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BR-Wahl – wann, wie ?

Welche Bedingungen gibt es, um einen Betriebsrat wählen zu können ? Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat ?. BR-Wahl – wann, wie ?. B R. BR- Wahl. 1998. 1999. 2000. § 13 BetrVG. Außerhalb des Wahlrhythmus ist zu wählen wenn... Im Betrieb kein BR besteht

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BR-Wahl – wann, wie ?

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Presentation Transcript


  1. Welche Bedingungen gibt es, um einen Betriebsrat wählen zu können ? Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat ?

  2. BR-Wahl – wann, wie ? B R BR- Wahl 1998 1999 2000 § 13 BetrVG • Außerhalb des Wahlrhythmus ist zu wählen wenn... • Im Betrieb kein BR besteht • Gesamtzahl der BR Mitglieder unter die vorgeschriebene Zahl gefallen ist • die Belegschaftszahl stark gestiegen oder gesunken ist • der vorhandene BR zurücktritt • ... 2001 2002 2003 § 21 BetrVG • Regelmäßige BR-Wahlen • Alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai • Nächste reguläre Wahlen sind 2010 und 2014 Es kommt auf die Initiative der Arbeitnehmer an! (Keine gesetzliche Verpflichtung, einen BR zu bilden) „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  3. Betriebsrat – gewählt für einen "Betrieb" § 1 BetrVG Betrieb Betriebe mit mindestens 5 ständig wahlberechtigten AN (davon müssen 3 wählbar sein) können einen BR wählen Betrieb A Ein Betriebsrat wird dort gewählt, "wo gearbeitet wird", die Arbeitnehmer sollen ortsnah und effektiv vertreten werden Betrieb B Betrieb C Betriebesind "technisch-organisatorische" EinheitenUnternehmen sind übergeordnete, wirtschaftliche Einheiten Unternehmen X mit Betrieb A, B, C Betrieb A = 1 BR Betrieb B = 1 BR Betrieb C = 1 BR Unternehmen X = 1 GBR Wichtiges Kennzeichen für Betriebe: es werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen getroffen mit sozialen, personellen und wirtschaftlichen Folgen für die Beschäftigten im Betrieb „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  4. Zahl der Betriebsratsmitglieder § 9 BetrVG B R Entscheidend ist die Zahl der „in der Regel“ im Betrieb Beschäftigten 5 bis 20 wahlberechtigte AN = 1 BR 21 bis 50 wahlberechtigte AN = 3 BR 51 wahlberechtigte bis 100 AN = 5 BR 101 bis 200 AN = 7 BR - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 201 bis 400 AN = 9 BR 401 bis 700 AN = 11 BR 701 bis 1000 AN = 13 BR 1001 bis 1500 AN = 15 BR 1501 bis 2000 AN = 17 BR 2001 bis 2500 AN = 19 BR .... = je +2 „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  5. Betriebe, Betriebsteile, Kleinstbetriebe § 4 BetrVG Betrieb Betrieb Ein eigenständiger Betriebsrat kann gewählt werden in Betriebsteilen mit mind. 5 AN, wenn dieser Betrieb eigenständig durch Aufgabenbereich und Organisation und / oder: Betriebsteil A Betriebsteil B Betriebsteil C räumlich weit entfernt vom Hauptbetrieb (50-60 KM) Wenn diese Voraussetzungen in einem Betriebsteil nicht vorliegen: Teilnahme an der BR-Wahl im Hauptbetrieb ! Auch wenn die Voraussetzungen vorliegen, können die AN formlos die Teilnahme an der BR-Wahl im Hauptbetrieb beschließen. Mitteilung 10 Wochen vor Ende der Amtszeit Der Betriebsrat im Hauptbetrieb kann die Abstimmung veranlassen ! „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  6. Der Wahlvorstand prüft... § 7 BetrVG BR- Wahl BR- Wahl Aktives Wahlrecht • Wahlberechtigung § 7 BetrVG • alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben • Leiharbeiter, die am Tag der Wahl länger als 3 Monate beschäftigt werden Wer darf wählen ? • Wählbarkeit § 8 BetrVG • alle Wahlberechtigten, die am letzten Tag der Stimmabgabe mind. 6 Monate beschäftigt sind • und nicht wegen einer Vorstrafe keine öffentlichen Ämter besetzen dürfen • nicht wählbar: Leiharbeiter Wer darf gewählt werden ? Passives Wahlrecht „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  7. Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung Wahlvorstand BR- Wahl BR- Wahl BR- Wahl Arbeitnehmer nach § 5 BetrVG • Regulär Beschäftigte • Befristet Beschäftigte • Teilzeitbeschäftigte • Außendienstler • Telearbeiter • Heimarbeiter • Schüler, Werkstudenten • ABM-Beschäftigte • „Scheinselbständige“ „Auszubildende“ • Berufsausbildung • Umschulung • Fort- und Weiterbildung • Praktikanten, Volontäre • Teilnehmende an berufsvorbereitenden Maßnahmen „Beurlaubte“ Arbeitnehmer • Erkrankte ohne Lohnfortzahlung • Mutterschutz • Elternzeit • Wehr- und Zivildienst • Langzeiturlaub, Sabbatical Ungeklärte „Arbeitnehmer“ • Beamte • Zivildienstleistende • Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) • Freiwilliges ökologisches Jahr • Altersteilzeit (Freistellungsphase) „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  8. Die Wählerliste § 2 WO i i • Familienname und Vorname • Geburtsdatum • Datum Betriebseintritt • alphabetische Reihenfolge • nach Geschlechtern getrennt • mit aktiv wahlberechtigten Leih-AN • Der Arbeitgeber muss alle Auskünfte geben • beim vereinfachten 2-stufigen Wahlverfahren durch Aushändigung an die Einladenden in einem versiegelten Umschlag • Wahlberechtigt und auch wählbar ist nur, wer am Tag der Wahl in der Wählerliste steht ! • Die Wählerlisten sind einsehbar - liegen öffentlich aus • öffentlich allerdings ohne Geburtsdatum • auch über ein EDV-Netzwerk oder Intranet – wenn Alle Zugriff haben „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  9. Der gesetzliche Schutz der Wahl

  10. Bestellung Wahlvorstandnormales Verfahren Wahlvorstand • Bestellung durch BR • 10 Wochen vor Ablauf der BR Amtszeit • falls 8 Wochen vorher noch nicht: • Bestellung durch Gericht • auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN • oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft • oder: Bestellung durch den GBR • oder, falls GBR nicht vorhanden, durch den Konzernbetriebsrat § 16 BetrVG • Zusammensetzung • mindestens 3 Mitglieder • ungerade Zahl von Mitgliedern • Frauen und Männer (Sollvorschrift) • BR ernennt den Vorsitzenden • Benennung von Ersatzmitgliedern wenn kein BR besteht gilt § 17 BetrVG • Bestellung durch den GBR • falls nicht vorhanden: Bestellung durch KBR • falls nicht vorhanden: Wahl durch die Betriebsversammlung „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  11. Bestellung Wahlvorstand – vereinfachtes Verfahren § 17a BetrVG Wahlvorstand • Bestellung durch BR § 17a BetrVG • 4 Wochen vor Ablauf der BR-Amtszeit • Wenn 3 Wochen davor nicht bestellt: • Bestellung durch Gericht • auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft • oder durch den Gesamtbetriebsrat • oder, falls GBR nicht vorhanden, durch den Konzernbetriebsrat einstufigesWahlverfahren • Zusammensetzung • 3 Personen • Frauen und Männer (Sollvorschrift) • BR ernennt den Vorsitzenden • Benennung von Ersatzmitgliedern • wenn kein BR besteht:§ 17a Abs. 3 BetrVG • wenn kein GBR oder KBR vorhanden sind oder keine Bestellung erfolgt • Wahl durch Wahlversammlung zweistufigesWahlverfahren „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  12. Schutz der an der Wahl beteiligten Personen Wahlvorstand AN, die die Wahl initiieren • durch Einladung zur Wahlversammlung • Antrag bei Gericht – 3 Antragsteller • wird kein BR gewählt – 3 Monate • keine ordentliche Kündigung Kündigungsschutz §§ 103 BetrVG u. 15 Abs. 3 - 5 KSchG Wahlvorstand • keine ordentliche Kündigung • auch keine Änderungskündigung • fristlose Kündigung nur mit BR-Zustimmung • wirkt ab Bestellung des Wahlvorstands • Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl Kündigungsschutz §§ 103 BetrVG u. 15 Abs. 3 - 5 KSchG • WahlbewerberInnen • keine ordentliche Kündigung • außerordentliche Kündigung nur mit BR-Zustimmung - vor der Wahl • Arbeitsgericht kann Zustimmung ersetzen • wirkt ab Aufstellung des Wahlvorschlags • Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl auch für nachgerückte Ersatzmitglieder WahlbewerberInnen „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  13. Schutz der Wahl § 119 BetrVG BR- Wahl BR- Wahl Gericht • Verbot der Wahlbehinderung • Verbot von Wahlplakaten • keine Arbeitsbefreiung des Wahlvorstands • Vernichtung von Wahlvorschlägen • etc. Folgen: • kann zur Anfechtung oder • zur Nichtigkeit der Wahl führen! Gegenmaßnahmen: • Beschlussverfahren oder • Strafverfahren § 119 BetrVG Verbot der Wahlbeeinflussung • Androhung von Nachteilen • Gewährung von Vorteilen • finanzielle Unterstützungvon Listen • etc. „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  14. Die Kosten der BR-Wahl Wahlvorstand Wahl-urne trägt der Arbeitgeber § 40 BetrVG Allgemeine Kosten Sachkosten Sonstige Kosten Seminar für Wahlvorstände Rechtsanwaltskosten Bezahlte Freistellungfür Wahlvorstände Bezahlte Freistellung für Wahlhelfer Büroräume Stimmzettel Wahlurnen Wahlformulare Büromaterial Aktenschrank Telefon Porto etc. Kosten für die Briefwahl Anfechtungsverfahren Entgelte bei Wahlgang Fahrtkosten Fachliteratur „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  15. Das vereinfachte Wahlverfahrenin Kleinbetrieben

  16. Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVGin Kleinbetrieben bis 50 AN Bei Bestellung des Wahlvorstands durch einen bestehenden BR, KBR, GBR, ArbGentfällt Stufe 1 Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes Stufe 1 Eine Wochespäter Versammlung zur Wahl des Betriebsrates Zweistufig Stufe 2 Einstufig „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  17. Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG Wahlvorstand Wahl des BR im einstufigen Verfahren in Kleinbetrieben bis 50 AN Möglich in Betrieben mit 51-100 AN nach Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber Bei Bestellung durchBR, KBR, GBR, ArbGdirekt Stufe 2 Nach der Bestellung ist die BR-Wahl unverzüglich einzuleiten Aufstellung der WählerlisteErlass des Wahlausschreibens Bekanntgabe der Wahlvorschläge Spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung Stufe 2 BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer Wahl in der Wahlversammlung Bei Verhinderung muss die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe bestehen Wahlversammlung Wahl des Betriebsrates „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  18. Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVG zweistufiges Verfahren in Kleinbetrieben bis 50 AN in Betrieben bis 100 AN möglich n.Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber Stufe 1 1. Wahlversammlung Wahl des Wahlvorstandes • Bestellung des Wahlvorstands möglich bis eine Woche vor der entscheidenden Wahlversammlung (Stufe 2) • Bis zum Ende der Wahlversammlung für den Wahlvorstand können mündlich Wahlvorschläge gemacht werden Eine Wochespäter Stufe 2 • BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer Wahl in der Wahlversammlung • Bei Verhinderung muss die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe bestehen 2. Wahlversammlung Wahl des Betriebsrates „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  19. Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVGin Kleinbetrieben bis 50 AN Wahlvorstand Wahlaus- schreiben Wahl des BR im zweistufigen Verfahren Wahlversammlung Wahl des Wahlvorstandes Stufe 1 Einladung zur Wahlversammlung durch 3 wahlberechtigte AN oder Gewerkschaft im Betrieb7 Tage vor dem Tag der Versammlung • Wahl eines Versammlungsleiters(mit relativer Stimmenmehrheit) • Wahlvorschläge für Wahlvorstand • Wahl des 3er Wahlvorstandes(öffentlich oder geheime Wahl) • Wahl Wahlvorstandsvorsitzende/r(beide Wahlen mit absoluter Mehrheit, alle anwesenden AN können abstimmen) • Erstellung der WählerlisteErstellung des Wahlausschreibens • Sammlung der Wahlvorschläge(bis zum Ende der Wahlversammlung sind auch mündliche Vorschläge möglich) § 28 WO § 29 WO Wahl- vorschläge 1) Name 2) Name 3) Name 4) Name § 30 WO § 33 WO „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  20. Das vereinfachte Wahlverfahren § 14a BetrVGin Kleinbetrieben bis 50 AN Wahlvorstand BR- Wahl Wahl-urne Betriebsrat Wahl des BR im zweistufigen Verfahren Wahl- vorschläge 1) Name 2) Name 3) Name 4) Name Eine Wochespäter BR-Wahl in geheimer undunmittelbarer Wahl in derWahlversammlung Bei Verhinderung muss dieMöglichkeit zur schriftlichenStimmabgabe (nach Antrag) bestehen Wahlversammlung Wahl des Betriebsrates § 35 WO Stufe 2 Nach Ablauf der Fristerfolgt die Auszählung „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  21. Das Wahlausschreiben § 31 WO Wahlaus- schreiben Erlass 1 Woche vor demersten Tag der Stimmabgabe • Wahlvorschläge (im zweistufigen Verfahren) bis zum Ende der Wahlversammlung • Bei Gewerkschaftsvorschlag durch zwei Beauftragte • Bindung von Stimmabgabe an Wahlvorschläge • Mindestzahl der Stützunterschriften • Aushang der Wahlvorschläge • Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung • Möglichkeit der nachträglichen Stimmabgabe – Antrag 3 Tage vor dem Tag der 2. Wahlversammlung • Ort, Tag u. Zeit der nachträglichen Stimmabgabe und öffentlichen Stimmauszählung Vereinfachtes Wahlverfahren • Datum des Erlasses • Adresse des Wahlvorstandes • Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder • Anteil der Geschlechter • wo liegen die Wählerlisten und Wahlordnung aus? • wer hat Wahlrecht – aktiv / passiv • Einsprüche gegen Wählerliste3 Tage nach Erlass  Tag ? • Keine Schriftform notwendig bei Vorschlägen in der Wahlversammlung „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  22. der "Fahrplan" für den Wahlvorstand BR-Wahl - was zu tun ist: Wahlvorstand Wahlaus- schreiben Wochen zweistufigesWahlverfahren • - 5 • - 3 • - 2 • -1 • 1 A. Einladung zur 1. Wahlversammlung Durch 3 wahlberechtigte ANoder Gewerkschaft im Betrieb Arbeitgeber übergibt Umschlag Info Wählerliste B. Durchführung Wahlversammlung 1 • Wahl Versammlungsleiter • Wahl der 3 Wahlvorstände • Wahl des Wahlvorstandsvorsitzenden • erstellt die Wählerliste • legt die BR-Größe fest • Verteilung der Mandate auf die Geschlechter • Erstellung des Wahlausschreibens • Kandidatenaufstellung u. Prüfung • Einladung zur 2. Wahlversammlung Wahl- vorschläge 1) Name 2) Name 3) Name 4) Name C. Bekanntgabe des Wahlausschreibens D. Bekanntgabe der Wahlvorschläge „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  23. BR-Wahl - was zu tun ist: B R Wahlvorstand Wahl-urne zweistufigesWahlverfahren Wochen 0 1 2 3 4 E. Durchführung Wahlversammlung 2 (BR-Wahl) • Bereitstellung der Stimmzettel und Wahlurnen • Einbeziehung der Ergebnisse der nachträglichen, schriftlichen Abstimmung F. Das Wahlergebnis wird festgestellt • Stimmauszählung, Anfertigung Wahlniederschrift • Information und Bestätigung der Gewählten • öffentliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse • Einladung zur konstituierenden Betriebsratssitzung G. Die Wahl wird abgeschlossen • der neue Betriebsrat konstituiert sich • Ablauf der Frist für Wahlanfechtung • verspätet eingegangene Briefe werden vernichtet • Wahlvorstand übergibt Wahlunterlagen dem BR „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

  24. Wo gibt es kompetente Hilfe? • NGG Region Darmstadt & MainzRheinstraße 5064283 Darmstadt • Telefon: 06151/36698-0 • E-mail: region.darmstadt-mainz@ngg.net • Die aktuellen Materialien für die BR-Wahlen im Jahr 2010gibt es ab Oktober 2009 in Eurem Regionsbüro „Gute Arbeit – kannst Du wählen“

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