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Allianz Körperkasko Detailpräsentation

Allianz Körperkasko Detailpräsentation. Mai 2012. Agenda. 1. Allianz Körperkasko – Das neue Einkommensvorsorgekonzept der Allianz. Für diese Personen fehlte bislang eine attraktive Alternative bei dauerhafter Einschränkung

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Allianz Körperkasko Detailpräsentation

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Presentation Transcript


  1. Allianz KörperkaskoDetailpräsentation Mai 2012

  2. Agenda

  3. 1 Allianz Körperkasko – Das neue Einkommensvorsorgekonzept der Allianz

  4. Für diese Personen fehlte bislang eine attraktive Alternative bei dauerhafter Einschränkung von körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten sowie schwerer Erkrankung. Berufe mit höherem Risiko: Höchster Absicherungsbedarf, aber geringster Zuspruch Viele werden durch das Produkt Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht erreicht • Eine angemessene BU-Absicherung können oder wollen sich viele nicht leisten. • Vor allem in Berufsgruppen mit körperlicher Tätigkeit ist das BU-Risiko hoch, aber das Einkommen oft gering. • Ca. die Hälfte der Beschäftigten sind überwiegend körperlich tätig. (BU-Einstufung den Berufsgruppen C+D) 4,2 Mio. Beschäftigte Davon ca. 50% in Risiko-Berufsgruppen C+D

  5. Auch wenn BU nicht passt: trotzdem von Kopf bis Fuß optimale Sicherheit • Gesucht wird ein Produkt, das • speziell auf körperlich arbeitende Menschen zugeschnitten ist. • ein attraktives Preis-/ Leistungs-Verhältnis bietet. • die essenziellen körperlichen und geistigen Fähigkeiten versichert. • je nach Schadenfall eine Rente zahlt, eine Einmalzahlung leistet oder sogar beides kombiniert.

  6. 2 3 Allianz Körperkasko: Positionierung, Konzept und Leistungsmerkmale

  7. Weitere Infos Mit diesem herausragenden Leistungsbild erschließen wir bisher ungenutzte Kundenpotenziale! Allianz Körperkasko Die neue Allianz Körperkasko ist die leistungsstarke und besonders preisgünstige Kombination aus: 2 1 2 einer Versicherung,die bei schweren Krankheiten (Dread Disease) eine einmalige Kapitalleistung zahlt. einer Versicherung, die bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente leistet.

  8. Allianz Körperkasko Die Allianz Körperkasko positioniert sich als eigenständiges Produkt innerhalb der Allianz-Produktpalette. Die Allianz Körperkasko komplettiert das Produktportfolio neben der Berufsunfähigkeitsvorsorge und ermöglicht so eine umfassende und bedarfsgerechte Vorsorge für jedermann. Existenzabsicherung Berufsunfähigkeitsvorsorge 1 Körperkasko 2 NEU

  9. Leistungsdefinitionen – Was ist wo versichert? Existenzabsicherung NEU • Berufsunfähigkeit • Leistungsvoraussetzung: • mindestens 50 % berufsunfähig(im zuletzt ausgeübten Beruf) über zumindest 6 Monate • Leistungen: • Prämienbefreiung • Rente • Körperkasko • Leistungsvoraussetzung: • Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeiten über zumindest 12 Monate oder • schwere Krankheit • Leistungen: • Rente und Prämienbefreiung bei Verlust einer Fähigkeit • Kapital bei schwerer Krankheit • Merkmale • Beruf und sozialer Status ist abgesichert • keine Kapitalzahlung bei schweren Erkrankungen • Merkmale • körperliche und geistige Fähigkeiten sind abgesichert • körperliche Fähigkeiten im Fokus wegen Zielgruppe „körperlich Tätige“

  10. Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser über zumindest 12 Monate vorliegt: Für Details: Auf Hand klicken! Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit ( FOLGE ist versichert) Eintritt einer dieser Erkrankungen (URSACHE ist versichert) Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente Monatliche Rente mit Prämienbefreiung

  11. Entscheidend für die Rentenleistung aus der Allianz Körperkasko ist nicht die Erkrankung oder der Unfall an sich, sondern die Folge aus der Erkrankung oder dem Unfall. Dabei ist es unerheblich, ob der zuletzt ausgeübte Beruf tatsächlich aufgegeben wird oder nicht. Ebenso ist es bei schweren Krankheiten unerheblich, ob die Krankheit die Berufsfähigkeit einschränkt. Entscheidend für die Beurteilung ist immer ein fachärztliches Gutachten. Leistung, auf die man sich verlassen kann

  12. Gleichgewichtssinn Der Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist. Autofahren Die VP ist aus gesundheitlichen Gründen zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Als Nachweis ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten notwendig. Intellekt Die geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Armgebrauch Die VP ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten. Sehen Die Sehfähigkeit der VP ist so stark eingeschränkt, dass nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad besteht. • Handgebrauch Die VP ist mit keiner Hand in der Lage, einen Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubendreher oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen. • Hören Bei der VP besteht eine Schallempfindungsschwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes, die einem Hörverlust von mind. 60dB entspricht. Knien oder Bücken Die VP ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten. SprechenDie Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann. Gebrauch der Beine Die VP ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder 12 Treppenstufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen. Pflegebedürftigkeit Sachwalterschaftvon mindestens 12 Monaten Kurzdefinitionen für körperliche und geistige Fähigkeiten Die Rente bei Beeinträchtigung einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit wird gezahlt, wenn der Verlust der beschriebenen Fähigkeiten und Aktivitäten voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen besteht, bzw. mindestens 6 Monate lang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Beides muss fachärztlich nachgewiesen werden. Kopf1 Körper1 Kümmern1 1 Im Sinne der Bedingungen

  13. Hier klicken Hier klicken Hier klicken Hier klicken Hier klicken Hier klicken Krebs Multiple Sklerose (MS) Komponente Einmalleistung Der Eintritt einer schweren Krankheit ist ein erheblicher Einschnitt im Leben. Meist folgt ihr der zumindest zeitweilige oder partielle Verlust des Einkommens. Hier sorgt die Allianz Körperkasko für schnelle Hilfe: Die Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente wird erbracht, wenn die versicherte Person eine der unten stehenden, durch ärztliches Gutachten belegten Krankheiten erleidet und sie 28 Tage lang überlebt. Treten bei der versicherten Person nacheinander verschiedene versicherte schwere Krankheiten auf, besteht die Leistungspflicht für jede dieser Krankheiten2. Krankheiten1 Herzinfarkt Koma Schlaganfall Querschnittslähmung 1 Über die Links gelangen Sie zu den AVB-Definitionen im Backup 2 Ausnahmen: Wartezeit von 3 Monaten, Herzinfarkt u. Schlaganfall,Details siehe §1.2. AVB

  14. Leistungsbeispiel 1  

  15.  Weitere Beispiele Leistungsbeispiel 2

  16. Tarifierung:so einfach und so leistungsstark wie möglich • Nur zwei Tarifgruppierungen • Risikogruppe 1 (keine/leichte körperliche Tätigkeit): im Wesentlichen analog der neuen Berufsgruppen A+, A, B und C bei BU • Risikogruppe 2 (schwere körperliche Tätigkeit): im Wesentlichen analog der Berufsgruppe D und E bei BU 1 2 • Erweiterte Versicherungsmöglichkeiten • Berufe, die in der BU nicht versichert werden können, kann eine Deckung im Rahmen der Körperkasko geboten werden (z.B. Berufssportler, Künstler) • Oft ist in der Körperkasko eine Annahme ohne Ausschlussklausel (z.B. bei Allergien) oder Zuschläge möglich. 3 • Erhöhungsrechte • Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung bei • Heirat • Geburt eins Kindes • Gehaltssprüngen • Beendigung der Berufsausbildung u.s.w.

  17. 15 Jahre Mindesteintrittsalter Höchsteintrittsalter 55 Jahre Höchstendalter (für Versicherungsdauer und Leistungsdauer) 65 Jahre Zuwachsklausel Grundfähigkeitsversicherung • 600 € jährliche Rente Mindestrente Art der Anpassung Jährliche Prämienerhöhung um 2, 3 oder 4% Höchstrente • 48.000 € jährliche Rente • vorweg: 20% der versicherten Leistung prämienfrei • laufende Rente steigt jährlich (aktuell 1,25%) Gewinnbeteiligung Anpassungsende • Alter 55 • Leistungsfall Rente • Geschlechtsunabhängige UNISEX-Prämien Prämien Frauen/Männer • 2 / 4 / 12 - 1% / 2% / 3% Unterjährigkeitszuschlag • G1LLN Tarifkürzel • alle verfügbar Tarifbereiche Technische Details zur Allianz Körperkasko

  18. Antragsfragen Fragebogen Annahmerichtlinien Risikoprüfung abhängig von versicherter Jahresrente • 12.001,- bis 25.000,- • Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen • Fragen zu Beruf und Einkommen (neu gestaltet) • Ab Eintrittsalter 41 Hausarztbericht (zentral angefordert) oder Attest (falls kein Hausarzt vorhanden) • über 25.000,- • Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen • Fragen zu Beruf und Einkommen (neu gestaltet) • Ärztliche Untersuchung (Details siehe Tarifbuch) • bis 12.000,- • Neu gestaltete Risiko-prüfungsfragen analog zur BU!

  19. Für Jahreseinkommen über netto EUR 30.000,-, kann Anspruch aus Sozialversicherung mit EUR 12.000,- netto p.a. angesetzt werden. (bis Einkommen von 30.000,- sollte Rente bis EUR 12.000,- ausreichen) Bis zu einer Jahresrente von EUR 12.000,- erfolgt keine Einkommensprüfung. Bestehende Verträge (BU-, Grundfähigkeit) - auch bei Mitbewerbern - werden angerechnet. Darüber hinaus gilt die Regelung, dass alle Ansprüche aus BU- und Grundfähigkeitsrenten 80% des Nettoeinkommens aus Berufstätigkeit nicht übersteigen dürfen. Maximale Rente: EUR 48.000,- Welche Rentenhöhe kann versichert werden (analog BU)? BU-Rente aus Sozialversicherung netto Summe aller privaten BU und GF - Ansprüche max. 80 % des Aktiveinkommens netto

  20. Aber Vorsicht: Folgende Voraussetzungen sind zu beachten Gesundheitszustand Eintrittsalter zwischen 15 und 55 Rentenhöhe entspricht bedarfsgerechter Absicherung Wer ist in der Allianz Körperkasko versicherbar?

  21. Der Tarif enthält keine Stückkosten, dh doppelte Rente bedeutet doppelte Prämie Gleiche Prämie für Mann und Frau da UNISEX Kürzere Dauern (v.a. Versicherungsdauer) machen das Produkt noch billiger Monatsprämien in EUR Prämienbeispiele (1/2)Leistungsdauer immer bis 65 ca. -20% bei abgek. VD

  22. Koch (Risikogruppe 1)Rente 1.000,- Euro monatlichLeistungsdauer bis 65 Versicherungsdauer bis 55 Versicherungsdauer bis 65 Prämienbeispiele (2/2)Auswirkungen von Eintrittsalter u. Versicherungsdauer Monatsprämie -15% -20% -23% Eintrittsalter

  23. Prämienvorteil insbesondere bei Risikoberufen Prämienvergleich Körperkasko Berufskasko (BU) Beispiel:1.000 Euro Monatsrente, Versicherungsdauer bis Alter 55, Leistungsdauer bis Alter 65, mtl. Prämie Ablebensschutz

  24. Prämien können im Rahmen der Sonderausgabenbestimmungen abgesetzt werden. Rentenzahlungen werden einkommensteuerpflichtig, wenn sie in Summe das reservierte Kapital bei Rentenbeginn übersteigen. Kapitalzahlungen aus der Komponente „schwere Krankheiten“ (Dread Disease) sind steuerfrei. Steuerliche Behandlung

  25. 3 Weitere Besonderheiten der Allianz Körperkasko

  26. Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (1/5)

  27. Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (2/5) Die Körperkasko zahlt Marco L. eine Rente (Beeinträchtigung einer körperlichen Fähigkeit), unabhängig von einer sonstigen Berufsausübung.

  28. Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (3/5) … auch für künstlerisch tätige Kunden stellt die Körperkasko eine lohnenswerte und kostengünstige Möglichkeit zur Deckung des Invaliditätsrisikos dar.

  29. Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (4/5) Die Körperkasko leistet sowohl eine Einmalzahlung (Schlaganfall) als auch eine monatliche Rente (Verlust des Sprachgebrauchs). Die Körperkasko zahlt Oksana J. eine monatliche Rente (Verlust des Armgebrauchs als Folge der Arthrose).

  30. Auch Hausfrauen/-männer können sich nun günstig absichern. Mit der Allianz Körperkasko rücken jetzt auch bisherige Randzielgruppen in den Fokus (5/5)

  31. Fehlende finanzielle Mittel Keine Akzeptanz des BU-Preises diverse Vorerkrankungen Wenn die BU keine Option ist: Die Allianz Körperkasko als beste aller Alternativen Ziel: Einkommen absichern KörperSchutzPolice Beratungsgespräch BU KörperSchutzPolice Ergebnis: Allianz Körperkasko

  32. Allianz Körperkasko Von Kopf bis Fuß die günstigere Einkommenssicherung.

  33. Backup

  34. zurück Antragsfragen für die Allianz Körperkasko

  35. zurück Fragen zu Beruf und Einkommen für Renten über 12.000 Euro p.a.Kommt auch bei BU - Renten zum Einsatz!

  36. Leistungsbeispiel 3   Zurück

  37. Leistungsbeispiel 4   Zurück

  38. Leistungsbeispiel 5   Zurück

  39. Leistungsbeispiel 6   Zurück

  40. Die Allianz Körperkasko legt andere Annahmerichtlinien zugrunde als die Allianz BU-Tarife. Daher fällt das Votum für den Antragsteller vielfach positiver aus. Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei Körperkasko und BU (1/2) • Bäckerin • Eintrittsalter: 30 • Endalter: 65 • 1.000 Euro mtl. Rente

  41. Unterschiede in den Annahmerichtlinien bei Körperkasko und BU (2/2) • Fliesenleger • Eintrittsalter: 30 • Endalter: 65 • 1.000 Euro mtl. Rente

  42. Gut zu merken: die vier K´s als Leistungsauslöser(Übersicht) Leistung erfolgt, wenn ein Leistungsauslöser vorliegt: Die Leistungsauslöser dieser vier Kataloge sind auf den folgenden Seiten im Detail beschrieben

  43. Leistungsbeschreibung – Katalog 1 und 2 (Allgemeines) Aktivitäten des Körpers und Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts • 1. Leistungspflicht bei Beeinträchtigung einer beschriebenen körperlichen Aktivität oder Fähigkeit der Sinne und des Intellekts von (voraussichtlich) ununterbrochenen 12 Monaten • 2. Nachweis der Beeinträchtigung durch einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung gemäß der nach aktuellem medizinischen Wissensstand üblichen Befunderhebung • 3. Verpflichtung der VP zur Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Sehhilfe, Prothese) und Vornahme zumutbarer Heilbehandlungen (gefahrlos und ohne besondere Schmerzen), die eine wesentliche Besserung ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen erwarten lassen Als Leistung wird eine monatliche Rente in Höhe der vereinbarten Monatsrente bis zum Ende der Leistungsdauerdauer gezahlt und es besteht Prämienbefreiung. Moatliche Rentenzahlung

  44. Körperliche Aktivitäten – Katalog 1 • Gebrauch der Beine • Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, eine Strecke von 400 Metern selbstständig und ohne Unterbrechung zurückzulegen oder eine Treppe von 12 Stufen selbstständig und ohne Unterbrechung hinauf- und hinabzusteigen. • Gebrauch eines Armes • Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mit dem linken oder dem rechten Arm in Schulter- bzw. Brusthöhe zu arbeiten. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

  45. Körperliche Aktivitäten – Katalog 1 • Gebrauch beider Hände • Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand in der Lage, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen oder einen Schraubenzieher oder eine Rohrzange oder eine Schere bestimmungsgemäß zu benutzen. • Knien oder Bücken • Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu berühren, und sich danach wieder aufzurichten. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

  46. Körperliche Aktivitäten – Katalog 1 • Autofahren • Die versicherte Person ist zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande. Der Führerschein muss nachweislich aus gesund-heitlichen Gründen entzogen oder nicht erteilt worden sein. Alle Fälle, in denen der Führerschein der versicherten Person aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauchs entzogen wird oder die versicherte Person auf der Basis bestimmter psychischer Erkrankungen zum Führen eines Personenkraftwagens außerstande ist, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

  47. Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2 • Sehen • Die Sehfähigkeit der versicherten Person ist so stark eingeschränkt, dass bezogen auf das bessere und vollständig korrigierte Auge nur noch ein Restsehvermögen von höchstens 3/60 bzw. 0,05 oder eine Einschränkung des Gesichtsfeldes auf höchstens 15 Grad Abstand vom Zentrum, also ein Gesamtgesichtsfeldwinkel von höchstens 30 Grad, besteht. • Sprechen • Die Sprechfähigkeit oder die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der versicherten Person ist nach abgeschlossenem Spracherwerb so weit eingeschränkt, dass die versicherte Person von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden wird, weil sie keine verständlichen Worte mehr formen kann. Diese Beeinträchtigung muss in einem der folgenden Bereiche auftreten: Spontansprache, Nachsprechen, Benennen, Sprachverständnis. • Alle Fälle von psychogenem Sprachverlust oder Sprachverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

  48. Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2 • Hören • Bei der versicherten Person besteht eine Schallempfindungs-schwerhörigkeit auf beiden Ohren im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes bei 2 kHz, die mittels Tonaudiogramm (Knochenleitung) einen Hörverlust von mindestens 60 dB nachweist. • Alle Fälle von psychogenem Hörverlust oder Hörverlust aufgrund neurotischer Fehlentwicklungen gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. • Gleichgewicht • Der Gleichgewichtssinn der versicherten Person ist so stark gestört, dass ein Besteigen von Leitern bzw. von Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist. • Alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf der Basis einer psychiatrischen Erkrankung (Diagnose beginnend mit „F" nach ICD-10, wie z.B. Angstattacken, Panikstörungen) sowie aufgrund von Polyneuropathien, die nachweisbar auf langfristigen Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind, gelten nicht als Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

  49. Fähigkeiten der Sinne und des Intellekts – Katalog 2 • Intellekt • Die geistige Leistungsfähigkeit (Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit, Auffassung, Handlungsplanung) der versicherten Person ist so schwer gestört, dass sie alltagsrelevante Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann. Beispiele dienen der Veranschaulichung: 1 I. d. R. führen diese Beispiele zu einer Leistung, 2 keiner Leistung.Ausschlaggebend für die Leistungsentscheidung sind die Definitionen in den AVB. Die vier K‘s

  50. Leistungsbeschreibung – Katalog 3 Analog Definition in der BU Beeinträchtigung aufgrund Pflegebedürftigkeit • Eine Beeinträchtigung von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten im Sinne dieser Bedingungen liegt auch vor, wenn die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig im Sinne der nachfolgenden Absätze a) oder b) gewesen und deswegen täglich gepflegt worden ist. In diesem Fall entsteht der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente mit Ablauf des 6. Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit. • a) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines größeren als dem Alter entsprechenden Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindestens drei der im Folgenden genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. • Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit ist die erforderliche Hilfe bei folgenden Verrichtungen maßgebend: • Die versicherte Person benötigt Hilfe beim • Fortbewegen im Zimmer • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls die Unterstützung einer anderen Person für die Fortbewegung benötigt. • Aufstehen und Zubettgehen • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mithilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelangen kann. • An- und Auskleiden • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann. • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person auch bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen und trinken kann. • Waschen, Kämmen oder Rasieren • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von einer anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür erforderlichen Körperbewegungen auszuführen. • Verrichten der Notdurft • Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie • sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann • ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder weil • der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. • Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. • b) Unabhängig von der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit nach Absatz a) liegt Pflegebedürftigkeit vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf oder dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann. Die vier K‘s

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