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Das Freiwillige Soziale Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr. Gliederung: Allgemeines Voraussetzungen Bewerbung Einsatzstellen Träger Taschengeld und andere Leistungen Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis. Allgemeines.

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Das Freiwillige Soziale Jahr

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Presentation Transcript


  1. Das Freiwillige Soziale Jahr Gliederung: Allgemeines Voraussetzungen Bewerbung Einsatzstellen Träger Taschengeld und andere Leistungen Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis

  2. Allgemeines • Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben • Gesetzlich geregelt sind die Rahmenbedingungen für das FSJ im Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres • Dient als Orientierungsjahr, um herauszufinden, ob der angestrebte Beruf im sozialen Bereich den eigenen Interessen entspricht • Beginnt meist am 1. September oder 1. August

  3. Voraussetzungen • Beendigung der Vollzeitschulpflicht (Ein bestimmter Schulabschluss ist jedoch keine Voraussetzung für eine Bewerbung) • Alter: nicht älter als 27 • Freiwillige (Personen, die den Dienst ohne Erwerbsabsicht, außerhalb der Berufsausbildung und vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung leisten)

  4. Bewerbung • Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist • Bewerbung wird meist an den Träger oder die Einsatzstelle direkt geschickt • Entweder bewirbt man sich mit einem Internetformular (bieten einige Träger an) oder man schreibt die Bewerbung selbst

  5. Einsatzstellen • Einrichtungen der Wohlfahrtspflege • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit • Einrichtungen der Gesundheitspflege • Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder Einrichtungen des Sports Beispiele: Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus, Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (z.B. Behindertenwerkstatt), ambulanter Sozial- oder Pflegedienst, Denkmalpflegebehörde oder -verein, Sportverein, Kindergarten oder Kindertagesstätte, Sanitäts- und Rettungsdienst, Kirchengemeinde, Museum, Kulturvereine, Archiv, Förderschule

  6. Träger • Die Einsatzstelle ist in aller Regel einem Träger, also einer zentralen Stelle zugeordnet • Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des FSJ und dient als pädagogische Begleitung • Bildungsseminare: Es werden ein Einführungs-, ein Zwischen- und Abschlussseminar durchgeführt. Gesamtdauer aller Seminare: mind. 25 Tage (Teilnahme ist Pflicht) • Träger und Einsatzstelle schließen vertragliche Vereinbarung ab (legt fest, wie sie zusammen die Ziele der Freiwilligen verfolgen)

  7. Taschengeld und andere Leistungen • Taschengeld • Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung • Anspruch auf Kindergeld • Sozialversicherung • Urlaubsanspruch • FSJ-Ausweis

  8. Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis • Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab • Träger stellt dem Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung aus • Außerdem kann der Freiwillige ein Zeugnis anfordern • Für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen wird das FSJ als Vorpraktikum bzw. Wartezeit angerechnet.

  9. Der Bundesfreiwilligendienst Gliederung: Allgemeines Voraussetzungen Bewerbung Einsatzstellen Träger Taschengeld und andere Leistungen Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis

  10. Allgemeines • Der BFD ist Nachfolger des Zivildienstes, orientiert er sich gesetzlich aber eher an den Grundlagen des FSJ • Es gibt keine aus dem Zivildienst bekannten Vergünstigungen • Gesetzesgrundlage: Bundesfreiwilligendienstgesetz –BFDG • Er ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst

  11. Allgemeines • Der BFD ist ein Angebot um sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren • Aber nur in Deutschland, nicht im Ausland möglich • Am BFD dürfen alle teilnehmen, denn nach oben gibt es keine Altersgrenze • Einsatz im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz

  12. Voraussetzungen • Beendigung der Vollzeitschulpflicht • Kein bestimmter Schulabschluss gefragt, jeder darf teilnehmen • Die Regeldauer des Dienstes umfasst ein Jahr, man kann sich aber auch für sechs Monate oder bis zu 18 Monate verpflichten • Wer älter als 27 Jahre ist, kann auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden arbeiten, wer jünger ist, muss sich Vollzeit verpflichten

  13. Bewerbung • Es gibt keine festgesetzte Bewerbungsfrist • Bewerber müssen die Einsatzstellen direkt kontaktieren • Einsatzstellen sind hier zu finden: http://www.bundesfreiwilligendienst.de/platzboerse.html • Infohotline: Tele.: 0221 - 36 73 0 • Es kann aber auch ein/e Regionalbetreuer/in um Unterstützung gebeten werden (Adresse am Ende der Präsentation) • Es folgt ein Kennlerngespräch und eine Besichtigung der Einsatzstelle • Abschließend kann man die schriftliche Vereinbarung über sein Jahr als BFDler unterschreiben oder sich gegen die Einsatzstelle entscheiden und andere Einsatzstellen besichtigen

  14. Einsatzstellen • Im allgemeinen die gleichen wie beim FSJ, d.h.: • Einrichtungen der Wohlfahrtspflege • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit • Einrichtungen der Gesundheitspflege • Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder Einrichtungen des Sports • Beispiele: Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus, Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (z.B. Behindertenwerkstatt), ambulanter Sozial- oder Pflegedienst etc.

  15. Taschengeld und andere Leistungen • Anspruch auf Unterkunft und Verpflegung Allgemein: • Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können Geldersatzleistungen gezahlt werden • Alle Leistungen werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle vereinbart. • Taschengeld • Höchstgrenze von 336 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung) • Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart! • Sozialversicherung • TeilnehmerInnen werden nach dem BFDG so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, das heißt, sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung • Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden von der Einsatzstelle gezahlt • Urlaubsanspruch • gesetzliche im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Tage • Je länger der BFD dauert, je mehr Urlaub bekommt man und umgekehrt

  16. Vereinbarungen, Bescheinigung, Zeugnis • Träger und Freiwilliger (und Einsatzstelle) schließen vor Beginn des Freiwilligendienstes eine schriftliche Vereinbarung ab • Träger stellt dem Freiwilligen nach Abschluss des Dienstes eine Bescheinigung aus • Außerdem kann der Freiwillige ein Zeugnis anfordern • Für einige Ausbildungszweige und Studienrichtungen wird der BFD als Vorpraktikum bzw. Wartezeit angerechnet, dazu muss man sich aber an der Uni genau informieren

  17. Das Freiwillige Ökologische Jahr Gliederung: Allgemeines Das FÖJ .. Seminare Träger Taschengeld Bewerbung

  18. Allgemeines • Alter, Schulabschluss und gesetzliches geordnet wie beim FSJ • Niedersachsen bietet über 250 FÖJ-Plätze in etwa 200 verschiedenen Einsatzstellen • Bundesförderung: monatlich 200€ pro Teilnehmer • Förderung in Niedersachsen: • Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend • Niedersächsische Bingostiftung für Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit • Niedersächsische Wattenmeerstiftung • FÖJ-Einsatzstellen

  19. Das FÖJ .. • … bietet Hilfen und dient der Orientierung des weiteren privaten und beruflichen Lebens. • … analysiert ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge in ihrem gesellschaftlichen Kontext. • … kombiniert praktische Tätigkeiten mit theoretischer Wissensvermittlung in Seminaren. • … fördert aktives Engagement für die Umwelt. • … dient der Persönlichkeitsentwicklung.

  20. Seminare • festgelegt sind 25 Seminartage in 5 Wochen • Themen: Ökosysteme, Nachhaltigkeit, Globalisierung • dies erfolgt durch Referenten oder Selbstorganisation

  21. Träger • meist gemeinnützige Jugendverbände, wie Kirchen- oder Umweltschutzverbände • In folgenden Bereichen: • Landwirtschaft und Gartenbau • Umweltbildung • Verbandsarbeit • Umwelt- und Naturschutzzentren • Lebensmittelverarbeitung

  22. Taschengeld • vom Bundesland abhängig • die Kosten übernehmen zum Teil die Einsatzstellen, Bundesländer, Träger • Verpflegung und Unterkunft werden gestellt • monatliches Taschengeld von etwa 184€-370€ • staatliche Zuwendungen wie Kindergeld, Wohngeld und Hartz4

  23. Bewerbung • ebenfalls wie beim FSJ durch ein Internetformular oder eine eigenständige Bewerbung • Bewerbungsfrist ist unterschiedlich, meist bis zum Ende des Jahres für das kommende Jahr • es gibt außerdem Bewerbungsformulare für Quereinsteiger, die auf einer separaten Liste betreut werden

  24. Träger des Freiwilligen… • … kulturellen Jahres • … sportlichen Jahres • … naturwissenschaftlichen Jahres

  25. Hilfreiche Adresse für den BFD • Einsatzstelle online suchen: http://www.bundesfreiwilligendienst.de • Den Regionalbetreuer finden: http://www.bafza.de/das-bundesamt/organisation/regionalbetreuerinnen.html • Hotline Für Interessierte am Bundesfreiwilligendienst und Einsatzstellen: 0221 - 36 73 0

  26. Quellen: • Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahres • www.ijgd.de/ • http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/ • http://www.pro-fsj.de/ • http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst.html

  27. Quellen: • http://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesfreiwilligendienst-bfd/bundesfreiwilligendienst-bfd-nun-gesetz/ • http://www.tagesspiegel.de/berlin/bundesfreiwilligendienst-voraussetzungen-verdienst-und-einsatzgebiete/4376660.html • www.foej.de • www.nna.niedersachsen.de

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