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Der Hamburger Weg zu einem inklusiven Bildungssystem - Regionale Bildungs- und Beratungszentren

Der Hamburger Weg zu einem inklusiven Bildungssystem - Regionale Bildungs- und Beratungszentren. Informationen zu den Eckpunkten Verbandstag Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 14.09.2013. Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung angela.ehlers@bsb.hamburg.de.

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Der Hamburger Weg zu einem inklusiven Bildungssystem - Regionale Bildungs- und Beratungszentren

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  1. Der Hamburger Weg zu einem inklusiven Bildungssystem - Regionale Bildungs- und Beratungszentren Informationen zu den Eckpunkten Verbandstag Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 14.09.2013 Dr. Angela Ehlers Behörde für Schule und Berufsbildung angela.ehlers@bsb.hamburg.de

  2. Gesetzliche Grundlage § 12 Hamburgisches Schulgesetz bezieht sich auf den Artikel 24 der UN-Konvention begründet für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Rechtsanspruch auf Bildung und Erziehung im System der allgemeinen Schulen verzichtet auf jegliche Ressourcenvorbehalte beachtet das Elternwahlrecht hat konsequent im Schuljahr 2010/11 mit den 1. und 5. Klassen mit einem aufwachsenden integrativen Bildungsangebot begonnen und umfasst zum Schuljahr 2013/14 bereits die Jahrgänge 1 – 4 und 5 - 8 berücksichtigt von Anfang an alle Jahrgänge sowie einen ganzheitlichen Leistungsanspruch 2

  3. Eckpunkte des Konzepts zur inklusiven Bildung • Vorstellung der Eckpunkte und Diskussion mit vielen Gremien und interessierten Gruppen • Bürgerschaftsdrucksache Inklusive Bildung an Hamburgs Schulen • Beginn der umfassenden Ausgestaltung ab dem Schuljahr 2012/13 • schrittweise Veränderungen des gesamten Schullebens und des Unterrichts – Wertschätzung von Heterogenität und Vielfalt – eine so große Reform benötigt Zeit Wesentliche Eckpunkte: • sachgerechte und einheitliche Verteilung der Ressourcen • Fortbildungen und Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Schule und Unterricht • schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion wie zum Beispiel die Entwicklung der Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)

  4. Elternwahlrecht • Eltern entscheiden über die richtige Schulformfür ihre Kinder • Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) besuchen alle allgemeinen Schulen einschließlich Schulen in privater Trägerschaft oder den Bildungsteil eines ReBBZ • Kinder mit Förderbedarf geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sinnesbehinderungen oder Autismus (spezieller Förderbedarf) besuchen integrationserfahrene allgemeine Schulen (Schwerpunktschulen) oder spezielle Sonderschulen einschließlich der Schulen in privater Trägerschaft, erhalten ressourcenauslösende Feststellungsgutachten • möglichst nicht mehr als vier Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Lerngruppe der allgemeinen Schule • spezielle Möglichkeiten für zieldifferent zu unterrichtende Kinder an geeigneten Gymnasien auf Beschluss der Schulkonferenz

  5. Eckpunkte der Ressourcensteuerung Zukünftige vereinheitlichte Ressourcensteuerung bei Zugrundelegung eines Professionenmixes: • pro Woche 3,5 Unterrichtsstunden an Halbtagsschulen und 3,8 Unterrichtsstunden an Ganztagsschulen für Kinder mit Förderbedarf LSE als systemische Ressource • Pauschale Zuweisung des Personals orientiert an Gesamtschülerzahl und sozialer Lage der Schulen (KESS-Faktoren) • keine Feststellungsgutachten erforderlich, wohl aber lernprozessbegleitende Diagnostik und Förderplanung • bei Stadtteilschulen doppelter Anteil der Schülerschaft mit Förderbedarf der Grundschulen zugrunde gelegt • Berücksichtigung jahrelanger Datenerhebungen in Hamburg und in anderen Bundesländern • Berücksichtigung wissenschaftlicher Untersuchungen namhafter Bildungsforscher

  6. Flexibilisierung der Ressourcen • Schulen entscheiden über Art, Umfang und Dauer der sonderpädagogischen Förderung in eigener Verantwortung • flexibler Personaleinsatz und Schulentscheidung über Verhältnis der Professionen zueinander (Professionenmix Sonderpädagogik : Sozialpädagogik) • Rechenschaftslegung über die Förderung (Förderplanung) • individuelle Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf • Förderkoordinatoren an Grund- und Stadtteilschulen für die Fördermaßnahmen wie Lernförderung, Sprachförderung und sonderpädagogische Förderung (integriertes Förderkonzept) • ein Teil der Mittel zur Lern- und Sprachförderung auch zur sonderpädagogischen Förderung an Grundschulen freigegeben • Kooperations-, Koordinations- und Konferenzzeiten aus den Verfügungszeiten – möglichst im Stundenplan verankert

  7. regionale und überregionale Bildungs- und Beratungszentren • Förder- und Sprachheilschulen sowie REBUS bilden 13 regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) in bezirklicher Organisation • Bergedorf und Eimsbüttel ein ReBBZ • Nord, Altona, Harburg und Wandsbek zwei ReBBZ • Mitte drei ReBBZ • Hinzu kommen drei überregionale Bildungszentren • Bildungszentrum für Hören und Kommunikation • Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte • Bildungszentrum für Haus- und Krankenhausunterricht mit der Beratungsstelle Autismus • Daneben bestehen weiterhin die speziellen Sonderschulen.

  8. Aufgaben des Beratungsbereichs Beratung für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Sorgeberechtigte in allen allgemeinen Fragen der Bildung und Erziehung • Beratung und Krisenintervention für Schülerinnen und Schüler aller Schulformen, ihre Eltern und Lehrkräfte • Beratung von Schulen, Eltern, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf sonderpädagogische Diagnostik und Förderung, Entwicklung von Förderplänen, Methodik und Didaktik, Bildungswege, unterstützende Hilfen, Hilfsmittel und therapeutische Angebote

  9. Aufgaben beider Bereiche Unterstützungfür Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien • Unterstützung für Schülerinnen und Schüler sowie ihre Sorgeberechtigten in speziellen Fragen zur inklusiven Bildung und sonderpädagogischen Unterstützung • Erstellung von ressourcenauslösenden Feststellungsgutachten für Schülerinnen und Schüler mit speziellen Förderbedarfen sowie für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf LSE an Gymnasien, Schulen in freier Trägerschaft und im Bildungsbereich eines ReBBZ • Fachkonferenzen in den allgemeinen Schulen zur Unterstützung der Entwicklung eines integrierten Förderkonzepts und zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Kompetenz • fachlicher und überfachlicher Austausch in multiprofessionellen Teams und sozialräumliche Vernetzung mit allen Partnern 9

  10. Aufgaben des Bildungsbereichs Beschulung • Beschulung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen - gegebenenfalls in Kombination mit Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung - auf Wunsch der Sorgeberechtigten • Weiterentwicklung der Arbeit in den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache

  11. Gemeinsame Aufgaben der Bereiche Temporäre Lerngruppen • Temporäre Bildung und Erziehung zur Stabilisierung für Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend nicht in normal großen inklusiven Lerngruppen lernen können und bei denen die Sorgeberechtigten zeitlich befristet eine individuelle Unterstützung befürworten • Begleitete Re-Integration der Schülerinnen und Schüler in die gewählten Schulform, in der Regel in ihre Heimatschule • Einrichtung dieser Angebote ausschließlich in Kooperation mit der Jugendhilfe (Kooperationsvereinbarung)

  12. Fortbildung und Unterstützung Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für Lehrkräfte und Schulkollegien durch • das Landesinstitut für Lehrerbildung • durch Lehrkräfte aus erfahrenen Integrationsschulen (Mentoring-System) • die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren - gemeinsame Fortbildungen für Förderkoordinatoren aller Schulen sowie Mentorinnen und Mentoren • weitere Partner wie zum Beispiel die Hochschulen, Stiftungen, …

  13. Inklusion und ganztägige Bildung • Inklusion und ganztägige Bildung gehören zusammen • besondere Chancen durch Heterogenität und Vielfalt im Vor- und Nachmittagsbereich • Herausforderungen für ganztägige Bildung durch Einstellen auf diese große Bandbreite der Heterogenität und Vielfalt • Teilnahme des Personenkreises mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Vormittag, am Nachmittag und in den Betreuungs- und Ferienzeiten • Personelle Unterstützung durch Eingliederungshilfe/ Schulbegleitung im Ganztagsangebot • Berücksichtigung organisatorischer Erfordernisse und Rhythmisierung des Schultages

  14. Die Konzeption wächst auf • zum Schuljahr 2013/14 in den Klassen 1 und 2 sowie 5 und 6 aufwachsender Ersatz der bisherigen Förderformen-Vielfalt • behutsamer Übergang gewährleistet • kontinuierliche Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen • Schulbegleitung durch das Landesinstitut und durch die ReBBZ • Qualifizierung der Förderkoordinatoren Vielen Dank für Ihr Interesse! www.hamburg.de/integration-inklusion

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