1 / 15

Was darf die Finanzpolizei?

Was darf die Finanzpolizei?. Relevante Infos und Tipps im Umgang mit der Finanzpolizei. Überblick. Was ist die Finanzpolizei ? Organisation der Finanzpolizei Aufgaben der Finanzpolizei Statistik 2011 Rechte und Pflichten der Finanzpolizei Rechte und Pflichten des Unternehmers

edric
Télécharger la présentation

Was darf die Finanzpolizei?

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Was darf die Finanzpolizei? Relevante Infos und Tipps im Umgang mit der Finanzpolizei

  2. Überblick • Was ist die Finanzpolizei? • Organisation der Finanzpolizei • Aufgaben der Finanzpolizei • Statistik 2011 • Rechte und Pflichten der Finanzpolizei • Rechte und Pflichten des Unternehmers • Strafen und Beschwerdemöglichkeiten • Ablauf von Kontrollen • praktische Tipps • Aktuelle Prüfungsschwerpunkte

  3. Was ist die Finanzpolizei? • Organ der öffentlichen Aufsicht • Organ der Abgabenbehörde • KEIN Organ der Finanzstrafbehörde (nur bei Gefahr im Verzug) • KEINE POLIZEI (Exekutive) • NICHT bewaffnet oder uniformiert – jedoch Dienstbekleidung

  4. Organisation der Finanzpolizei • 40 Teams in allen Finanzämtern • 5 bis 25 Mitarbeiter pro Team • zusätzliche Mitarbeiter aus dem Bereich Betriebsprüfung, Abgabensicherung, GPLA • insgesamt rd. 450 Mitarbeiter • Aufstockung auf rund 600 Mitarbeiter bis 2014

  5. Aufgaben der Finanzpolizei • Steueraufsicht • Feststellung steuerlich relevanter Sachverhalte • Aufdeckung nicht erklärter Umsätze • Aufdeckung nicht gemeldeter Lohnabgaben • ordnungspolitische Maßnahmen • Aufdeckung illegaler Ausländerbeschäftigung • Kontrolle korrekter Anmeldung aller Dienstnehmer vor Arbeitsantritt, sowie Falsch- und Scheinanmeldungen • Kontrolle im Bereich der Gewerbeordnung • Auftragsaufgaben • Kontroll-, Prüfungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu anhängigen Abgabenverfahren zur Gewinnung von maßgebenden Daten für Finanzstrafverfahren

  6. Statistik 2011 • 31.000 Betriebe überprüft • 68.000 Dienstnehmer kontrolliert • dabei • 9.000 Dienstnehmer ohne Sozialversicherungsanmeldung • 10.500 illegal beschäftigte Ausländer • 8.000 Einvernahmen • 1.500 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt • 12.000 Anzeigen nach dem • – Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), • – dem Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) • – und dem Glücksspielgesetz (GSpG)

  7. Rechte und Pflichten der Finanzpolizei (I) • Betretungsrecht (wichtigste Befugnis) • Betriebsstätten, Betriebsräume und auswärtige Arbeitsstätten • Aufenthaltsräume der Arbeitnehmer • KEINE Wohnräume, Unterkünfte usw. • KEIN Durchsuchungsrecht • ABER Arbeitnehmerschutzbestimmungen, Hygienevorschriften usw. müssen beachtet werden • Identitätsfeststellung • Name, Geburtsdatum, Wohnort, SV-Nummer erheben • Mitwirkungspflicht Ausweis immer dabei haben • Fahrzeuganhaltung und Auskunftsverlangen

  8. Rechte und Pflichten der Finanzpolizei (II) • Ausweisleistung • Dienstausweis enthält: • Foto, Bezeichnung der Organisationseinheit, Dienstnummer, Organisation die vertreten wird • Hinweis auf Kontrollhandlung • Angabe über die Art der Kontrolltätigkeit (BAO, AuslBG, GSpGusw.) • Rechtsbelehrung - unaufgefordert • Dokumentation • Niederschrift

  9. Rechte und Pflichten des Unternehmers gem. AuslBG • Anzahl und Name der Beschäftigten nennen • Auf Verlangen der Finanzpolizei sind die „notwendigen“ Auskünfte zu erteilen und in die „erforderlichen“ Unterlagen Einsicht zu gewähren – muss von Finanzpolizei genau definiert werden • im AuslBGRecht auf Parteienvertreter nicht ausdrücklich verankert – aber möglich • Aufschub von Kontrollhandlungen mit Begründung, man wolle einen Parteienvertreter beiziehen, ist nicht möglich • Vertretung bestimmen!!!!!!

  10. Rechte und Pflichten des Unternehmersgem. BAO - Nachschau • Auskunftspflicht des Unternehmers – sehr weit gefasst • Duldung der Betretung der Geschäftsräume während der Geschäftszeiten – ABER keine Behinderung des Geschäftsganges • im Rahmen von abgabenbehördlichen Nachschauen sind auch versicherungs- und melderechtliche Bestimmungen des ASVG, die Einhaltung der Gewerbevorschriften (Pfusch) usw. zu überprüfen • BAO anwendbar  ausdrückliches Recht, Vertretung durch berufsmäßigen Parteienvertreter

  11. Strafen und Beschwerdemöglichkeiten • Strafen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen (z.B. BAO, AuslBG, GSpG usw.) • Geldstrafen zwischen EUR 700 – EUR 22.000 • teilweise auch Freiheitsstrafen möglich • Beschwerdemöglichkeit • Strafen nach BAO: Beschwerde an den UVS • Strafen nach FinStrG: Beschwerde an den UFS • Strafen nach AuslBG, ASVG, GewO: Beschwerde an den UVS • Strafen nach GSpG: Beschwerde an den UVS • Beschwerden durch Parteienvertretung

  12. Ablauf von Kontrollen • unangekündigt, zu jeder Tages- und Nachtzeit • verdeckte Ermittlung möglich • aber laufenden Betrieb nicht stören (wann ist Rushour?) • gemeinsamer Einsatz mit Polizei und/oder anderen Erhebungsdiensten möglich • bei begründetem Verdacht, Verständigung der zuständigen Behörden  kann z.B. Betriebsprüfung, Strafanzeige auslösen (Onlinedatenbank der Finanzpolizei – automatische Weiterleitung) • Fotos zur Beweissicherung erlaubt (Wahrung der Persönlichkeitsrechte) • Befragung der Mitarbeiter zum Beschäftigungsverhältnis, Buchführung und Losermittlung • Identitätsfeststellung (Ausweise, Aufenthaltsgenehmigung)

  13. Verhalten bei einer Kontrolle – praktische Tipps • Ruhe bewahren • aktive Mitwirkung und Kommunikation • nach Möglichkeit Steuerberater hinzuziehen • Vertreter vor Ort bestimmen und Schulung der Mitarbeiter • Unterlagen aufbereitet und griffbereit • Mitarbeiter sollten immer Ausweis (Reisepass) und E-Card mitführen – oder zumindest Kopie sollte aufliegen • Niederschrift verlangen !!!! • Auskunftsverweigerung bei WILLKÜR möglich – ACHTUNG BEI GEFAHR IM VERZUG NICHT MÖGLICH

  14. Aktuelle Prüfungsschwerpunkte • Kontrolle gem. der Barbewegungsverordnung • Kassennachschau (ACHTUNG neue Kassenrichtlinie) • Gastronomie • Nova (PKW-Anhaltung) • Illegale Ausländerbeschäftigung – Identitätsfestellung • Baugewerbe • Unternehmen mit hohem Personalbedarf (z.B. Gastronomie, Eventagenturen) • Kontrolle unbefugter Gewerbeausübung • Kontrollen gem. des Glückspielgesetzes

  15. Noch Fragen? • Mag. Martina Schrittwieser • Wirtschaftskammer Wien • E: martina.schrittwieser@wkw.at • http://portal.wko.at/wkw • http://www.bmf.gv.at/finanzpolizei/

More Related