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Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds

Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung “ Informationsveranstaltungen 2014 Kaiserslautern - Koblenz. Wachstumsstrategie mit 3 Prioritäten.

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Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds

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  1. Operationelles Programm des Landes Rheinland-Pfalzfür den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014 bis 2020im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ Informationsveranstaltungen 2014 Kaiserslautern - Koblenz

  2. Wachstumsstrategie mit 3 Prioritäten IntegrativesWachstum Nachhaltiges Wachstum Intelligentes Wachstum 5 Kernziele davon unmittelbar 3 ESF-relevant: • Bildungsziel: • Schulabbrecher-Quote < 10 % • Hochschulabschluss mind. 40 % • Beschäftigungsziel: • Beschäftigungsquote mind. 75% • Integrationsziel: • Armut um 25 % senken Thematisches Ziel 8 (Prioritätsachse A) Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte Thematisches Ziel 10 (Prioritätsachse C) Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Thematisches Ziel 9 (Prioritätsachse B) Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung Programmatische Rahmenbedingungen: Europa 2020 Querschnittsziele: Gleichstellung von Männern und Frauen Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Nachhaltige Entwicklung

  3. ESF-Verordnung – Kohärenz und thematische Konzentration (Artikel 4) • Artikel 4Kohärenz und thematische Konzentration • Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Strategie und die Maßnahmen, die in den operationellen Programmen beschrieben werden, kohärent damit sind und die Probleme aufgreifen, die in ihren nationalen Reformprogrammen sowie gegebenenfalls in ihren anderen nationalen Strategien gegen Arbeitslosigkeit, Armut und soziale Ausgrenzung und auch den einschlägigen Empfehlungen des Rates gemäß Artikel 148 Absatz 4 AEUV aufgezeigt werden, um so zur Erreichung der Kernziele der Strategie Europa 2020 in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung beizutragen. • Mindestens 20 % der insgesamt in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel werden für das thematische Ziel "Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und jeglicher Diskriminierung„. • Thematisch konzentrieren die Mitgliedstaaten In stärker entwickelten Regionen mindestens 80 % der jedem operationellen Programm zugewiesenen ESF-Mittel auf bis zu fünf der Investitionsprioritäten.

  4. Herleitung der rheinland-pfälzischen ESF-Strategie • Ermittlung der Bedarfe – Soziökonomische Analyse und SWOT-Analyse • Prüfung der Kohärenz und Konsistenz • Mit der nationalen Strategie – Nationales Reformprogramm • Mit der Landesstrategie – u.a. Koalitionsvertrag • Mit der ESF-Umsetzung auf Bundesebene – Kohärenzabstimmungen • Festlegung von Investitionsprioritäten • Ableitung Spezifischer Ziele • Auswahl bzw. Entwicklung geeigneter Indikatoren • Quantifizierung von Output- und Ergebniszielen

  5. Indikatorenentwicklung • ESF-VO ist maßgeblich bei Indikatorendefinition („Common Indicators“) • In Ausnahmefällen Entwicklung eigener programmspezifischer Indikatoren • Output- und Ergebnisindikatoren müssen logisch aufeinander bezogen sein undnachvollziehbar hergeleitet sein • Indikatoren müssen quantifiziert werden (Zielerreichung) • Indikatoren sind Grundlage der Leistungsüberprüfung • Grundregel: möglichst wenige Indikatoren definieren

  6. ‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ – Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung • Artikel 22Anwendung des Leistungsrahmens • Die leistungsgebundene Reserve macht zwischen 5 und 7 % der jeder Priorität innerhalb eines Programms zugewiesenen Mittel aus, mit Ausnahme der Prioritäten für technische Hilfe und der Programme für Finanzinstrumente gemäß Artikel 39. Der Gesamtumfang der zugewiesenen Leistungsreserve beläuft sich auf 6 % pro ESI-Fonds und Regionenkategorie. (…) • Auf Grundlage der Leistungsüberprüfung nimmt die Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der jeweiligen jährlichen Durchführungsberichte im Jahr 2019 im Wege von Durchführungsrechtsakten einen Beschluss an, um für jeden ESI-Fonds und Mitgliedstaat diejenigen Programme und Prioritäten zu bestimmen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden, (…) • Die leistungsbezogene Reserve wird nur Programmen und Prioritäten zugewiesen, bei denen die Etappenziele erreicht wurden. (…)

  7. ‚Allgemeine ESI-Verordnung‘ – Leistungsrahmen/Leistungsüberprüfung • Artikel 21 (Leistungsüberprüfung) – Artikel 6 Etappenziele • In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überprüft die Kommission 2019 in jedem Mitgliedstaat die Leistung der Programme in Bezug auf den Leistungsrahmen aus den jeweiligen Programmen. • Bei der Leistungsüberprüfung wird auf Grundlage der Informationen und Bewertungen aus dem im Jahr 2019 eingereichten Fortschrittsbericht das Erreichen der Etappenziele der Programme auf Ebene der Prioritäten untersucht. • Die Etappenziele oder Ziele einer Priorität gelten als erreicht, wenn alle im zugehörigen Leistungsrahmen enthaltenen Indikatoren bis Ende 2018 mindestens 85 % des Etappenzielwerts oder bis Ende 2023 mindestens 85 % des Zielwerts erreicht haben.

  8. ESF-Budget 2014-2020(in Mio. Euro) Gesamt: 109,06 Mio. €

  9. ESF-Budget 2014-2020 – nach Investitionsprioritäten (ohne Technische Hilfe)(in Mio. Euro)

  10. Prioritätsachse A Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) „Zukunftsfähige Arbeit“ (MSAGD) a v)Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel Stärkung von KMU zur Bewältigung des demografischen Wandels „Koordinierungsstelle und flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit Familie und Beruf“ (MIFKJF) „Beratungsstellen Neue Chancen“ (MIFKJF) Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

  11. Prioritätsachse B Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen b i)Aktive Inklusion (…) und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit „Perspektiven eröffnen“ (MSAGD) Vorbereitung auf die Altenpflegehilfeprüfung (MSAGD)

  12. Prioritätsachse C Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) „Vertiefte Berufsorientierung“ (MSAGD) Verbesserung der Berufswahlkompetenz c i)Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs Erhöhung der Ausbildungsreife u. Ausbildungsfähigkeit arbeitsloser junger Menschen „Fit für den Job“(MSAGD) „Jugend mit Zukunft“ (MSAGD)

  13. Prioritätsachse C Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) „Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung“ (MSAGD) „Maßnahmen zur Vermeidung des Abbruchs von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen“ (MSAGD) „Maßnahmen zur Reduzierung des Analphabetismus“ (MBWWK) „Maßnahmen zur Förderung der Sprachkompetenz von Asylbegehrenden und ver-gleichbaren Zielgruppen“ (MIFKJF) Erhöhung der Qualifikation der Arbeitskräfte c iii)Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen

  14. Prioritätsachse C Investitionspriorität Spezifisches Ziel Förderansätze (Beispiele) „Ada-Lovelace-Mentorinnen-Netzwerk“(MIFKJF / MBWWK) „Mathematik in den MINT-Fächern“ (MBWWK) Entwicklung und Einführung innovativer Ansätze in der allgemeinen und beruflichen Bildung c iv)Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

  15. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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