210 likes | 532 Vues
Inhalt. Einsatzrecht Modul 2a: Unf?lle mit Milit?rflugzeugen: Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, anderen Hilfsorganisationen, Polizei und Feldj?gern - Sofortma?nahmen und Gefahren der Einsatzstelle1.Erstma?nahmen nach einem Flugzeugabsturz2.Ordnung des Raumes3.Menschenrettung4.Lagefeststell
E N D
2. Hinweise des Verlags Neckar-Verlag, Villingen-Schwenningen, www.neckar-verlag.de
Knftig erhalten Bezieher des neben stehenden Kommentars nicht nur Ergnzungslieferungen in Papierform, sondern auch aktuelle Ausbildungsunterlagen auf CD-ROM, die fr das Selbststudium und fr die Fhrungsausbildung bestimmt sind.
Diese fr die Bezieher des Kommentars kostenlose Ausbildungsunterlage darf innerhalb ihrer Einheit (z.B. Feuerwehreinheit, Ortsverein der Hilfsorganisation), Behrde (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung, Polizeidienststelle) oder Einrichtung (z.B. Rettungswache) verwendet werden. Eine Weitergabe durch Kopien u.. an Dritte ist jedoch nicht zulssig. Ohne ausdrckliche Genehmigung des Verlags darf der Beitrag auch nicht ins Internet oder ins Intranet eingestellt werden. Bei Behrden, Feuerwehren und Hilfsorganisationen wird die Einhaltung des Urheberrechts als selbstverstndlich vorausgesetzt, zumal Verste straf- und zivilrechtlich verfolgt werden knnen. Nicht-Abonnenten knnen die CD-ROM kostenpflichtig beim Verlag beziehen und drfen sie in gleicher Weise verwenden wie Abonnenten.
Im Download-Bereich des Verlags ist eine Leseprobe freigeschaltet. Diese darf uneingeschrnkt kopiert und weitergegeben werden.
Wir danken der Unfallkasse Rheinland-Pfalz fr die Untersttzung und dem General Flugsicherheit in der Bundeswehr fr die Genehmigung zum Abdruck von Auszgen aus der Broschre Hilfe bei Flugunfllen.
Aus Grnden der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.
Die Ausbildungsunterlage wird nach bestem Wissen auf dem Laufenden gehalten. Auch wenn keine Gewhr fr die Richtigkeit aller Angaben bernommen werden kann, lebt sie von ihrer stndigen Aktualitt. Anregungen zum Inhalt nimmt der Verlag deshalb gerne entgegen. Sie knnen z.B. per E-Mail an folgende Adressen gesandt werden:
rimpler@neckar-verlag.de oder Gerd.Graeff@isim.rlp.de (Tel.: 015112216697) 2
3. Inhalt Einsatzrecht Modul 2a: Unflle mit Militrflugzeugen:Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr, anderen Hilfsorganisationen, Polizei und Feldjgern - Sofortmanahmen und Gefahren der Einsatzstelle
1. Erstmanahmen nach einem Flugzeugabsturz
2. Ordnung des Raumes
3. Menschenrettung
4. Lagefeststellung
5. Gefahrenschwerpunkte: Auch bei Flugzeugabstrzen Gefahrenmatrix AAAACEEEE
6. Atemgifte
7. Angstreaktion/Panik
8. Ausbreitung
9. Atomare Gefahren/ionisierende Strahlung
10. Chemische Gefahren
11. Erkrankung/Verletzung
12. Explosionsgefahr
13. Einsturz
14. Elektrizitt und elektrische Strungen
Einsatzrecht Modul 2b: Grundstze der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehrden 3
4. 4
5. 1. Erstmanahmen nach einem Flugzeugabsturz 5
6. 2.1 So schnell wie mglich Ordnung des Raumes 6
7. 2.2 Zufahrtswege, Hubschrauberflge ber Unfallstelle In enger Abstimmung mit der hierfr federfhrenden Polizei
Zufahrtswege fr Rettungsfahrzeuge freihalten
Hubschrauberflge ber der Unfallstelle unterbinden
Aufwirbelung von Fasern und Staub verhindern
Falls erforderlich, Koordination der Luftrettung mglichst ber SAR-Leitstelle (derzeit noch Mnster), z.B.
Festlegung von Luftrumen mit Durchflugverbot bei Not- und Katastrophenfllen und deren Beantragung bei der zustndigen Luftaufsichtsbehrde
Einsatz von Groraumrettungshubschraubern
Koordination der ein- und abfliegenden Maschinen durch On-Scene-Coordinator
Einsatz eines flchendeckenden Flugfunksystems zur Fhrung smtlicher Luft-Einsatzmittel auf allen VHF- und UHF-Flugfrequenzen
7
8. 3.1 Menschenrettung Menschenrettung
Die Menschenrettung aus dem Gefahrenbereich ist unter besonderer Bercksichtigung des Eigenschutzes durchzufhren
Nach Entscheidung des Einsatzleiters knnen Einsatzkrfte zunchst ohne vollstndige persnliche Schutzausrstung fr besondere Gefahren (Sonderausrstung) vorgehen, sofern dies mit vertretbarem Risiko mglich ist (z.B. bei einer ersten Sichtung und Beurteilung der Schadenslage)
Sie sind jedoch mindestens mit der Persnlichen Schutzausrstung fr die Brandbekmpfung im Innenangriff auszursten (siehe nchste Folie)
Vorsorglich so schnell wie mglich
Eingangskontrollpunkt einrichten (z.B. Kontrolllisten ber Personenzugnge, -abgnge)
falls erforderlich eine Not-Dekontamination vorbereiten und einrichten
8
9. 3.2 Mindestausstattung im Gefahrenbereich 9
10. 4.1 Lagefeststellung: Bisherige Einsatzmanahmen Bisherige Einsatzmanahmen von Helfern vor Ort feststellen:
Angelaufene Manahmen
Personaleinsatz
Materialeinsatz
Gefahr der Aufnahme giftiger Stoffe beachten, deshalb mglichst immer auf der dem Wind zugewandten Seite der Unfallstelle arbeiten!
10
11. 4.2 Lagefeststellung: Erfassung Schadensumfang Erfassung Schadensumfang:
Evtl. Todesflle
Anzahl Verletzte
Eine auf das Luftfahrzeug bezogene Risikoanalyse erstellen und das eingesetzte Personal unverzglich unterrichten, z.B.
Munition?
Gefahrstoffe?
Lagebericht - Rckmeldung
11
12. 4.3.1 Lagefeststellung: Vorlufige Absperrungdes Schadensgebiets ausreichend? Erste rumliche Festlegung Schadensgebiet
Vorlufig festgelegten Gefahrenbereich
markieren
fr Unbeteiligte absperren und
Absperrbereiche an Lageentwicklung anpassen
Absperrgrenzen unter Bercksichtigung rtlicher Gegebenheiten (z.B. freies Gelnde oder dicht besiedeltes Gebiet, Rauchentwicklung, Gefahrstofffreisetzung):
300 m Sicherheitsabstand bieten zunchst ausreichend Schutz vor Gasen und Giften
Im Sperrgebiet darf sich nur das unbedingt notwendige Personal aufhalten 12
13. 4.3.2 Lagefeststellung: Absperrgrenzen bei scharfer Munition Bei scharfer Munition mindestens 1.500 m Sicherheitsabstand fr Unbeteiligte!
Bevor Klarheit ber Munition, vor allem bei Kampflugzeugen und -hubschraubern, vorsorglich von scharfer Munition ausgehen!
Betreten des Sperrgebiets bis zur Klrung der Lage grundstzlich nur zur Menschenrettung oder zur Bekmpfung von Entstehungsbrnden, falls nach den Umstnden vertretbar
Dabei immer auf mgliche Deckung achten!
Endgltige Festlegung des Absperrbereichs nach Rcksprache mit dem Fachpersonal der Bundeswehr und/oder der verbndeten Streitkrfte
13
14. 4.3.3.1 Rumung erforderlich? Falls eine Rumung erforderlich ist:
Menschen, falls mglich und vertretbar auch Tiere aus dem Gefahrenbereich bringen
Bevlkerung warnen
Weitergehende Rumung nach Lageentwicklung einplanen (z.B. Einwirkbereich von ggf. giftigem Brandrauch)
Falls keine kurzfristige Rumung mglich ist, im Gefahrenbereich - hierzu gehrt auch der Einwirkbereich von Brandrauch - befindliche Zivilpersonen auffordern,
sich nur in geschlossenen Rumen aufzuhalten
Fenster und Tren zu schlieen
Klima- und Lftungsanlagen abzuschalten 14
15. 4.3.3.2 Wann kann auf eine Rumung verzichtet werden? Auf eine Rumung kann verzichtet werden, wenn die Gefhrdung durch den Stoff auerhalb des Gebudes grer einzuschtzen ist als im Gebude
Eine Rumung des Gefahrenbereichs erfolgt in jedem Fall bei Explosionsgefahr 15
16. 4.4 Lagefeststellung: Art /Menge gefhrlicher Stoffe Art / Menge gefhrlicher Stoffe feststellen:
Befragung Betroffener, falls mglich (z.B. mit Fallschirm gelandeter Pilot)
Kennzeichnung (z.B. Art des Flugzeugs, Hinweise auf Schleudersitz)
Rckfragen bei SAR-Dienst (z.B. SAR Leitstelle Mnster)
Nachschlagewerke/Datenbanken
Transportpapiere und andere mitgefhrte Unterlagen, soweit nach Unfall noch verwertbar
Ex-Messungen
Konzentrationsmessungen (in Windrichtung)
unmittelbar vor Ort
50 m Radius
100 m Radius
sonst nach Lage 16
17. 4.5 Lagefeststellung: Wetterdaten Erfassung Wetterdaten:
Windrichtung / -strke erfassen
Wind bei Annherung an Unfallstelle bercksichtigen (mit dem Wind vorgehen)
Temperatur
Niederschlag 17
18. 4.6 Lagefeststellung: Infrastruktur des Schadensgebiets Infrastruktur des Schadensgebiets:
Verkehrstechnische Erschlieung (z.B. Anfahrtswege, Platz fr Bereitstellungsrume?)
Bebauung
Nutzung / Belegung
Versorgungseinrichtungen (Gas, Wasser, Strom)
Entsorgungseinrichtungen (Kanalnetz)
Evtl. Zndquellen 18
19. 4.7 Lagefeststellung: Eigene Lage, weitere Manahmen Feststellung eigener Lage:
Fahrzeuge / Gerte
Fernmeldemittel (Schnittstellen zu fremden Kommunikationssystemen organisieren, z.B. zu Funknetzen militrischer Stellen)
Personal
Reserven rckwrtiger Bereich
Ggf. weitere Manahmen nach (Rahmen-) Alarm- und Einsatzplnen Gefhrliche Stoffe und ggf. Gesundheit (Massenanfall von Verletzten) 19
20. 5.1 Gefahrenschwerpunkte Gefahren der Einsatzstelle ist der Oberbegriff fr die Vielfalt schdlicher Einflsse, die an Einsatzstellen auftreten knnen
Um sich vor diesen zu schtzen, mssen die Einsatzkrfte diese Gefahren, ihre Auswirkungen sowie Mittel fr ihre Abwehr kennen (Eigenschutz)
Da die einzelnen Gefahren umfangreich und unberschaubar sein knnen, bedienen sich die Einsatzkrfte des Gefahrenschemas, einer Merkregel (4A-1C-4E-Regel), die die wichtigsten Gefahrenschwerpunkte benennt
Besonders im Fhrungsvorgang wird durch systematisches Durchgehen aller Einzelschritte sichergestellt, dass
keine Gefahr bersehen wird und
die einsatztaktisch richtigen Entscheidungen getroffen werden 20
21. 5.2 Auch bei Flugzeugabstrzen Gefahrenmatrix AAAACEEEE AAAACEEEE = 9 Gefahren der Einsatzstelle
A Atemgifte
A Angstreaktion/Panik
A Ausbreitung
A Atomare Gefahren/ionisierende Strahlung
C Chemische Gefahren
E Erkrankung und Verletzung
E Explosion
E Einsturz
E Elektrizitt
21
22. Weitere Informationen auf der CD-ROM fr Abonnenten 22 Weitere Informationen finden Sie auf der CD-ROM fr Abonnenten des Kommentars Brand- und Katastrophenschutzrecht, Rettungsdienst mit Unfallverhtung und Unfallversicherung in Rheinland-Pfalz, die auf Wunsch auch an Nicht-Abonnenten geliefert wird
Dort finden Sie z.B. Nheres
zur Bekmpfung von entstehenden Munitionsbrnden
zur Explosionsgefahr bei entwickelten Munitionsbrnden
zu besonderen Manahmen bei Unfllen mit Kernwaffen (unter Bercksichtigung von Einsatzhinweisen des rheinland-pflzischen Ministeriums des Innern, fr Infrastruktur und Sport, die mit dem Bundesministerium fr Verteidigung abgestimmt sind)
zum Merkblatt Hilfe bei Flugunfllen des Generals Flugsicherheit in der Bundeswehr
zur Zusammenarbeit mit verbndeten Streitkrften und der Bundeswehr in militrischen Sicherheitsbereichen
zum Verhltnis zwischen Polizei und Feldjgern
zur Bildung eines gemeinsamen Pressezentrums.
Diese Einsatzhinweise sollten allen zivilen Einsatzleitern bekannt sein, denn sie erleichtern die Zusammenarbeit sehr.