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Einführung neuer MandatsvertreterInnen. Herzlich Willkommen!. Einführung MandatsvertreterInnen. Ablauf 17.30 Uhr – * Begrüßung, Vorstellrunde - 18.00 Uhr * Unser Auftrag, unser Angebot, Kirchliche Kindertageseinrichtungen in der Diözese Linz
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Einführung neuer MandatsvertreterInnen Herzlich Willkommen!
Einführung MandatsvertreterInnen Ablauf 17.30 Uhr – * Begrüßung, Vorstellrunde - 18.00 Uhr * Unser Auftrag, unser Angebot, Kirchliche Kindertageseinrichtungen in der Diözese Linz bis 20.30 Uhr * Geplante Inhalte: Funktionsbeschreibung Aufgaben des MV DBK / DBO Kindergartenfonds Kinderbetreuungsgesetz, EBV Formularservice
Caritas für Kinder und Jugendliche Päd. Beratung & Service kirchlicher Kindertageseinrichtungen Alle kirchlichen Krippen, Kindergärten und Horte in der Diözese stehen unter der pädagogischen Fachaufsicht der Caritas für Kinder und Jugendliche - im Auftrag des Bischofs (seit 1977). Wir sind Expertinnen für katholische Kindertageseinrichtungen und nehmen unsere Aufgaben beratend, begleitend und impulssetzend wahr.
Unser Angebot * Pädagogische Beratung und Begleitung der Mitarbeiterinnen * Beratung der Erhalter & Mandatsvertreterinnen, Leiterinnen in allen offenen Fragen zur Führung der jeweiligen Einrichtung und Gestaltung von optimalen Rahmenbedingungen * Fortbildung für Mitarbeiterinnen * Lohn- und Gehaltsverrechnung * Arbeitsbehelfe für die päd. Arbeit & Fachbibliothek
Unser Angebot * Einrichtung, Ausstattung * Qualitätssicherung, -entwicklung * …
Pädagogische Beratung • Unterstützung der Erhalter & Leiterinnen • Information neuer Erhalter über Richtlinien, Angebote… regelmäßige Aussendungen per Post oder E-Mail • Unterstützung der Pfarren in ihrer Dienstgeberfunktion • Bereitstellen von Richtlinien, Informationen und Unterlagen für Stellungnahmen, Entwürfe, Elternbeitragslisten etc. • Bei schwierigen Gesprächen versuchen wir zu vermitteln • Unterstützen um gute Rahmenbedingungen abzusichern und weiterzuentwickeln. • Nach Wunsch unterstützen wir bei der Auswahl von Fachpersonal und moderieren Bewerbungsgespräche bei der Bestellung neuer Leiterinnen.
Päd. Beratung Das Team Mag.aRoswitha Watzinger Bereichsleitung Päd. Beratung & Service Fachberatung Bezirke: Steyr und Steyr – Land Mag.a Veronika Domberger Fachberatung Bezirke: Eferding, Linz-Land, Grieskirchen, Linz-Stadt
Päd. Beratung • Stefanie Stadler • Fachberatung Bezirke: Urfahr-Umgebung, Perg, Kirchdorf • Caritas-Kindertageseinrichtungen Ulrike Stadlbauer Fachberatung Bezirke: Freistadt, Gmunden, Rohrbach, Vöcklabruck
Päd. Beratung Margit Wiesinger Fachberatung Bezirke: Wels, Wels-Land, Ried, Schärding, Braunau Mag. Josef Peterseil Religionspädagoge
Päd. Beratung MMag. Christa Grossbichler Sozialpädagogisch-Psychologische Beratung
Sekretariat Ursula Geiblinger Sekretariat der Bereichsleitung und Fachberatung Margit Werger Sekretariat Fachberatung Regina Stockmayr Sekretariat Fachberatung Kerstin Maureder Sekretariat Geschäftsführung
Lohnverrechnung Christine Rosenegger Roitham – Zwettl, Gallneukirchen, Linz-Christkönig Anita Tanzer Altenberg – Buchkirchen Lochen – Rohrbach Michaela Schlegel Dietach – Linz Schwalbennest
Die Pfarrcaritas Rechtsträger fast aller kirchlichen Kindertageseinrichtungen ist die Pfarrcaritas. Diese hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird vom Pfarrer nach Außen vertreten. Kindertageseinrichtungen bieten für die Pfarre die Chance, qualifizierte Pädagogik zu leisten und den Kindern christliche Wertvorstellungen zu vermitteln. Er stellt auch eine gute Kontaktbasis der Pfarre zu jungen Familien dar. Die Pädagoginnen erfüllen eine wichtige Aufgabe in der Pfarrgemeinde. Die Pfarrcaritas-Kindertageseinrichtungen sind ein wichtiger Beitrag der Kirche für die Gesellschaft und wird daher zum Großteil von der öffentlichen Hand (Land, Gemeinde) finanziert.
Einführungstag Einrichtungen 9/2010: Veränderung zum Vorjahr 255 Kindergärten = 824 Gruppen + 8 neue Gruppen - 6 Schließungen 37 Horte = 97 Gruppen + 1 neue Gruppe 21 Krabbelstuben = 33 Gruppen + 7 neue Gruppen 313 Einrichtungen = 954 Gruppen *) *) davon werden 115 Gruppen als „alterserweiterte“ Gruppen, mit Kinder unter 3 bzw. über 6 Jahren geführt.
201 Träger von Kindertageseinrichtungen = KiTa‘s 17.000 Kinder besuchen die kirchlichen Kindertageseinrichtungen in OÖ vertreten in 187 Gemeinden/Städten in OÖ 6
Mitarbeiterinnen in den kirchlichen Kindertageseinrichtungen - 1.300 Kindergarten-/Hortpädagoginnen - 1.200 Hilfskräfte - ca. 400 regelm. ehrenamtl. MitarbeiterInnen (Buchhaltung, Personalverwaltung, Gartenpflege, etc.) 7
Mandatsvertrag: • Im Einvernehmen mit dem PGR kann der Finanzausschuss eine oder • mehrere Personen bevollmächtigen, die Interessen der Pfarrcaritas im • Zusammenhang mit der Führung, Erhaltung und dem Betrieb des • Kindergartens wahrzunehmen und alle dazu erforderlichen • Rechtshandlungen vorzunehmen. • Zuständigkeit der MandatsnehmerIn: • Die Mandatsnehmerin vertritt die Pfarrcaritas-Kindertageseinrichtung nach außen und ist die Ansprechperson vor Ort. • Er/Sie nimmt die Erhalterfunktion laut OÖ Kinderbetreuungsgesetz 2007 sowie der kirchlichen Richtlinien vom 1.7.1996 wahr und kann Aufgaben an die Leiterin delegieren, bleibt aber dem Finanzausschuss gegenüber allein verantwortlich.
2) Verantwortlich für die Vermögensverwaltung – vom übrigen Pfarrvermögen getrennt in einem eigenen Rechnungskreis. Der Jahresabschluss und das Budget sind dem Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen und vom PGR zu genehmigen. Nach Prüfung durch die pfarrlichen Rechnungsprüfer ist der Jahresabschluss der DFK zur kirchenbehördlichen Genehmigung zu übermitteln. 3) Der MV kann eine umfassende Handlungsvollmacht für Personalangelegenheiten erhalten (Beschluss vom Finanzausschuss und Zustimmung vom PGR). Er/Sie ist alleinverantwortlich und übt Personalhoheit aus, bei dessen/deren Urlaub oder längerer Abwesenheit der Pfarrleiter oder eine nominierte Person.
Funktionsbeschreibung: • Schaffung der Voraussetzungen für einen geordneten Kindergartenbetrieb nach den gesetzlichen und kirchlichen Vorschriften • Festlegen der Betriebszeiten und Ferienzeiten im Einvernehmen mit der LeiterIn nach Bedarfsabfrage der Eltern, der Gemeinde • Festsetzung der Tarifordnungen in Absprache mit den Gemeinden, Festsetzung der Kindergartenordnung in Absprache mit der Leiterin • Einberufung und Leitung von Elternversammlungen, Teilnahme an Festen der Kindertageseinrichtungen • Verantwortung für die Evaluierung des Konzeptes • Aufnahme und Ausschluss der Kinder nach den gesetzlichen Kriterien in Absprache mit der Leiterin • Verantwortlich für Dienstpläne, dienstrechtliche Aufzeichnungen des Personals, Überprüfung der Geldgebarung • Abschluss von Versicherungen, Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten • Abwicklung von Subventionsanträgen • Vorbereitung von Verträgen für Abgangsdeckung in Zusammenarbeit mit dem FA für Finanzen. Verhandlungen mit der Gemeinde nur nach Maßgabe entsprechender Beschlüsse und Vorgaben des FA für Finanzen
Schaffung der Voraussetzungen für einen geordneten Kindergartenbetrieb nach den gesetzlichen und kirchlichen Vorschriften • Verhandlungen mit den Gemeinden bzw. Behörden über außerordentliche Vorhaben (z.B. Erweiterungen, Sanierungen…) nur nach Absprache mit dem Kindergartenausschuss und dem FA Finanzen • Schließung der Kindertageseinrichtungen bei Infektionskrankheiten • Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachberaterin der Caritas für Kinder und Jugendliche • Übernahme der Dienstgebereigenschaften in dienst- und sozialrechtlicher sowie finanztechnischer Hinsicht: • Führung der Personalakten • Vorbereitung der Anstellung des pädagogischen Personals in Absprache mit der Leiterin (bei der Nachbesetzung von Leiterinnen nach Rücksprache mit der Abteilung Päd. Beratung & Service der Caritas für Kinder und Jugendliche, Linz). • Vorbereitung der Anstellung des erforderlichen Hilfspersonals für Kinderdienst, Raumpflege, Gartenpflege. • Einstellung von Aushilfen (in Zusammenarbeit mit den Leiterinnen)
Übernahme der Dienstgebereigenschaften in dienst- und sozialrechtlicher sowie finanztechnischer Hinsicht: • Zusammenarbeit mit der Lohnverrechnung der Caritas für Kinder und Jugendliche (Übermittlung der Personaldaten, Meldung von Änderungen…) • Durchführung der An-, Um- und Abmeldungen des Personals bei der GKK • Aushändigen der Dienstzettel bzw. Dienstzettelergänzungen an die Mitarbeiterinnen (Fachpersonal) • Ausstellen von Dienstzettel bzw. Dienstzettelergänzungen für das Hilfspersonal entsprechend der Dienst- und Besoldungsordnung der Diözese Linz (DBK) • Verantwortlich und Kontrolle für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen (Brandschutzordnung, Strahlenschutz, Arbeitnehmerschutz…) • Festlegen der Kompetenzen und der Aufgabenabgrenzungen der Leiterinnen entsprechend der Richtlinien der Diözese • Regelmäßiger Kontakt zur Leiterin, jährliches Mitarbeitergespräch • Verantwortlich für die Durchführung von Integration (in Absprache mit der Leiterin), Meldung an die Behörde, Abrechnung der Personalkosten
Übernahme der Dienstgebereigenschaften in dienst- und sozialrechtlicher sowie finanztechnischer Hinsicht: • Kontrolle und Abzeichnung der Dienstpläne • Koordinierung der Fortbildung des Personals (in Zusammenarbeit mit der Leiterin) • Ansprechperson für Eltern • Teilnahme an den Erhalterkonferenzen • Verantwortung für die Finanzierung des laufenden Betriebes durch eine wirtschaftliche Betriebsführung • Durchführen der Buchhaltung, Erstellen eines Haushaltsplanes und des Rechnungsabschlusses für die Kindertageseinrichtungen • Durchführung der Berechnung und Verwaltung der Elternbeiträge inkl. Mahnwesen (in Zusammenarbeit mit den Leiterinnen) • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs (Überweisungen an FA, GKK, Gehaltsüberweisungen, allgem. Überweisungen…)
Verantwortung und Zuständigkeit für die Kindergartengebäude • Veranlassung zu Reparaturen und Sanierungen (in Zusammenarbeit mit dem FA Finanzen) • Überprüfung der Gartenanlage und des Bewegungsraumes • Kontakte zu Behörden • Caritas für Kinder und Jugendliche, Päd. Beratung und Service • Land OÖ, Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Kindergärten und Horte • Diözesanfinanzkammer • Gemeinden • …. • Kontakt zur Pfarre und aktive Integration der Kindertageseinrichtungen in das Pfarrleben • Teilnahme an Sitzungen des PGR und FA Finanzen, KIndergartenausschusses • Verantwortlich für den Informationsfluss zwischen Kindertageseinrichtungen und Pfarre