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Natur und Umwelt 1/2. Fortsetzung auf der nächsten Seite . Funktionsfähigkeit der Umweltmedien erhalten. Natur schützen und erhalten. Altlasten sanieren. Biologische Vielfalt erhalten. Freiräume erhalten: Flächenschutz.
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Natur und Umwelt 1/2 Fortsetzung auf der nächsten Seite Funktionsfähigkeit der Umweltmedien erhalten Natur schützen und erhalten Altlasten sanieren Biologische Vielfalt erhalten Freiräume erhalten: Flächenschutz Gewässerschutz: Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers erhalten und verbessern Global: Signifikante Reduzierung des Verlusts von biologischer Vielfalt bis 2010 Alle altlastenverdächtigen Flächen untersuchen und bewerten 15% der Fläche Deutschlands dem Naturschutz widmen Alle Oberflächenwasserkörper schützen, verbessern und sanieren Bestandszielwert für das Jahr 2015 aller Vogelarten. Aus dem Grad der Zielerreichung aller 59 Vogelarten wird jährlich ein Wert über den Gesamtindikator berechnet Alle künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper schützen und verbessern mit dem Ziel, ein gutes ökologisches Potenzial und einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen (bis Dez. 2015) V.a. innerstädtische Altlastenflächen sanieren und wieder nutzbar machen Keine Flächenzerschneidungen • Verringerung des Flächenverbrauchs: Umwandlungsrate von unbebauten Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen verringern. Bandbreite: • 10% bis 2010 gegenüber 1993 bis 1995, 30 ha pro Tag bis 2020; „Netto-Null“ Alle heimischen Arten in ihren Lebensräumen in ausreichender Populationsgröße erhalten: Auf allen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und in allen Fließgewässern des Landes ein Mindestmaß an Biodiversität nicht unterschreiten Grundwasserschäden aufgrund von Altlasten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit sanieren Den hohen Standard gemäß der Wasserrahmenrichtlinie erhalten und weiter verbessern bzw. Erreichen der erweiterten Vorgaben der Wasserrahmen-richtlinie möglichst bis zum Jahr 2015 Jährlich 300 Altlasten und Ausräumung des Altlastverdachts bei 2000 Fällen sanieren Wildlebende Vogelarten im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten erhalten Gute fachliche Praxis in Land- und Forstwirtschaft eindeutig definieren Soziale und politische Anreize zum Erhalt der biologischen Vielfalt geben • Verringerung des Flächenverbrauchs: Umwandlungsrate von unbebauten Flächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen verringern. Bandbreite: • bis 2012 auf 0 zurückführen • klare Aussagen und quantifizierbare Ziele zur • Reduzierung der Flächeninanspruchnahme Den Stickstoffbilanzüberschuss nach Hoftorbilanz auf den Wert 30-100 kg N/ha begrenzen Wirksamen Beitrag zur Erreichung der vier Globalziele der Vereinten Nationen für Wälder bis 2015 leisten Die EG Wasserrahmenrichtlinie umsetzen, so dass der gute ökologische Zustand der Gewässer bis 2015 erreicht ist Nationale Strategie zur Umsetzung der UN Convention on Biological Diversity entwickeln Luft rein halten Als Land Baden-Württemberg zur paneuropäischen Biodiversitäts-Initiative „Countdown 2010“ beitreten Öffentlichen Raum in Städten / in Brachen revitalisieren • NMVOC-Emissionen mindern • In BW: um 20% von 2000 bis 2010 und um 30% bis 2020 • In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010 • In EU: um 51% von 2000 bis 2020 Aktionsplan zur Sicherung der Biodiversität in Baden-Württemberg aufstellen Freiraumfunktionen bzw. Nutzungsansprüche außerhalb des Siedlungsgefüges aufeinander abstimmen Gesellschaftliches Bewusstsein fördern Akzeptanz für Naturschutzmaßnahmen in der Bevölkerung fördern • Stickstoffoxid-Emissionen (NOx) mindern: • In BW: um 35% von 2000 bis 2010 und 45% bis 2020 • In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010 • In EU: um 60% von 2000 bis 2020 Regionale Verbände benötigen die Ermächtigung, verbindliche Flächenrichtwerte festzulegen Revision der Personal- und Mittelkürzungen in der Naturschutzverwaltung Nationale Strategien und Aktionspläne entwickeln, geeignete Förderinstrumente schaffen, Bestandteile biologischer Vielfalt (in-situ und ex-situ) erfassen und schützen Ausreichend Freiräume über Festlegungen in den Regionalplänen sichern • NH3 Emissionen mindern • In BW: um 15% von 2000 bis 2010 • In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010 • In EU: um 27% von 2000 bis 2020 Freiräume für Siedlungen, Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen nutzen durch Konzentration, Bündelung Lebensräume erhalten • Feinstaub-Emissionen • In BW: PM10 und PM2,5: um 25% von 2000 bis 2010 und 30% bis 2020 • In EU: PM2,5: um 59% von 2000 bis 2020 Natur im Sinne der Gesamtgesellschaft / Umwelt und Landschaft erhalten Innerörtliche Potentiale konsequent aktivieren; Flächenbörse auf lokaler oder regionaler Ebene einrichten Natürliche und naturnahe Lebensräume in Baden-Württemberg und heimische, wildlebende Arten und damit die biologische Vielfalt insgesamt auf einem möglichst hohen Niveau erhalten • Schwefeldioxid-Emissionen mindern • In Dtl.: um 70% von 1990 bis 2010 • In EU: um 82% von 2000 bis 2020 Zielhierarchie: Ausbau vor Neubau Land- und forstwirtschaftliche Systeme von hohem Naturschutzwert und von traditionellen Landschaften in landwirtschaftlich genutzten Gebieten erhalten und entwickeln Wiedernutzung von Flächen auf das für eine weitere Entwicklung notwendige Maß begrenzen Nationale Höchstmengen der Emissionen für Deutschland in Kilotonnen erreichen bis 2010: SO2: 520, NOx 1051; - VOC: 995; - NH3: 550 Innenentwicklung vor Außenentwicklung Naturschutzbelange bei raumbedeutsamen Planungen berücksichtigen Übermäßige saure Deposition EU-weit verringern: um 74% in Waldgebieten und um 39% in Süßwasseroberflächengewässern bis 2020 gegenüber 2000 Siedlungsentwicklung vorrangig am Bestand ausrichten. Dazu Möglichkeiten der Verdichtung und Arrondierung nutzen, Baulücken und Baulandreserven berücksichtigen sowie Brach-, Konversions- und Altlastenflächen neuen Nutzungen zuführen. Funktionsweise natürlicher Systeme, insbesondere Moore, Wälder und andere primäre Ökosysteme schützen, erhalten, wiederherstellen und entwickeln Gebiete EU-weit verringern, in denen Ökosysteme der Eutrophierung ausgesetzt sind, um 43% bis 2020 gegenüber 2000 Biotop- und Habitatverbund aufbauen / Weltnetz von Biosphärenreservaten aufbauen Wildtierkorridore, Gewässerrenaturierung sichern Ergänzung des vorhandenen Instrumentariums (Bauleit- und Regionalplanung) durch Managementelemente Bodenschutz sichern Biosphärengebiet Schwäbische Alb ausweisen Weitere Verschlechterung der Bodenqualität vermeiden, Bodenfunktionen erhalten EU-weites Schutzgebietsnetz NATURA 2000 aufbauen BR-Initiative: Das Land soll sich einsetzen für eine Übertragung der EU-Fördermittel im landwirtschaftlichen Bereich von der ersten Säule (Produktionssub-ventionen) in die zweite Säule (Subventionierung der Landschaftspflegeaktivitäten) Böden wiederherstellen, deren Qualität sich verschlechtert hat, auf einen Funktionalitätsgrad, der der derzeitigen und geplanten zukünftigen Nutzung zumindest gerecht wird Gebiete für den Abbau und zur Sicherung von Rohstoffen in den Regionalplänen festlegen, um abbauwürdige Bodenschätze für die Rohstoffversorgung unter Abstimmung mit anderen Freiraumbelangen zu erhalten Gute fachliche Praxis in Land- und Forstwirtschaft eindeutig definieren Naturverträgliche Landnutzung, inkl. Pestizid- und Stickstoffreduktion Flächendeckende Landschaftserhaltungsverbände einrichten Weitere Einzelziele: siehe Gesundheit und Ernährung, Oberziel „Gesunde Nahrungsmittel sichern“ Pflege von Naturschutzflächen über Stiftungen 20a
Natur und Umwelt 2/2 Fortsetzung der vorherigen Seite Umweltwirkungen managen Effiziente Kreislaufwirtschaft fördern Umweltbezogene Gefahren reduzieren Lärmschutz fördern Abfälle vermeiden und verwerten Umweltmonitoring und -planung sichern Lebenszykluskonzept anwenden Umweltmonitoring auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Klimaveränderungen (z.B. Waldschadens-forschung) weiterführen und ausbauen Lärmsanierungswerte von 70dB(A) nachts in Wohngebieten, an Schulen, Krankenhäusern, Kur- und Altenheimen entlang von Verkehrswegen einhalten Wiederverwendung, Recycling und Verwertung fördern Umweltplan BW ausgewogen fortschreiben Ruhige Gebiete und Ruhezonen erhalten Abfälle als Ressource nutzen Handhabung von umweltsensiblen Werkstoffen, Anwendungen und Produktionsverfahren ausschließlich durch Handwerker und andere qualifizierte Fachkräfte Im Umfeld von Gastronomie und Freizeitanlagen für die Anwohner in Wohnbereichen hinreichende Schutzstandards gewährleisten Abfälle als Ressource nutzen, wobei die energetische und stoffliche Verwertung als gleichwertige Option betrachtet werden Lärmschutz an Straßen Sechstes Umweltaktionsprogramm der EU umsetzen Derzeitige produktspezifische Betrachtung in eine stoffstromspezifische Betrachtung und Vereinfachung der Quotenregelungen überführen Schadstoff- und Lärmbelastung für die Wohnbevölkerung mindern Schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigung durch Umgebungslärm verhindern, ihnen vorbeugen oder sie mindern Rechtliche Rahmenbedingungen des Wettbewerbs im Bereich der Verpackungsentsorgung überprüfen Belastung durch Umgebungslärm ermitteln anhand von Lärmkarten nach für die Mitgliedstaaten gemeinsamen Bewertungsmethoden EU zu einer Gesellschaft mit Kreislaufwirtschaft weiterentwickeln, welche die Vermeidung von Abfällen zum Ziel hat und Abfälle als Ressourcen nutzt Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen sichern Auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten Aktionspläne annehmen. Ziel: Den Umgebungslärm so wie erforderlich zu mindern und – vor allem, wenn die Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann – zu verhindern. Die Umweltqualität in den Fällen erhalten, in denen sie zufriedenstellend ist. Effiziente Abfallentsorgung sichern Effiziente Entsorgungsstrukturen gestalten und nutzen Planerische und administrative Lärmvorsorge Ausreichende Abfallentsorgungskapazitäten in BW zur Verfügung stellen Lärm durch technische Innovationen und Forschung mindern Gedanken der Ressourcenschonung bei der Behandlung von Abfällen fördern Lärmsanierung, Investitionen, Lärmaktionspläne Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz ausbauen Hochwasserschutz gewährleisten Abfallwirtschaft neu gestalten Hochwasser-Flächenmanagement: Neue Bebauungen und sensible Nutzungen in hochwassergefährdeten Gebieten künftig nicht mehr zulassen Frühere Überschwemmungsgebiete (Rückhalteflächen) zurückgewinnen Naturnahe Fließgewässer und Wiederherstellung der Auendynamik entwickeln Vorausschauende Planung sowie Bau- und Verhaltensvorsorge und bessere organisatorische Voraussetzungen für eine wirksame und vorbeugende Bekämpfung verbleibender Hochwassergefahren. Regelmäßige Weiterentwicklung der HVZ entsprechend dem Stand der Technik Verbleibende Hochwassergefahren für bebaute Gebiete durch technische Maßnahmen mindern Der wachsenden Gefährdung des Klimas durch Hochwasser und Trockenperioden entgegenwirken Nutzung der hochwassergefährdeten Bereiche auf die vorhandenen Nutzungen beschränken 20b