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Ziele der Veranstaltung:

Ziele der Veranstaltung:. Überblick über die Charakteristika der International Accounting Standards Vergleich der Regelungen nach IAS mit denen nach HGB Erarbeitung von Beispielen Fallstudien. Internationale Rechnungslegungsstandards.

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Presentation Transcript


  1. Ziele der Veranstaltung: • Überblick über die Charakteristika der International Accounting Standards • Vergleich der Regelungen nach IAS mit denen nach HGB • Erarbeitung von Beispielen • Fallstudien

  2. Internationale Rechnungslegungsstandards • Zwei Arten von Vorschriften sind zwingend zu berücksichtigen: • IAS (IFRS) International Accounting Standards • SIC-Interpretationen Standing Interpretations Committee-Int. (IFRIC) • Beide Arten von Standards werden vom IASB (International Accounting Standards Board) herausgegeben (früher International Accounting Standards Committee) • gegründet 1973 • Sitz in London • Gründungsmitglieder: USA, Kanada, Australien, Großbritannien, Niederlande, Mexiko, Deutschland, Frankreich, Japan • Derzeit über 140 Mitglieder

  3. Organisation des IASB • Das Boardals wichtigstes Organ besteht aus 14 Mitgliedern; es beschließt Entwürfe, Standards und Interpretationen • Steering Committees unterstützen die Arbeit des Boards insb hinsichtlich der Erarbeitung von neuen Standards • International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) erarbeitet Interpretationen soweit sich bei der Anwendung der IAS Zweifelsfragen ergeben. Es besteht aus 12 Mitgliedern. Die IFRICs werden vom Board beschlossen. • Trustees (19 Personen) haben in erster Linie eine Aufsichtsfunktion. Sie berufen die Mitglieder des Boards, des SIC und des IAS-Advisory Council • IAS-Advisory Council berät Board und Trustees (30 Mitglieder)

  4. IAS • Die Entwicklung eines IAS erfolgt in mehreren Stufen: • Draft Point Outline - Point Outline - Draft Statement of Principles-Statement of Principles - Exposure Draft - IAS • In jeder Stufe erfolgt ein Diskussionsprozess • DSOP und EDs werden veröffentlicht- Fachwelt wird damit einbezogen • Derzeit gibt es 41 IAS, die nach dem Zeitpunkt ihrer Verabschiedung durchnummeriert sind • Nicht alle IAS sind gegenwärtig noch in Kraft (aufgehoben wurden zB IAS 3: Consolidated Financial Statements ) • Zusätzlich existiert ein Framework

  5. SIC - Interpretationen • Die SIC - Interpretationen behandeln Auslegungsfragen zu einzelnen Regelungen in den IAS • es werden Fragen thematisiert, hinsichtlich derer große Unsicherheit besteht, die in der Praxis sehr unterschiedlich ausgelegt wurden oder werden und die von allgemeinem Interesse sind • Das SIC (IFRIC) wurde erst 1997 gegründet • Seitdem wurden bereits 33 SIC - Interpretationen erlassen !!! Ein IAS Abschluss muss in Einklang mit sämtlichen IAS, und mit allen SIC - Interpretationen stehen!!!

  6. Das Framework • Bildet Rahmenkonzept • Grundlage für weitere IAS • Stütze zur Lösung von in den IAS nicht explizit angesprochenen Fragen • subsidiäre Stellung (konkrete Regelungen in einem IAS gehen vor) • Struktur des Framework: Zwecke der Rechnungslegung Prämissen und Prinzipien Positionen des Abschlusses Bewertungsgrundlagen Kapitalerhaltungskonzepte

  7. Prämissen und Prinzipien im Framework • Im Framework werden die folgenden Prinzipien genannt: • Periodenabgrenzung • Unternehmensfortführung • Verständlichkeit • Entscheidungsrelevanz (Wesentlichkeit) • Zuverlässigkeit (substance over form, Objektivität, Vorsicht, Vollständigkeit) • Vergleichbarkeit (Stetigkeit)

  8. Framework ??? Bsp. 1 • Was ist im einzelnen unter den im Framework genannten Prinzipien zu verstehen? • Welche davon gehören zu den GoB bzw. spielen im HGB eine Rolle? • Wie ist die Wertigkeit der Prinzipien für die IAS und im HGB zu beurteilen?

  9. Bilanzierungsfähigkeit • Es muss sich bei dem Posten um einen Vermögensgegenstand, einen Schuldposten, um Eigenkapital, Ertrag oder Aufwand (Abschlussposten ) handeln • Ein Nutzenfluss muss wahrscheinlich sein • Der Wert des Postens (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) muss zuverlässig ermittelbar sein • grundsätzlich keine Unterscheidung zwischen Vermögensgegenständen und Schulden bzgl der Ansatzkriterien • Besteht Bilanzierungsfähigkeit, besteht gleichzeitig Bilanzierungspflicht

  10. Wertmaßstäbe • Die IAS legen eine Reihe von Wertmaßstäben fest, die im HGB nur teilweise und/oder mit unterschiedlicher Definition existieren • Anschaffungskosten • Herstellungskosten • beizulegender Zeitwert (fair value- kommt insb. bei Bewertung von Finanzinstrumenten zur Anwendung • erzielbarer Betrag (recoverable amount), Nutzungswert (value in use), Nettoveräußerungswert (net realisable value) insb. bei impairment von Bedeutung • Barwert (present value) insb. bei Positionen, die abzuzinsen sind

  11. Anschaffungskosten • Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten - Anschaffungspreisminderungen + Abbruchkosten oder Wiederherstellungskosten + ( Fremdkapitalkosten) Anschaffungskosten • Wiederherstellungskosten und Abbruchkosten sind bei den Anschaffungskosten zu berücksichtigen, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens besteht. • Ein Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalkosten besteht, wenn es einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt, den Gegenstand in verkaufs- oder gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen.

  12. Herstellungskosten • Materialeinzelkosten +Materialgemeinkosten +Fertigungseinzelkosten +Fertigungsgemeinkosten +Sondereinzelkosten und Sondergemeinkosten der Fertigung +Fertigungsbezogene Verwaltungskosten +anteilige Aufwendungen für soziale Einrichtungen und freiwillige Sozialleistungen +anteilige Entwicklungs-, Konstruktionskosten +(herstellungsbezogene Zinsaufwendungen) Herstellungskosten

  13. Anschaffungskosten ??? Bsp. 2 • Ein Unternehmen erwirbt eine Fertigungsanlage um 50.000.000 EUR, wobei wegen prompter Zahlung 2% Skonto gewährt werden. Um die Anlage aufstellen zu können, ist es notwendig, einen Betonsockel in der Fabrikshalle zu errichten. Dafür fallen Kosten von EUR 100.000 an. Im Anschluss daran sind umfangreiche Testläufe notwendig, bevor die Anlage den Betrieb aufnehmen kann. Mit dem Beginn der Produktion wird deshalb erst in 18 Monaten gerechnet. Die Finanzierungskosten, die durch den Erwerb bis zur Inbetriebnahme entstehen, werden auf 4.500.000 geschätzt. Am Ende der Nutzungsdauer ist das Unternehmen verpflichtet, die Anlage recyceln zu lassen. Der Barwert der geschätzten Kosten für diesen Prozess beträgt 30.000 EUR. • Frage: Wie hoch sind die Anschaffungskosten für die Anlage (Höchst- und Mindestansatz) nach IAS und nach HGB?

  14. Herstellungskosten ??? Bsp. 3 • Die XY- GmbH erstellte in den ersten 8 Monaten dieses Geschäftsjahres eine neue Fabrikshalle. Dafür sind folgende Kosten angefallen: Materialeinzelkosten 1.000.000 Materialgemeinkosten 500.000 Fertigungseinzelkosten 900.000 Fertigungsgemeinkosten 1.000.000 Konstruktionskosten 200.000 Finanzierungskosten 120.000 • Die Fertigungsgemeinkosten sind wegen derzeitiger Unterbeschäftigung überhöht, bei durchschnittlicher Beschäftigung wären nur 700.000 zurechenbar. Frage: Wie hoch sind die anzusetzenden Herstellungskosten nach IAS und HGB (Höchstansatz und Mindestansatz)?

  15. Aktivierung Fremdkapitalzinsen ???Bsp. 4 Ein Unternehmen errichtete eine Fertigungsanlage auf einem betriebseigenen Grundstück (ges. Kosten 30.000, ND 20 Jahre) Bereits vom 21.-28. Februar 2001 stellte ein Sachverständiger die Eignung des Grundstücks für das geplante Bauvorhaben fest (Kosten 1.000). Am 1. März 2001 wurde mit dem Bau begonnen. Der Auftrag wurde an die Firma Ziegel vergeben. Die Arbeiten waren am 30.11.2001 abgeschlossen. Die Inbetriebnahme erfolgte am 1. Jänner 2002. Für die Finanzierung des Bauvorhabens nahm das Unternehmen einen zusätzlichen Kredit bei der Hausbank iHv 20.000 auf. Der Zinssatz beträgt 7%. Das Unternehmen stellt im Jahr 2003 auf IAS um und will vom Wahlrecht der Aktivierung der Fremdkapitalzinsen Gebrauch machen.

  16. Aktivierung Fremdkapitalzinsen ???Bsp. 4 • An die Ziegel AG wurden folgende Zahlungen geleistet:

  17. Aktivierung Fremdkapitalzinsen ???Bsp. 4 Nach der Neukreditaufnahme weist das Unternehmen folgende Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus:

  18. Aktivierung Fremdkapitalzinsen ???Bsp. 4 Aufgabenstellung: • Ermitteln Sie die aktivierungsfähigen Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23! • Stellen Sie die erforderlichen Nachbuchungen für die IAS – Eröffnungsbilanz am 1. Jänner 2003 sowie jene im Laufe des Jahres dar!

  19. Bestandteile des IAS Abschlusses • Ein vollständiger IAS Abschluss besteht nach IAS 1 „ Presentation of Financial Statements“ aus fünf Bestandteilen: • Bilanz • Gewinn- und Verlustrechnung • Eigenkapitalveränderungsrechnung • Kapitalflussrechnung • Anhang • IAS 1 gibt keine strikten Gliederungsschemata für die fünf Komponenten vor • Statt dessen existiert eine „formale Stetigkeit“ aufgrund derer die Art der Darstellung von einer auf die nächste Periode beibehalten werden muss

  20. Eigenkapitalveränderungsrechnung ??? Bsp. 5 • Ein Unternehmen stellt einen Jahresabschluss nach IAS auf. Folgende Geschäftsfälle sind für die Erstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu berücksichtigen: • Kapitalerhöhung im Umfang von 20.000; das Grundkapital wird um 10.000 erhöht • Periodenergebnis 12.000, Ausschüttung von 3.000 an Dividende • Neubewertung des AV erhöht die Neubewertungsrücklage um 5.000 • Sinkende Kurse führen zu einer Auflösung der NBRL bei Finanzinstrumenten im Ausmaß von 2.000 • Stand 1.1.2002: GK KRL GRL NBRL Gesamt 50.000 10.000 8.000 2.500 70.500

  21. Kapitalflussrechnung • Verpflichtender Bestandteil des IAS Abschlusses • Ermittelt wird die Veränderung der liquiden Mittel in einer Periode • Der Fonds „liquide Mittel“ (cash and cash equivalents) umfasst bare Zahlungsmittel, Sichteinlagen sowie Zahlungsmitteläquivalente • Gliederung hat im Aktivitätsformat zu erfolgen: • Cash flows aus der laufenden Geschäftstätigkeit • Cash flows aus der Investitionstätigkeit • Cash flows aus der Finanzierungstätigkeit • Das Cash flow Statement kann wahlweise nach der direkten und der indirekten Methode erstellt werden

  22. Sachanlagevermögen (IAS 16, 36) • Bilanzierungsfähigkeit richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen: • Nutzenfluss muss wahrscheinlich sein, • Wert des Postens muss zuverlässig ermittelbar sein • Bilanzielle Greifbarkeit muss gegeben sein • Erstbewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten • Folgebewertung zwei zulässige Methoden: • fortgeschriebene Anschaffungs- oder Herstellungskosten, strenges Niederstwertprinzip und Wertaufholungsgebot (Benchmark) • Neubewertung

  23. PlanmäßigeAbschreibung (IAS 16) • Abschreibungsbetrag: Anschaffungs- oder Herstellungskosten - Restwert • Nutzungsdauer bestimmt sich nach der voraussichtlichen Nutzung, • nicht wirtschaftliche oder technische Nutzungsdauer • Bei unterjähriger Anschaffung eines Vermögensgegenstandes, ist auch für die Abschreibung im ersten Jahr die Nutzung relevant (pro rata temporis) • Halbjahresabschreibung bei Anschaffung in der zweiten Jahreshälfte oder Ganzjahresabschreibung bei Anschaffung in der ersten Jahreshälfte wie nach HGB sind nicht vorgesehen

  24. Außerplanmäßige Abschreibung (IAS 36) • Am Ende des Wirtschaftsjahres ist zu prüfen, ob Indikatoren für einen außerplanmäßigen Abwertungsbedarf vorliegen • Ist dies der Fall, so ist der recoverable amount des betreffenden Vermögensgegenstandes zu ermitteln • Liegt der recoverable amount unter dem Buchwert, ist abzuwerten • In den Folgejahren ist weiterhin auf Indikatoren für einen Ab- oder Aufwertungsbedarf zu achten • Fallen die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weg, ist wieder zuzuschreiben

  25. Außerplanmäßige Abschreibung ??? Bsp. 6 1) Was können mögliche Indikatoren für einen außerplanmäßigen Abwertungsbedarf sein? 2) Was ist unter dem recoverable amount zu verstehen und wie wird er ermittelt? 3) Unter welchen Umständen ist nach HGB eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen? 4) Wann kommt es nach HGB zu einer Wertaufholung ?

  26. Außerplanmäßige Abschreibungen ??? Bsp. 7 • Ein Unternehmen verfügt über abnutzbares Anlagevermögen mit einem Anschaffungswert iHv 900.000 EUR. In der Branche sind bezüglich der Produktionsmittel deutliche technische Fortschritte zu verzeichnen gewesen. Daher besteht die Befürchtung eines Abwertungsbedarfs. Die kumulierten Abschreibungen bis 31.12.1999 betrugen 420.000 EUR. Der Nettoveräußerungspreis würde 400.000 EUR betragen, der Barwert der künftigen zurechenbaren Einzahlungsüberschüsse wird mit 430.000 beziffert. • Ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen? Wenn ja, in welcher Höhe? a) nach IAS b) nach HGB

  27. Immaterielles Anlagevermögen (nach IAS 38) • IAS regeln die Bilanzierung von immateriellem Anlagevermögen einheitlich • Bilanzansatzkriterien entsprechen weitgehend den allgemeinen Kriterien: künftiger wirtschaftlicher Nutzen Wert (Herstellungs- oder Anschaffungskosten) müssen zuverlässig ermittelt werden können Verfügungsmacht über den Gegenstand bilanzielle Greifbarkeit • Für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände bedeutet dies in der Regel, dass sie mit den Anschaffungskosten aktiviert werden • Für selbsterstellte Vermögensgegenstände sieht IAS 38 besondere Regelungen vor

  28. Immaterielles Anlagevermögen- selbsterstellt • Die bei der Erstellung des Vermögensgegenstandes entstehenden Kosten werden in Forschungs- und Entwicklungskosten unterteilt • Forschungskosten sind grundsätzlich nicht aktivierbar • Entwicklungskosten müssen aktiviert werden, wenn das Unternehmen folgende Nachweise erbringen kann: technische Machbarkeit und Absicht den Gegenstand fertig zu stellen, die Art wie der Vermögensgegenstand künftig wirtschaftlichen Nutzen bringt, Verfügbarkeit der Mittel zur Fertigstellung, Fähigkeit die Ausgaben zuverlässig zu messen • Entwicklungsausgaben sind ab dem Zeitpunkt zu aktivieren, ab dem die Kriterien als erfüllt angesehen werden können.

  29. Immaterielles Anlagevermögen ??? Bsp. 8 • Nennen Sie einige typische immaterielle Vermögensgegenstände! • Wie sind diese immateriellen Vermögensgegenstände nach HGB und IAS zu behandeln? • Wird der Bilanzansatz nach HGB eher unter oder über dem nach IAS liegen?

  30. Immaterielles Anlagevermögen-Folgebewertung • Zwei zulässige Methoden: • Fortgeschriebene Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Benchmark) • Neubewertung • Ist unter einer Bedingung zulässig: • Es muss ein aktiver Markt für den Vermögensgegenstand existieren • Abschreibung über die planmäßige Nutzungsdauer, entspricht Vorgehen bei Sachanlagevermögen • widerlegbare Vermutung: Nutzungsdauer  20 Jahre • Niederstwerttest ist in einigen Fällen jährlich vorgeschrieben

  31. Immaterielles Anlagevermögen ??? Bsp. 9 • Ein Unternehmen plant die Umstellung von HGB auf IAS. Im Jahr 2003 soll zum 1.1. erstmals eine Eröffnungsbilanz nach IAS erstellt werden. Das Unternehmen hat in der Vergangenheit folgende Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt und nach HGB erfasst: • Das Anlagenbuchhaltungssystem wurde in den Jahren 2000 bis 2002 neu gestaltet (Beginn 1.12. 2000, Fertigstellung 31.12.2002, nutzungsbereit ab Jänner 2003, ND 3 Jahre). Folgende Kosten sind angefallen: Zugekaufte Software (aktiviert) 100 Personalaufwand für Programmierer 200 Personalaufwand Projektmanagement (100 nach Vorprojektphase) 125 Externe Berater ( allg. organ. Verbesserungen in Anlagenbuchhalt.) 100 Einschulung der Mitarbeiter 20 545

  32. Immaterielles Anlagevermögen ??? Bsp. 9 • Die Gesellschaft hat eine neue Serie von Gartenmöbeln unter der Bezeichnung „ErgoMatic“ entwickelt (ND 4 Jahre). Dazu war es erforderlich, ein äußerst stabiles und wetterfestes Material zu finden. Im August 2002 wurde ErgoMatic als Patent und Markenzeichen eingetragen. Der Verkauf der ersten Möbel erfolgte im Februar 2003. Folgende Kosten sind im Entwicklungszeitraum angefallen: Erforschung und Test Materialien 100 Designstudien (externes Designerbüro) 200 Personalkosten für int. Designabt.(200 für Designstudien, Auswahl, 150 für Feinabstimmung des gewählten Designs) 350 Entwicklung der Produktionsformen 100 Kosten Rechtsabteilung (Patentanmeldung, Markteintragung) 50 Kosten für Patentanwalt 60 Gesamt 860

  33. Immaterielles Anlagevermögen ??? Bsp. 9 • Aufgabenstellung: • Ermitteln Sie die nach IAS aktivierungspflichtigen immateriellen Vermögensgegenstände und die zu erfassenden Abschreibungen! • Stellen Sie die erforderlichen Überleitungsbuchungen für die Eröffnungsbilanz dar!

  34. Neubewertung • Neben der Bewertung zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten kennen die IAS die Möglichkeit einer Neubewertung. • Eine Neubewertung kommt erst nach der erstmaligen Bilanzierung in Betracht • bei erstmaliger Bilanzierung stets Anschaffungs- oder Herstellungskosten • Vorgehensweise: Am Abschlussstichtag wird der fair value des Vermögensgegenstandes ermittelt. • Dieser kann über oder unter dem Buchwertansatz liegen.

  35. Neubewertung • Liegt der fair value über dem Buchwert, sind zwei Fälle zu unterscheiden: 1) es hat eine außerplanmäßige, erfolgswirksame Abschreibung stattgefunden, deren Grund inzwischen weggefallen ist, oder 2) der Wert des Vermögensgegenstandes ist inzwischen gestiegen und es sind stille Reserven entstanden ad 1) es ist erfolgswirksam auf den fortgeschriebenen Anschaffungswert zuzuschreiben, darüber hinaus Aufwertung erfolgsneutral ad 2) sind stille Reserven entstanden, so kann auf den fair value aufgewertet werden • Die Neubewertung erfolgt erfolgsneutral gegen Eigenkapital durch Bildung einer sog. Neubewertungsrücklage

  36. Neubewertung • Liegt der fair value unter dem Buchwert, sind ebenfalls zwei Fälle zu unterscheiden: 1) Der Wert des Vermögensgegenstandes ist gegenüber dem Buchwert (fortgeschriebene Anschaffungskosten) gesunken und die Voraussetzungen für eine außerplanmäßige Abwertung sind erfüllt 2) Der beizulegende Wert hat in der letzten Periode über dem ursprünglichen Buchwert gelegen und eine Neubewertung wurde durchgeführt. Der beizulegende Wert ist nun wieder gesunken. ad 1) Der Vermögensgegenstand ist auf den fair value abzuwerten, dies geschieht stets erfolgswirksam ad 2) Der Vermögensgegenstand ist auf den fair value abzuwerten, dies geschieht durch Auflösung der Neubewertungsrücklage, soweit der ursprüngliche Buchwert nicht unterschritten wird. (erfolgsneutral)

  37. Neubewertung • Handelt es sich bei dem Vermögensgegenstand um abnutzbares Anlagevermögen, so sind die Abschreibungsbeträge anzupassen: • Dafür bestehen zwei Möglichkeiten: • die kumulierte Abschreibung wird an den Bruttobuchwert nach der Neubewertung angepasst • die kumulierte Abschreibung bis zum Zeitpunkt der Neubewertung wird gegen den Bruttobuchwert nach Neubewertung aufgelöst • Wird der neubewertete Betrag realisiert, scheidet zB ein neubewerteter Vermögensgegenstand aus, so ist die Neubewertungsrücklage erfolgsneutral in die Gewinnrücklage einzustellen • Anwendungsbereich: Sachanlagevermögen, immat. Anlagevermögen - nicht Vorräte IAS 2

  38. Neubewertung ??? Bsp. 10 • Ein Unternehmen hat in seinem Anlagevermögen ein Grundstück, das am 30. 10. x1 zum Preis von 100.000. erworben wurde. Das Unternehmen verwendet für die Folgebewertung seiner Sachanlagen die Neubewertungsmethode. Der Wert am 31.12. x1 beträgt 102.000. Eine weitere Neubewertung zum Abschlussstichtag des Jahres x2 führt zu der Erkenntnis, dass der Wert auf 95.000 gesunken ist. Im Jahr x3 löst ein Börsencrash eine günstige Entwicklung auf den Immobilienmärkten aus, was am 31.12. zu einem Wert von 107.000 führt. Am 5.1. x4 verkauft das Unternehmen den Grund für 107.000. • Wie hoch ist in den einzelnen Jahren der Buchwert, die Neubewertungsrücklage und die Gewinnänderung. Wie ist der Verkauf bilanziell zu behandeln?

  39. Finanzinstrumente nach IAS 39 • Definition: Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert, und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt • Beispiele: Wertpapiere, Forderungen, Verbindlichkeiten, Eigenkapital, Derivative • Problem: Die gegenwärtigen Rechnungslegungsvorschriften orientieren sich in allen Systemen in erster Linie an den Anschaffungskosten. Dies ist gerade im Bereich der Finanzinstrumente oft nicht adäquat. Insbesondere zur Abbildung von Hedging wäre eine Orientierung an Marktpreisen vorteilhaft !!! Allgemeine Regelung müsste Sachverhalt in geeigneter Weise abbilden können !!!

  40. Finanzinstrumente nach IAS 39 • Bilanzierungsfähigkeit: • ergibt sich nach speziellen Regeln: • Ansatzpflicht entsteht, wenn das Unternehmen Vertragspartner einer vertraglichen Vereinbarung über das Finanzinstrument wird. • Nicht aktivierungsfähig sind künftige Transaktionen • Auszuscheiden ist ein aktives Finanzinstrument aus der Bilanz, wenn das Unternehmen das Recht auf die Vorteile aus dem Instrument oder die Kontrolle darüber verliert • Ein passives Finanzinstrument ist auszuscheiden, wenn die Verpflichtung erlischt

  41. Finanzinstrumente nach IAS 39 • Bewertung: • zu Anschaffungskosten = fair value der Gegenleistung • Folgebewertung bei aktiven Finanzinstrumenten: • grundsätzlich mit dem fair value mit wenigen Ausnahmen: a) Ausleihungen und Forderungen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden b) Finanzinstrumente mit fixer Laufzeit, die das Unternehmen beabsichtigt, bis zum Ende der Laufzeit zu halten c)Finanzinstrumente deren fair value nicht zuverlässig gemessen werden kann • diese sind mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu bewerten

  42. Finanzinstrumente nach IAS 39 • Berücksichtigung der Wertänderungen: • Wertänderungen von Finanzinstrumenten, die zu Handelszwecken gehalten werden, sind erfolgswirksam anzusetzen. • Wertänderungen anderer Finanzinstrumente, die zum fair value zu bewerten sind (available for sale), sind wahlweise erfolgswirksam oder erfolgsneutral zu behandeln. • Folgebewertung von passiven Finanzinstrumenten: • grundsätzlich mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten mit wenigen Ausnahmen: • Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden, und passive Derivative werden mit dem fair value angesetzt • Wertänderungen sind erfolgswirksam zu behandeln

  43. Finanzinstrumente nach IAS 39 ??? Bsp. 11 Ein Unternehmen weist im Umlaufvermögen und im Anlage-vermögen die folgenden Finanztitel aus: • Aktienpakete zweier Unternehmen: A1 und A2 • Eine Position von Future Kontrakten: F1 • Eine Anleihe: A3 • Die Aktien werden nicht zu Handelszwecken gehalten. Die Anleihe ist endfällig und soll bis zum Ende ihrer Laufzeit gehalten werden. • Die Anschaffungskosten sowie die Marktwerte der einzelnen Titel lauten wie folgt:

  44. Finanzinstrumente nach IAS 39 ???Bsp. 11 Titel Anschaffungsk. Marktwert31.12.x0Marktwert31.12.x1 A1 1000 1200 1100 A2 1200 900 1000 F1 2000 1900 1700 A3 1400 1700 1800 Soweit ein Wahlrecht zwischen erfolgsneutraler und erfolgswirksamer Verbuchung besteht, wird die erfolgsneutrale vorgezogen. Aufgabe: • Wie lauten die Buchwerte für die Finanzinstrumente am Ende der beiden betrachteten Perioden? • Welche Positionen ergeben sich in der GuV und im Eigenkapital?

  45. Finanzinstrumente nach IAS 39 ???Bsp. 12 Ein Unternehmen weist folgende Finanzinstrumente in seinen Büchern aus: Aktien (available for sale): Die Aktien sind im HGB-Abschluss als Finanzanlagen ausgewiesen und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten bewertet. Am 10. 12. 2002 werden alle Aktien zum Börsenkurs verkauft. Das Unternehmen hat entschieden, das Bewertungsergebnis erfolgsneutral im EK zu erfassen

  46. Finanzinstrumente nach IAS 39 ???Bsp. 12 • Aufgabenstellung: • Ermitteln Sie die Wertansätze für die Aktien zum1. Jänner 2002 (IAS Eröffnungsbilanz) sowie für das Jahr 2002! • Stellen Sie die notwendigen Korrekturbuchungen für die Eröffnungsbilanz nach IAS dar!

  47. Finanzinstrumente nach IAS 39 ???Bsp. 13 Dasselbe Unternehmen hat eine short-put Option in seinem Portefeuille, die am 30. 10. 2001 geschrieben wurde: 31.12.2001 31.12.2002 Markwert aus Käufersicht 1.000 4.000 erhaltene Optionsprämie 2.000 2.000 Der Erlös aus dem Eingehen der Stillhalterposition iHv. 2.000 wird im HGB-Abschluss in voller Höhe unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und erst nach Ablauf des Ausübungszeitpunktes erfolgswirksam vereinnahmt. Aufgabe: Wie ist die Option in der IAS-Eröffnungsbilanz 2002 und in der Schlussbilanz zu erfassen? Welche Überleitungsbuchungen sind notwendig?

  48. Hedging nach IAS 39 • Definition: Eingehen von Sicherungsgeschäften zur vollständigen oder teilweisen Kompensation von Schwankungen des Wertes oder von Cash-Flows des Grundgeschäfts • Häufig kommen Derivative zum Einsatz • Derivative sind Verträge: • mit einem Underlying, das den Betrag definiert, geringer oder keiner Anfangszahlung für äquivalente Änderungen der Marktlage • Vertrag kann als Saldo erfüllt werden • Underlying kann ein Finanzinstrument oder ein anderer Gegenstand sein • Die Bewertung mit dem Fair Value erscheint als einzig geeignete Vorgehensweise

  49. Hedging nach IAS 39 • IAS 39 sieht im wesentlichen zwei Arten von Hedge-Accounting vor: • Fair Value Hedge: wenn Grundgeschäft bilanziert • Sicherungsgeschäft bilanziert mit fair value, Wertänderungen erfolgswirksam • Grundgeschäft wird ebenfalls mit fair value bewertet, Wertänderungen erfolgswirksam • Cash Flow Hedge: wenn Grundgeschäft nicht bilanziert • Sicherungsgeschäft wird bilanziert, Wertänderungen werden direkt im Eigenkapital und nicht erfolgswirksam erfasst • Wenn das abgesicherte Geschäft bilanzierungspflichtig wird, wird die Wertänderung des Sicherungsgeschäfts erfolgswirksam (umgegliedert)

  50. Hedging nach IAS 39 ???Bsp. 14 Ein Unternehmen plant, im Jänner 2003 eine Lieferung im Wert von 1.000 TUSD an einen Kunden in den USA durchzuführen. Um den budgetierten Erlös von TEUR 1.017 abzusichern, schließt das Unternehmen am 10. 12.2002 ein Devisentermingeschäft ab. Dieses Geschäft legt fest, dass das Unternehmen am 28. 2. 2003 (geplantes Datum des Zahlungseingangs) für 1.000 TUSD 1.017 TEUR erhält. Für das Devisentermingeschäft sind keine wesentlichen Kosten angefallen. Die Transaktion ist in den Büchern als Sicherung des geplanten Exporterlöses dokumentiert. Am 31.12.2002 beträgt der Kurs für USD 0,945. Die Bank gibt den Marktwert des Geschäfts mit EUR 0,072/USD (= 72 EUR positiver Marktwert für das Unternehmen) bekannt.

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