1 / 94

Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer. Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2006/07. Körperschaftsteuer. Rechtsgrundlagen Körperschaftsteuergesetz Verordnungen des Bundesministers für Finanzen. Körperschaftsteuer. Systematische Einordnung Gemeinschaftliche Bundesabgabe Direkte Steuer

hue
Télécharger la présentation

Körperschaftsteuer

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Körperschaftsteuer Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel Wintersemester 2006/07

  2. Körperschaftsteuer • Rechtsgrundlagen • Körperschaftsteuergesetz • Verordnungen des Bundesministers für Finanzen Tina Ehrke-Rabel

  3. Körperschaftsteuer • Systematische Einordnung • Gemeinschaftliche Bundesabgabe • Direkte Steuer • Veranlagungsabgabe • „Einkommensteuer“ juristischer Personen Tina Ehrke-Rabel

  4. Körperschaftsteuer • Steuersubjekt • Unbeschränkte Steuerpflicht • Juristische Personen des privaten Rechts • Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts • Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Zweckvermögen, etc unter bestimmten Voraussetzungen Tina Ehrke-Rabel

  5. Körperschaftsteuer • Steuersubjekt - Unbeschränkte Steuerpflicht • Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften öffentlichen Rechts (§ 2 KStG) • Wirtschaftlich selbständige Einrichtungen • Nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit • Von wirtschaftlichem Gewicht (Jahresumsatz > € 4.000,-) • Nicht Land- und Forstwirtschaft • Nicht Vermögensverwaltung • Stpfl ist der einzelne BgA • Ausnahme Versorgungsbetriebe Tina Ehrke-Rabel

  6. Körperschaftsteuer • Steuersubjekt • Beschränkte Steuerpflicht • Körperschaften, die im Inland weder Sitz noch Geschäftsleitung haben • Steuerpflicht erstreckt sich auf die Einkünfte des § 98 EStG • Körperschaften öffentlichen Rechts und an sich steuerbefreite Körperschaften mit Einkünften, von denen ein KESt-Abzug vorzunehmen ist • Vor allem kest-pflichtige Erträge • Ausgenommen sind Beteiligungserträge gem § 10 KStG Tina Ehrke-Rabel

  7. Körperschaftsteuer • Steuersubjekt • Persönliche Steuerbefreiungen • In § 5 KStG aufgezählt • zB Gemeinnützige Einrichtungen (§ 34 BAO) Tina Ehrke-Rabel

  8. Körperschaftsteuer • Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) • Einkommen iSd EStG • Kapitalgesellschaften haben immer Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ermitteln ihren Gewinn nach § 5 EStG (§ 7 Abs 3 KStG). • Andere Körperschaften (zB Vereine) können alle 7 Einkunftsarten haben. Tina Ehrke-Rabel

  9. Körperschaftsteuer • Steuerobjekt (§§ 7 und 8 KStG) • Einlagen der Gesellschafter und Mitgliedsbeiträge • Werden nicht durch den Betrieb erwirtschaftet • Bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8 Abs 1 KStG) • Ausschüttungen der Gesellschaft an die Gesellschafter • GS Einkommensverwendung, mindern den Gewinn nicht (§ 8 Abs 1 KStG) Tina Ehrke-Rabel

  10. Körperschaftsteuer • Gewinnermittlung • § 5 Abs 1 EStG • iZm §§ 11 und 12 KStG Tina Ehrke-Rabel

  11. Körperschaftsteuer • Verluste der Körperschaft • Wie in der ESt grundsätzlich vortragsfähig und in den Folgejahren als Sonderausgaben abzugsfähig. • Verrechnungsgrenze und Vortragsgrenze von 75 % (wie EStG) • Einschränkung bei Mantelkauf (§ 8 Abs 4 Z 2 KStG) Tina Ehrke-Rabel

  12. Körperschaftsteuer • Ausschüttungen an die Gesellschafter • Folgen für die Körperschaft • Gewinn der Körperschaft ist köSt-pflichtig mit festem Satz von 25 % • Gewinnausschüttungen mindern Gewinn nicht • Zuführungen zu Rücklagen mindern Gewinn nicht • Trennungsprinzip! Tina Ehrke-Rabel

  13. Körperschaftsteuer • Ausschüttungen an die Gesellschafter • Folgen für den Gesellschafter als natürliche Person • Einkünfte aus Kapitalvermögen • KESt iHv 25 % oder halber Steuersatz (§§ 93, 97, 37 EStG) • Gesellschafter ist selbst Kapitalgesellschaft • Einkünfte aus Gewerbebetrieb • KESt, wenn nicht § 94a EStG Tina Ehrke-Rabel

  14. Körperschaftsteuer • Leistungsbeziehungen zw Gesellschaft u Gesellschafter • Trennungsprinzip • Leistungsbeziehungen werden anerkannt, wenn fremdüblich! • Nicht fremdüblich • Verdeckte Gewinnausschüttung • Zu behandeln wie offene Gewinnausschüttung • Rückgängigmachung von vGA: Einlage Tina Ehrke-Rabel

  15. Körperschaftsteuer • Behandlung von Konzernen • Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 Abs 1 KStG) • Beteiligung einer inländischen Kapitalgesellschaft an einer anderen inländischen Kapitalgesellschaft • Laufende Erträge sind von der KöSt befreit! • Veräußerungsgewinne steuerpflichtig Tina Ehrke-Rabel

  16. Körperschaftsteuer • Behandlung von Konzernen • Internationales Schachtelprivileg (§ 10 Abs 2 u 3 KStG) • Beteiligung einer inländ KapGes an ausländ KapGes • Beteiligung mindestens 10 % • Beteiligung seit mindestens 1 Jahr • Beteiligungserträge steuerfrei • Laufende Erträge • Gewinne, Verluste, sonstige Wertänderungen außer Ansatz • Ausnahme: Option auf Steuerpflicht Tina Ehrke-Rabel

  17. Körperschaftsteuer • Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben • § 11 KStG sieht bestimmte Betriebsausgaben vor • § 12 KStG betrifft nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben • Ausschüttungsbedingte TW-Abschreibungen v Beteiligungen verboten • Zulässige TW-Abschreibungen von Beteiligungen sind GS auf 7 Jahre zu verteilen Tina Ehrke-Rabel

  18. Körperschaftsteuer • Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) • Finanziell verbundene Körperschaften können eine Unternehmensgruppe bilden  Gewinne und Verluste sämtlicher Gruppenmitglieder werden dem Gruppenträger zugerechnet Tina Ehrke-Rabel

  19. Körperschaftsteuer • Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) • Gruppenträger • Unbeschränkt steuerpflichtige KapGes, Genossenschaften, Versicherungsvereine, Kreditinstitute • Zweigniederlassungen beschränkt steuerpflichtiger EU-Kapitalgesellschaften • Gruppenmitglieder • Inländische KapGes oder Genossenschaften • Vglbare ausländ Körperschaften, die ausschließlich mit unbeschr stpfl Gruppenmitgliedern od dem Gruppenträger finanziell verbunden sind. Tina Ehrke-Rabel

  20. Körperschaftsteuer • Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG) • Finanzielle Verbundenheit • Beteiligung iHv mehr als 50 % an Kapital und Stimmrechten • Ausländ Gruppenmitglied • Nur die Verluste sind steuerlich dem GT zuzurechnen • Formale Voraussetzung • Unterfertigung eines Gruppenantrages • Ergebniszurechnung außerbücherlich • Steuerausgleichsvereinbarung Tina Ehrke-Rabel

  21. Körperschaftsteuer • Beschränkte Steuerpflicht (§ 21 KStG) • Körperschaften ohne Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland • Steuerpflichtig mit Einkünften gem § 98 EStG • Inländische Körperschaften öffentlichen Rechts, von der unbeschr KSt befreite Körperschaften • Steuerpflicht mit Einkünften, bei denen Steuer durch Steuerabzug erhoben wird • § 10 KStG ist aber anwendbar Tina Ehrke-Rabel

  22. Körperschaftsteuer • Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG) • Eigener Besteuerungszeitraum vom Schluss d der Auflösung vorangegangen WJ bis zur Beendigung der Abwicklung • Liquidationsgewinn wird durch Vermögensvergleich ermittelt • Auf Gesellschafterebene: betriebl EK od EK gem § 31 EStG • Tarif Tina Ehrke-Rabel

  23. Körperschaftsteuer • Tarif (§ 22 KStG) • 25 % vom stpfl Einkommen • Unbeschränkt Stpfl müssen MindestKöSt entrichten • Jährlich € 1750,- für GmbH • Jährlich € 3.500,- für AG • Jährlich € 5.452,- für Banken und Vesicherungen  Anrechnung auf KöSt-Schuld Tina Ehrke-Rabel

  24. Privatstiftungen • Definition • Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit • Stifter stattet die PS mit Geld- od Sachvermögen aus (mind. 70.000 €) • Stiftungsorgane : Stiftungsprüfer, Aufsichtrat, Beirat verwalten und kontrollieren die PS • Zuwendungen an Begünstigte nach Maßgabe des Stifterwillens (siehe Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde) Tina Ehrke-Rabel

  25. Privatstiftungen • Kosten der Vermögensausstattung: • ErbSt 5 % (§ 8 Abs 3 ErbStG) • Bei Grundstücken: + 3,5 % GrESt-Äquivalent • Eintragungsgebühr 1 % Tina Ehrke-Rabel

  26. Privatstiftungen • Einkunftsermittlung • Handelsrechtlicher Jahresabschluss, Lagebericht, Eintragung ins Firmenbuch • Bei Stiftungstransparenz gilt § 7 Abs 3 KStG nicht  Stiftung hat trotz Eintragung im FB alle 7 Einkunftsarten (§ 13 Abs 1 KStG)  Gewinnermittlung gem § 5 EStG nur bei EK aus Gewerbebetrieb Tina Ehrke-Rabel

  27. Eigennützige Privatstiftungen • Gem § 5 Z 11 KStG nach Maßgabe des § 13 leg cit von der unbeschränkten Steuerpflicht befreit • Inländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung (§ 21 Abs 2 Z 1 iVm § 10 Abs 1 KStG) • Ausländ Ausschüttungserträge: Beteiligungsertragsbefreiung ohne Mindestbeteiligungsgrenze und ohne Behaltefrist (§ 13 Abs 2 KStG) [wenn mit inländ Beteiligungserträgen vergleichbar und wenn keine Steuerentlastung aufGr v DBA] Tina Ehrke-Rabel

  28. Eigennützige Privatstiftungen • Zinserträge aus österr Bankeinlagen u Forderungswertpapieren KESt-frei, wenn Zufluss an eigennützige PS (§ 94 Z 10 EStG) • Zwischenbesteuerung (12, 5 %) von in- u ausländischen Kapitalerträgen aus Bankeinlagen u Forderungswertpapieren sowie von Einkünften aus der Veräußerung v Beteiligungen iSd § 31 EStG, wenn Einkü aus KV (§ 13 Abs 3 KStG) Tina Ehrke-Rabel

  29. Eigennützige Privatstiftungen • Zwischenbesteuerung unterbleibt, • Wenn im Veranlagungszeitraum Zuwendungen an Begünstigte und davon KESt einbehalten sowie keine Entlastung auf Gr eines DBA • Veräüßerungsgewinne auf AK neu angeschaffter mind 10 %-iger Anteile an KapGes übertragen • Veräußerungsgewinne in Übertragungsrücklage • Einkü aus betriebl Tätigkeit, VuV u Spekulationsgeschäfte nicht begünstigt  25 % KSt Tina Ehrke-Rabel

  30. U M S A T Z S T E U E R Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel WS 2006 / 07

  31. System der Umsatzsteuer • Rechtsgrundlagen • Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft • Umsatzsteuergesetz • Verordnungen des Bundesministers für Finanzen (BMF) Tina Ehrke-Rabel

  32. System der Umsatzsteuer • Funktionsweise Finanzamt 20 USt 40 USt 20 VSt 100 + 20 USt 200 + 40 USt Unternehmer FUnternehmer XPrivate A Belastung F = 0 Belastung X = 0 Belastung A = 40 Tina Ehrke-Rabel

  33. Steuerbarer Umsatz(§ 1 Abs 1 UStG) • Umsätze von Lieferungen u sonstigen Leistungen, • die ein Unternehmer • im Inland • gegen Entgelt • im Rahmen seines Unternehmens ausführt • Eigenverbrauch im Inland • Spezieller Eigenverbrauch im Inland • Einfuhr von Waren aus dem Drittland Tina Ehrke-Rabel

  34. Der Unternehmer(§ 2 UStG) • Unternehmer ist, wer • selbständig • eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt • Selbständigkeit • Frage: In welchem Verhältnis steht die leistende Person zu ihrem Auftraggeber? • Nicht, wenn Verpflichtung, den Weisungen des Unternehmers zu folgen Tina Ehrke-Rabel

  35. Der Unternehmer(§ 2 UStG) • Gewerbliche od berufliche Tätigkeit • Nachhaltig • Tun, Unterlassen, Dulden • Einnahmenerzielungsabsicht • Gewinnerzielungsabsicht grundsätzlich nicht Voraussetzung • Ausnahme: Liebhaberei • Wenn auf Dauer keine Gewinne zu erwarten sind • Und Tätigkeit auf persönliche Neigung zurückzuführen ist Tina Ehrke-Rabel

  36. Der Unternehmer (§ 2 UStG) • Beginn d unternehmerischen Tätigkeit • Mit Aufnahme der auf Einnahmenerzielung ausgerichteten Handlung • Ende d unternehmerischen Tätigkeit • Mit dem letzten unternehmerischen Tätigwerden Tina Ehrke-Rabel

  37. Der Unternehmer • Weltunternehmer • Unternehmer ist jeder, der die Voraussetzungen des UStG erfüllt • Zivilrechtliche Rechtsfähigkeit egal • Unternehmer ist jeder, der nach außen als Einheit unternehmerisch auftritt • Personengesellschaften, juristische Personen, ARGE, ... Tina Ehrke-Rabel

  38. Der Unternehmer • Körperschaften öffentlichen Rechts • Bund, Länder, Gemeinden • Sind Unternehmer, wenn sie wie Private tätig werden • Maßstab: • Betriebe gewerblicher Art iSd KStG • Fiktive Betriebe gewerblicher Art iSd § 2 Abs 3 UStG Tina Ehrke-Rabel

  39. Der Unternehmer • Grundsatz der Unternehmenseinheit • Merksatz: Ein Unternehmer kann mehrere Betriebe, aber nur ein Unternehmen haben • Unternehmen alle Betriebe eines Unternehmers im In- und Ausland Tina Ehrke-Rabel

  40. Der Unternehmer • Grundsatz der Unternehmenseinheit • Konsequenzen • Eine gemeinsame USt-Erklärung • Für die Anwendung von Betragsgrenzen sind alle Tätigkeiten eines Unternehmers zusammenzuzählen • Umsätze zwischen den einzelnen Betrieben eines Unternehmens  nicht steuerbare Innenumsätze Tina Ehrke-Rabel

  41. „gegen Entgelt“ • Umsatzsteuerbar nur, wenn „gegen Entgelt“ • Leistungsaustausch • Unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung • Geld • Anderer Gegenstand (Tausch) • Sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) Tina Ehrke-Rabel

  42. Gegenstand der USt • Grundtatbestand • Lieferungen • Sonstige Leistungen • Ergänzungstatbestand • Eigenverbrauch • Einfuhr aus dem Drittland Tina Ehrke-Rabel

  43. Lieferungen(§ 3 UStG) • Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an einem Gegenstand • Auch Strom und Gas • Zivilrechtliches Eigentum ohne Bedeutung • zB Lieferung unter Eigentumsvorbehalt Tina Ehrke-Rabel

  44. Sonstige Leistungen(§ 3a UStG) • Sonstige Leistung • Alles, was keine Lieferung ist • Dienstleistungen • Nutzungsüberlassungen (zB Vermietung) • Duldung eines Zustandes (zB Servitut) • Unterlassungen • Übertragung von Rechten (zB Urheberrechte) • Abgrenzungsfrage • Worauf kommt es den Vertragsparteien an? Tina Ehrke-Rabel

  45. Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung • Leistungen, die sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung enthalten  entweder Lieferung od sonstige Leistung • Beispiel Schneider fertigt Anzug nach Maß • Auftraggeber stellt Hauptstoff bei  sonstige Leistung • Schneider besorgt auch Hauptstoff  Lieferung • Auftraggeber stellt Hauptstoff bei, Schneider stellt zusätzlich selbst Hauptstoff (zB Futterstoff) bei  Werklieferung Tina Ehrke-Rabel

  46. Bemessungsgrundlage(§ 4 UStG) • Entgelt • Alles, was der Empfänger der Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung od sonstige Leistung zu erhalten • Was ein anderer als der Empfänger für die Lieferung od sonstige Leistung gewährt • Wesentlich • Unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Entgelt und Leistung! Tina Ehrke-Rabel

  47. Bemessungsgrundlage(§ 16 UStG) • Änderung der Bemessungsgrundlage • Berichtigung ist sowohl beim leistenden als auch beim empfangenden Unternehmer vorzunehmen • In dem Voranmeldungszeitraum, in dem Änderung eingetreten ist • Zeitlich unbefristet • Anwendungsfälle • Mängelrügen, Skonti, Rabatte • Zahlungsunfähige Kunden Tina Ehrke-Rabel

  48. Ort der Lieferung(§ 3 Abs 7 und Abs 8 UStG) • Lieferung „im Inland ausgeführt“ •  steuerbar in Österreich • Grundtatbestand • Wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt d Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs 7 UStG) • Ergänzungstatbestand • Wo die Beförderung od Versendung beginnt (§ 3 Abs 8 UStG) Tina Ehrke-Rabel

  49. Ort der sonstigen Leistung(§ 3a Abs 6 – 12 UStG) • Abhängig von der Art der sonstigen Leistung • Generalnorm (§ 3a Abs 12 UStG) • Der Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt • Gilt nur, wenn keine Spezialnorm zur Anwendung kommt • Spezialnormen (§ 3a Abs 6 bis Abs 9 UStG) • Verhältnis der Absätze zueinander: • Reihenfolge bestimmt sich nach der Reihenfolge der Absätze! Tina Ehrke-Rabel

  50. Ort der sonstigen Leistung (§ 3a UStG) • Abs 6 – Belegenheitsort des Grundstücks • sonstige Leistung iZm einem Grundstück • zB Architekt, Immobilienhändler • Abs 7 – Ort, an dem die Beförderung bewirkt wird • Beförderungsleistungen • Bei grenzüberschreitender Beförderung  inländischer Teil der Leistung in Österreich ausgeführt Tina Ehrke-Rabel

More Related