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Einsatz von Fremdfirmen aus rechtlicher Sicht

2. Schwerpunkte. Probleme beim Einsatz von FremdpersonalF?hrungspflichten von Auftraggeber und AuftragnehmerBestimmungen des ArbeitsschutzgesetzesRechtliche Konsequenzen f?r den Auftraggeber. 3. Eingliederung im Betrieb. Leiharbeitnehmer, auch wenn sie nur kurze Zeit im Unternehmen sind, m?ssen e

gisela
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Einsatz von Fremdfirmen aus rechtlicher Sicht

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Presentation Transcript


    1. Einsatz von Fremdfirmen aus rechtlicher Sicht Lothar Rtz Sicherheitsfachkraft TITELSEITE BLAU: Wasser, rein, klar, sauber, hell Einheitliche Schrift Logos rechtsbndig, vergrert bersichtliche, klar strukturierte Titelseite ohne viel Schnickschnack TITELSEITE BLAU: Wasser, rein, klar, sauber, hell Einheitliche Schrift Logos rechtsbndig, vergrert bersichtliche, klar strukturierte Titelseite ohne viel Schnickschnack

    2. 2 Schwerpunkte Probleme beim Einsatz von Fremdpersonal Fhrungspflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes Rechtliche Konsequenzen fr den Auftraggeber

    3. 3 Eingliederung im Betrieb Leiharbeitnehmer, auch wenn sie nur kurze Zeit im Unternehmen sind, mssen eingewiesen und in die Abteilung oder das Team voll integriert werden. Sie werden eigene Mitarbeiter auf Zeit.

    4. 4 Eingliederung im Betrieb Fremdfirmen (FF) mssen selbststndig ihren Auftrag erfllen knnen, ohne Sand ins Getriebe einer sonst gut funktionierenden Unternehmensorganisation zu bringen. Deshalb mssen sie in die betriebsspezifischen Verhltnisse beim Auftraggeber eingewiesen werden. Es muss Vorsorge getroffen werden, dass der eigene hohe Sicherheitsstandard nicht gefhrdet wird, das Unternehmen und die einzelnen Fhrungskrfte persnlich nicht rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sind und der gute Ruf nicht geschdigt wird, wenn es durch fremde Mitarbeiter zu Strfllen oder Unfllen kommt.

    5. 5 Eingliederung im Betrieb Eine Fremdfirma muss als selbststndig handelndes Unternehmen den Werk- oder selbststndigen Dienstvertrag eigenverantwortlich erfllen. Sie muss fr fachlich richtige Arbeit und zugleich sicheres Arbeitsverhalten ihrer Mitarbeiter gerade stehen. Zum anderen muss gewhrleistet sein, dass die Mitarbeiter der Fremdfirma gegen Betriebsgefahren aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers geschtzt sind (Verkehrssicherungspflichten des Auftraggebers).

    6. 6 Eingliederung im Betrieb Sicherheitsrisiken beim Einsatz von Fremdfirmen ergeben sich insbesondere, wenn die Fremdfirma nicht die Umgebungsgefahren beim Auftraggeber kennt und sich selbst berlassen bleibt, die betroffenen Bereiche im Unternehmen des Auftrag- gebers keine Kenntnis davon erhalten, dass Mitarbeiter einer Fremdfirma ttig werden, den Fhrungskrften des Auftraggebers nicht gesagt wurde, wie sie und ihre Mitarbeiter sich Mitarbeitern der Fremdfirma gegenber zu verhalten haben.

    7. 7 Fhrungsverantwortung von Auftraggeber und Auftragnehmer

    8. 8 Pflichten des Auftragnehmers (Fremdfirmen) Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften und BGVR fr sein Unternehmen, aber auch die fr den Auftraggeber geltenden Sicherheitsregeln Er muss sicherstellen, dass ein kompetenter (eigener) Aufsichtsfhrender bzw. Ansprechpartner stndig vor Ort ist. Aufsichtsfhrender und Mitarbeiter mssen unterwiesen sein Beim Einschalten von Subunternehmen ist der Auftrag-nehmer gegenber dem Auftraggeber der allein verantwortliche Unternehmer Der Auftragnehmer muss die bernommenen Pflichten mit seinen Subunternehmen im Vertrag verankern

    9. 9 Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber muss darauf achten, dass die Fremdfirma ein selbststndiges Unternehmen ist muss die Fremdfirma einweisen soll darauf achten, dass Weisungen jeglicher Art ber den Aufsichtsfhrenden gehen hat die Pflicht zur ergnzenden Sicherheitsberwachung

    10. 10 Pflichten des Auftraggebers

    11. 11 Arbeitsschutzgesetz Auftraggeber und Auftragnehmer haben den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewhrleisten Sie haben jeweils ihre eigenen Mitarbeiter nach dem Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen Der Auftraggeber hat fr die Bestellung eines Sicherheitskoordinators zu sorgen, wenn es zur Vermeidung einer mglichen, gegenseitigen Ge- fhrdung erforderlich ist Der Auftraggeber muss sich zustzlich vergewissern (Ergnzende Sicherheitsberwachung)

    12. 12 Rechtliche Konsequenzen fr den Auftraggeber Regressanspruch der Berufsgenossenschaft Schadensersatzanspruch des Geschdigten Ausschluss eventueller Gewhrleistungsansprche Bugeld ... ...

    13. 13 Handlungsvorschlge fr den Auftraggeber Festlegen auf Fremdfirmeneinsatz oder Arbeitnehmerberlassung - und Spielregeln beachten Verhaltensregeln fr Fremdfirmenmitarbeiter und Gewhrleistung der Aufsichtsfhrung durch den Auftragnehmer im Vertrag festlegen Fremdfirma in die Betriebsgefahren und daraus resultierendes Sicherheitsverhalten einweisen und sich davon berzeugen (vergewissern), dass der Auftragnehmer seine Mitarbeiter entsprechend unterweist

    14. 14 Handlungsvorschlge fr den Auftraggeber Durch gezielte organisatorische Manahmen (Anweisung an eigene Fhrungskrfte, Einsatz von Beauftragten) zustzliche Kontrollen gewhrleisten zur Vermeidung gegenseitiger Gefhrdung Sicherheitskoordinatoren ( 6 BGV A1/VBG 1/GUV 0.1) bestellen Aufgaben der Koordinatoren und Beauftragten festlegen und Kompetenzen abgrenzen (z. B. Sicherheitsberwachung, Sachkontrolle, diverse besondere Pflichten)

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