (Referenzfach) zuzuordnen sein und der fachübergreifende Aspekt berücksichtigt werden. Die Präsentationsprüfung umfasst eine schriftliche Ausarbeitung, eine Präsentation und ein sich anschließendes Prüfungsgespräch. Die besondere Lernleistung besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem Prüfungsgespräch. Beide Formen der fünften Prüfungskomponente können als Einzel- oder Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen durchgeführt werden. Bei Gruppenprüfungen ist durch die Art der Aufgabenstellung dafür Sorge zu tragen, dass die individuelle Leistung eindeutig erkennbar ist. §44 Abs. 4 VO-GO: Bei der Präsentationsprüfung besteht die schriftliche Ausarbeitung aus einer kurzen Darstellung der Planung, des Entwicklungsprozesses und der angestrebten Ergebnisse der vorgesehenen Präsentation. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

  5. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Rechtliche Grundlagen AV Prüfungen Nr. 22 Abs. 1 Die schriftliche Ausarbeitung soll ca. 5 maschinenschriftliche Seiten umfassen und die Motive für die Wahl des Themas der Präsentation sowie die planerischen Überlegungen zum Arbeitsprozess und den Entwicklungs- und Arbeitsprozess einschließlich der angestrebten Ergebnisse darstellen. Darüber hinaus sollen auch fachliche und/oder methodische Überlegungen und Zusammenhänge zum Ausdruck kommen, die in der Präsentation selbst nicht ausdrücklich oder nur am Rande thematisiert werden. AV Prüfungen Nr. 22 Abs. 4 Satz 1 Grundlagen der Gesamtbeurteilung von Präsentationsprüfungen sind die begründete Bewertung der schriftlichen Ausarbeitung durch die betreuende Lehrkraft (eine Zweitbegutachtung findet nicht statt), die dem Fachausschuss rechtzeitig vor Beginn der Prüfung zur Verfügung gestellt wird, sowie die in der Präsentation und dem anschließenden Prüfungsgespräch erzielten Bewertungen.

  6. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung Deckblatt Darstellung des Arbeitsprozesses (ggf. der Gruppe) Quellenverzeichnis Tabelle zum Verlauf der Vorbereitung auf die Präsentation Individuelle Reflexion (ggf. von jedem Mitglied der Gruppe)

  7. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung • Deckblatt • Themen-/Problemstellung, formale Angaben (Namen, Bezugsfach etc.) • Darstellung des Arbeitsprozesses (ggf. der Gruppe) • kurze Darstellung zum Prozess der Themenfindung • Abgrenzung, Begründung der Themenwahl im Hinblick auf das Referenz- und Bezugsfach • ggf. kurze Darstellung zum Prozess der Gruppenfindung • fachlicher Hintergrund (falls nicht selbst Thema der Präsentation), ggf. Einordnung des Themas in einen übergeordneten inhaltlich-fachwissenschaftlichen Zusammenhang • ggf. Begründung der Medienwahl • ggf. Begründung der Methodenwahl

  8. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung • Quellenverzeichnis • verwendete Literatur und Materialien (Bücher, Aufsätze, Internetseiten, sonstige Materialien), bei Gruppenprüfungen ggf. aufgeteilt in Quellenverzeichnis für die von der ganzen Gruppe verwendeten Quellen, Quellenverzeichnisse der Gruppenmitglieder mit Kurzkommentaren zur Nutzung, Einordnung bzw. Bewertung der Quellen

  9. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung Tabelle zum Verlauf der Vorbereitung auf die Präsentation (einschließlich der nach der Abgabe bis zum Präsentationstermin ggf. noch ausstehenden Schritte)

  10. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Möglicher Aufbau des schriftlichen Anteils bei der Präsentationsprüfung Individuelle Reflexion (ggf. von jedem Mitglied der Gruppe) Reflexion des individuellen Arbeitsprozesses: individueller Umgang mit der Themen- und Fragestellung; Tragfähigkeit der planerischen Schritte, hervorhebenswerte eigene Erfolge bei der Erkenntnisgewinnung, ggf. unter Berücksichtigung besonders ertragreicher Quellen, eigene Lernprozesse bezogen auf Arbeitsweisen und Arbeitsinhalte sowie die eigene Zukunftsplanung, evtl. Stolpersteine und deren Bewältigung. Formale Anforderungen: Es sind ca. fünf Seiten maschinenschriftlich (Schriftgröße 12 pt, 1,5-zeilig) abzugeben, bei denen bei Gruppenarbeiten auch die individuellen Leistungen erkennbar sein müssen. Dazu sollte das Papier gemeinsame Anteile sowie von jedem Mitglied eine individuelle Reflexion enthalten.

  11. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Überblick zur fünften Prüfungskomponente

  12. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Anlage Erläuterungen zur Besonderen Lernleistung zurück

  13. TERMINE • Präsentationsprüfung November 2014 (Referenzfach/Bezugsfach, Thema, betreuender FL, Genehmigung durch FBL) Abgabe des schriftlichen Anteils: März 2015 Besondere Lernleistung Anmeldung: 05. Mai 2014 (Referenzfach/Bezugsfach, Thema, betreuender FL) Genehmigung durch FBL bis 01.Juni 2014 Abgabe( Original/Kopie): 02.Dezember 2014

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