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Institutionalismus in Anwendung auf den Vorderen Orient

Gliederung. 1.Wiederholung: Vergleich Realismus (R) / Institutionalismus (I)Gemeinsamkeiten: R / IR vs. IInstitutionalismus nach Zangl und Z?rn 2.These3.Beweis der These anhand von drei Beispielen4.Diskussion. Gemeinsamkeiten Institutionalismus und Realismus. Staaten sind die Hauptakteu

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Institutionalismus in Anwendung auf den Vorderen Orient

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Presentation Transcript


    1. Institutionalismus in Anwendung auf den Vorderen Orient Dozent: Dr. Martin Beck Referentinnen: Magali Dietrich, Julia Feistritzer

    2. Gliederung 1. Wiederholung: Vergleich Realismus (R) / Institutionalismus (I) Gemeinsamkeiten: R / I R vs. I Institutionalismus nach Zangl und Zürn 2. These 3. Beweis der These anhand von drei Beispielen 4. Diskussion

    3. Gemeinsamkeiten Institutionalismus und Realismus Staaten sind die Hauptakteure in einem System der Anarchie. Baut auf der Rational-Choice-Theorie auf. Abwesenheit einer, das System regelnden Instanz, die das System hierarchisch, mit der Möglichkeit bindende Entscheidungen zu treffen, kontrolliert.

    4. Institutionalismus vs. Realismus Zunehmende Interdependenz- und Verflechtungsprozesse. Kooperation bietet den Staaten eine plausible Möglichkeit zur Lösung von Interessenkonflikten. Folge: Staat verliert durch ein Netzwerk von Kooperation die Fähigkeit traditionelle Aufgaben zu erfüllen (Sicherheit und Wohlfahrt). Folge: Internationalen- und supranationalen Organisationen kommt eine hervorgehobene Stellung zu.

    5. Institutionalismus: Zangel/Zürn 4 Typen internationaler Institutionen (Intern. Ordnungsprinzipien, Netzwerke, Regime und Organisationen). Entstehungsbedingungen: Koordinationssituation ohne / mit Verteilungskonflikt Dilemmasituation ohne / mit Verteilungskonflikt Rambo- oder auch Überredungssituation

    6. THESE: Institutionalismus kann kaum als ein geeignetes Analyseinstrument für den Vorderen Orient gelten, da bisher diverse Akteure die in den unterschiedlichen Institutionen festgelegten Normen und Regeln missachteten, um ihre machtpolitische Interessen durchzusetzen.

    7. Institutionalismus in Anwendung auf den Vorderen Orient UN-Resolution 242 (1967). Ursache: Sechstagekrieg 1967. Resolution: 22. November 1967: Rückzug israelischer Streitkräfte aus den während des Junikrieges besetzen Gebieten, Beilegung des Kriegszustandes, Anerkennung der Souveränität aller Staaten in diesem Gebiet ? Voraussetzung für Frieden im Nahen Osten.

    8. Interessen/Reaktionen: Israel sieht im Rückzug eine Gefahr für das Land. Ägypten hebt den Waffenstillstand auf und versucht, Israel zu einem Rückzug aus der Sinai Halbinsel zu zwingen. ? Beide Staaten wollen ihr Herrschaftsgebiet erweitern bzw. wiedererlangen, Israel will staatliche Existenz sichern. ? Dilemmasituation mit Verteilungskonflikt.

    9. Ägyptisch-Israelischer Friedensvertrag Ursache: Yom-Kippur-Krieg (1973) Friedensvertrag: 26.3.1979: Israels Ministerpräsident Menachem Begin und der ägyptische Präsident Anwar as-Sadat unterzeichnen den Friedensvertrag in Washington D.C. Interessen: Räumung der seit 1967 besetzten arabischen Territorien, Recht des arabischen Volkes von Palästina auf Selbstbestimmung, das Recht eines jeden Landes der Region, in Frieden und gesicherten Grenzen zu leben, Beziehungen aller Staaten des Nahen Ostens im Einklang mit den Grundsätzen der UN-Charta, Anerkennung Israels, Beendigung des Kriegszustandes.

    10. Kooperation: Friedensvertrag ? Anerkennung Israels, Rückgabe der Sinaihalbinsel, Abbau Israelischer Siedlungen, Schiffsverkehr Israels durch die Straße von Tiran und den Suezkanal, Anerkennung des Golf von Akaba als internationales Gewässer. ? Koordinationssituation mit Verteilungskonflikt. Kalter Frieden, Palästinensisches Volk nicht anerkannt, kein Rückzug aus dem Gazastreifen / Westjordanland, Ausschluss aus der AL.

    11. Friedensvertrag zwischen Jordanien und Ägypten (1994) Ursache: Palästinakrieg 1948. Vertrag: 26. Oktober 1994 König Hussein ? und Israels Ministerpräsident Rabin unterzeichnen im Beisein von US Präsident Bill Clinton den Friedensvertrag an der heutigen Grenze von Israel und Jordanien. Interessen: Schaffung von Frieden, Sicherheit durch Verringerung von Gefahren, gegenseitige Anerkennung der Souveränität der Staaten, Zurückgewinnung von Gebieten, Erhalt des haschemitischen Königreichs, Lösung des Wasserproblems.

    12. Kooperation: Friedensvertrag ? Verbesserung der Sicherheit an den Grenzen und in den Ländern, Öffnung der Grenze, wirtschaftliche und diplomatische Zusammenarbeit, Beilegung von Streit mit friedlichen Mitteln, Anerkennung der Souveränität der Staaten, gemeinsame Nutzung und Erhalt der Wasserquellen. ? Koordinationssituation mit Verteilungskonflikt. ? Nichteinhaltung mehrerer Vertragsbestimmungen.

    13. „Die wahre Tragödie der arabischen Ordnung liegt weniger in ihrer momentanen Schwäche, als darin, dass sie nicht imstande ist, Mech-anismen zu schaffen, die ihrer schnell fortschrei-tenden Schwächung entgegenwirken. Das heißt, wir müssen damit rechnen, dass sich die Lage in der Region zum Schlimmeren wenden wird, vor allem in Palästina, im Irak, im Sudan, im Libanon und in Syrien. Dies bedeutet auch, dass es in naher Zukunft sehr schwer werden wird, selbst einen regulären arabischen Gipfel einzube-rufen“, Hassan, Nafa: Khartoum, Al-Ahram Weekly, 6.-12.4. 2006.

    14. Danke für Eure Aufmerksamkeit!

    15. Frage: Israel ist in Bezug auf die Golan-Höhen ein Rambo-Staat?

    16. Weitere Institutionen: Golfkooperationsrat GCC (1981): Sechs Mitglieder: Saudi-Arabien, V.A.E., Kuweit, Qatar Bahrain und Oman. ? Ziele: Koordination, Kooperation, Integration. Konflikt (1986): Bahrain-Qatar. Kernbereich der Integration: Wirtschaft, Finanzen, Handel und Zölle.

    17. Nicht nur wirtschaftlich-technische Ziele: Schlichtungskommission (bisher nicht eingesetzt). Diese bekommt vom Obersten Rat (6 Staatschefs) Streitfälle zugewiesen. Ziel: Stärkung des Machtanspruchs nach außen. Informelle Entscheidungsstrukturen. Keine Kontrollmechanismen.

    18. Arabische Liga Ziel: Konfliktregelung. Entstehung: Panarabismus scheiterte, Konferenz endete in Charta der Liga der Arabischen Staaten. Konflikt: Golfkriege. 1950: Auf Basis des Art. 1 der UN-Charta: Schaffung eines eigenständigen Systems kollektiver Sicherheit.

    19. Keine Kontrollmechanismen. Rat der Liga: Außenminister: bei Konflikt zur Schlichtung berechtigt, nicht bindend. Nicht strikt an das Völkerrecht gebunden. Gemeinsamer Verteidigungsrat.

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