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Pressekonferenz der Volkssolidarität Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Schwerin, 17. Oktober 2013 Dr. habil.pol. Hanna Haupt. Entwicklung der gesetzlichen Renten. wird wesentlich bestimmt durch:. die wirtschaftliche Entwicklung und die Lage auf dem Arbeitsmarkt,
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Pressekonferenz der Volkssolidarität Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Schwerin, 17. Oktober 2013 Dr. habil.pol. Hanna Haupt
Entwicklung der gesetzlichen Renten wird wesentlich bestimmt durch: • die wirtschaftliche Entwicklung und die Lage auf dem Arbeitsmarkt, • gesetzgeberische Zielsetzungen, • die individuellen Beitragsleistungen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und die Arbeitgeberbeiträge, • den Bundeszuschuss zur Abdeckung der versicherungsfremden Leistungen.
Die 7. Rentendokumentation hat das sozialpolitische Spannungsfeld „Rentenentwicklung“ zum Gegenstand • Die gesetzlichen Renten werden im Zuge der demographischen Entwicklung zur wesentlichsten Lebensgrundlage von immer mehr Menschen. • Sie wurden durch gesetzgeberisches Handeln vom Ziel der Lebensstandardsicherung im Alter auf Beitragsstabilität und Senkung der Lohnnebenkosten umorientiert und • die langfristige Absenkung des Rentenniveaus auf den Weg gebracht. • Alterssicherung in Deutschland wurde durch Abkehr von der paritätischen Rentenfinanzierung dem Kapitalmarkt geöffnet.
Die 7. Rentendokumentation • analysiert diese Entwicklungen und deren Auswirkungen konkret für die ältere Generation in Mecklenburg-Vorpommern, • vergleicht die Rentensituation in Mecklenburg-Vorpommern mit beiden noch immer verschiedenen Rentenrechtskreisen in Deutschland, • zeigt die Wirkungen der gesetzlich vorprogrammierten Absenkung des Rentenniveaus und die Rentenperspektiven der aktuell versicherungspflichtigen Beschäftigten auf, • stellt diesen Wirkungen die rentenpolitischen Positionen der Volkssolidarität entgegen.
Bevölkerungsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommernund Anteil der Rentner/-innen Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern nach Altersjahren und Geschlecht - 2011 und 2030 - 2011: • 22 % der Bevölkerung im gesetzlichen Rentenalter, • 28,4 % der Bevölkerung bezogen eine GRV-Rente. Das waren: • 387.313 Bezieher/-innen einer Altersrente, • 62.530 Bezieher/-innen einer Erwerbsminderungsrente, • außerdem wurden 134.120 Hinterbliebenenrenten gezahlt. Neurenten 2011: 11.953 Altersrenten 3.385 Erwerbsminderungsrenten 7.050 Hinterbliebenenrenten Berechnet nach: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern 2012, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 2013, 4. Aktualisierte Landesprognose
Entwicklung der Rentenzahlbeträge von Altersrenten Durchschnittliche Rentenzahlbeträge von Altersrenten in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu den neuen und alten Bundesländern - 2011 - in Euro - • unterschiedlichen Strukturen der Rentenbezieher/-innen (Ost: einschließlich beamtenähnliche Berufe; West: ca. 1 Million Auslandsrenten zwischen 240 Euro und 320 Euro, Minirenten an verbeamtete Personen), • bei Frauen aus der Zahl der Versicherungsjahre: 28,8 West/42,3 Ost. Zusammengestellt nach: VDR-Sonderauswertung Rentenbestand Mecklenburg-Vorpommern 2011, Berlin 2012, Rentenversicherung in Zeitreihen 2012, Berlin 2012, S. 204-205 Unterschiede resultieren aus:
Durchschnittliche Zahlbeträge der Altersrenten im Rentenbestand 2011 - nach Bundesländern - in Euro* - * gerundet Quelle: VDR-Statistik Rentenzugang 2011, Berlin 2012, Bd. 188, S. 30, Tab. 52.00Z; S. 104 und 160
Noch immer keine Rentenangleichung Ost Angleichung der Lebensverhältnisse - Entwicklung des Aktuellen Rentenwertes in den alten und neuen Bundesländern - 1992 bis 2013 - in Euro* - * die Umrechnung für die Jahre vor 2002 erfolgte zum amtlich festgelegten Umrechnungskurs 1 Euro = 1,95583 DM Quelle: Rentenversicherung in Zeitreihen 2012, Hrsg.: DRV Bund, Berlin 2012, S. 263; Verordnungsentwurf der Bundesregierung: Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1. Juli 2013, Berlin 2013 • Angleichungsentwicklung von 1992 bis 1998 = +24,67 %, • Rentenstagnation von 1998 bis 2012 in 14 Jahren = 1,78 %, • Ost: 2012 zu 2013 = +2,69 %, weil Nachholbedarf aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 im Vorjahr abgebaut wurde. • West: durch Kurzarbeit 2008/09 - Nachholbedarf noch nicht abgebaut, demzufolge Kürzung der Anpassung um 50 %.
Rentenangleichung erledigt sich nicht von allein!!! Vergleich der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in Deutschland - 2012 - in Euro und Prozent - • Bedarf des politischen Willens zur gleich- berechtigten Bewertung von Lebensarbeitsleistung in Ost und West, • erfordert die Hochwertung der Ost-GRV-Beiträge solange wie die Lohnungleichheit fortbesteht. Berechnet nach: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder, Reihe 1, Länderergebnisse, Bd. 2, Bruttolöhne und -gehälter, Hrsg.: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, Juli 2012, Tabelle 5.1
Gesetzliche Renten - hauptsächlichstes Alterseinkommen in Deutschland - in Prozent - • leben 98,5 % der ab 65-Jährigen von der gesetzlichen Rente, alle anderen Einkommensarten sind statistisch nicht zählbar, • ca. 17 % der 65- bis unter 75-Jährigen erhalten Leistungen aus der ZöD, • Betriebsrente der Privatwirtschaft = 3 %, • Private Rente ab 65-Jährige = 1 %. Quelle: ASID 2011. Zitiert nach: Alterssicherungsbericht der Bundesregierung 2012, Berlin 2012, S. 97, S. 208, Tabelle BC 1 In Mecklenburg-Vorpommern
Vermögen als Quelle der Alterseinkommen • Ost/Westvergleich - im Report - S. 26/27 • 2008 verfügten die Rentnerhaushalte-Ost (32.700 €) = 54,8% des Nettogeldvermögens der Rentnerhaushalte-West (57.800€) - Pensionärshaushalte- West (95.700 €). Vermögenssituation von Rentnerhaushalten in Mecklenburg-Vorpommern - 2008 - in Prozent - Berechnet nach: Konsumentenkredite und Geldvermögen privater Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern 2008, Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008, in: Statistischer Bericht 0233 2008 01, Schwerin 2009, S. 9, 14, 18
Regionale Differenzierung der Renteneinkommenin Mecklenburg-Vorpommern Schichtung der Rentenzahlbeträge von Altersrenten im Rentenbestand 2011 - Mecklenburg-Vorpommern - in Prozent - Unter der verfügbaren Standardrente lagen • die Altersrenten von 51,4 % der Männer und 89,5 % der Frauen, • die Erwerbsminderungsrenten von 97,0 % der Männer und 94,4 % der Frauen. Hinterbliebenenrente: 8,8 % der Männer und 33,9 % der Frauen * verfügbare Standardrente = netto vor Steuern Berechnet nach: DRV-Sonderauswertung Rentenbestand Mecklenburg-Vorpommern 2011, Berlin 2012
Regionale Differenzierung der Rentenzahlbeträge in Mecklenburg-Vorpommern Durchschnittliche Zahlbeträge (in Euro) von Altersrenten in Mecklenburg-Vorpommern nach Geschlecht und Kreisen - 2011 - Gestaltet nach: DRV-Sonderauswertung Rentenbestand Mecklenburg-Vorpommern 2011, Berlin 2012
Bundesweiter Entwicklungstrend: defizitäre Alterssicherung und Wirkung in Mecklenburg-Vorpommern • Individuelle Verarmung durch prekäre Arbeitsverhältnisse und Arbeitslosigkeit Prekäre Beschäftigung: • alte BL: 75% sv-pfl. Voll- u. Teilzeit; 3 % sv-pfl. Midijob, 22 % geringfügig Beschäftigte, 1 % kurzfr. Beschäftigte, • neue BL - auch MV: 80 % sv-pfl. Voll- u. Teilzeit; 5 % sv-pfl. Midijob, 14 % geringfügig Beschäftigte, 1 % kurzfr. Beschäftigte Niedriglöhne: • alte BL: 17,2 % unter 8,50 Euro • neue BL: 33,6 % unter 8,50 Euro Geringe oder keine SV-Beiträge - Lücken in den Rentenanwartschaften - geringere Renten im Berentungsfall
Wirkung von Arbeitslosigkeit Veränderungen in der Struktur der Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern nach Rechtskreisen - 2010 bis 2013 - • Seit 2006 tendenzieller Rückgang der Arbeitslosigkeit in MV, aber • Anstieg des Anteils der Langzeitarbeitslosen - von 64,2 % im Januar 2013 auf 73,3 % im August 2013. Zusammengestellt nach: Der Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern, Regionaldirektion Nord, monatlich, Januar 2010 bis April 2013, Übersicht 5 und 7
Verrentung von Hartz IV-Zeiten Entwicklung der Anwartschaften in der GRV aktiv versicherter Durchschnittsverdiener/-innen und ALG II-Bezieher/-innen im Zeitverlauf SFZ: Eigene Berechnung auf der Basis der aktuellen Rentenwerte 2013 • 2011: Renteneintritt aus ALG I alte BL = 7,6 % - neue BL = 13,6% Renteneintritt aus ALG II alte BL = 7,6 % - neue BL = 15,6 % • Vorzeitige Berentung mit Abschlag: alte BL = 52,7 %; 54,7 % neue BL = 72,5 %, 85,1 % • Ab 2012 keine Verrentung mehr ab 60. Lebensjahr.
Bundesweite Wirkungen rentengesetzlicher Veränderungen • Verschlechterungen der Rentenzugangsbedingungen Anteil der Versichertenrenten mit Abschlägen am jährlichen Rentenzugang nach Rentenarten und Geschlecht - Mecklenburg-Vorpommern - 2005 bis 2011 - in Prozent - Datenbasis: DRV-Sonderauswertung Rentenzugang Mecklenburg-Vorpommern, 2005 bis 20011, jeweils Tabelle 030.20 Z • Absenkung des Rentenniveaus durch Einführung des Nachhaltigkeits- (2011: -0,51 %) und des Riesterfaktors (-0,5 %) • Wirken der Schutzklausel und des Nachholfaktors, • keine Rentenkürzung wegen negativer Lohnentwicklung, • Nachholung der Anpassungskürzungen bei positiver Lohnentwicklung, • in den neuen Bundesländern 2012 abgeschlossen, in den alten Bundesländern weitergeführt bis …
Wertverlust der gesetzlichen Renten - bundesweite Wirkung Entwicklung der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge im Rentenzugang - Mecklenburg-Vorpommern - 2000 bis 2011 - in Euro* * Die Umrechnung für das Jahre vor 2000 erfolgte zum amtlich festgelegten Umrechnungskurs 1 Euro = 1,95583 DM. Zusammengestellt nach: DRV-Statistik Rentenzugang, Bd. 137, 141, 145, 149, 153, 158, 163, 168, 173, 178, 183, 188, Berlin, jährlich, jeweils Tabelle 52.00 Z Rückgang der durchschnittlichen Zahlbeträge • Altersrenten: Männer = -61 Euro; Frauen = +15 Euro • Erwerbsmind.renten: Männer = -110 Euro; Frauen = -59 Euro • Einkommensposition der Altersrenten im Rentenzugang gegenüber den Bestandsrenten - Männer: 83,4 %, Frauen: 97,6 % • Inflation: 2004 - 2011 = -13,5 %; Anstieg der KV/PV = 2,75 % Rentenanstieg NBL = 6 % entspricht Kaufkraftverlust von 10 %
Altersarmut - das Problem der Zukunft ??? • Altersarmut lässt sich nicht auf Grundsicherung reduzieren. • Sie beginnt, wenn Pflegebedürftigkeit, Partnerverlust, Wohnungswechsel oder andere Wechselfälle des Leben nicht mehr vom eigenen Budget getragen werden. Armutsgefährdungsquote von 50- bis unter 65-Jährigen und ab 65-Jährigen - nach Bundesländern - 2012 - Zusammengestellt nach: Sozialberichterstattung des Bundes und der Länder: Ergebnisse des Mikrozensus, Berechnungen durch Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)., Hrsg.: Statistisches Bundesamt, 30.8.2013
Perspektive der Rentenentwicklung • Vorprogrammierte Absenkung des Rentenniveaus bis 2029 schließt Rentner/-innen von der Wohlstandsentwicklung aus. Simulation der Rentenperspektive * Berechnet nach Akt. Rentenwerte 2005; ** Berechnet nach Akt. Rentenwerte 2011 Zusammengestellt nach: DIW: Erwerbsbiografien und Alterseinkommen im demografischen Wandel, Berlin 2010, S. 120-121; DIW-Wochenbericht 23/2012, S. 12
Voraussetzung für die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 bisher nicht erfüllt • 60- bis unter 65-Jährige 2012 sv-pflichtig (Voll-, Teilzeit-, Midijob) beschäftigt: Westdeutschland: 28,7 % Ostdeutschland: 31,0 % Beschäftigungsquoten Älterer in Mecklenburg-Vorpommern 2008 bis 2013 (Anteil der sv-pflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung je Altersgruppe) • bundesweit kommt nur ein Fünftel der Neurentner aus sv-pflichtiger Beschäftigung, • im Westen 15,2 % und im Osten 29,2 % - aus der Arbeitslosigkeit, • es fehlt an altersgerechter Gestaltung der Arbeitsbe- dingungen, • drängt Ältere in prekäre Beschäftigung ab - Verarmung durch Arbeitslosigkeit schon vor der Rente. Zusammengestellt nach: Agentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord, Analytikreport der Statistik, Analyse des Arbeitsmarktes für Ältere ab 50 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern, Kiel 2013, S. 7
Dringlicher Korrekturbedarf besteht hinsichtlich: • der Abkehr vom Sicherungsziel der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rente, • der fortschreitenden Abkoppelung der Renten von der Lohnentwicklung durch die Absenkung des Rentenniveaus, • der Nichtangleichung der Ostrenten an das Westniveau, • der defizitären Rentenanwartschaften wegen Arbeitslosigkeit, prekärer Arbeitsverhältnisse und Niedriglöhnen, • der heute schon bestehenden Altersarmut, • der Abdrängung der gesetzlichen Renten auf Grundsicherungsniveau (37 Versicherungsjahre = Regelsatz), • der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 - ohne notwendige Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes.