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Das FamFG kommt auch nach Mecklenburg-Vorpommern

Das FamFG kommt auch nach Mecklenburg-Vorpommern. Fortbildung des Landesjugendamts und des Schabernack e.V. Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. Güstrow-Schabernack, 29. Mai 2009. Gliederung. Einführung: Neues Verfahrensrecht

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Das FamFG kommt auch nach Mecklenburg-Vorpommern

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Presentation Transcript


  1. Das FamFG kommtauch nach Mecklenburg-Vorpommern Fortbildung des Landesjugendamts und des Schabernack e.V.Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. Güstrow-Schabernack, 29. Mai 2009 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  2. Gliederung • Einführung: Neues Verfahrensrecht • Jugendamt als Amtsvormund • Jugendamt als Beistand • Jugendamt als Adoptions-vermittlungsstelle • Mitwirkungsaufgaben • Mitwirkung in Kindschafts-sachen: früher Termin • Mitwirkung in Kindschafts-sachen: Erörterung der Kindeswohlgefährdung • Ausblick für Mecklenburg-Vorpommern Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  3. „Neues“ Verfahrensrecht • Familienverfahrensrecht – FamFG • minus 3 Monate (1. September 2009) • alle familienrechtlichen Streitigkeiten in einer Verfahrensordnung • FamFG: 495 (?) Vorschriften • Allgemeiner Teil, Familiensachen, Betreuungssachen, Nachlasssachen et al. • 12 Abschnitte zu einzelnen Familiensachen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  4. „Neues“ Verfahrensrecht • die einzelnen Familiensachen • Ehesachen • Scheidungs- und Folgesachen • Kindschaftssachen • Abstammungssachen • Adoptionssachen • Ehewohnungs- und Haushaltssachen • Gewaltschutzsachen • Versorgungsausgleichssachen • Unterhaltssachen • Güterrechtssachen • sonstige Familiensachen • Lebenspartnerschaftssachen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  5. „Neues“ Verfahrensrecht • Neue Begrifflichkeiten • Beteiligte statt Parteien • Antrag statt Klage • Antragsteller/in statt Kläger/in • Antragsgegner/in statt Beklagte/r • Verfahren statt Prozess • Beschluss statt Urteil • Verfahrenskostenhilfe statt Prozesskostenhilfe • Verfahrensbeistandschaft statt Verfahrenspflegschaft • Verfahrensvollmacht statt Prozessvollmacht • Aussetzung des Verfahrens statt Aussetzung des Rechtsstreits • usw. Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  6. „Neues“ Verfahrensrecht • Familiengerichtliches Verfahren: Was hat das mit der Jugendhilfe zu tun? • Auswirkungen für die Mitwirkung und Anrufung(§ 50 SGB VIII, § 8a Abs. 3) • Auswirkungen für die Leistungsgewährung und-erbringung (insb. §§ 17, 18 Abs. 3 SGB VIII) • Beteiligung/Vertretung alsPersonensorgeberechtigter • Amtsvormund/-pfleger • Beistand Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  7. Jugendamt als Amtsvormund/Amtspfleger • Vormundschaft/Pflegschaft jetzt komplett beim Familiengericht („großes Familiengericht“) • Rechtspfleger des FamGschauen genauer hin • Intiative des BMJ: Aufforderung der Rechtspfleger/innen zur Kontrolle der jugendamtlichen • Fallzahlen • Organisation • Rechtfertigung (ggf.organisatorische Reaktion) Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  8. Jugendamt als Amtsvormund/Amtspfleger • Vormund als Beteiligter im Verfahren (§ 7 Abs. 2 Nr. 1) • Umgang • Aufenthalt oder sonst Ausübung der Personen- oder Vermögenssorge geht • Problem: Kosten nach billigem Ermessen (§ 81 Abs. 1 FamFG) • Vormund als gesetzlicher Vertreter des Kindes, das nunmehr stets Beteiligter in den Verfahren zu seiner Person ist • gesteigertes gericht-liches Bewusstsein Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  9. Jugendamt als Amtsvormund/Amtspfleger • Umgangspflegschaft (§ 1684 Abs. 3 BGB) • Voraussetzungen: Wohlverhaltenspflicht dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt • Pflegschaft für Durchführung des Umgangs • Recht, Herausgabe für Umgangskontakt zu verlangen • Aufenthaltsbestimmung für Dauer des Umgangs • Anordnung Gericht, Umgangspfleger macht Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung klar ... • Wer macht das im jeweiligen Jugendamtsbezirk? Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  10. Jugendamt als Beistand • Abstammungssachen • schön geordnet • Beachte: Privatgutachten oder gerichtliche Anordnung der Begutachtung • Fortbildungsbedarf Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  11. Jugendamt als Beistand • Unterhaltssachen sind Familienstreitsachen • Es gelten weitgehend die Vorgaben der ZPO(§ 113 Abs. 1 FamFG) • Beteiligtenmaxime • Vollstreckung (§ 120 Abs. 1 FamFG) • Ansonsten: neu geordnet • eigene gerichtliche Ermittlungspflichten (§ 236 FamFG) • eigene Vorschrift zur Abänderung von Urkunden (§ 239 FamFG) • mehr Aufmerksamkeit auf Vereinbarungen • Fortbildungsbedarf Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  12. Jugendamt als Adoptionsvermittlungsstelle • Adoptionssachen jetzt Familiensachen vor dem Familiengericht (§§ 186 bis 199 FamFG) • fachliche Äußerung (§ 189 FamFG) • Anhörung nur, wenn keine fachliche Äußerung abgegeben (§ 194 FamFG) • Möglichkeit der Beteiligung (§ 188 Abs. 2 FamFG) • Unterstützung der FamG bei der Annäherung an die Spezifika der Adoption Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  13. Mitwirkung des Jugendamts(§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII – neu) • [Das Jugendamt] hat in folgenden Verfahren nach dem [FamFG] mitzuwirken: • Kindschaftssachen§ 162 FamFG: • Jugendamt ist in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, anzuhören Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  14. Mitwirkung des Jugendamts(§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII – neu) • [Das Jugendamt] hat in folgenden Verfahren nach dem [FamFG] mitzuwirken: • Abstammungssachen§ 176 FamFG: • sozial-familiäre Beziehung als Entscheidungskriterium • erhebliche Beeinträchtigung des Kindeswohls durch Abstammungsklärung Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  15. Mitwirkung des Jugendamts(§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII – neu) • [Das Jugendamt] hat in folgenden Verfahren nach dem [FamFG] mitzuwirken: • Adoptionssachen § 176 FamFG • JA in allen Minderjährigenadoptionen anzuhören – außer es hat fachliche Stellungnahme abgegeben • LJA anzuhören bei allen „Auslandsadoptionen“ Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  16. Mitwirkung des Jugendamts(§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII – neu) • [Das Jugendamt] hat in folgenden Verfahren nach dem [FamFG] mitzuwirken: • Ehewohnungssachen§ 204 Abs. 2, 205 FamFG • JA soll angehört werden, wenn Kinder im Haushalt leben • Beteiligung auf Antrag, wenn Kinder im Haushalt leben Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  17. Mitwirkung des Jugendamts(§ 50 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII – neu) • [Das Jugendamt] hat in folgenden Verfahren nach dem [FamFG] mitzuwirken: • Gewaltschutzsachen§ 212, 213 FamFG • JA soll angehört werden, wenn Kinder im Haushalt leben • Beteiligung auf Antrag, wenn Kind im Haushalt lebt Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  18. Mitwirkung des Jugendamts • Recht des Jugendamts und Pflicht des FamG zur Beteiligung auf Antrag (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 FamFG): „Zugriffslösung“ • Vorteile: Akteneinsichtsrecht; bekommt allen Schriftverkehr mit; kann formell Beweisanträge stellen; bei Untätigkeit des FamG eher Pflicht zur Entscheidung über Antrag • Nachteile: Kostenpflicht nach § 81 Abs. 1; persönliches Erscheinen kann angeordnet und mit Zwangsgeld durchgesetzt werden (§ 33 Abs. 3 Satz 1); Jugendamt kann mit Anordnung unmittelbar adressiert werden • Klare Formulierung des Jugendamts/Klarstellung Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  19. Mitwirkung des Jugendamtsin Kindschaftssachen • Sammelbezeichnung für alles, was mit Kindern zu tun hat (außer Abstammung, Adoption, Unterhalt) • elterliche Sorge • Umgangsrecht • Herausgabe eines Kindes • Vormundschaft/Pflegschaft • freiheitsentziehende Unterbringung • Familiengericht im JGG Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  20. Mitwirkung des Jugendamtsin Kindschaftssachen • Antragsverfahren (§ 23 FamFG) • Übertragung der (alleinigen) elterlichen Sorge • u.V.m • Amtsverfahren (§ 24 FamFG) • Entscheidung über Einleitung (§ 24 Abs. 2 FamFG) • Ermittlung von Amts wegen (§ 26 FamFG) • Eingriffe in die elterliche Sorge • Verbleibensanordnung • Umgangsrecht • u.V.m Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  21. Mitwirkung des Jugendamtsin Kindschaftssachen • Verfahren im ersten Rechtszug • Antrags- und Amtsverfahren (§ 23, 24) • Hinweispflicht, wenn Anregung zur Einleitung eines Verfahrens nicht gefolgt wird • Ermittlung von Amts wegen (§ 26) • außer in Familien-streitsachen (§ 113 Abs. 1) • persönliches Erscheinen (§ 33) Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  22. Mitwirkung des Jugendamts • Jugendamt unterstützt „in geeigneten Fällen“ bei Vollstreckung (§ 88 Abs. 2 FamFG) bei • Kindesherausgabe • Umgangsregelungen • Vollstreckung durch Ordnungsmittel • Ordnungsgeld oder Ordnungshaft (Contempt of Court: § 89 Abs. 1 FamFG) • Ausnahme: Zuwiderhandlung nicht zu vertreten (§ 89 Abs. 4 FamFG) • Abgrenzung und Klärung des Hilfeauftrags Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  23. Mitwirkung in Kindschaftssachenfrüher Termin: die Funktion • Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG) • Sortieren und Sondieren • Kinder- und Jugendhilfe: fachlicher Alltag • Justiz: ... gewöhnungsbedürftig Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  24. Mitwirkung in Kindschaftssachenfrüher Termin: die Funktion • Strukturieren und prozesshaft Begleiten • Ziel: Rückgewinnung der Selbststeuerung • Botschaft: auf der Suche nach „Lösungen“ bist Du hier falsch, ab in die Kinder- und Jugendhilfe • Unterstützung von Klärungsprozessen (in der Kinder- und Jugendhilfe) Familiengericht Jugendamt Entwicklungen in der Familie Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  25. Mitwirkung in Kindschaftssachenfrüher Termin: die Vorbereitung • Anhörung des Jugendamts im Termin(§ 50e Abs. 2 FGG, § 155 Abs. 2 Satz 3 FamFG) Kindeswohlgefährdung • nix Neues: Anrufung mit ausführlicher Stellungnahme Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  26. Mitwirkung in Kindschaftssachen früher Termin: die Vorbereitung • Anhörung des Jugendamts im Termin(§ 155 Abs. 2 Satz 3 FamFG) Trennung und Scheidung • schneller Informationsfluss (zB Fax, Bestätigung) • Jugendamt berichtet im Termin über Stand der Beratungen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII – neu) • Erwartung: Kontaktaufnahme zur Familie vor dem frühen ersten Termin?! • personell und terminlich anspruchsvoll • zu beiden Eltern? getrennt? zum Kind? • Umfelderkundungen? • nicht Aufgabe des Jugendamts Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  27. Mitwirkung in Kindschaftssachenfrüher Termin: das Erscheinen • Anhörung „des Jugendamts“ im Termin(§ 50e Abs. 2 FGG, § 155 Abs. 2 Satz 3 FamFG) Erscheinen ja, aber wer? Kindeswohlgefährdung • zuständige Fachkräfte aus dem ASD des Jugendamts das Original Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  28. Mitwirkung in Kindschaftssachenfrüher Termin: das Erscheinen • Anhörung „des Jugendamts“ im Termin(§ 155 Abs. 2 Satz 3 FamFG) Erscheinen ja, aber wer? Trennung und Scheidung • Fachkräfte aus dem ASD des Jugendamts:sinnvoll, wenn es • selbst anschließend berät • vorher Kontakt mit Eltern/Kind hatte • Beratungsstelle (Übertragung der Mitwirkungsaufgabe aus diese § 76 SGB VIII) • sinnvoll, wenn sie anschließend berät • Kontakt zu anderem Beratungsangebot herstellt Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  29. Mitwirkung in Kindschaftssachenfrüher Termin: die Perspektive Trennung und Scheidung • Gemeinsame Gestaltungsaufgabe • Einvernehmen: kindeswohldienlich? • Anordnung von Beratung/Mediation sinnvoll? • einstweilige Anordnung (§ 156 Abs. 3 FamFG) • Bestellung • Verfahrensbeistand • Sachverständige/r • Jugendamt mit Mitgestaltungs-aufgabe Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  30. Mitwirkung in Kindschaftssachenfrüher Termin: die Perspektive Trennung und Scheidung • Gemeinsame Gestaltungsaufgabe • FamG: Ich verantworte • die Kindeswohldienlichkeit der einvernehmlichen oder vorläufigen Regelung • Jugendamt/Beratungsstelle: Ich verantworte • den Hilfeprozess während/im Anschluss an das Verfahren • Rollen- und Aufgabenklärung im fallübergreifenden Arbeitskreis Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  31. Mitwirkung in KindschaftssachenEinstweilige Anordnung • Früher Termin und einstweilige Anordnung prüfen: ein Widerspruch? schnell, laut ... und flach? Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  32. Mitwirkung in KindschaftssachenEinstweilige Anordnung • Früher Termin und einstweilige Anordnung • Nichtentscheiden ist auch ein Entscheiden • abschließende Regelung wegen Zeitablauf • Irreversibilität für abgelaufene Zeit • Vorläufige Maßnahme Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  33. Mitwirkung in KindschaftssachenErörterung der Kindeswohlgefährdung Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  34. Mitwirkung in KindschaftssachenErörterung der Kindeswohlgefährdung • Erörterung der Kindeswohlgefährdung(§ 50f FGG, § 157 FamFG-E) • Vorgänger im Kinder- und Jugendhilferecht bei der Anrufung des Familiengerichts(§ 8a Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 SGB VIII): • Klärungsfunktion • wenn eigene Mittel zur Gefährdungs-einschätzung nicht ausreichen und • Familiengericht mit seinen Möglichkeiten der Herstellung von Verbindlichkeit weiterkommen kann Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  35. Mitwirkung in KindschaftssachenErörterung der Kindeswohlgefährdung • Erörterung der Kindeswohlgefährdung(§ 50f FGG, § 157 FamFG-E) • Initiierungs- undStützungs-funktion • Hilfen verordnen? • Leistung anordnen(§ 36a SGB VIII)? Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  36. Mitwirkung in KindschaftssachenErörterung der Kindeswohlgefährdung • Erörterung der Kindeswohlgefährdung(§ 50f FGG, § 157 FamFG-E) • Warnfunktion Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  37. Mitwirkung in KindschaftssachenErörterung der Kindeswohlgefährdung • Erörterung der Kindeswohlgefährdung(§ 50f FGG, § 157 FamFG-E) • Versuchung für das Jugendamt: Weiterreichen der Verantwortung • Folge: Leihautoritätdes Jugendamts Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  38. Mitwirkung in KindschaftssachenÜberprüfung der Nichtgefährdung • Überprüfung, wenn kein Sorgerechtsentzug(§ 1696 Abs. 3 S. 2 BGB): • „Antrag“ bei Gericht hat Erfolg/Misserfolg Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  39. Mitwirkung in KindschaftssachenÜberprüfung der Nichtgefährdung • Überprüfung, wenn kein Sorgerechtsentzug(§ 1696 Abs. 3 S. 2 BGB): • Chancen erhöhen, dass • Familie und Jugendamt wieder in Hilfekontakt kommen • Hilfeperspektiven neu sortieren können Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  40. Mitwirkung in KindschaftssachenÜberprüfung der Nichtgefährdung • Überprüfung, wenn kein Sorgerechtsentzug(§ 1696 Abs. 3 S. 2 BGB): • Einschätzung: ambulante Hilfen nicht erfolgversprechend • FamG „muss“ elterliche Sorge entziehen • aber: Wer klärt, wie es weitergeht? Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  41. Perspektive:Verantwortungsgemeinschaft! • Fallübergreifende Arbeitskreise • Umsetzung des Gesetzes ohne Koordination der Arbeitsorganisation und Abläufe kaum möglich • Respektieren • der jeweiligen funktionalen Kompetenzen und Grenzen • der Unabhängigkeit des jeweils Anderen • Gegenseitige Wertschätzung Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  42. Perspektive:Verantwortungsgemeinschaft! • Gemeinsame Aufgabe:Initiierung von Schutz und Hilfe bei Kindeswohl-gefährdung undbei der Struktu-rierung von Familienkonflikten • Prozesshaftigkeit des Wechselspiels – und damit auch des familiengerichtlichen Entscheidungsverhaltens Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  43. Unterstützung für die Arbeit Meysen, Thomas - Balloff, Rainer - Finke, Fritz - Kindermann, Edith - Niepmann, Birgit - Rakete-Dombek, Ingrid – Stötzel, Manuela Das Familienverfahrensrecht - FamFG Praxiskommentar mit Einführung, Erläuterungen, Arbeitshilfen ISBN: 978-3-89817-644-6 rd. 500 Seiten, 16,5 x 24,4 cmSoftcover (kartoniert) 68,00 € Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

  44. Ausblick für Mecklenburg-Vorpommern • Kinder- und Jugendhilfe: herzlich Willkommen FamFG Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)

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