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IGSV-WWK e.V. Wir begrüßen Sie herzlich im Kreis der WWK-Kolleginnen und Kollegen

IGSV-WWK e.V. Wir begrüßen Sie herzlich im Kreis der WWK-Kolleginnen und Kollegen. Wer sind wir ?. Wir sind ein Zusammenschluss von Vermittlern der WWK-Versicherungen und nennen uns kurz WWK-Hausverein. Der Verein wurde am 14.10.1988 gegründet

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IGSV-WWK e.V. Wir begrüßen Sie herzlich im Kreis der WWK-Kolleginnen und Kollegen

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Presentation Transcript


  1. IGSV-WWK e.V. Wir begrüßen Sie herzlich im Kreis der WWK-Kolleginnen und Kollegen

  2. Wer sind wir ? Wir sind ein Zusammenschluss von Vermittlern der WWK-Versicherungen und nennen uns kurz WWK-Hausverein Der Verein wurde am 14.10.1988 gegründet Derzeit haben wir rund 200 Mitglieder, die in den Bezirksdirektionen durch den Beirat vertreten sind 4 Vorstandsmitglieder und bis zu 4 Beisitzer vertreten den Hausverein gegenüber der Zentraldirektion der WWK

  3. Die Vorstandsmitglieder sind in Arbeitskreisen der bundesweiten Vertretervereinigung (AVV) und dem Bundesverbandder Versicherungskaufleute (BVK) organisiert. Dort findet der Austausch unter den Vertretervereinigungen verschiedener Unternehmen statt, so dass auch ein Blick über den „Tellerrand“ ermöglicht wird

  4. Die Hausvereinsarbeit • Wir betreiben eine offensive Vereinspolitik und stellen unsere Standpunkte offiziell dar • Wir stehen im engen Dialog mit allen Führungsebenen der WWK • Wir sind zukunftsorientiert und erarbeiten eigene Vorstellungen • Wir wollen auf die uns betreffenden Geschäftsabläufe und die Geschäftspolitik der WWK Einfluss nehmen • Wir vertreten unsere Mitglieder im Bemühen um einen fairen Interessenausgleich

  5. Wir verschaffen unseren Mitgliedern Vorteile durch regelmäßige Informationen und Rahmen- verträge • Durch die Öffnung nach außen fördern wir die Akzeptanz der Führungskräfte und Stabsstellen der WWK • Ein hoher Mitgliedsanteil macht uns dabei zu einem starken Gesprächspartner, dessen Einfluss zunimmt

  6. Ihr berufliches Umfeld setzt sich zusammen aus: Gesetzgebung Kundenverhalten Gesellschaft Wirtschaftslage Unternehmensstruktur Marktlage   §§§ Unternehmensstrategien Mitbewerber Steuer Information Mitarbeitervertrag persönliche Vereinbarungen Coaching Was können Sie beeinflussen?

  7. Ich regele meine Belange selbst ! Wenn dies so einfach wäre, gäbe es nicht die hohe Fluktuationsrate bei den Vertragspartnern ! Mit dem Abschluss des Agenturvertrages sind die Verhandlungsspielräume ausgereizt und jeder ist auf sich allein gestellt Jede Änderung am Markt bringt aber auch Änderungen für uns mit sich: • neue Provisionssysteme • Internetauftritt • Produktinnovationen u.s.w

  8. Unser Bestreben ist es, die wirtschaftlichen Belange der Vermittler zu wahren, während unser Unternehmen verständlicher Weise versuchen wird, Einsparmöglichkeiten zu nutzen. Daraus ergibt sich zwangsläufig ein Interessenkonflikt. Im Gegensatz zu jedem Einzelnen hat der Hausverein aber: • mehr Kompetenz • mehr Übersicht • mehr Einfluss

  9. Was haben wir erreicht ? • Regressverzichtserklärung einschließlich grober Fahrlässigkeit • Möglichkeit einer Unterstützungskasse für die selbständigen Vertragspartner • Schadenregulierungsvollmacht • Rabattkonzept Komposit / Provision Schutzbrief • Verzicht auf Stornobelastung bei Umstellung in neue Tarife

  10. Aussetzung der Bestandssteigerungsklausel je nach Bestandsgröße • Keine Aufrechnung des Ausgleichsanspruchs aus Sach- und Koop-Beständen gegen die Altersversorgung • Vorbildliche Ventillösungen • Provisionsausgleich für längere Stornohaftung • Ausbildungskonzept in Agenturen • Vereinbarung über die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes für Vertragspartner ab dem 58. Lebensjahr

  11. Exklusiv für Hausvereinsmitglieder: • Rahmenvertrag Handelsvertreter-Rechtsschutz • mit Strafrechtsschutz-Modul über den AVV (Örag) • Rahmenvertrag zur Vermögensschadenhaftpflicht • bei Eigenregistrierung, „Schubladenerlaubnis“und Finanzdienstleistung • paritätisch besetztes Schiedsgericht • für Probleme von Mitgliedern, die nicht auf BD- oder FD-Ebene zu • klären sind • Jahreshauptversammlungen • bei denen regelmäßig Vertreter der Zentraldirektion für persönliche • Gespräche zur Verfügungstehen

  12. Rahmenvertrag Handelsvertreter-RS §§ Versichert sind alle Mitglieder, die dem Rechtsschutz-Rahmenvertrag - geschlossen zwischen der Vertretervereinigung und der ÖRAG - beitreten. Deckungssumme: 100.000 € je Rechtsschutzfall Selbstbeteiligung: keine Wartezeit: 6 Monate

  13. Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Handelsvertreterrechtes gem. 84ff. HGB, also z. B.: • Streitigkeiten über den Ausgleichsanspruch im Falle des Ausscheidens, • Streitigkeiten über Provisionen und deren Neuregelungen, • Streitigkeiten über Buchauszüge • Streitigkeiten aus der Haftungsfreistellung des Versicherungsunternehmens

  14. Deckungserweiterung: Anwaltliches Mediationsverfahren zur Prozessvermeidung • Die Mediation ist nicht streitwertabhängig und kann günstiger sein. • Mediation bietet die Möglichkeit, eine eigene passende Lösung für die Parteien zu finden. • Persönliches wird nicht öffentlich vor Gericht ausgetragen • Mediation kann verhindern, dass Konflikte noch weiter eskalieren • Schlanke und schnelle ablauforganisatorische Strukturen Jahresbeitrag: 120,00 € - beitragsfrei im Beitrittsjahr

  15. Unsere Verhandlungen kommen allen Kollegen zu Gute Je stärker unseres Lobby ist, desto größer sind die Erfolgsaussichten Daher muss es selbstverständlich sein, dass alle Kollegen diese Arbeit mit ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Persönliches Engagement ist aber auch notwendig und gern gesehen Darum Mitglied im IGSV-WWK.... .... denn nur gemeinsam sind wir stark !

  16. Sicherlich kann der Hausverein nicht jede Einzelproblematik auf Vorstandsebene aufgreifen Beiratsmitglieder in den Bezirksdirektionen können vieles auf dezentraler Ebene bereits klären

  17. Herausforderungen, die uns aber alle betreffen oder auch nur betreffen könnten, sind sicherlich effektiver mit einer starken Lobby zu lösen als im Einzelfall Avanti

  18. Hand aufs Herz ...... • Sind Sie sicher, dass sie immer auf dem aktuellsten • Informationsstand für Ihre Beratung sind ? • Haben Sie noch nie wichtige Terminsachen vergessen ? • Erhält der Kunde von Ihnen immer das wirklich • bedarfsgerechte Produkt ? • Ist ihr Beratungsprotokoll rechtssicher ? Als selbständiger Vermittler sind sie für Vermögensschäden, die Ihr Kunde durch unzureichende Beratung erfährt, verantwortlich

  19. Die WWK stellt die Ausschließlichkeitsvermittler, die durch das Unternehmen registriert wurden, gegenüber dem Kunden von jeglicher Haftung frei. Wir konnten in diesem Zusammenhang erreichen, dass für diesen Personenkreis von dem Unternehmen eine Regressverzichtserklärung einschließlich grober Fahrlässigkeit abgegeben wurde Durch unsere Verhandlungen wurde die Umlage zur Rückversicherung der WWK von ca. 20 € auf 9 € monatlich reduziert.

  20. Vermittler, die sich selbst registrieren, benötigen jedoch zwingend seit 12.05.2007 eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Allen Kollegen, die keine anerkannte IHK/BWV-Prüfung absolviert haben bzw. die „Alte-Hasen-Regelung“ in Anspruch nehmen empfehlen wir, eine „Schubladenerlaubnis“ zu beantragen.* Damit stellen Sie sicher, dass Sie bei Wechsel des Versicherers oder des Vermittlerstatus ohne Wartezeiten weiterarbeiten können !!!

  21. Im Zuge der Mifid wurde 2002 zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht für die Kollegen erforderlich, die Direktanlagen in Investmentanteile vermitteln. Hierzu ist eine eigene Registrierung bei der IHK unter Nachweis einer eigenen Vermögensschadenhaftpflicht erforderlich. Eine Registrierung über die Gesellschaft ist auch für Ausschließlichkeitsvermittler nicht möglich

  22. Frage an die anwesenden Kollegen: Ist jemand unter Ihnen, der nicht über die WWK registriert wurde? ja - nein

  23. Deckungssumme*: 1.200.000 € pro Schadenfall, max. 2.400.000 pro Jahr*(gesetzliche Anforderung) Für diesen Personenkreis bieten wir einen Rahmenvertrag an, der auch die Vermittlung von Investmentanteilen deckt: Marktpreis brutto: ca. 1.500,00 € Rahmenvertrag brutto 392,70€ 138,60 € Mitgliedsbeitrag Hausverein: Sie sparen bis zu 1.000 €

  24. Ist jemand unter Ihnen, der als „alter Hase“ gilt und keine eigene Registrierung beantragt hat oder jemand, der im Finanzdienstleisungsbereich tätig ist ? ja - nein

  25. Warum ruhende Erlaubnis ? Für eine ruhende Erlaubnis müssen alle Bedingungen erfüllt werden einschließlich aktiver VSH (zum stark reduzierten Beitrag, da durch die Regressverzichtserklärung der WWK kein Schaden entstehen kann). Beitrag: 119,00 € incl. VSt. • Ausscheiden des Vertragspartners bei der WWK: • nahtloser Wechsel in eine neue Ausschließlichkeit • Wechsel als Mehrfachagent / Makler • bei Unterbrechung der Tätigkeit Nach der Abmeldung des VU kann dann sofort eine eigene Registrierung vorgenommen werden.

  26. Diese „ruhende“ Vermögensschadenhaft-pflicht inklusive der aktiven Haftpflicht für Finanzdienstleistungen kann zu einem Gesamtpreis von 270,00 € incl. VersSt. als Rahmenvertrag über den Hausverein abgeschlossen werden und ist damit nicht nur für „alte Hasen“ interessant

  27. Vermögensschadenhaftpflicht

  28. WWK Hausverein ....gehen wir den Weg ab heute gemeinsam Besuchen sie uns auch im Internet www.wwk-hausverein.de

  29. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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